Parkhilfe und Heckstoßstange nach Aufprall

Registriert
11. Feb. 2003
Beiträge
67
Danke
5
SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
FPT
Leider ist mein erster Beitrag zu meinem 2002er 9-5 Aero Kombi nicht so erfreulich. Heute früh im Schnee ist mir jemand hinten raufgefahren. Ich stand an einer Kreuzung und er hat scheinbar zu spät gebremst. Der Aufprall war nicht so schlimm (5km/h?) und es gibt keine wirklich sichtbare Schäden, aber ich habe den Eindruck (nachdem ich einen anderen 9-5er Kombi angeguckt habe), daß die Stoßstange nicht richtig sitzt und leicht verformt ist. Außerdem frage ich mich, ob ich danach den Parksensoren noch trauen kann?

Bin interessiert was ihr dazu meint. Soll ich die Gelegenheit nutzen und zum Freundlichen, um das durchchecken zu lassen?

Danke und Gruss

Paul
 
Ganz klar prüfen lassen.
 
Auf jeden Fall.

Habt ihr den Vorfall aufgenommen (Unfallbericht)?

Fahr zum Händler und laß es prüfen....
 
Danke für eure schnelle Antworten. Wir haben kein Unfallbericht ausgefüllt, nur Details ausgetauscht. Die Berliner Polizei kommt in solchen Fällen nicht mehr. Ich hatte sowie so keine Zeit, weil ich musste Frau und Kind zum Bahnhof bringen.
 
Wir hatten vor etlichen Jahren einen ähnlichen Fall (auch in Berlin) mit unserem Volvo 850. Äußerlich war nicht viel zu sehen, aber die Stoßstangenhalterungen waren Teilweise gebrochen gewesen, sodass die ganze Stoßstange getauscht werden musste. Deshalb lieber zum Prüfen in die Werkstatt.
Ich denke, wenn das PDC was abgekriegt hat meckert das Sid oder du hast beim Rückwärtsfahren nen dauerton.
 
Danke für eure schnelle Antworten. Wir haben kein Unfallbericht ausgefüllt, nur Details ausgetauscht. Die Berliner Polizei kommt in solchen Fällen nicht mehr. Ich hatte sowie so keine Zeit, weil ich musste Frau und Kind zum Bahnhof bringen.

Zeugen?

Wenn nicht, kanns Dir passieren, dass alles abgestritten wird und Du hast keinen Beweis....
 
@ 130kw SID meckert nicht und ich werde gleich rauskriegen ob die Parkhilfe geht, wenn ich in die Garage rückwärts reinfahre. So schlimm bei einem Volvo?

@ turbo9000
Genau das ist mir schon 2mal mit der Müllabfuhr passiert! Ich habe nur meine Frau als Zeugin, sonst war keiner da, war zu kalt!
 
@ turbo9000
Genau das ist mir schon 2mal mit der Müllabfuhr passiert! Ich habe nur meine Frau als Zeugin, sonst war keiner da, war zu kalt!



Dann sehe ich schwarz, es sei denn der andere ist wirklich eine ehrliche und Pflichtbewußte "Haut".....

Frau zählt natürlich nicht als Zeugin.....:frown:
 
Entschuldigung...

Dann sehe ich schwarz, es sei denn der andere ist wirklich eine ehrliche und Pflichtbewußte "Haut".....

Frau zählt natürlich nicht als Zeugin.....:frown:


Hallo,

wie kommst Du auf die abenteuerliche Idee, eine (Ehe-)Frau zähle nicht als Zeugin??? :confused: :eek:

Im Gegenteil, diese hat nebenbei explizit (wie übrigens selbst lange von einem geschiedene Ehefrauen :cool:) ein Zeugnisverweigerungsrecht!

Wenn die Zeugin/Gattin sich allerdings zu dem Sachverhalt äußert muss sie bei ihrer (subjektiven) "Wahrheit" bleiben. :tongue:

Wenn der Unfallgegner allerdings sein Auto voll mit anderen mit ihm nicht verwandten Personen, am besten Polizisten, Gerichtsdiener, -schreiber, etc. hatte, dürfte sich das Blatt zu Deinem Ungunsten wenden!

Die Frage der Glaubwürdigkeit entscheidet in der etwaigen Verhandlung der Richter, aber ohne gegnerischen Zeugen müsste man sich bei Pauls Fall schon selten dämlich anstellen!

