Saab 9000 2.0i TSE Klima,Leder,Alufelgen,2Airbags

Meine Variante - einfach um Kohle zu sparen...
(ich gönne zwar den schweizer Garagisten die paar Stütz, aber es geht auch einfacher...)
Nur wegen den paar Kilometern bis zur deutschen Grenze so einen Tanz aufführen...?

Den Wagen entweder trailern, dann kann er am Wohnort des Verkäufers abgemeldet übergeben werden - ist häufig der einfachste Weg.

Alternativ den Verkäufer bitten, ihn bis zum Zollhof an die Grenze zu fahren um erst dort die CH-Schilder abzuschrauben. Vorher den Zoll informieren, die sind manchmal überaschend freundlich, wenn man(n) versucht, sich ihnen mit so etwas wie einer kultivierten Sprache zu nähern...
Wer zur Überführung zu zweit mit einem in D zugelassenen Fahrzeug angereist ist, kann den Verkäufer mit dem deutschen Wagen nach Hause fahren, während der andere zum Bewachen beim abgemeldeten Fahrzeug bleibt. Dieses bekommt dann direkt die deutsche Überführungszulassung drangeschraubt und rollt die letzten fünf Meter bis zur Zollschranke schon mit der vorübergehenden deutschen Zulassung.
Sollte klappen - erst recht, wenn der Wagen früher einmal in D zugelassen war und der deutsche Brief noch existieret. Einfach bei der der Grenze nächstgelegenen deutschen Zulassungsstelle die Überführungsschilder holen, es muß *nicht* die heimische Dienststelle sein !
Vielleicht gibt es ja auch irgendwo einen befreundeten Händler, der mit seinen roten Schildern Lust auf einen Kurzurlaub zur schweizer Grenze hat...?
Der Verwaltungs- und Prüfirrsinn mit all den unnötigen Kosten in der Schweiz entfällt komplett, weil die Kiste ja gar nicht mehr in der Schweiz bewegt wird.

Ach ja, noch zwei gaaaaaaanz üble Tricks, falls die Zöllner sich als Wichtigtuer herausstellen sollten:

1) Spontankauf direkt an der Grenze vorheucheln. Auf deutschem Grund und Boden.
"Hab ich doch gerade eben den Schweizer angequatscht, ob er mir sein Auto verkaufen will, Herr Zolloberratswichtel - und ob Sie's glauben oder nicht, er hat *ja* gesagt, das Geld genommen und einfach seine Schilder abgeschraubt...- Was mach ich jetzt blos mit dem Wagen hier an der Grenze...?"
Vorrauszusehende Antwort: "Die Karre muß hier weg. Aber schnellstens, sonst schleppen wir sie auf Ihre Kosten...blabla..."
Dann einfach Kooperation heuchen und den Anweisungen des deutschen Zoll-Mützchens folgen. Vielleicht gibt es ja sogar irgendwo neben dem Zoll einen privaten Abstellplatz einer Spedition auf deutschem Grund, mit der man(n) sich auf Kaffekassenbasis einigen kann...?
Zugegeben - extrem frech - aber meines Wissens sind die Schweizer durchaus froh - und manchmal auch hilfsbereit, wenn alte Autos das Land verlassen. Will sagen: Ohne Schilder kommt das Auto *garantiert* nicht mehr zurück in die Schweiz. Die Karre ist somit schon mal in Deutschland... - Papiere folgen.

2) Im schlimmsten Fall bleibt der schweizer Wagen auf einer *gaaaanz* normalen Fahrt *irgendwo* in Deutschland mit einem kapitalen, nicht behebbaren Schaden liegen. Der Schweizer reist mit dem Zug und den Schildern nach Hause, oder wird *irgendwie* heim geschafft. Der "gute Freund" oder die "Urlaubsbekanntschaft" aus D kümmert sich natürlich aufopferungsvoll um den havarierten Wagen und den lästigen Papierkram des in D gestrandeten Ersatzteilträgers und hilft dem armen Schweizer, der sich lieber daheim einen neuen Wagen zulegen möchte...

Lernet daraus:
Unsinnige Verwaltungsvorschriften wurden nur deshalb erschaffen, damit man(n) sie interpretieren kann...

Gute Reise, allerseits.
 
  • Danke
Reaktionen: MG8
:biggrin::biggrin::biggrin: Stimmt alles. Geht aber nur, wenn der Schweizer Verkäufer Lust hätte mit der Bahn nach Hause zu fahren. Oder man eben zu zweit mit Auto kommt (dann Vignette nicht vergessen). Kam hier leider nicht in Frage.


Zumal bei der zweiten Variante ja noch das Problem besteht, dass trotz altem deutschen Brief der Wagen vorher offiziell aus Deutschland exportiert wurde. Und wenn man ihn dann wieder anmelden will, wird man ihn eben erst vorher importieren müssen. Und dazu muss man an einer Grenzstation vorstellig werden (offiziell kontrollieren die dann die Fahrgestellnr. - bei mir damals mit Blick aus dem Fenster: "der schwarze da? Ist das nen Saab? Passt schon":smile:
 
ja Josef kommt mit seinen kreativen vorschlägen der sache schon recht nahe:
KFZ nach D verbringen (CH'ler fährt mit seinen schildern unterm arm heim) ev. mit kurzzeit-D kennzeichen in die heimat verbringen
weiterhin sollte sich eine Werkstatt finden, die einen kapitalen motorschaden bescheinigt und einen symbolischen restwert feststellt.
über den rest(-wert) mag man sich mit dem lokalen zoll verständigen ...besonders wenn ggf noch der alte brief vorhanden ist
:smile::smile:
 
Also bitte! Der Wagen ist bereits mit einem Preis angesetzt, der einem Fahrzeug mit Motorschaden entspricht. Da kann man auch einfach den Kaufvertrag vorlegen.
 
Also bitte! Der Wagen ist bereits mit einem Preis angesetzt, der einem Fahrzeug mit Motorschaden entspricht. Da kann man auch einfach den Kaufvertrag vorlegen.
stimmt Martin, war mehr allgemein dargestellt -- dies Fahrzeug scheint ja auch schon quasi wech zu sein ..:redface:
 
...-- dies Fahrzeug scheint ja auch schon quasi wech zu sein ..

Hätte mich auch gewundert, falls nicht.

Unabhängig davon liest sich das procedere eines "ordnungsgemässen"CH-Exports wirklich recht aufwändig.:rolleyes:
 
Hätte mich auch gewundert, falls nicht.

Unabhängig davon liest sich das procedere eines "ordnungsgemässen"CH-Exports wirklich recht aufwändig.:rolleyes:


Darum habe ich den Preis ja so angesetzt. Und ja - er ist so gut wie weg. Montag gegen 9 Uhr. :rolleyes:

Und: Bürokratie gibt es halt nicht nur in Deutschland. Habe ich schon während meiner Zeit in Polen erlebt.
Und da die Schweizer in der Tat recht schnell dabei sind, die Aufhaltsgenehmigung zu beenden ("auszuschaffen") werde ich mich an die Spielregeln halten. Ich fühl mich nämlich richtig wohl hier.

Ich freu mich schon darauf, meinen "neuen" vorzustellen. :biggrin::biggrin::biggrin:
 
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