V4-Motor Sonett

Ok. Verstehe. Hatte gehofft, die „zusätzlichen“ Scheinwerfer in der Front als Begrenzungsleuchten nutzen zu können. Werde mich mit dem TÜV in Verbindung setzen.
 
Hi,
bezüglich der Ansaugbrücke findet sich vielleicht bei der Firma Sweedspeed was. Die hatten letztes Jahr in Trollhättan Repros der Crossflow-Brücken für die Flachstromvergaser ausgestellt, für gar nicht mal so utopische Preise :cool:.
So wie es aussieht haben die auch die "normalen" Ansaugbrücken für die Registervergaser im Programm, evtl. einfach mal anfragen.
https://sweedspeed.com/product/inlet-manifold/
Gruß Patrick
 
Danke Patrick, wollte dort eh ein paar Teile bestellen.
 
Ok. Verstehe. Hatte gehofft, die „zusätzlichen“ Scheinwerfer in der Front als Begrenzungsleuchten nutzen zu können. Werde mich mit dem TÜV in Verbindung setzen.

Okay, das müßtest du mit dem TÜV klären. Diese Zusatzscheinwerfer gibt es auch mit einer Fassung für Standlichtbirnen. Allerdings sitzen die wahrscheinlich zu weit zur Mitte versetzt um als Standlicht / Umrissleuchten durch zu gehen. Es gibt dazu gesetzliche Vorgaben mit Maßen. Müßte man mal suchen und schauen, was da genau steht. Aber so aus dem Kopf müssen die recht weit außen sitzen, um ggf. auch von schräg seitlich gut erkennbar zu sein.
 
Kann es ja mal probieren, wäre natürlich toll den originalen Look beibehalten zu können
 
(...) um als Standlicht / Umrissleuchten durch zu gehen. Es gibt dazu gesetzliche Vorgaben mit Maßen. Müßte man mal suchen und schauen, was da genau steht.(...).
Hier ist der Stand von 2003, aber zur Orientierung vielleicht hilfreich:
http://didis-welt.com/jolly/downloads/Lichttechnik_Kfz.pdf
oder offiziell:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

Ob die Leuchten eine spezielle Zulassung benötigen oder ob bei dem Baujahr eine „in etwa“-Regelung greifen könnte muß wohl mit dem ausgewählten Prüfer besprochen werden.
 
Mein bisheriger Eindruck ist der, daß das Auto noch nie in Deutschland zugelassen war und eine Vollabnahme braucht. Sollte das so sein hängt die Abnahme auf Grund des Alters und der Tatsache, daß für ein solches Auto niemals eine ABE bestand zu einem Dreittel an der StVZO und zu zwei Dritteln am Prüfer. Es hat sich als zielführend erwiesen sich in einem solchen Fall als allererstes um einen geneigten Prüfer zu kümmern, noch bevor man den Luftdruck in den Reifen prüft. Mit dem spricht man sich dann ab und macht alles so, wie er es gerne möchte.
Man muss sich dabei im Klaren sein, daß so eine Kiste für den Prüfer richtig Arbeit bedeutet, bei überschaubarem Lohn und Lob.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast es richtig interpretiert. Der Sonett war erst in den USA, dann in den Niederlanden. Nun ist er in Deutschland. Ich werde mich mit dem Prüfer kurzschliessen. Danke und LG
 
Hier in Bremen gibt es einen Prüfer und Gutachter für Oldtimer bei der DEKRA.
Er heißt Ralf Renz und hat bei Saab Wagner gelernt.

Vielleicht ist das auch eine Option.
 
Danke für den Tipp!
 
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