Sonstiges - StVZO §50 vs. H-Kennzeichen Scheinwerferhöhe

turbo_forever

Don Quichotte
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Turbo
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Seit 05.05.2012 gilt nun die aktuelle StVZO.

Im §70 ist damit die Ausnahme des §50 für Fahrzeuge vor Erstzulassung 1988 weggefallen.

§50 (3) regelt: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."

Nun möchte ich ein seit 31 Jahren tiefer gelegtes Fahrzeug (turbo) zulassen, geht nicht, weil ich statt der vorgeschriebenen 500 mm Abstand Boden->Unterkante Reflektor nur 450 mm habe. Verbaut ist das rote Heuschmid Fahrwerk mit roten Koni Dämpfern.

Wie soll ich das Auto 5 cm höher bekommen? Saugerfedern einbauen?

Das ist doch Irrsinn? asdf
 
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Hier stand Mist, dachte die Problematik mit dem Tieferlegen gibts nur beim Nummernschild :rolleyes:
 
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Ich komm grad nicht so hinterher.
Stellt der TÜV sich quer (, dann vielleicht mal bei einer anderen Prüfstelle fragen,) oder befürchtest Du das er das tun wird?

Ein Fahrzeug muß doch, bis auf wenige Ausnahmen, den damaligen Zulassungsvorschriften entsprechen und nicht den aktuellen.
Und für die Tieferlegung müßte fürs „H“ diese 10-Jahres-Regel greifen in der entsprechende Umbauten möglich und üblich waren.
 
Und Du bist da tatsächlich an einen Schwachverständigen geraten, der das nachgemessen hat?!?!?!?!?
Da muss aber schon eine ganze Menge automobile Feindseligkeit vorhanden sein, um auf diese Idee zu kommen!
Ja glaubt der denn, Du hättest die Scheinwerfer tiefer eingebaut?
Ich glaub's nicht mehr!
 
Geh einfach woanders hin.

Ich habe noch nie nachgemessen, aber ich denke mal, dass ich die 500mm auch nicht erreiche. Das hat noch nie jmd gestört (hab auch H-Zulassung)
 
Ich komm grad nicht so hinterher.
Stellt der TÜV sich quer (, dann vielleicht mal bei einer anderen Prüfstelle fragen,) oder befürchtest Du das er das tun wird?

Ein Fahrzeug muß doch, bis auf wenige Ausnahmen, den damaligen Zulassungsvorschriften entsprechen und nicht den aktuellen.
Und für die Tieferlegung müßte fürs „H“ diese 10-Jahres-Regel greifen in der entsprechende Umbauten möglich und üblich waren.

TÜV Prüfer stellt sich quer, ihn stört das Heuschmid Fahrwerk, damit verbunden die extreme Tiefe des Fahrzeuges & dann war da auch schon die Scheinwerferhöhe :rolleyes:
Die Edelstahl Abgasanlage mag er auch nicht, die Böttger/Schüssler 7x15 Felgen sowieso nicht, erst recht nicht in Verbindung mit H :eek:

Und Du bist da tatsächlich an einen Schwachverständigen geraten, der das nachgemessen hat?!?!?!?!?
Da muss aber schon eine ganze Menge automobile Feindseligkeit vorhanden sein, um auf diese Idee zu kommen!
Ja glaubt der denn, Du hättest die Scheinwerfer tiefer eingebaut?
Ich glaub's nicht mehr!

Jap, hat nachgemessen, geht aber gar nicht mal um die Scheinwerfer an sich sondern um die Tieferlegung und die damit verbundenen 450 mm statt 500 mm. Das eigentliche Problem: die StVZO scheint ihm Recht zu geben.

Geh einfach woanders hin.

Ich habe noch nie nachgemessen, aber ich denke mal, dass ich die 500mm auch nicht erreiche. Das hat noch nie jmd gestört (hab auch H-Zulassung)

Ich denk mein 16S erreicht das auch nicht, werd mich mal nach neuem Prüfpersonal umschauen.
 
Es ist leider allgemein zu beobachten, dass einige Prüfer alten Autos sehr feindselig gegenüberstehen.
Vielleicht sind sie beauftragt, aktiv dafür zu sorgen, dass sich der Altersdurchschnitt der Fahrzeuge in D verjüngt.
Ich würde mir einen anderen Prüfingenieur suchen, der vielleicht selber einen Hang zum Alteisen hat.
"Zeitgenössisches Zubehör" steht doch nicht im Widerspruch zum H-Kennzeichen und Heuschmid, Schüssler & Co. sind eindeutig zeitgenössische Tuner für SAAB!
 
Der Mensch ist normalerweise gegenüber Alteisen sehr aufgeschlossen, keine Ahnung warum bei diesem Fahrzeug nicht :confused:
 
So spaßeshalber renne ich nachher mal mit einem zölligen Stock um meine Autos - mal sehen, wie hoch da die Schweinwerfer so sind.
Das habe ich noch nie nachgemessen....
 
Z.B. der Triumph Spitfire, Porsche 914, Fiat 850 Spider, Lotus Europa und viele andere Autos aus den 60er und 70er Jahren kommen sicher auch nicht auf 50 cm. Aber für so etwas gibt es Ausnahmegenehmigungen, die vom Tüv erteilt werden können. Kostet natürlich jeweils mindestens 25,- €.
 
  • Danke
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Bei den von Dir aufgeführten Autos dürfte schon eine (alte) Zulassung vorhanden sein.

Hier geht es um die Eintragung / Änderung von technischen Daten.

Die 'Ausnahmegenehmigung' müßte n. m. E. trotzdem möglich sein.

Gruß->
 
Gerade draußen gewesen. Die Semmel hat 470 mm.

Schaue mal hier: http://www.golfcabriowiki.de/index.php/§50_StVZo_Lichtaustrittskante
Einziger Lichtblick ist dort nur die folgende, wenn auch in sich selbst klar relativierte, Feststellung:
Eine größere Toleranz für PKW als ± 50 mm, bezogen auf die Bedingungen nach 1.1.3, ist aber nicht akzeptabel. Zur Verdeutlichung weise ich zum Schluss darauf hin, die angegebene Toleranz bedeutet nicht, dass der Grenzwert von 500 mm der Verordnung um 50 mm unterschritten werden darf. Die Toleranz ist lediglich eine Messfehlertoleranz.
 
sieht knapp aus....

1978_ferrari_308_gts_01_sb.jpg
 
Hier stand Mist, dachte die Problematik mit dem Tieferlegen gibts nur beim Nummernschild :rolleyes:

Das hat bei meinem Mini Cooper MK1 auch ohne Tieferlegung fast auf der Straße geschliffen. Habt ihr euch mal den Endtopf bei einem Spitfire angeguckt?

original-mini-mk1-foto-bild-85874636.jpg
Triumph-Spitfire-1500-729x486-f258ff805641198c.jpg
 
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Meld die Karre halt in England an, da geht sowas:

flatmobile002.jpg


oder frags du Mehmet, weil der had gongrede Cousin bei TÜV:

IMG_1590-b.jpg
 
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