Wenn in einem anderen -fiktiven- Fall der "Gegner" mit seiner Sportmannschaft, die alle in seinen Kleinwagen gequetscht waren, als Zeugen ankommt, tja, dann schaut es richtig schlecht aus. Mit verdammt viel Glück kippt einer um, wenn der Richter die Zeugen auf die Folgen einer (uneidlichen) Falschaussage hinweist. Oder Du könntest nachweisen, dass die betreffenden Zeugen zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ganz wo anders waren.
Ich habe trotzdem schon erlebt, wie im Gerichtssaal jemand wegen seiner Aussage sofort festgenommen wurde. :biggrin:

In der Praxis dürfte der Recht bekommen, der mehr Zeugen auffahren kann, die fest bei ihrer (möglicherweise abgesprochenen) Aussage bleiben; Ausnahme wären Polizisten [auch nicht im Dienst], die grundsätzlich glaubwürdig sind! :eek::mad:
Grüße
Andreas
 
Der andere braucht nur "zufällig" einen Freund mit dabei gehabt zu haben, der als Zeuge auftritt...der ist dann nicht verwandt mit dem Fahrer und damit zählt die Aussage der angeheirateten Frau nicht mehr wirklich....

--wäre nicht das erste Mal, dass so die Wahrheit verdreht wird...:frown:

...aber lassen wir uns mal überraschen, was daraus wird...
 
Ja, es wird spannender. Die Gegner haben sich wie abgemacht nicht gemeldet. Ich weiss aber wo ihr Auto steht und habe gerade die Reifen angeguckt - Vredestein T-Trac - das sind m.E. Sommerreifen! Es war -1 bis 0 Grad und es lag Schnee, d.h. ich habe vielleicht ein Vorteil.
 
Sind ja zum Glück nicht alle boshaft und erzählen Ammenmärchen, um Ihren SF Klasse zu retten.

Im Übrigen:
diese tollen Zeugen, welche gerne mal den Kopf für ihren Kumpel hinhalten und beim Unfall "anwesend" waren, knicken regelmäßig vor Gericht ein. Im außergerichtlichen Schriftverkehr wollen sie noch alles ganz genau gesehen haben. Aber vor einem Richter können sich die wenigsten noch an den Sachverhalt erinnern...
"Wissen Sie, das ist ja alles so lange her.."

Wenn man guten Gewissens ist, würde ich mich davon erst einmal nicht einschüchtern lassen.

Gerüchte, dass Familienangehörige nicht als Zeuge taugen, halten sich immer noch. Das liegt vielleicht daran, dass einige glauben, die eigene Familie mache eher Gefälligkeitsaussagen.

Tatsächlich ist es so, wie Andreas sagt. Sie müssen nur nicht zwingend glaubwürdiger sein, da sie im eigenen Lager stehen.
 
...

...Heute früh im Schnee ist mir jemand hinten raufgefahren. Ich stand an einer Kreuzung und er hat scheinbar zu spät gebremst. Der Aufprall war nicht so schlimm (5km/h?) und es gibt keine wirklich sichtbare Schäden, aber ich habe den Eindruck (nachdem ich einen anderen 9-5er Kombi angeguckt habe), daß die Stoßstange nicht richtig sitzt und leicht verformt ist. Außerdem frage ich mich, ob ich danach den Parksensoren noch trauen kann? ...
Danke und Gruss
Paul

Hallo Paul,

wie schon vorgeschlagen, würde ich auf jeden Fall das Auto gründlich in der (Saab-)Werkstatt prüfen lassen! In anderen mir bekannten Fällen (Saabs und andere Fahrzeuge) summierten sich solche Rutscher auf tausende von Euro).
Joseph Reich hat Deinen Beitrag wohl noch nicht gesehen, sonst hätte er dies schon wohl schon gründlich kommentiert. :cool:

... Wir haben keinen Unfallbericht ausgefüllt, nur Details ausgetauscht.... Ich hatte sowie so keine Zeit, weil ich musste Frau und Kind zum Bahnhof bringen.

