Zylinderkopf gerissen - woran erkennt man das?

Registriert
09. Juni 2006
Beiträge
131
Danke
17
Ich habe gestern meinen Saab 9/3 1,9 TiD bei km-Stand 109.000 verkauft. Der Käufer hat das Fahrzeug in Hamburg abgeholt und ist damit nach Hause in die Nähe von Frankfurt/M. gefahren. Im Kaufvertrag habe ich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Heute abend rief mich ein sehr aggressiver Mann an, der sich als Bruder des Käufers ausgab, behauptete das Fahrzeug habe einen Riss im Zylinderkopf und verlangte € 3.600 für die Reparatur und sprach wüste Drohungen für den Fall der Nichtzahlung aus.

Es geht mir nicht um die juristische Bewertung sondern darum, ob ich so einen Schaden als technischer Laie hätte feststellen können. Wie äußert sich so ein Schaden? Ich bin am Sonntag zuletzt eine Strecke von 160 km auf der Autobahn gefahren und alles (Leistung, Motortemperatur usw.) war unverändert gut. Das Auto hat auch kein Öl verbraucht oder verloren. Ebenso war kein Qualm aus dem Auspuff erkennbar. In der Saab-Werkstatt war der Wagen zuletzt bei km 107.000 zum Ölwechsel und zur Erneuerung von Bremsscheiben und - belägen vorn. Der Meister hat das Auto nach dem Bremswechsel Probe gefahren und hat mich auch nicht auf etwaige Mängel hingewiesen.

Ich wäre für Hinweise dankbar, ob der behauptete Schaden plausibel ist, ob ich vorher Symptome hätte warnehmen können und ob der Betrag von € 3.600 für einen Austausch des Zylinderkopfs realistisch ist.

Danke im Voraus!
 
Als Laie hast du kaum IMHO eine Chance einen kleineren Riss zu erkennen, außer er verliert durch den Riss nennenswert Öl oder Kühlwasser. Selbst eine Vermischung beider muss meiner Meinung ein Laie nicht erkennen. Kühlwasserpegel kann man kontrollieren ohne in den Behälter reinzuschauen und im Öl muss es schon reichlich sein damit es einem Laien auffallen muss.

Ich meine du bist nicht der erste, bei dem so was versucht wird. Einem Kollegen wollten sie ein defektes Getriebe anhängen. Dumm nur, dass sie vorher den Tacho um 150tkm zurückgedreht hatten.

Mein Senf dazu
Flemming
 
Um einen Riss im Zylinderkopf zu diagnostizieren muss dieser zur Prüfung zunächst demontiert werden.Dafür erscheint mir das Zeitfenster etwas knapp. Lass Dir doch zunächst mal Bilder von dem Riss im Zylinderkopf schicken, darauf sollte auch erkennbar Dein Auto mit demontiertem Kopf zu sehen sein. Auch mir scheint ein abgekartetes Spiel wahrscheinlich.
 
Rechtlich hat der Käufer kaum eine Chance. Im Kaufvertrag wurde eine Gewährleistung ausgeschlossen, also " gekauft wie gesehen". Auf Grund deiner Beschreibung war kein Wartungsstau am Auto und auch keine Anzeichen für ein Defekt. Natürlich kann man auf einer Fahrt auf der Autobahn auch einen Zylinderkopf "killen"...wenn dem so is, dann bitte auch Nachweise verlangen. Notfalls selbst damit drohen, das Auto selbst sehen zu wollen. Bei dem Betrag von EUR 3.600 kann man notfalls nach Frankfurt fahre. Und...auch eine Idee...Damit drohen, selbst einen KFZ-Gutachter in Frankfurt einschalten zu wollen.
 
Schade, dass Du solche Erfahrungen mit Menschen machen musst.

Rechtlich hat der Käufer kaum eine Chance. Im Kaufvertrag wurde eine Gewährleistung ausgeschlossen, also " gekauft wie gesehen". Auf Grund deiner Beschreibung

Doch, im Falle von nachgewiesen "arglistiger Täuschung" haftet der Verkäufer. In Deinem Beispiel & vollkommen hypothetisch: Du hättest von Wasserverlust wissen können, der nun zum Schaden führte. Für diese Unterstellung ist ein unabhängiges und gerichtlich angeordnetes Beweisverfahren nötig.
 
