turbo_forever
Don Quichotte
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Seit 05.05.2012 gilt nun die aktuelle StVZO.
Im §70 ist damit die Ausnahme des §50 für Fahrzeuge vor Erstzulassung 1988 weggefallen.
§50 (3) regelt: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."
Nun möchte ich ein seit 31 Jahren tiefer gelegtes Fahrzeug (turbo) zulassen, geht nicht, weil ich statt der vorgeschriebenen 500 mm Abstand Boden->Unterkante Reflektor nur 450 mm habe. Verbaut ist das rote Heuschmid Fahrwerk mit roten Koni Dämpfern.
Wie soll ich das Auto 5 cm höher bekommen? Saugerfedern einbauen?
Das ist doch Irrsinn?
Im §70 ist damit die Ausnahme des §50 für Fahrzeuge vor Erstzulassung 1988 weggefallen.
§50 (3) regelt: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."
Nun möchte ich ein seit 31 Jahren tiefer gelegtes Fahrzeug (turbo) zulassen, geht nicht, weil ich statt der vorgeschriebenen 500 mm Abstand Boden->Unterkante Reflektor nur 450 mm habe. Verbaut ist das rote Heuschmid Fahrwerk mit roten Koni Dämpfern.
Wie soll ich das Auto 5 cm höher bekommen? Saugerfedern einbauen?
Das ist doch Irrsinn?
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