Vielleicht meldet sich der Unfallverursacher doch noch! :rolleyes:
Mach Dir mal keine so großen Sorgen wg. potentieller gerichtlicher Auseinandersetzungen. Stell´fest, ob ein Schaden entstanden ist; falls ja, erhälst Du über die Versicherungsnummer, Name etc. des Verursachers dessen zuständige Versicherung und meldest den Schaden dort seiner Haftpflicht.
Du sagtest nichts davon, ob beim "Gegner" Leute dabei waren; für andere war es ja zu kalt :redface:.
Für die ganz Misstrauischen kannst Du ja Fahrkarte Deiner Frau und des Kindes aufheben bzw. Dir merken, wann sie wohin gefahren sind), um auch die Plausibilität Deiner Fahrt zu belegen. Und ja, Frau und Kind (wenn alt genug :rolleyes:) sind Zeugen. Dazu müssen die "Deinen" ja auch nicht viel aussagen: "...Der ist uns an der Kreuzung bei Schnee hinten draufgerutscht..." :cool:

Ja, es wird spannender. Die Gegner haben sich wie abgemacht nicht gemeldet. Ich weiss aber wo ihr Auto steht und habe gerade die Reifen angeguckt - Vredestein T-Trac - das sind m.E. Sommerreifen! Es war -1 bis 0 Grad und es lag Schnee, d.h. ich habe vielleicht ein Vorteil.

Gaaanz schlecht (für den Verursacher :biggrin:). Du darfst zwar -entgegen der häufig üblichen landläufigen Meinung- durchaus auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein. Allerdings musst Du trotzdem bei dann wirklich "winterlichen" Straßenverhältnissen, heißt Schnee und Eis, dementsprechend ausgerüstet sein, also Winterreifen aufgezogen, Frostschutz in der Scheibenwaschanlage etc. War wohl beim anderen nicht der Fall. Fotgraphier´ halt für alle Fälle Reifen und Fahrzeug und Kennzeichen des anderen :tongue:.
Argumentativ sollte dies den Verursacher überzeugen. :biggrin:
Grüße
Andreas


...
Im Übrigen:
diese tollen Zeugen, welche gerne mal den Kopf für ihren Kumpel hinhalten und beim Unfall "anwesend" waren, knicken regelmäßig vor Gericht ein. ..."Wissen Sie, das ist ja alles so lange her..."...
Gerüchte, dass Familienangehörige nicht als Zeuge taugen, halten sich immer noch. Das liegt vielleicht daran, dass einige glauben, die eigene Familie mache eher Gefälligkeitsaussagen.
Tatsächlich ist es so, wie Andreas sagt. Sie müssen nur nicht zwingend glaubwürdiger sein, da sie im eigenen Lager stehen.

Danke! :flowers:
 
Danke Andreas für deinen Beitrag! Ich habe nix weiteres vom Gegner gehört und habe daher den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet. Es sei denn der Gegner alles leugnet geht's morgen zum Saab-Händler.

Ich habe ein Bild vom Gegnerauto direkt nach dem Aufprall mit Schneeflocken und Matsch auf der Strasse! Es war sonst keiner in seinem Auto. Meine Tochter ist erst 15 Monate alt, aber kann schon Auto und da sagen - das müsste reichen!

Seit gestern aber gucke ich mehr im Spiegel. Gerade hatte ich bei Schnee schon wieder ein Kamikaze-Lieferwagen aus OHV auf meine Fersen, was sind die Berliner/Brandenburger für rücksichtslose Autofahrer!

Fortsetzung folgt....
 
Geht doch...

Danke Andreas für deinen Beitrag! Ich habe nix weiteres vom Gegner gehört und habe daher den Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet. Es sei denn der Gegner alles leugnet geht's morgen zum Saab-Händler.
Ich habe ein Bild vom Gegnerauto direkt nach dem Aufprall mit Schneeflocken und Matsch auf der Strasse! Es war sonst keiner in seinem Auto. Meine Tochter ist erst 15 Monate alt, aber kann schon Auto und da sagen - das müsste reichen!
Seit gestern aber gucke ich mehr im Spiegel. Gerade hatte ich bei Schnee schon wieder ein Kamikaze-Lieferwagen aus OHV auf meine Fersen, was sind die Berliner/Brandenburger für rücksichtslose Autofahrer!

Fortsetzung folgt....

