Sonstiges - Wertminderung durch Heckschaden 900 Cabrio Bj88

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SAAB
900 I
Baujahr
1988
Turbo
FPT
Hallo!
im Juni hatte ich einen Auffahrunfall (Haftflichtschaden). Laut Gutachen soll ein Wertverlust von 400EUR, von der gegnerischen Versicherung auf 150EUR gekürzt, angesetzt werden. Durch die Reparatur soll er auch noch der Wert um 210 EUR steigen. Das ist doch ein Witz! Bei alten Lauben mag das ja so stimmen ...
Der 900er war Unfallfrei, Rostfrei und im Originalzustand und hat laut Gutachen einen Wert von 18500EUR. Könnt Ihr mir helfen Angebote zu erhalten von vergleichbaren Fahrzeugen original und mit repariertem Unfallschaden um den wahren Wertverlust zu dokumentieren!?
 
Das wird wohl nur ein auf Klassiker ausgerichteter Gutachter bewerten können.
Selbstverständlich spielt es bei Liebhaberfahrzeugen eine Rolle, ob die Kiste rings herum unfallfreien Erstlack hat, oder geklempnert und lackiert wurde. Bei einem 'normalen' gut 20 Jahren alten, eigentlich längst endverbrauchten, Auto spielt dies hingegen tatsächlich keine Rolle. Letteres hatte der Gutachter (Wer hatte den ausgesucht?) wohl im Hinterkopf.
 
Selbst bei dem 16 Jahre alten Golf meines Sohnes wurde der Heckschaden nach einem Auffahrunfall auf mehr als 1600,- € geschätzt, womit der Zeitwert überschritten war und ein Totalschaden angesetzt wurde. In diesem Fall wird der Zeitwert als Richtwert zur Schadensregulierung herangezogen. Der Wert des Golfs hat sich auch nach der Behebung des Unfallschadens sicher nicht verändert...
Was ist denn bei Deinem Cabrio repariert worden?
Im Zweifelsfall kann Dir das Wertgutachten helfen. Wenn Du ein erneutes Wertgutachten nach Behebeung des Schadens aber mit Erwähnung der Reparatur vorlegen kannst, das wegen des Schadens deutlich geringer ausfällt hast Du Chancen.
Ich würde auch einen Wertverlust ansetzen, wenn etwas nachlackiert wurde, das ist keine Frage. Versicherungen interpretieren das anders und in solchen Fällen kann man eigentlich nur über eine weitere Versicherung (Rechtsschutz) versuchen, den Sachverhalt gerade zu rücken.
Viel Glück!
 
... in solchen Fällen kann man eigentlich nur über eine weitere Versicherung (Rechtsschutz) versuchen, den Sachverhalt gerade zu rücken.
Wieso?
War doch ein Haftpflichtschaden. Also zahlt die gegnerische Versicherung in jedem Falle den Anwalt.
Ich will mal stark hoffen, dass Odongo nicht versucht, dies alleine mit der Versicherung zu klären. Kostet sinnlos Zeit und Nerven, und bringt meist nichts. Da gibt es spezialisierte Anwälte, die sich um so etwas (für einen selbst als Hapftpflicht-Geschädigten ja kostenlos !!!) kümmern.
 
Volle Zustimmung! Direkt Anwalt... keine Lebenszeit sinnlos für sowas opfern. Beim Sedan hat die Drohung gereicht, bzw das "mitbekommen" über den Gutachter, daß ich das so oder so zum Anwalt geben würde. 7 Tage später volle, sehr großzügig, berechnete Summe nach Gutachten auf dem Konto.
Sorry, bessere Erfahrung hab ich auch noch keine gemacht...
Ich verstehe nur nicht ganz wie sich so eine Summe errechnet... ist nur die Zierleiste defekt und wird von einer Fachwerkstatt fachmännisch neu angebracht? Alles im Bereich Stoßstange geht ja schon direkt über 1k...

Gruß
 
Ich denke es geht hier nicht um die einfache Schadensregulierung sondern um den Punkt Wertminderung.
 
Ich denke es geht hier nicht um die einfache Schadensregulierung sondern um den Punkt Wertminderung.
Upps... zu schnell drüber geflogen! Reparatur nach Gutachten würde mich aber auch in diesem Zusammenhang interessieren...
 
Um es zu präzisieren: es geht um 250 Euros. Da lohnt sich natürlich ein Prozess bis vors Bundesverfassungsgericht (nur ein Scherz, natürlich)
 
Wenns um Versicherungsfälle im Bereich Kfz geht, denk ich über gar nichts anderes mehr nach. Gebe die Klamotten weiter und brauch mich nicht weiter drum zu kümmern. Allein das RISIKO einzugehen sich mit denen in irgendeiner Art und Weise auseinandersetzen zu müssen widerstrebt mir...
 