Wenn ich mir einen gebrauchten Wagen kaufe, schau ich mir den Wagen an, mache anschließend eine Probefahrt. Wenn ich mit dem Verkäufer preislich einig bin, bezahle ich den Wagen. Damit ist für mich die Sache erledigt. An Garantie und so einen dünnschiß verschwende ich keinen gedanken.
Warum: 1. Älterer Gebrauchter Wagen. 2. Wollt ich haben. 3. Habe ich bezahlt. 4. Gehört jetzt mir.

Sollte ich von einem Fuzzi kaufen, der mich übers Ohr hauen musste, damit er noch Kohle für`s besagte Auto bekommt, wird im Anschluß nichts zu holen sein. Ergo: Macht keinen Sinn. Repariere ich selber & die Sache ist in Ordnung.

Wenn sein Bruder das alles so schnell demontieren & diagnostizieren konnte, wird es wohl kein Problem sein den Schaden zu beheben.

Zusatz: Risse im Zylinderkopf sind teilweise bedingt zulässig. Andererseits können diese bedingt geschweißt werden. Wer Ahnung hat, kann sich meißt kostengünstig selbst behelfen. Mal so als grobes zusammenfassen.

Ich hätte jedenfalls einen Teufel getan, mich bei dir zu melden.
 
nein, die Rechtslage hat sich zugunsten der Käufer geändert. Jurstisch gesehen wird eher dem Verkäufer Arglist unterstellt als dem Käufer - und genau das könnte der genannte Käufer auszunutzen versuchen.
 
Ja, da hat AERO-Mann recht. Das muss dann aber arglistige Täuschung sein. Das wird hier wohl nicht greifen. Da er keinen Unfall verschwiegen hat. sondern den Wagen im Gebrauch übergeben hat. Er hat noch ein paar Rechnungen von der Bremse & etc..
Der Wagen fuhr wie immer und würde auch weiterhin fahren, wenn der Bruder sich nicht gleich am Motor zu schaffen gemacht hätte.

Ein Auto ist zum fahren geschaffen. Nicht zum rasen, sondern zum teilnehmen am Strassenverkehr. Nicht zum Schrauben & kaputtreparieren. Der Wagen ist wohl 6 Jahre alt. Ab dem Alter gehen`se beim Händler ins Ausland.

Gebraucht ist gebraucht und nicht neu! Gebraucht hat immer einen Mangel, sonst wäre es neu.

Die, die bei gebraucht neu erwarten, denen schaut man am besten ins Maul. Und dann denkst`e: So`n alten Klepper habe ich noch nicht gesehen.
 
Das muss dann aber arglistige Täuschung sein. Das wird hier wohl nicht greifen. Da er keinen Unfall verschwiegen hat. sondern den Wagen im Gebrauch übergeben hat.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kann sowohl einen Karosseriemangel bzw. -Schaden als auch einen Motordefekt (bspw. Kühlwasserverlust) verschweigen.

Aber back to topic, ich glaube nach Schilderung des genannten Falles nicht, dass es sich um einen faktischen Schaden handelt. Die Vorgehensweise & Umgang des Käufers sprechen etwas anderes.

Sollte von der Käuferseite allerdings ein Brief eines Anwaltes kommen, sollte man die Sache natürlich verfolgen.
 
und zwar auch mit einem Anwalt. Nix selber hinfahren, etc. Tunlichst nicht auf irgend was einlassen! Da geht viel zu schnell nach hinten los.

@hyxos: Bist du im ADAC? Hast du eine Rechsschutzversicherung (KFZ)?
 
zunächst einmal hätte der ursprüngliche Eigentümer = Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung oder Rückabwicklung. Wenn erstmal ein Mangel vorliegt (Wasserverlust), müsste dieser besprochen werden bevor ein Eingriff (der ZK runter) erfolgt. Eine wie oben beschriebene Rechnungsbegleichung vorab einzufordern, ist nicht zulässig, egal wer für einen (hypothetischen) Schaden verantwortlich sein mag.
 
Das fällt alles schon wieder unter Gewährleistung. Die sollte aber seiner Aussage nach ausgeschlossen sein (siehe auch hier). Also nix da. Und noch mal, am besten nix ohne Rechtsbeistand! Denn das riecht sehr nach einer versuchten Abzocke.
 
