Wo steht eigentlich in den neuen Fahrzeugbriefen die Schadstoffnummer??

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Danke
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SAAB
9000 II
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LPT
Und wo die Reifengröße?

Gut, die Dinger heissen jetzt anders, aber die Frage bleibt.

Ich find echt nix passendes.

Danke
Ralf
 
Meinst du konkret im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein früher genannt) ?
 
Sieht das im Brief denn auch so aus? Hab meinen leider nicht zur Hand gerade, nur den "Fahrzeugschein"
 
Ich glaube die Feldnummern sind gleich. Muesste ich aber nachschauen.
/To
 
Ich glaube die Feldnummern sind gleich. Muesste ich aber nachschauen.
/To


Deswegen nämlich meine Frage ob Brief oder Schein. Denn ich finde im Schein ist es offensichtlich zu sehen. Bei mir steht da z.B. "Schadstoffklasse Euro 2"
Weiß nur nicht, wie das im Brief aussieht. Die neuen Briefe sind eh irgendwie etwas merkwürdig strukturiert
 
Hallo alle.

Ich dachte, ich habe mich eindeutig ausgedrückt: Fahrzeugbrief! Bzw. dessen Nachfolger. Ich habe nachgeschaut, da steht Zulassungsbescheinigung Teil II drauf.

Und in der gibt es kein Feld 14 und kein Feld 15. Und es tauchen nirgendwo Zahlen auf, die einer Reifengröße ähneln. Und von Schadstoff finde ich auch nix.

Mit dem Fahrzeugschein, jetzt wohl ZuBe Teil I, ist das eine andere Sache, da finde ich die Daten.

Ich hätte aber gedacht, das muß alles auch im Teil II stehen!!!

Woher kommen denn die fahrzeugdaten, wenn der Teil I mal verloren ist??? Sind die womöglich verschlüsselt vorhanden???

Das scheinen die gleichen Leute gewesen zu sein wie beim Feinstaubfahrverbot.

Grüßle
Ralf
 
Du hast Recht in der ZulBesch II steht nichts dergleichen... Sieht so aus, als ob Teil II mehr der administrative und Teil I mehr der technische, bzw. zum Betrieb notwendige Teil ist.
/To
 
Du hast Recht in der ZulBesch II steht nichts dergleichen... Sieht so aus, als ob Teil II mehr der administrative und Teil I mehr der technische, bzw. zum Betrieb notwendige Teil ist.
/To

Komisch, gell.

Und wie kommen dann die Daten in den Teil I? Werden die zu jedem einzelnen Auto gespeichert?

Das heißt doch für den Besitzer, wenn der Teil 1/Fahrzeugschein verloren ist, hat er keine Info über bestimmte Daten mehr und auch keinen Nachweis.

Bei meinem 9000 z.B. wurde die Schadstoffnummer von 26/Euro 2 auf 30/D3 geändert. Davon steht aber im Brief nix.

Komisch, gell!

Sollte man sich wohl auf jeden Fall eine Kopie vom Teil I machen.

Grüßle
Ralf
 
Hallo,

also in der ZuBE Teil II (früher Brief) steht NICHTS mehr. Die ZuBe Teil I (früher Schein) enthält die technischen Daten, z.B. Schadstoffklasse. Die ZuBe Teil II (Brief) zeigt nur, wer Verfügungsberechtigter über das KfZ mit der Fahrgestellnummer und dem Kennzeichen ist.

Eine ganz andere Problematik ist die mit den Reifengrößen. Ziel ist da eigentlich, dass auch in der ZuBe Teil I (Schein) KEINE einzige Angabe mehr zu stehen soll, da es eh nichts bringt. Inzwischen steht noch eine Reifengröße drin, aber noch nicht mal mehr die Felgen, also sowieso schon überflüssig. Man darf also vereinfacht gesagt alle Felgen und Reifen draufmontieren, die nicht seitlich überstehen und beim Lenken nicht am Radkasten schrammen... Auch beim alten Schein waren die Angaben zu den Reifen und Felgen nicht abschließend, auch da waren von der ABE von Saab schon mehr Kombinationen erlaubt...

