Kaufberatung - Saab 900 aus Frankreich retten!

.......Nach Prüfung durch mich (telefonisch laut altem KFZ-Brief die Vorbesitzer ausgemacht) konnte ich beruhigt sein. Nix Diebstahl in Italien usw....!
...

Wozu das denn, der Wagen lief doch schon mit deutscher Zulassung und vom Händler kam er zudem...?

Und H-ZUlassung ist hier eigentlich irrelevant.
 
Wozu das denn, der Wagen lief doch schon mit deutscher Zulassung und vom Händler kam er zudem...?

Und H-ZUlassung ist hier eigentlich irrelevant.
Eben. Es stand nur die Frage im Raum, ob der erste deutsche Käufer, welcher den hier in D zugelassen hat, den direkt in Italien von privat erworben hatte oder auch über einen Händler in Italien? Bei beiden wäre es möglich gewesen, dass dieser in Italien gestohlen und über eine Privatperson bzw. Händler an den deutschen Käufer weiterverkauft wurde....Der erste deutsche Besitzer (ein damaliger Student in Tübingen) versicherte mir, dass der Wagen aus Privatbesitz in Italien stammte, selbst den dort abgeholt und die italienischen Papiere gesehen hatte.

Klaus, zu der H-Zulassung: Das war schon mehr als einmal ein Thema hier im Forum.
Beispiel: Du kaufst einen 900er aus dem Baujahr 1990, der 5 Jahre lang z.B. in Schweden lief. Erstzulassung aber laut Papieren erst 1995 in Deutschland.
(die in diesem Beispiel schwedischen Papiere wurden bei der deutschen Zulassung "vernichtet")
Ich will darauf hinaus, dass das tatsächliche Datum der ersten Zulassung in Schweden, nicht im deutschen KFZ-Brief 1995 vermerkt wurde.
Dann hast du ein Problem, der Zulassungstelle bzw. dem Prüfer bei der H-Zulassung im Jahre 2020, die Diskrepanz zwischen Baujahr (laut VIN) und Erstzulassung in D (laut altem KFZ-Brief von 1995) dann zu erklären....?! Denn unsere Obrigkeit geht nach den Papieren die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden und nicht nach den Angaben (VIN) des Herstellers bezüglich Baujahr. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Mal meinen als Gegenbeispiel: Bei meinem alten KFZ-Brief von 2000, wurde das Erstzulassungsdatum von Ende Feb. 1992 in Italien vermerkt. Somit habe ich laut Zulassungstelle hier die Möglichkeit, meinen im März des Jahres 2022 mit einer H-Zulassung zuzulassen.
 
Machts doch nicht so kompliziert.

Ich habe vor 3 Jahren einen 900er ohne Papiere geschenkt bekommen, letzte Zulassung angeblich in Österreich, einen Versicherungsnachweis von einer Versicherung in Wien habe ich im Auto gefunden. Letztes Kennzeichen unbekannt.
Die Zulassung war kein Problem.
Zuerst war ich beim TÜV, wo eine Vollabnahme gemacht wurde. Das Datenblatt zur Erteilung der Zulassungsbescheinigung wurde anhand der ABE B 103/1 ausgestellt.
Bei der Zulassungsstelle wurde danach eine "Aufbietung" gestartet um zu ermitteln, ob Ansprüche anderer bestehen. Das hat 3 Wochen gedauert. Und der, der mir den Wagen geschenkt hat, hat mir eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass er rechtmäßiger Besitzer des Autos ist und keine Papiere dafür hat.

Das wars schon.
Nach 4 Wochen und ein paar hundert Euro für Gebühren war er auf meinen Namen zugelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beispiel: Du kaufst einen 900er aus dem Baujahr 1990, der 5 Jahre lang z.B. in Schweden lief. Erstzulassung aber laut Papieren erst 1995 in Deutschland.
Dann ist da eindeutoig etwas falsch gelaufen. Nicht ohne Grund gibt es ja extra die Festlegung, dass bei nicht taggenau feststellbarer Erstzulassung importierter GW grundsätzlich der 01.07. des Erstzulassungsjahres einzutragen ist.
(die in diesem Beispiel schwedischen Papiere wurden bei der deutschen Zulassung "vernichtet")
Also a) sollte man sich so etwas wohl kaum gefallen lassen, und b) macht man sich ja wohl von allem, was man irgendwie aus der Hand gibt, zumindest eine Kopie.
 
Rene das war/ist nur ein Beispiel, woran jeder Interessent denken bzw. nachfragen sollte.
Dein Hinweis mit der nicht feststellbaren Erstzulassung importierter GW, auf den 01.07. des Erstzulassungsjahres festzulegen,
war mir neu und daher sollte auch jeder Interessent für GW aus dem In-oder/und Ausland genau hinsehen....
 
Leute Ihr seid G R O S S A R T I G ! Vielen Dank für euer Echo. Der Wagen sieht grossartig aus. Somit scheint die Zulassung ohne größere Hindernisse ablaufen zu können.

Nach langem hin und her überlegen und der Auskunft des Händlers handelt es sich wohl um einen Fall, wo die ehemalige Versicherung die Papiere eingezogen hat. Aber Wieso?

