Xenon- Nachrüstsatz im 9-3

Registriert
20. Nov. 2006
Beiträge
67
Danke
3
SAAB
9-3 I
Baujahr
1999
Turbo
FPT
Hallo,

ich habe mir überlegt, Xenon für meinen 9-3er nachzurüsten. Daher wollte ich fragen, ob evtl. jemand schon irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung gemacht hat?

Vielen Dank im Voraus!

AG
 
Beim 9-3I gab es serienmäßig kein Xenon.
Damit kannst du es legal (TÜV) nahezu vergessen, hab' auch schon mit dem Gedanken gespielt und es wieder abgehakt.
Aufwand / Nutzen mehr als unrentabel...

Anmerkung:
Die H4 Nachrüstsätze kriegst du nicht eingetragen - auch mit nachgerüsteter automatischer LW-Einstellung nicht. Dein original Scheinwerfer hat nur Zulassung mit einem Halogen-Leuchtmittel - deshalb kein TÜV. Vielleicht ändern sich
die Bestimmungen dazu irgendwann einmal - dann kann es wieder interessant werden.
 
Mir ist aufgefallen, dass das Licht vom 9-5 1999 DEUTLICH besser ist als mein 9-3er Licht. Woran liegts? unterschiedliche Leuchtmittel verbaut oder anderer Reflektor?
 
Ich tippe auf: Leuchtmittel. Ich musste/durfte gerade von der Serienbirne auf Narva BlueVision (Narva = Philips) umrüsten. Super.
 
werd ich auch demnächst versuchen. Gibts dazu tests (stiftung Warentest oder so)
Vergleiche halt??
 
Besten Dank! Ich hab mir jetzt einen Kit bestellt von einem KFZ-Ausrüster in ebay.

Der ist ein Powerseller und gibt 24Monate Garantie auf die Teile. Das ist ein Set bestehend aus den beiden Xenonbrennern, den Steuergräten, Befestigungsmaterial und Anleitung.

Die Brenner sind teurer als die H1,H3 oder H7 Sätze, weil das Fernlicht ebenfalls Xenon ist. Also: Bi Xenon.

Wenn alles sauber installiert ist, erzähle ich - was ich davon halte! ;-)
 
Grüß nochmal die Kunststoff-Reflektoren....
 
Kunststoff Reflektoren? Du meinst die Scheinwerfergläser? Schmilzen oder wie?
 
Nein, ich meine nicht die Gläser, sondern die Reflektoren (silber reflexierend bedampft)...die sind aus Kunstoff...und da hab ich so meine Bedenken.(Temperatur,Verformung)
Zusätzlich bekomme ich Bauchschmerzen, wenn keine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden ist.Die Gefahr den Gegenverkehr brutal zu blenden, alleine beim Beschleunigen, ist verdamt hoch.
 
Ich hab mich deswegen informiert. Die Brenner haben eine Ausgangsleistung von 35W.

Der Verkäufer hat mir telefonisch bestätigt, daß die Brenner unbedenklich sind und er darauf 24Monate Garantie gibt.

Was die automatische Leuchtweitenregulierung betriff, hast Du recht. Da gibts keine Abhilfe. Allerdings muß ich sagen, daß Xenon teilweise echt übelste Blendeffekta abgibt! ;-)
 
Probiers aus,Du wirst die evtl. Reaktionen erleben...oder auch nicht.
Laß mal hören wenn Du die Dinger drin hast.
 
Grüß nochmal die Kunststoff-Reflektoren....

Egal welcher Brenner, jede Gasentladungslampe ist allemal kälter als eine Birne mit Wedel.
Vergleich eine Leuchtstoffröhre mir einer 10Watt Glühbirne. Den Reflektoren passiert rein garnichts, die kann er in 10 Jahren noch Grüßen.
 
Mich würde "brennend" interessieren, was der TÜV dazu sagt (siehe mein Beitrag auf Seite 1)...

/Xanthos

...und wie oft die Kelle kommt.
 
Aber wir haben mal wen, der es ausprobiert und berichten wird.
 
Xenon Nachrüstsätze

Hallo zusammen!

HALT STOP!!!!!

Keine Ahnung ob dieses Thema noch nicht bis in SAAB-Kreise durchgedrungen ist, aber Xenon Nachrüstsätze sind VERBOTEN. Sobald man an seinem bauartgeprüften Scheinwerfer herumbastelt, erlischt die ABE des Fahrzeuges.

Einen kompletten Nachrüstxenonscheinwerfer, welcher geprüft wurde kann aber sehr wohl verbaut werden. Diese gibt es aber nicht für den Saab 9-3 I. Dazu muss man schon einen Golf fahren :smile:

Aber alle Infos, die du/ihr braucht stehen in den weiter unten. Muss das ja jetztnicht doppelt schreiben :wink:

KBA-Info

Xenon Gutachten

Info von Hella:

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.

Dieses Thema habe ich vor 5 Jahren schon in fast allen FORD Foren von vorn bis hinten durchgekaut. Komisch, dass das immer noch nicht alle wissen...???

@ ArchieGates!

Meine Empfehlung: LASS ES BLEIBEN!!!!, denn es ist und bleibt verboten. PUNKT!!!!
 
Piloooten ist nichts verboooten ... (Extrabreit) - ich tät's auch eher bleiben lassen. Im Falle eines Unfalls zahlt evtl die Versicherung nichts - und dann hammer den Salat.

Gruß,
Volker
 
Zurück
Oben