9-3 I Cabrio

Was meint denn ihr dazu. Wären diese obengenannten Fälle eigentlich noch in der Gewährleistung ?. Er sagte nämlich nichts , dass das von ihm übernommen werden würde. Ich habe erst mal auch nicht gefragt , wollte mal eure Meinung dazu hören.

Klar ist das Gewährleistung.


sorry, dass ich euch damit noch mal nerve, aber wie sollte ich da jetzt vorgehen? Der Händler ist in Berlin und ich bin in München. Muss er mir einen Händler hier nennen?.

Merci,
M.
 
Das ist immer das Problem mit derartigen Beschreibungen.

Ich würde das mit den "ab 140" schon genau so bestätigen, jedoch ebenfalls nicht mit irgendeinem Pfeifen das ab da auftritt und auch nicht mit sonstigen lokalisierbaren Windgeräuschen und ebenfalls auch nicht "schlagartig" ab 140, sondern eher in der Form, dass die Windgeräusche ab etwa 140 ein wirklich unangenehmes Niveau erreichen. Fährt man 500km oder mehr am Stück auf der Bahn tritt da (zumindest bei mir) nach etwa 150-200km eine Art "Lärm-Gewöhnung" ein so dass man es dann erst ab 150 und noch später erst ab 160 als störend empfindet, soll also heißen das ist alles sehr subjektiv und eine eindeutige Schwelle gibt es da eigentlich nicht.
Über 160 ist es allerdings auch nach 800km auf der Bahn einfach zu laut und man (bzw. ich) fährt das dann höchstens mal 5 Minuten.

Ansonsten hab ich nen Schalter und finde den Motor ab 140 fast unhörbar, weil der Wind einfach lauter ist.


schön beschrieben, so empfand ich es auch.
Servus,
M.
 
sorry, dass ich euch damit noch mal nerve, aber wie sollte ich da jetzt vorgehen? Der Händler ist in Berlin und ich bin in München. Muss er mir einen Händler hier nennen?.

Merci,
M.

Schau mal auf den Gerichtsstand im Kaufvertrag.
 
Schau mal auf den Gerichtsstand im Kaufvertrag.


Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nicht, wenn der eine Vertragspartner Privatmann ist.

Im übrigen war das früher sehr streitig, heute halbwegs geklärt: Heute ist herrschende Meinung, dass der Kunde sich bei sich zu Hause einen Fachhändler suchen kann, es sei denn, der Händler will die Sache selbst nachbessern (dann muss er die Kiste aber auch beim Käufer abholen, da bei berechtigter Gewährleistung er alle Kosten zu tragen hat).

See
 
Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nicht, wenn der eine Vertragspartner Privatmann ist.

Im übrigen war das früher sehr streitig, heute halbwegs geklärt: Heute ist herrschende Meinung, dass der Kunde sich bei sich zu Hause einen Fachhändler suchen kann, es sei denn, der Händler will die Sache selbst nachbessern (dann muss er die Kiste aber auch beim Käufer abholen, da bei berechtigter Gewährleistung er alle Kosten zu tragen hat).

See


Bist Du Rechtsanwalt, bzw. Volljurist?

Muß ich mal annehmen, denn solch gewagte Äußerungen sollte man wirklich nur von sich geben, wenn man sich absolut sicher ist.

---edit---

Das mit der Abholung scheint so zu stimmen, war mir nicht bewußt.

Hier wird noch einmal genau darauf eingegengen:

Muß der Käufer die Ware zum Verkäufer bringen oder schicken?
Weder noch. Der Verkäufer kann nicht verlangen, daß der Käufer ihm die mangelhafte Ware bringt oder zuschickt. Die Gewährleistungspflicht muß nämlich dort erfüllt werden, wo der Kaufgegenstand "sich vertragsgemäß befindet", mit anderen Worten da, wo der Käufer die Ware hingebracht hat (wenn nicht ausnahmsweise vereinbart ist, daß die Ware nur an bestimmten Orten genutzt werden darf).
Der Verkäufer muß die Ware also i.d.R. am Geschäftssitz bzw. am Wohnsitz des Käufers abholen.

Quelle: http://www.anwalt24.de/fachartikel/ihre-rechte-beim-kaufvertrag


Der Verkäufer wird sich rausreden und auf die Garantie verweisen, darauf muß man sich aber nicht einlassen.
 
Bist Du Rechtsanwalt, bzw. Volljurist?

Muß ich mal annehmen, denn solch gewagte Äußerungen sollte man wirklich nur von sich geben, wenn man sich absolut sicher ist.

---edit---

Das mit der Abholung scheint so zu stimmen, war mir nicht bewußt.