Und wenn ZuBe Teil I verloren geht, dann ist das kein Problem, da beim KBA alle Daten zu den ZuBe Teil I elektronisch gespeichert sind.

Bleibt jetzt nur noch das ganze verdammte Theater mit falschen Angaben im neuen Schein, dass mal Euro 1, dann Euro 2 drin steht, dass mein admiralblauer Saab WEIß ist, dass dieses neue Klopapier noch nicht mal sinnvoll gefaltet werden kann (was ist an drei Dritteln so schwer???)... usw. Und dass die Zulassungsstellen nur mit unfähigen und unfreundlichen Personen besetzt sind! *grummel* Ich will meinen alten Schein wieder!!!
 
Und wie kommen dann die Daten in den Teil I? Werden die zu jedem einzelnen Auto gespeichert?
Das heißt doch für den Besitzer, wenn der Teil 1/Fahrzeugschein verloren ist, hat er keine Info über bestimmte Daten mehr und auch keinen Nachweis.
Die allgemeinen Daten stehen in der ABE/ECE, und die ist ja verzeichnet.
Bei meinem 9000 z.B. wurde die Schadstoffnummer von 26/Euro 2 auf 30/D3 geändert. Davon steht aber im Brief nix.
Das könnte allerdings problematischer sein.. Ist bei mir auch der Fall, bisher war's kein Problem.
Sollte man sich wohl auf jeden Fall eine Kopie vom Teil I machen.
Ich hab von der Zulassungsstelle den entwerteten Brief zurückbekommen.
/To
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :Doppeltes Thema
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Inzwischen steht noch eine Reifengröße drin, aber noch nicht mal mehr die Felgen, also sowieso schon überflüssig.
Die Felgen waren nie eine Pflichtangabe, wenn überhaupt, standen sie nur in den Bemerkungen. Wenn ich nicht irre entsprechen die neuen Papiere einer EU Vorlage und werden sich somit so schnell nichtmehr ändern.
Man darf also vereinfacht gesagt alle Felgen und Reifen draufmontieren, die nicht seitlich überstehen und beim Lenken nicht am Radkasten
Nein, das denke ich nicht, sondern die Rad-/Reifenkombinationen, die in der ABE, bzw ECE aufgeführt werden, oder solche, die extra eingetragen sind. Hab mich kürzlich noch mit einem TÜV- Menschen darüber unterhalten.
schrammen... Auch beim alten Schein waren die Angaben zu den Reifen und Felgen nicht abschließend, auch da waren von der ABE von Saab schon mehr Kombinationen erlaubt...
das stimmt, also hat sich im Prinzip nichts geändert.
/To
 
Die allgemeinen Daten stehen in der ABE/ECE, und die ist ja verzeichnet.

Die allgemeinen, ja, die zu jedem einzelnen Fahrzeug/ZuBe Teil I in einer mega Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt (KBA).

Ich hab von der Zulassungsstelle den entwerteten Brief zurückbekommen.

Den bekommt man, ja. EIGENTLICH haben gewisse Zulassungsstellen auch die Dienstanweisung, auf Wunsch auch den ungültig gestempelten alten SCHEIN rauszugeben!! :motz:

Die Felgen waren nie eine Pflichtangabe, wenn überhaupt, standen sie nur in den Bemerkungen. Wenn ich nicht irre entsprechen die neuen Papiere einer EU Vorlage und werden sich somit so schnell nichtmehr ändern.

In den Bemerkungen, jepp. Und da waren auch nicht alle tatsächlich zulässigen aufgeführt, daher damals schon auf gewisse Weise Quatsch.
Kommt von der EU, ja (war's ne Richtlinie? vermutlich), jedenfalls deutsche Umsetzung, und da ändert sich ziemlich sicher noch was und um ehrlich zu sein, hoffe ich das auch schwer!!! An der (Rahmen-)Vorgabe der EU wird sich wohl nichts mehr ändern, aber eben an der deutschen Umsetzung, also der tatsächlichen Gestaltung der ZuBe Teil I (und II).

