Dem stimme ich uneingeschränkt zu,
möchte aber ergänzen, dass das Ergebnis einer AU ebenso von der Wahl der Werkstatt (und deren Messgräten) abhängen kann, wie vom technischen Zustand der Abgasreinigung des geprüften Fahrzeugs.
Was die Streuung der Messwerte angeht, würde ich sagen:
wer misst, misst Mist !
Das legen zumindest die seit 2004 gemessenen CO-Werte bei der AU für mein Auto nahe.
(bei erhöhtem Leerlauf, Grenzwert 0,3 %Vol.)
Jahr CO%Vol (Prüfstelle)
2004 0,0! (Saab-Werkstatt (seit 2005 pleite))
2006 0,06 (Dekra-Prüfstation)
2008 0,17 (Ford-Werkstatt)
2010 0,054 (Abschleppunternehmen mit AU-Berechtigung)
2012 0,006! (Hinterhofwerkstatt)
2014 0,014! (gleiche Hinterhofwerkstatt)
2016 0,21 (Ford-Werkstatt (wie 2008)
2018 0,04 (gleiche Ford-Werkstatt)
2020 0,28 (unabh.KÜS-Prüfer an eigener Prüfstation)
Bevor jemand fragt: 2005 habe ich selbst neue Zündkerzen einbaut. An der Zündung (Verteiler) wurde sonst in den 16 Jahren nichts verändert. Das gleiche gilt für den Katalysator (Original Saab-Kat).
Seit 2004 bin ich 44.000 Km mit dem Wagen gefahren. Km Stand heute: 181.000 .
Ich werde jetzt wahrscheinlich so vorgehen:
1.Matrix-Kat (wenn wieder lieferbar) von Werkstatt einbauen und Einbau bestätigen lassen
2. Matrix-Kat vorerst noch nicht von Zulassungsstelle eintragen lassen.
3.Matrix-Kat ausbauen und Bandel-Kat einbauen.
4.Bandel-Kat probefahren (bezüglich Geräuch, Verbrauch und Abgaswerten bei AU )
5.Zu gegebener Zeit wieder gegen Matrix-Kat tauschen.
Dazu noch eine Frage in die Runde:
vieviel Zeit darf maximal zwischen Einbaubestätigung der Werkstatt und der Eintragung bei der Zulassungstelle zwecks EURO2 liegen ?