Wohnungseinbruch - Haushaltsversicherung

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Nachdem ich vergangenen Freitag erlebt habe, wie sich das anfühlt, wenn man heimkommt und seine Wohnungstüre aufgebrochen vorfindet, nun mal eine Frage an diejenigen, die das selbst schon hinter sich haben bzw. vielleicht beruflich (und ich meine jetzt als Versicherungsangestellte!) damit zu tun haben:

Wie werden Schmuckstücke und alte Wertsachen behandelt? Die meisten sind Erbstücke, über die es keine Nachweise oder Rechnungen gibt. Wie werden solche Dinge von der Versicherung behandelt? Bestimmt ein Sachverständiger anhand meiner Beschreibung den Wert? Unter welchen Umständen kann sich die Versicherung vor einer Schadensregulierung drücken? Ich hatte neulich schon eine schlechte Erfahrung, weil meine Versicherung nach einem Blitzschlag meinen defekten Fernseher nicht bezahlt hat, und nun will ich nicht so ahnungslos dastehen, wenn der Vertreter vorbeikommt.

Danke schon mal!
 
Hallo,

Erst mal mein Mitgefühl - ist ein ziemliches sch... Gefühl, wenn man plötzlich damit konfrontiert wird, dass irgendwer in deiner intimsten Umgebung herumgewütet hat. Ich selbst hab zum Glück noch nicht diese Erfahrung machen müssen, aber meine Schwester - und dass kurz nachdem sie in die Schweiz ausgewandert war. Auch ihr wurde vor allem Erbstücke gestohlen - ihre letzten Erinnerungen an unsere Mutter...

Zum Ablauf: Alles was nicht irgendwie dokumentiert war (durch Fotos, Gutachten, etc.) - und das war so gut wie nichts - wurde aufnotiert und grob geschätzt - viel hat sie nicht bekommen - ein gestohlenes Handy hat mehr erzielt als eine Brosche... Den tatsächlichen Wert bekommt man so sicher nicht ersetzt - vom emotionellen Wert von Erbstücken wollen wir hier gar nicht reden.

Mein Tip: Wenn ihr euch wieder gesammelt habt, dann beginnt eine Liste zu erstellen, was fehlt und dies so genau wie möglich zu beschreiben.

Mein Tip für die Zukunft: Nehmt euch ein Schließfach bei einer Bank z.B. kostet nicht viel. Da hinein kommen die Sachen, die entweder sehr wertvoll sind, sowie die Dokumentation der restlichen Sachen. Dokumentation und Fotos kann man mitunter auch noch zusätzlich online parken (z.B. GMX Mediacenter) - so hab ich z.B. Scans der Reisepässe der Familie dort abgelegt, auf die ich weltweit zugriff habe, falls mal einer auf Reisen den Pass verliert.
Ein kleiner Möbel oder Wandtresor hilft auch - wobei man da nicht unbedingt das billige Teil aus dem Baumarkt nehmen sollte - Minimum sollte es EN2 als Sicherheitsstufe sein. wichtig ist v.A. bei den kleineren Modellen die gute Verankerung - einen 100 kg Tresor nehmen die gerne mal mit, wenn er nicht mit M16 Mauerankern in der Gebäudedecke verankert ist
 
Ärgerlich. Ohne Nachweis heißt es "abschreiben"! Du brauchst immer etwas, um den Besitz zu belegen. Gibt es Testamente, Familienfotos oder auch Erbschaftssteuerlisten, die den Besitz bzw. den Besitz-Übergang beweisen?
 
Das kann ich so nicht bestätigen.

erstmal Mitgefühl zu dem Einbruch.

Zur Schadenregulierung kann ich aus eigene Erfahrung sagen, dass keine grundsätzlichen Aussagen möglich sind.
Bei mir hat sich die Versicherung sehr kulant verhalten und hat auch Gegenstände anerkannt, deren Existenz nur durch eine Aussage meinerseits bzw. meiner Frau bewiesen werden konnte.

Vielleicht lag die Kulanz unserer Versicherung auch darin begründet, dass wir total unterversichert waren und ohnehin nur 18% des Schadens ersetzt bekamen :frown:

Es kommt meines Erachtens sehr auf den Experten an (bei uns ein Extrener Schätzer) an, der die Sachen aufnimmt.

Vielleicht stöberst Du mal durch Deine Digitalfotos, vielleicht gibt es ja Bilder, bei denen die Schmuckstücke getragen wurden.

Und wie Schmuck generell behandelt wird, hängt auch von Deinem aktuellen Vertrag ab. Unser Vertrag war 20 Jahre alt und pro Schmuckstück war eine Maximalsumme von DM 1.500,-- vereinbart.