Hallo,

na also! :rolleyes:

Unabhängig davon, ob der Unfallverursacher zu seinem Fehler steht, solltest Du dringend die Saab-Werkstatt Deines Vertrauens aufsuchen. Falls wider Erwarten überhaupt nichts sein sollte, hat sich die Sache ja in Wohlgefallen aufgelöst. Im anderen Fall gründliche Schadensaufnahme und Höhe des Schadens feststellen lassen. Ab dem Zeitpunkt würde ich -auch ohne Rechtsschutzversicherung- einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht einschalten! Die gegnerische Versicherung wird zwar spucken, weil ihre Kosten gleich um bis zu ein paar tausend Euro steigen werden dürften, aber viele Dir zustehende Rechte wirst Du allein kaum erhalten und durchsetzen können (Nutzungsausfall, Wertminderung, Kostenpauschale für Briefverkehr etc.) :cool:

Berichte mal weiter und schreib´ -da er hier nicht reagiert- dem Joseph Reich hier eine private Mitteilung zu seiner Sicht des Sachverhalts, der ist nämlich abgebrühter, ähhh -erfahrener- als ich. :biggrin:

Am Rande: Mir sind zweimal unverschuldet Auffahrunfälle passiert, im ersten (nach bereits 30-sekündigen Warten an der Ampel fuhr der hinter mir Wartende (BMW!) bei Rot einfach mit Vollgas los und beschädigte meinen Alfa aus den 60ern schwer. Ein Glück, dass dies vor langer Zeit passierte, heute würde ich wohl wegen Volksverhetzung, Diskriminierung von Migranten, schwerer Beleidigung etc. belangt werden. Ich stellte zum Glück meine wütenden Tiraden :stupid: :argh::motz::thefinger: bzgl. antolischer Schäfer, ihrer ausgeprägten Liebe zu ihren Tieren, und worum sie nicht bei den Objekten iher vermuteten Obsession geblieben seien erst bei Eintreffen der Polizei immer noch wutschaubend asdf :flute: ein. Ich erhielt zwar den durch Gutachten errechneten Schaden erstattet, konnte aber die benötigten Teile schlichtweg nicht mehr beschaffen, die Reparatur hätte deutlich mehr gekostet als veranschlagt. Dass ich mich darauf überhaupt eingelassen hatte, lag daran, dass mein Fahrzeug auf mich im europäischen Ausland zugelassen war, möglichen rechtlich offenen Fragen, eventueller Import- und Einfuhrsteuerproblemen aufgrund zweier Hauptwohnsitze etc. :mad:

Bei einem anderen Fall, einem Auffahrunfall an einer Zapfsäule an der Autobahntankstelle, bei dem mir ein Italiener zügig hinten draufgeprallt ist, interessierten sich die umgehend eintreffenden Carabinieri zuerst ausschließlich für meine weinende kleine Tochter :flowers: und mögliche (zum Glück nicht vorhandene) Verletzungen derselben, viel später dann erst für die übrigen Unfallbeteiligten :top:. Die Personalien wurden aufgenommen, ich wg. vergessenem Führerschein zu einer Strafe von einer halben Million Lire (damals ca. 500.- DM) verdonnert (welche bei späterem Vorzeigen des Scheins auf meinem Konsulat dann auf 50.000 ermäßigt wurde :confused:), der Verursacher durfte mit dem Abschlepper mitfahren :tongue:, und ich konnte meine Urlaubsfahrt fortsetzen. Meinen Schaden regulierte ich intuitiv wohlweislich selbst, zwei Jahre später teilte mir meine Versicherung trotz meiner schriftlich erfolgten Stellungnahme dann mit, dass sie gegen meinen Willen den Gegner mit ca. 2500.- DM abschließend entschädigt habe. Einen Rechtsstreit ohne Rechtsschutz im Ausland mit vager Erfolgsaussicht zu führen war mir die Angelegenheit trotz Versicherungshochstufung wirklich nicht wert; der andere durfte aber immerhin gut zwei Jahre (auf eine trotzdem nicht verdiente Entschädigung) warten. :redface:

Dir wird es hingegen definitiv nicht so gehen, daher "Auf und viel Glück"! :cool:
Grüße
Andreas
P.S. Die oben erwähnten Carabinieri wollten allen Ernstes eine Einschätzung meiner Tochter zum Unfallhergang; auf Grund anhaltender und nicht zu überbrückender Verständigungsprobleme (Dolmetscher :listen: wurden nicht akzeptiert :biggrin:) mussten sie dann doch auf eine Aussage verzichten. :smile:
 
So der neueste Stand:

Die gegnerische Versicherung hat heute einen Gutachter vorbei geschickt. Er hat natürlich die Kosten niedriger eingeschätzt und versucht mich zu irgendwelche Mickey Maus Werkstatt zu schicken. Ich habe drauf bestanden, dass ich das Auto wieder zum Saab-Händler bringe.