1. Fahrzeugdiebstahl? Wer verkauft ein gestohlenes Auto auf original Kennzeichen, macht wenig Sinn.
2. Totalschaden? Scheint aber sehr professionell repariert worden sein.
3. Abwrackprämie? Das ist meine Vermutung. Keine Ahnung wie da die Versicherung figuriert.

es wird immer noch überlegt. Momentan werden/müssen andere Fragen geklärt werden.

PS: Es Gäbe einen Kaufvertrag direkt aus Frankreich, das wäre perfekt.
 
Bei uns in Deutschland kann sowas (Einzug der Papiere) die Zulassungsbehörde bzw. Polizei veranlassen bzw. machen, wenn Steuern o. Versicherung nicht bezahlt o.ä.
Abwrackprämie in Frankreich? Mir unbekannt, auf solche blöden Ideen kommen doch nur wir Deutsche.
Einfach wichtig zu wissen: Wem gehört zur Zeit das Fahrzeug? Bei einem Fahrzeug ohne Papiere ist das wohl nicht so einfach nachzuprüfen.

Hier was nachzulesen Für Deutschland:
https://bonn.de/rat_verwaltung_buer...e/buergerservice_a_z/01090/index.html?lang=de
 
Einfach wichtig zu wissen: Wem gehört zur Zeit das Fahrzeug? Bei einem Fahrzeug ohne Papiere ist das wohl nicht so einfach nachzuprüfen.
Ich habe bisher 3 Fahrzeuge ohne Papiere bis zur Zulassung gebracht.
Der Zulassungsstelle reicht die Bescheinigung des Verkäufers, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Papiere zum Fahrzeug nicht mehr auffindbar sind. Ob der Verkäufer nun wirklich der Eigentümer ist oder ob diese Bescheinigung wirklich vom Verkäufer stammt, wird nicht nachgeprüft. Allerdings wird bei der Zulassungsstelle die Adresse des Verkäufers hinterlegt. Aber das ist doch alles kein Problem.
 
Ich habe bisher 3 Fahrzeuge ohne Papiere bis zur Zulassung gebracht.
Der Zulassungsstelle reicht die Bescheinigung des Verkäufers, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Papiere zum Fahrzeug nicht mehr auffindbar sind. Ob der Verkäufer nun wirklich der Eigentümer ist oder ob diese Bescheinigung wirklich vom Verkäufer stammt, wird nicht nachgeprüft. Allerdings wird bei der Zulassungsstelle die Adresse des Verkäufers hinterlegt. Aber das ist doch alles kein Problem.
OK, das ist wohl der Weg wenn nichts anderes mehr vorhanden ist. Mit Papieren läuft es halt etwas "flüssiger". Und es sind halt zwei Paar Stiefel, wenn die Papiere nicht mehr auffindbar sind oder wie hier die Versicherung (?) die Papiere eingezogen hat.
 
Endlich habe ich eine fachliche Auskunft bekommen, tja nicht jeder Polizist ist kommunikationswillig. Also Auto wurde 2012 offiziell in Frankreich verschrottet. Da der Händler davon sprach, das die Versicherung die Papiere einbehalten hat tippe ich auf Totalschaden, welcher sehr gut behoben wurde..
 
oha.... und wie geht´s weiter. Trotzdem holen ??
 
wirtschaftlicher totalschaden? dafür reicht ja in den meisten fällen schon ein defektes getriebe...oder sonst irgend eine kleinigkeit
 
@mister t tja wenn ich das wüsste.........
@turbo_forever würde bei einem Getriebeschaden die Versicherung die Papiere einbehalten?

Ich weiß nicht was ich machen soll.........
 
irgendein kleiner karosserieschaden der durch gutachter aufgebläht wirtschaftlicher totalschaden ist? keine ahnung
da reicht auch ein eingedrückter kotflügel

was soll die hütte denn kosten?
 
1.500 € Summa Summarum:

folgende Nachteile:
- unsichere Vergangenheit, keine Ahnung was mit dem Fahrzeug war Unfall? Oder doch nur Abwrackprämie. Der letzte Französische TÜVbericht spricht von sehr viel Rost überall. Wurde der nur überpinselt?
- eventuelle Probleme bei der Anmeldung

folgende Vorteile:
- Preis
- Laufleistung nur 202.000 km (das ist laut dem TÜVbericht wahr und entspricht dem Termin der Stilllegung in 2012)
 
bei dem preis...kannst ihn notfalls auch schlachten :rolleyes:
ich würd den einfach mal durch den tüv fahren & schauen was bei der zulassungsstelle passiert
sollte da was schief gehen lässt sich das durch schlachung + teileverkauf vermutlich wieder in richtung +-0 bringen
nur vorm tüv solltest du nicht maßlos in das auto hineininvestieren, das würde ich machen wenn die sache mit den papieren geklärt ist

überpinselter rost: naja...schau halt auf den preis, dafür gibts kein topexemplar...
 
Anhand der bisher gesichteten Fotos sind -trotz erkennbarem Rost- keine gravierenden Karosserieschäden oder vertusche Pfuschreparaturen erkennbar.

Bleiben (Dir) nur 2 Möglichkeiten: Riskieren oder durch Fachmann begutachten lassen.
 
Zurück
Oben