Nein, das denke ich nicht, sondern die Rad-/Reifenkombinationen, die in der ABE, bzw ECE aufgeführt werden, oder solche, die extra eingetragen sind. Hab mich kürzlich noch mit einem TÜV- Menschen darüber unterhalten.

Ja und Nein. Ja bzgl. ABE, alles was danach zulässig ist, ist zulässig. Nein bzgl. "extra eingetragen": Es wird nichts mehr extra eingetragen! In den Bemerkungen stehen keine Felgen- oder Reifengrößen mehr! Die "neuen Scheine" sollen diesbezüglich entlastet werden, es gibt nur noch eine Reifengröße unter 15.1, 15.2.
TÜV-Menschen... Hmm... :rolleyes:
 
Die reifengrössen werden bei uns in Rhein Main wieder wie früher unten ind die Zusatzkolumne eingetragen früher jedoch wurde einfach gesagt kopieren sie den Brief und nehmen sie ihn bei jeder Fahrt mit habe geetern meinen 900er zugelassen steht wieder alles drin .
 
Ja und Nein. Ja bzgl. ABE, alles was danach zulässig ist, ist zulässig. Nein bzgl. "extra eingetragen": Es wird nichts mehr extra eingetragen! In den Bemerkungen stehen keine Felgen- oder Reifengrößen mehr! Die "neuen Scheine" sollen diesbezüglich entlastet werden, es gibt nur noch eine Reifengröße unter 15.1, 15.2.
TÜV-Menschen... Hmm... :rolleyes:

Ich bin sicher, dass ich es so gehört habe.... Aber da scheint zwischen den Zulassungsstellen eh eine Diskrepanz zu herrschen. Ich hab für die 205er eine Freigabe von SAAB, falls die Grösse wider erwarten nicht im Teil I eingetragen wird, die ich dann mitführen werde.

/To
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :Doppeltes Thema
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nochwas: wo Ihr Euch alle so gut mit Zulassungssachen auskennt... ;)

Was muss man anschluren um ein Fahrzeug mit LPG Anlage aus einem EU-Land zu importieren und zuzulassen ?

CoC, Kaufvertrag, LPG-Abasbescheinigung über Anlage/Fahrzeug ?

sonst ?
 
Ein schwachsinniges das machen die nur bis sie endlich ein einheitliches System gefunden haben.
 
Die reifengrössen werden bei uns in Rhein Main wieder wie früher unten ind die Zusatzkolumne eingetragen.

Meine Rede: Zulassungsstellen - Kompetenz, Wissen und ... sind da Fremdwörter!!! Nie gehört!! Vom Bund, der die EU-Richtlinie umgesetzt hat, gab es klare Vorgaben: Nur 15.1, 15.2 mit EINER REIFENgröße ausfüllen (was auch Schwachsinn ist), KEINE Zusatzeintragungen in 22!!!!!!!!! In Ba.-Wü. gab's klare Ansagen vom Verkehrs- (Innen-) Ministerium, in Hessen gab's die anscheinend nicht! Die Vorgehensweise in Rhein Main ist jedenfalls EIGENTLICH falsch! Juckt aber eh keinen, kümmern tut sich auch keiner drum, gewurschtelt wird in den Zulassungsstellen auch so wie bisher, also sei's drum...

Ich bin sicher, dass ich es so gehört habe.... Aber da scheint zwischen den Zulassungsstellen eh eine Diskrepanz zu herrschen.

Stimmt! s.o. zu Zulassungsstellen (und den einzelnen Länderministerien). Dass du das genau so wiedergegeben hast, wie du es gehört hast, hab' ich nie angezweifelt! Das glaub' ich dir sofort! Angezweifelt wird da eher die Kompetenz von manchen TÜV-Menschen..