Ein paar Stunden später meldet sich "zufälligerweise" die Gegnerin und fragt mich warum ich nicht angerufen habe! Ich weiss genau, daß SIE sich letzten Mittwoch melden wollte. Sie hat erstmal behauptet, daß ihr Auto den Schaden nicht verursacht hat... dann, daß sie meine Telefonnummer verloren hatte. Aber als ich erzählt habe, daß ich ein Bild von ihrem Auto gemacht habe und daß ein Gutachter bei mir war, war sie plötzlich anders. Kaum habe ich erzählt, daß ein Baby im Auto war, und den Schnee erwähnt, wollte sie plötzlich eine private Einigung. Sie wollte gleich die Versicherung bescheid sagen, aber ich habe gesagt, daß ich das entscheide. Anscheinend muss sie wegen der Sommerreifen das alles so oder so bezahlen.

Eine wichtige Frage: habe ich nicht Recht auf einen unparteiischen Gutachter?

Die gegnerische Versicherung ist DEVK. Mir ist jetzt klar warum sie die billigsten Angebote haben!
 
Du hast das Recht den Gutachter selbst zu wählen.
 
...Ein paar Stunden später meldet sich "zufälligerweise" die Gegnerin und fragt mich warum ich nicht angerufen habe! Ich weiss genau, daß SIE sich letzten Mittwoch melden wollte. Sie hat erstmal behauptet, daß ihr Auto den Schaden nicht verursacht hat... dann, daß sie meine Telefonnummer verloren hatte. Aber als ich erzählt habe, daß ich ein Bild von ihrem Auto gemacht habe und daß ein Gutachter bei mir war, war sie plötzlich anders. Kaum habe ich erzählt, daß ein Baby im Auto war, und den Schnee erwähnt, wollte sie plötzlich eine private Einigung. Sie wollte gleich die Versicherung bescheid sagen, aber ich habe gesagt, daß ich das entscheide. Anscheinend muss sie wegen der Sommerreifen das alles so oder so bezahlen.

Meine Meinung?

Zieh das über Versicherung durch.

Ich bin wirklich keiner, der Stoßstangenkosmetik auf Versicherungskosten befürwortet, aber so eine Dreistigkeit gehört bestraft. Zuerst abtreitem dass man es war, und wenn man merkt, dass man gefangen isr, auf einmal "entgegenkommen" und bloß die Versicherung raushalten..

Die soll ruhig dafür blechen, wenn die Sommerreifen einen "Aufschlag" für sie bedeuten.

Immerwieder unglaublich, was manche Menschen für unehrliche Häute sind....:mad:
 
Danke für euren Rat!

Ich habe gerade eine Lücke in der Geschichte gemerkt. Freitag beim Saab-Handler wurde eine gekratze Stoßstange und Heckspoiler entdeckt. Sonst ist alles in Ordnung - Saab Stoßstangen sind immer noch sehr robust!

@ Turbo9000 Das ist genau was mir durch den Kopf geht.

Eigentlich ist nicht so schlimm und hat keine grosse Wirkung auf den Wiederverkauftswert, aber nach dem ganzen Stress soll es wieder in Ordnung gebracht werden. Ich habe das Auto erst seit November und habe viel Geld hingelegt.
 
Lieber Paul...

Die gegnerische Versicherung hat heute einen Gutachter vorbei geschickt. Er hat natürlich die Kosten niedriger eingeschätzt und versucht mich zu irgendwelche Mickey Maus Werkstatt zu schicken. Ich habe drauf bestanden, dass ich das Auto wieder zum Saab-Händler bringe....
...und daß ein Gutachter bei mir war, war sie plötzlich anders. Kaum habe ich erzählt, daß ein Baby im Auto war, und den Schnee erwähnt, wollte sie plötzlich eine private Einigung. Sie wollte gleich die Versicherung bescheid sagen, aber ich habe gesagt, daß ich das entscheide. Anscheinend muss sie wegen der Sommerreifen das alles so oder so bezahlen.
Eine wichtige Frage: habe ich nicht Recht auf einen unparteiischen Gutachter?
Die gegnerische Versicherung ist DEVK. Mir ist jetzt klar warum sie die billigsten Angebote haben!