Der Ausschluss der Gewährleistung ist ab dem Moment ungültig, ab dem "arglistige Täuschung" nachgewiesen werden soll/kann. In diesem Fall ist der Verkäufer leider für das Gegenständliche 100% haftbar und verantwortlich. Traurig, aber wahr.

Das stärkt die Rechte der Kunden bei diesen bspw. ominösen "Verkauf im Kundenauftrag" u. damit "Privatverkäufen" von Händlern, die keine Garantie übernehmen wollen.

@Flemming: Ich würde die konkrete Situation sehr ähnlich interpretieren!
 
Auf keinen Fall selber hinfahren!
Abwarten bis Post vom Anwalt kommt, dann sofort eigenen Anwalt beauftragen.

EVENTUELL clever: sofort einen Gutachter dahin schicken, falls die Herrschaften in der Zwischenzeit einen Schrottzylinderkopf organisieren.

Schließe mich dem Verdacht der Abzocke an.
 
Der Ausschluss der Gewährleistung ist ab dem Moment ungültig, ab dem "arglistige Täuschung" nachgewiesen werden soll/kann. In diesem Fall ist der Verkäufer leider für das Gegenständliche 100% haftbar und verantwortlich.
Wenn eine solche vorliegt, dann ist das auch OK so. Aber wie weist der Käufer die einem Laien nach?
 
Es geht mir nicht um die juristische Bewertung sondern darum, ob ich so einen Schaden als technischer Laie hätte feststellen können. Wie äußert sich so ein Schaden?

Die Fragestellung sollte damit beantwortet sein. Rest ist wilde Spekulation. Oder ist einer hier Volljurist ?
 
Wenn eine solche vorliegt, dann ist das auch OK so. Aber wie weist der Käufer die einem Laien nach?

Das Problem kann zu Lasten des Verkäufers dahingehend ausfallen, als dass Richter sehr Käufer-freundlich urteilen. Sprich, mir sind Fälle bekannt, in denen Verkäufer bei Ölverlust am Motor (ich sag mal: Simmering oder so was) ohne Gutachten verklagt worden sind, "Stichwort Motorschaden". Ok, man hätte in Berufung gehen u. das Urteil anfechten können - war aber im genannten Fall aufgrund des minderen Wertes des Autos dann wieder auch irgendwo uninteressant.

Zur Frage von Hyxos, wie sich ein ZK-Schaden äußern könnte:

Wasserverbrauch --> weißer Nebel, schlechter Kaltstart (durch Wasser im Brennraum), unrunder Lauf.

Mal eine ganz andere Frage: Hat Dein TiD längere Zeit gestanden? Es könnte auch Wasser im Auspuff gewesen sein, der sich auf der Überführungsfahrt in weißen Rauch aufgelöst hat. Dein Käufer wäre damit nicht der Erste, der durchdreht...
 
Hattest Du ggf. eine Telefonnummer im Angebot stehen ?

Es gibt Betrüger die gezielt bei Leuten anrufen und behaupten es sei was defekt. Die sind aber mit dem eigentlichen Käufer gar nicht bekannt.

Hast Du eine Nummer des Käufers ?

Ruf den mal an und frag nach.

UNBEDINGT DAS HIER LESEN:

http://board.gulli.com/thread/1692500-neue-betrugsmasche-autoverkauf/

http://www.carpassion.com/verschiedenes-ueber-autos/41356-neue-ebay-betrugsmasche-beim-autokauf.html

http://www.r129-forum.de/showthread.php?t=15147

Dann sollte Dir klar sein, dass es Deinem Auto gut geht und Du nur reingelegt werden sollst.
 
Herzlichen Dank für die zahlreichen Hinweise.

Es ist tatsächlich ein Fall wie von Ravenous beschrieben. Ich habe heute morgen die Telefonnummer von der ich den Anruf erhalten habe bei Google eingegeben und fand ein Forum, bei dem allein im Juli 3 Leute, die bei Ebay ihre Autos verkauft hatten, entsprechende Anrufe erhalten haben. Immer der gleiche Text "Riss im Zylinderkopf, € 3.600 und wenn man die nicht zahlen möchte, wüste Drohungen". Ich habe vorhin Strafanzeige erstattet, hatte allerdings den Eindruck, dass die Polizei nicht sonderlich an einer Verfolgung der Angelegenheit interessiert ist.
 
Zurück
Oben