Was muss man anschluren um ein Fahrzeug mit LPG Anlage aus einem EU-Land zu importieren und zuzulassen ?

CoC, Kaufvertrag, LPG-Abasbescheinigung über Anlage/Fahrzeug ?

Jupp, genau das, ist zumindest gut, das alles anzuschleppen. CoC ist ja die EU-Typgenehmigung, also ABE-Ersatz...


Wenn KfZ schon mal in dem EU-Land zugelassen war die ausländ. Papiere, die Versicherungsbestätigung, die Rechnung (wg. Einfuhr-Umsatzsteuer, da kein Zoll mehr, soweit Neufahrzeug, also unter 6.000 km, 19 %)...
Mehr weiß ich auch nicht...

Aber was ist das für ein System wo man ein entwertetes Dokument braucht, um ein gültiges praktikabel zu machen?

Nö, man braucht's ja net... Du kannst die Tussen in den Zulassungsstellen auch alles in den Papierkorb trampeln lassen... Irgendwie versteht man auch die ZuBe Teil I und II, nach lang genuger Lektüre! :mad:

Ein schwachsinniges das machen die nur bis sie endlich ein einheitliches System gefunden haben.

Einheitliches System??? Meinst du damit auch eins, das tatsächlich von den Behörden einheitlich ausgeführt wird??? Mann, bist du optimistisch!!!!!!!!!!!!!
 
Mann, ich kenne euer System leider nicht, bei uns in Ö war bisher bei jedem Fahrzeug ein Typenschein (oder bei einzelzulassungen ein Einzelgenehmigungsbescheid) dabei. darin standen die Daten des/der Homologationsfahrzeugs/e und die relevanten Daten des jeweiligen fahrzeuges (Fahrgestell Nummer/Erstzulassung/..) und dann für jeden Besitzer ein Eintrag wann wo zugelassen mit welchem Kennzeichen und wann wieder abgemeldet wurde. Weiters dann noch zusatzpapiere für ausrüstungen, die nach der Homologation noch typisiert wurden (AHK, Dachträger, andere Felgen und Reifen). Ab Juli soll der Typenschein durch einen Eintrag in einer Datenbank :eek: ersetzt werden - d.h. man hat dann nichts mehr in der Hand, lediglich den Zulassungsschein...
Hab mal bei meinem Motorrad ein paar Nachträge machen lassen (andere Reifen, da im Typenschein nur mehr reifenmarken/Typen standen, die nicht mehr verfügbar waren sowie die ABE für die härteren Gabelfedern) seither ist der Typenschein voll gespickt mit Reifentypen, da auf der Freigabeliste so ca., 40 Kombinationen aufgelistet waren - ist immer interessant, wenn amn damit aufgehalten wird die Gesichter der Männchen in Blau zu sehen...
Hoffe, das uns Zustände wie in D erspart bleiben.

Wobei ich kürzlich gelesen habe, das "Tuning" noch schwieriger werden soll, weill nur die (Auto-)Hersteller vom aufwendigen Zulassungsverfahren befreit werden sollen. Die Begründung ist, das es in den einzelnen Ländern sehr unterschiedliche Vorgaben gibt. In GB geht eigentlich alles, in D fast alles, und in Ö fast nichts - man fand den kleinsten gemeinsamen Nenner - in Zukunft soll gar nix gehen...
Mein Chef wollte in seinem Dienstwagen das original VW Chiptuning eintraghen lassen - die wußten auf der Zulassungsstelle absolut nicht, was sie mit all den Papieren anfangen sollen... Unter der Hand wurde ihm geraten es bleiben zu lassen - weil eh alle chiptuning eingebaut haben. Nur er wollte nicht, denn schließlich war es ein Dienstwagen, und da wollte er sich nicht mit illegaen Dingen strafbar machen. Letztendlich war es ein recht langer weg, um es dann doch eingetragen zu bekommen...
 
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