Aktuell liegen Schmuckstücke bei uns bei 20% der VS mit Unterversicherungsverzicht und das würde ich jedem raten.
 
Danke - eure Aussagen decken sich mit dem, was mir Bekannte bis jetzt erzählt haben. Einer hat nichts bekommen, ein anderer mußte den Besitz mancher Schmuckstücke nicht mal nachweisen. Dann bleibt mir nichts übrig als abzuwarten, was der Gutachter meint.
Am schlimmsten ist aber wirklich das entwürdigende Gefühl, daß sich jemand unbefugt Zutritt zur Wohnung verschafft hat und in den persönlichsten Dingen herumkramt.
 
Hallo!
Hört sich vielleicht etwas merkwürdig an,aber schau doch mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach,ist zwar mühsam,aber man kann schon einiges daraus entnehmen.
Gruß,Thomas
 
Hausratversicherung

Hi,
zuerst einmal heisst das Hausratversicherung.

Um genau zu sagen, was Du tun musst, müßte man erst mal einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen.

Hier steht dann drin, welche Ansprüche Du hast. Teilweise wird Glasbruch nicht ersetzt, weil es nicht Bestandteil der Hausratversicherung sein muß (Kommt also darauf an).

Ich kann nur sagen, wie es üblicherweise läuft.

1) Hast Du einen Standardvertrag ohne zusätzliche Angaben von Werten (Also nur eine pauschale Bewertung nach qm²), die im Haus sind, gilt folgendes:

- Es gibt einen Höchstbetrag, der ersetzt wird
- Üblicherweise wird der Neupreis angesetzt und nicht der Wiederbeschaffungs- oder Gebrauchtwert (Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung). Bis zur genannten Grenze wird also voll erstattet.
- Bei Einbruchschäden kann es sein, dass ein Gutachter rauskommt (Beispielsweise bei irreparabel verbogenen Tür- oder Fensterrahmen, da ein kompletter Tausch schnell 2000 € übersteigt).
- Bei Schmuck wird vertraglich eine eigene Obergrenze gesetzt, sofern Du die Schmuckstücke nicht als Bestandteil der Versicherung berücksichtigt hast.

2) Fahrlässigkeit
- Die Versicherung prüft üblicherweise, ob nicht Fahrlässigkeit vorliegt (Türen oder Fenster nicht verschlossen, herumliegendes Geld). Also Achtung bei den Angaben bei der Polizei. Wenn Du erzählst, Du warst gerade im garten und die Tür war offen, brauchst Du nicht mit Ersatz zu rechnen.

3) Nachweis
Hier hängt man vom Wohlwollen des Versicherers ab. Bei den supergünstigen Versicherungen braucht man mit Wohlwollen im Allgemeinen nicht zu rechnen.

Bei Nachweisen ist der Ersatz in der Regel kein Thema. Es muß nicht immer eine Rechnung sein. Eine Bedienungsanleitung kann auch schon hilfreich sein.
Ansonsten wird man Dir einen Pauschalbetrag anbieten.


Was viele nicht wissen, Diebstahl aus dem Auto lässt sich auch über die Hausratversicherung abrechnen, das Auto gilt als Wohnort.

Ansonsten tut es mir leid, dass Du mit solchen Dreckschweinen konfrontiert wurdest.


Thomas
 
Inzwischen stellt sich der Fall so dar:

Schmuck und Wertgegenstände sind bis zu einer Summe von insgesamt 15.000 Euro versichert, wenn sie nicht in einem Safe waren (waren sie auch nicht). Es reicht, die Schmuckstücke in einem Möbelstück aufbewahrt zu haben, selbst dann, wenn dieses Möbelstück unversperrt war. Damit bin ich eigentlich schon zufrieden, da die gestohlenen Gegenstände unter dieser Grenze bleiben. Bloß die Nachweisbarkeit ist das Problem. Ich habe einige wenige Fotos gefunden, die aber natürlich keine Details zeigen. Bin also auf das Wohlwollen meiner Versicherung (zum Glück keine Billigversicherung) angewiesen. Mal sehen, was da rauskommt.
 
Am schlimmsten ist aber wirklich das entwürdigende Gefühl, daß sich jemand unbefugten Zutritt zur Wohnung verschafft hat und in den persönlichsten Dingen herumkramt.

Das Gefühl kann ich sehr gut nachvollziehen. Es wurde zwar nicht in meiner Wohnung bzw. Haus eingebrochen, doch es wurde vor einiger Zeit mal in meinem Wagen eingebrochen. Da fühlte ich dasselbe wie du und verkaufte mein Auto, weil es nicht mehr dasselbe war.
Es ist gut, dass niemand von Euch verletzt wurde und wünsche dir viel Glück, dass alles seinen rechten Weg läuft.
 
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