Hallo Paul,

Du hast offensichtlich n i c h t den Josef Reich um Bestand (natürlich nicht juristischen) gebeten, wie ich Dir empfohlen hatte. :confused:

Gut, dann eben so weiter:

Eigentlich nebensächlich: Ob Sommerreifen oder nicht, die gegnerische Versicherung m u s s Deinen Haftpflichtschaden unabhängig von der Verkehrstüchtigkeit des Versichgerungsnehmerautos in voller Höhe ersetzen, allenfalls kann sie den Deckungsschutz für den (eigenen) Versicherungsnehmer bzgl. dessen eigener Vollkasko wg. grober Fahrlässigkeit in Frage stellen! (schwierig für die Versicherung, aber für Dich auch völlig unerheblich) :cool:.

:confused: Lagen die grob (und wohl für Dich viel zu niedrig) geschätzten Reparaturkosten des g e g ne r i s ch en (denn der i s t Dein Gegner, da er im Rahmen seiner Arbeit für die Versicherung andere Interessen als die Deinen verfolgt) Gutachters bei 500.- Euro oder höher?

Wenn ja :smile:, dann beauftrage einen eigenen Gutachter Deiner Wahl (der soll die Rechnung dann auch gleich an die gegnerische Versicherung und Dir eine Kopie des Gutachtens zusenden). :biggrin:

Zitat von der homepage irgendeines gepr. Gutachter:

"...Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und die Schadenhöhe über 500€ liegt. Dies stellt im Zweifelsfall der [Ergänzung meinerseits: "frei gewählte"] Sachverständige fest.... Im Gegensatz zum Versicherungsgutachter arbeitet der versicherungsunabhängige Sachverständige für seinen Auftraggeber, also für Sie. Hier wird nicht auf Kosten der Sicherheit gespart, sondern alles notwendige getan, damit der Geschädigte wieder sicher in seinem Fahrzeug ist..."



Suche Dir notfalls hier Rat über einen neuen thread "Gutachter (und Rechtsanwalt) in xyz gesucht"!



Weiter:

Übergib´ die Sache bitte :adore: endlich einem Anwalt für Verkehrrecht :stupido: :deal:; die meisten "guten :biggrin:" Gutachter wissen auch, wer die Interessen des Geschädigten entsprechend vertreten kann. Bei einer eindeutigen Sache (und Deine dürfte ziemlich eindeutig sein) übernimmt die gegenerische Versicherung die Anwaltskosten in voller Höhe, die sich durchaus -je nach Aufwand- auf ein paar tausend Euro summieren können. Mit einer sogenannten Betriebsgefahr und Teilschuld Deinerseits kommt die DEVK sicher nicht durch.


Lass` Dich bitte nicht auf eine Schadensabwicklung durch die gegnerische Versicherung (n a t ü r l i c h für Dich ohne jeglichen Aufwand, völlig in Deinem Sinne und umgehend in "angeschlossenen" Fachwerkstätten unter garantierter Wahrung all Deiner Rechte und Belange im Rahmen ihres Schadensmanagements [angemessener Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, Wertminderung...] ) ein. :mad:



Du hast die Wahl jeder freien oder Markenwerkstatt, es steht Dir sogar -rechtlich völlig unstrittig- auch frei, per Gutachten (unter Abzug von 19% MwST. und Verzicht auf Nutzungsausfall bzw. Mietersatzwagen für die Zeit der Reparaturdauer) abzurechnen.

Selbst bei einer Abrechnung über Gutachten und professioneller Schadensbehebung müssen die Dir die Mehrwertsteuer nachbezahlen (hierbei bin ich mir nicht sicher, da sich da möglicherweise etwas geändert haben könnte).


Also:


Keine Wald-und-Wiesen-Mickey-Mouse-Werkstatt der Versicherung in Kauf nehmen, kein Akzeptieren des Gutachtens ohne ein eigenes, k e i n e Unterschrift zur Abgabe und Regelung des Schadens durch die gegn. Versicherung, ruhig Blut bewahren :smile:), Josef noch ´ne PM schicken und gut schlafen und freuen, dass Wegelagerer schon noch früher aufstehen müssen, um Saabfahrer um ihr R E C H T E zu bringen. :rolleyes:



Viel Erfolg, gute Nacht!
Andreas
 
Zurück
Oben