Hier wird noch einmal genau darauf eingegengen:

Muß der Käufer die Ware zum Verkäufer bringen oder schicken?
Weder noch. Der Verkäufer kann nicht verlangen, daß der Käufer ihm die mangelhafte Ware bringt oder zuschickt. Die Gewährleistungspflicht muß nämlich dort erfüllt werden, wo der Kaufgegenstand "sich vertragsgemäß befindet", mit anderen Worten da, wo der Käufer die Ware hingebracht hat (wenn nicht ausnahmsweise vereinbart ist, daß die Ware nur an bestimmten Orten genutzt werden darf).
Der Verkäufer muß die Ware also i.d.R. am Geschäftssitz bzw. am Wohnsitz des Käufers abholen.

Quelle: http://www.anwalt24.de/fachartikel/ihre-rechte-beim-kaufvertrag


Der Verkäufer wird sich rausreden und auf die Garantie verweisen, darauf muß man sich aber nicht einlassen.


sehr hilfreich ! vielen Dank! Bin so begeistert von diesem Forum. Ich hoffe ich kann auch mal bald was beisteuern.

Habe heute von einem Kollegen erfahren, dass die Saabrios alle in Finnland hergestellt werden , stimmt das?

Servus,
Merdan
 
Hm, alle definitiv nein. Bis vor kurzem wurde bei Magna gebaut, Österreich. Dort hat man ende 2009 die Produktion abgezogen, ich meine um da Stammwerk in Schweden besser auszulasten. Ab wann die dort wieder vom Band laufen , ... Viele der 902 ja, ob alle, das wissen hier andere besser.

Flemming
 
Merdan;511923Und zu dem Display meinte er schrieb:
Hallo Merdan,
Pixelfehler im Display sind bei Saab anscheinend "was ganz normales" hatte ich auch schon. Nachdem ich ein wenig im Forum darüber gelesen und dort auch eine Anleitung zum "selbermachen" gefunden habe bin ich dann auch *klick" gestoßen, hab das Display dahin geschickt und hatte das sehr schnelle repariert zurück. Gibt lange Garantie, kann ich dir empfehlen!

Gruß - Thomas

PS: und mit dem Fenster würde ich auch warten, bis es wärmer ist!
 
Bist Du Rechtsanwalt, bzw. Volljurist?
Muß ich mal annehmen, denn solch gewagte Äußerungen sollte man wirklich nur von sich geben, wenn man sich absolut sicher ist.

---edit---

Das mit der Abholung scheint so zu stimmen, war mir nicht bewußt.
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Ja und Ja. Bin mir absolut sicher. Im übrigen gar nicht mal gewagt: § 38 ZPO. Nur wenn sich die Sache zwischen EU-Bürgern unterschiedlicher Nationalität abspielt, kann sich über EU-recht was anderes ergeben.

Abholungin der Praxis: Verkäufer hat zunächst das Recht, nachzubessern. Dass muss er auf seine Kosten machen, also das Ding auch abholen. Das wird er im Zweifelsfall nicht machen, so dass er selber der Mängelbeseitigung am Orte des Käufers nachgeben wird.
Außerdem: Will der Verkäufer sich zumindest selber an der Versicherugn schadlos halten, muss er die Reparatur in einer Marken-Fachwerkstatt vornehmen lassen, dies gemäß des Versicherungsbedingungen. Da er selber meist keine markenidentische Fachweklstatt ist, kann es ihm dann auch egal sein, ob SAAB Münschen oder SAAB Berlin die Sache regelt.
Bei einem Händler kaufen, der selber nicht die gekaufte MArke repariert ist immer ganz gut. So kann man die Kiste in die Hände des Freundlichen geben, dem man vertraut und kann sicher sein, dass auch bei der Rep. kein Schmuh gemacht wird.

See
 
Da er selber meist keine markenidentische Fachweklstatt ist, kann es ihm dann auch egal sein, ob SAAB Münschen oder SAAB Berlin die Sache regelt.

Dann müßte er das aber auch abwickeln und den Käufer der Sache aussen vor lassen. Nur dann wäre auch der Käufer auf der sicheren Seite.

In der Regel ist es aber so, dass der Verkäufer einfach sagt, "nimm doch bitte die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch, dafür ist sie ja da" und den Käufer dann im Regen stehen lässt.

Da sicher 70% aller Bundesbürger den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen, haben sie damit auch in 70% der Fälle Erfolg.

Aber wie auch immer, evtl. lässt es sich in diesem Fall ja ganz friedlich regeln und wenn es bei dem Display Problem bleibt, sind´s eh nur peanuts!
 
Da er selber meist keine markenidentische Fachweklstatt ist, kann es ihm dann auch egal sein, ob SAAB Münschen oder SAAB Berlin die Sache regelt.

Dann müßte er das aber auch abwickeln und den Käufer der Sache aussen vor lassen. Nur dann wäre auch der Käufer auf der sicheren Seite.

In der Regel ist es aber so, dass der Verkäufer einfach sagt, "nimm doch bitte die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch, dafür ist sie ja da" und den Käufer dann im Regen stehen lässt.