Alles Lumpen und Ganoven. Die probieren sich aus, gehen zuweit und warten auf die Reaktion........ Man balle die Faust (oder ergreife einen geeigneten Gegenstand) und dann (wenn nötig auch wiederholt) trocken auf die 12! (Will sagen, geh zum Anwalt, oft reicht ein gepfefferter Brief)
 
Nachlackierungen sind meines Erachtens garnicht das ganz große Problem, die Lacktechnik ist heute weiter als zur Bauzeit der Saabs.
Schlimmer sind Veränderungen/Korrekturen an der Karosserie, die im Zusammenhang einer Unfallbeseitigung eintreten. Wenn bspw. ein Seitenteil, Radlauf, Blech ersetzt wird, schwächt das dauerhaft die werksseitige Struktur. Eine neu aufgebaute und eingeschweißte Karosseriestelle wird nie mehr ihre werksseitige Festigkeit haben, auch wenn diese Stelle optisch dem Neuzustand entspricht.

Inwieweit dies den gegenwärtigen Wert mildert, wäre in der Tat interessant, herauszufinden. Die Entschädigung steht Dir zu.

Ab eines gewissen Kaufpreises würde ich ganz persönlich keinen nachgebesserten Saab kaufen, was natürlich ein hoher (idealistischer) Anspruch ist.

Ein Turbo für 5000 EUR - alles okay - kann man mit vielem Leben. Aber im o.g. Preissegment ist solch eine Schädigung schon ein erheblicher "Schlag", in jeglicher Hinsicht.
 
Moin, na dass ist eine Reaktion. Gutachter und Rechtsanwalt, von mir gewählt, waren vom ersten Tag eingeschaltet. Die Reparaturkosten sind nicht das Problem, die Rechnung muß halt bezahlt werden. (Stoßstange, Lampe, Richtbank, Lackieren -> 6000Euronen)
Es geht nur um den sogenannten "merkantilen Minderwert". Hier gibt es diverse Rechenmethoden (min. 15 verschiedene). Viele sind bei dem Fahrzeugalter nicht anwendbar, die anderen berechnen "keine Wertminderung" (Hamburger Modell, Goslarer Modell, Bremer Modell, ...) und eine sagt 1200EUR (Methode von Dr. Theo Rasehorn). Man nehme den Mittelwert ...
Ich hab schon mit einigen anderen Gutachtern, speziell für Oldtimer und Youngtimer, gesprochen. Einer in Hamburg gab mir den Tip 2-3 Vergleichsangebote zu beschaffen um die wirkliche Marktsituation nachzuweisen, da setzt sich kein Gutachter selber hin.
Daher meine Frage ob Ihr reale Beispiele habt.
 
Um es zu präzisieren: es geht um 250 Euros.
Nein, oder bestenfalls nebenbei.
Vornehmlich geht es um die, tatsächlich wohl in diesem Preissegment klar verstellige, Wertminderung.

Für 900er-Preise bewegen wir uns dabei ja doch in Regionen, in denen Originalzustand und Historie wohl schon eine deutliche Rolle spielen. Wir reden hier immerhin über ein 18T€-Wertgutachten, und ni cht von einem, wenn auch ordentlichen, 10T€-Durchschnittscabrio.
Dass die Tendenz in den letzten Jahren ja weg von (über)restaurierten hin zu möglichst unberührten Originalfahrzeugen geht, setzt da noch einen drauf.
 
...und es geht auch um die gebrauchtwagenpreise, die tatsaechlich erzielt werden........
 
  • Bei meinen beiden unverschuldeten Unfällen mit dem Cabrio (MY90 US, Turbo-16) wurde die Kiste immer so auf 15T€ Wiederbeschaffung geschätzt, ein Wertverlust wurde im Gutachten (von mir beauftragt) immer auf 0 angesetzt.
  • Bei dem einen Unfall, BMW seitlich direkt auf das Vorderrad, wurden auch die äusserlich unbeschädigte Servolenkung sicherheitshalber ersetzt. Dieses wurde wegen hoher Fahrleistung der alten mit ca. 100€ Wertzuwachs bewertet.
  • Bei dem anderen Unfall mit nur Blech & Lampenschaden wurde keine Wertsteigerung angenommen.
Jedes mal gab es Trouble wegen des Gutachtens, jedes mal hat die Gegnerische Versicherung ein eigenes erstellen lassen (was das eigene dann im grossen und ganzen bestätigt hat), jedes mal war ich froh das ein Anwalt den ganzen Scheiss für mich zufriedenstellend geregelt hat.
 
So ist es. Wertminderung nach erfolgter Reparatur gibt es nicht, Stand der Reparaturtechnik usw.
 
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