Da sicher 70% aller Bundesbürger den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen, haben sie damit auch in 70% der Fälle Erfolg.

Aber wie auch immer, evtl. lässt es sich in diesem Fall ja ganz friedlich regeln und wenn es bei dem Display Problem bleibt, sind´s eh nur peanuts!


Stimmt natürlich, es sind keine hohen Beträge , wollte einfach prinzipiel es wissen. Super lieben Dank nochmals. Ich hoffe auch auf eine friedliche Lösung.
 
Ja klar, Frieden ist immer besser, insbesondere wenns keine große Sache ist. Ausführungen waren auch mehr allegmein gedacht. Viel Erfolg.
 
Ja liebe Saab-enthusiasten, leider habe ich jetzt einen Super GAU. Der Motor gab seinen Geist auf. Ich habe das Auto, von ADAC zu einem münchner SAAB werkstatt bringen lassen. sie sagen der Motor muss ausgetauscht werden. Die Garantieversicherung sagt, dass es ein wirtschaftlicher totalschaden ist. das Auto habe ich doch erst zwei Monate. Muss ich mich überhaupt mit dieser Versicherung rum ärgern, oder muss mein Händler sich drum kümmern?. Er ist ja in Berlin. Der Wagen befindet sich ja in noch in Gewährleidtung, wie ich es von euren früheren sehr hilfreichen emails kenne. bin etwas frustriert. Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben. danke schon mal im Voraus, Merdan
 
Beileid. Wie ist denn das Schadensbild?
Eigentlich sind ja alle Ratschläge schon vorher veröffentlicht und gegeben. Gewährleistung gibt der Händler, im ersten halben Jahr wird angenommen, daß der Mangel ab Übergabe bestand, die Versicherung hat damit zunächst mal nichts zu tun.
Das wird wohl nicht ohne Streit über die Bühne gehen.
 
Teile dem Händler den Schaden mit und bitte ihn, den Schaden zu beheben.

Reagiert er nicht drauf (eine Woche kann man ja warten), nimm Dir umgehend einen Anwalt - nicht zögern ... das ist reine Zeitverschwendung.
 
Hi Ihr,
irgendwie hört die Pechsträne bei mir nicht auf , hatte mich dabei auf den Saab so gefreut . Meine Frau ist auch schon genervt.
Kurz als update die Geschichte ;

Ich habe das Auto mit dem Motorschaden nach Berlin bringen lassen da wurde ein Austauschmotor eingebaut, hat die Garantieversicherung übernommen. soweit so gut .Bei der Rückfahrt nach München riss der Keilriemen. ... nach 50 km in der Nähe von Potsdamm. natürlich Wochenende.. na ja von ADAC abgeschleppt worden das Auto später zum Saab Bauer nach München gebracht worden. Keilriemen Rolle und Spanner??.. erneuert worden. Ich habe es noch nicht abgeholt. Der Händler ist natürlich auch entsetzt, er hat mir Versprochen , die Reperaturkosten zu übernehmen.
so weit auch gut. so jetzt sagt die Werkstatt, dass der Motor klappert.
Ich hatte nichts gehört als ich das Auto fuhr. Kann das Klappern vom Keilriemenschaden kommen?.
Der AT motor hatte wohl nur 50.000 drauf . Ich bin verzweifelt. hat jemand eine Idee,,
Danke

M.



[


HI IhQUOTE=schweden-troll;531249]Teile dem Händler den Schaden mit und bitte ihn, den Schaden zu beheben.

Reagiert er nicht drauf (eine Woche kann man ja warten), nimm Dir umgehend einen Anwalt - nicht zögern ... das ist reine Zeitverschwendung.[/QUOTE]
 
Eher nicht, außer du wärst noch reichlich weitergefahren. An dem Poly-V hängt halt die Kühlwasserpumpe. Sonst nur Servo, Klima und Lima. Die haben aber erst mal nix mit dem Motor zu tun.

Haben die dir auch gesagt auf was für einen defekt sie tippen? Hydrostößel defekt? Lager ausgeschlagen?

Flemming
 
Hi Du, sorry dass ich erst so spät zurückschreibe,also scheinen die Hydrostösel zu sein und es hat sich aber ( zumindest für mein dafürhalten ) normalisiert. anscheinend kann das vom länger stehen kommen. ich höre nichts mehr.
Danke und Ciao
 
Na dann behalt mal ein Auge oder soll ich dagen Ohr drauf. Dass ein Motor, der lange gestanden hat, etwas braucht um die wieder auf Druck zu bringen mag mir ja gerade noch einleuchten. Aber das sollte sich recht schnell geben, also nach weniger als 50km.

Hm, vielleicht sagt ja noch einer derer die von berufswegen die Motoren ständig zerlegen mal was dazu.

Flemming
 
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