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Eine Rechtsschutzversicherung sollte man haben, die aber nur einschalten, wenn es nötig ist. Vorteil: Die vermitteln auch einen Anwalt, der sachkundig ist. Nicht jeder Anwalt ist so ehrlich, ein Mandat abzulehnen, weil er sich mit dem Verkehrsrecht seit dem Studium nicht mehr befasst hat.
Ich habe bisher alles selbst geregelt. Als ein 3.5-Promille-Fahrer meinen Thema beschädigte, Kostenvoranschlag der Werkstatt 1.350,--, der Zeitwert lag 1999 nur wenig darüber, km-Stand ca. 230.000, schrieb ich der Versicherung, dass dieses Auto sehr selten ist und von mir sozusagen als "Dienstfahrzeug des Clubpräsidenten" genutzt wird. Ich habe vom KBA mir die aktuelle Bestandszahl lt. TSN* geben lassen. Da dieser Chaot gleich an mehreren Autos entlanggeschrammt war, den Toyota meiner Frau dabei so beschädigte, dass die Fahrertür nicht mehr aufging, bestand ich auf Abrechnung auf Reparaturkostenbasis. Mein Auto war ja noch fahrbereit, der Toyota nicht. Das Geld kam wenige Tage nach dem Unfall. Aber beim Toyota mit weniger km und höherem Zeitwert gab es eine längere Diskussion und erst die Drohung, einen Anwalt einzuschalten, half.
* In der TSN sind alle möglichen Dinge verschlüsselt. Deshalb ist dann die Bestandszahl entsprechend klein. Das macht mehr Eindruck als eine einfache Typbezeichnung. Würde ich SAAB 9000 angeben, wären das immer noch relativ viele. Aber nach TSN gab es meinen per 1.1.2014 genau 147 mal. Der Thema war ein LE (das war sogar die magerste Ausstattung, aber dadurch viel seltener als der LS).
Mit relativ seltenen Autos hat man immer bessere Karten als mit Massenprodukten.
Noch etwas: Hin und wieder bieten Versicherungen einen Vergleich an, weil sie einem eine Mitschuld unterjubeln wollen. Das ist ganz gefährlich. Viele Leute denken, mit der großen Versicherung kann man sich nicht anlegen und es sei besser, dem Vergleich zuzustimmen. Das ist grundsätzlich falsch, da das eine Masche ist. Angenommen der Schaden liegt bei 15.000,--. Die Versicherung bietet "großzügig" an, 2/3 zu übernehmen. Je nach Unfall sind aber weitere Kosten aufgelaufen, die nicht an einen selbst gerichtet werden, sondern direkt an den Verursacher bzw. seine Versicherung. Z.B. Krankenwagen, Feuerwehr usw. Weiter angenommen, es sind solche Nebenkosten in Höhe von 6.000,-- entstanden. Dann zahlt die Versicherung auch hiervon nur 2/3 und man bekommt statt 10.000,-- nur 8.000,--.
Ich hatte einen solchen Fall und wies den Vorwurf der Teilschuld zurück, setzte einen knallharten Termin und die Überweisung des vollen Betrages kam ohne weitere Diskussion. Ein Insider sagte mir, 8 von 10 Leuten akzeptieren das, wenn sich aber 2 dagegen stellen, ist es unter'm Strich immer noch ein Gewinn für die Gesellschaft. Deshalb wird das zeitlich ausgereizt, bis weitere Kosten drohen, dann gibt man in letzter Minute nach.
Wenn es zu einem Crash kommt, kann man ja auch ein Schleudertrauma (mit Schmerzensgeld) haben. Auch gibt es Pauschalen für die Bearbeitung und km-Geld, wenn man keinen Mietwagen nimmt. Das gleicht oft noch etwas aus. Die Abtretung der Schadensregulierung mag bequem sein, selber regeln bringt oft mehr.
Ich habe bisher alles selbst geregelt. Als ein 3.5-Promille-Fahrer meinen Thema beschädigte, Kostenvoranschlag der Werkstatt 1.350,--, der Zeitwert lag 1999 nur wenig darüber, km-Stand ca. 230.000, schrieb ich der Versicherung, dass dieses Auto sehr selten ist und von mir sozusagen als "Dienstfahrzeug des Clubpräsidenten" genutzt wird. Ich habe vom KBA mir die aktuelle Bestandszahl lt. TSN* geben lassen. Da dieser Chaot gleich an mehreren Autos entlanggeschrammt war, den Toyota meiner Frau dabei so beschädigte, dass die Fahrertür nicht mehr aufging, bestand ich auf Abrechnung auf Reparaturkostenbasis. Mein Auto war ja noch fahrbereit, der Toyota nicht. Das Geld kam wenige Tage nach dem Unfall. Aber beim Toyota mit weniger km und höherem Zeitwert gab es eine längere Diskussion und erst die Drohung, einen Anwalt einzuschalten, half.
* In der TSN sind alle möglichen Dinge verschlüsselt. Deshalb ist dann die Bestandszahl entsprechend klein. Das macht mehr Eindruck als eine einfache Typbezeichnung. Würde ich SAAB 9000 angeben, wären das immer noch relativ viele. Aber nach TSN gab es meinen per 1.1.2014 genau 147 mal. Der Thema war ein LE (das war sogar die magerste Ausstattung, aber dadurch viel seltener als der LS).
Mit relativ seltenen Autos hat man immer bessere Karten als mit Massenprodukten.
Noch etwas: Hin und wieder bieten Versicherungen einen Vergleich an, weil sie einem eine Mitschuld unterjubeln wollen. Das ist ganz gefährlich. Viele Leute denken, mit der großen Versicherung kann man sich nicht anlegen und es sei besser, dem Vergleich zuzustimmen. Das ist grundsätzlich falsch, da das eine Masche ist. Angenommen der Schaden liegt bei 15.000,--. Die Versicherung bietet "großzügig" an, 2/3 zu übernehmen. Je nach Unfall sind aber weitere Kosten aufgelaufen, die nicht an einen selbst gerichtet werden, sondern direkt an den Verursacher bzw. seine Versicherung. Z.B. Krankenwagen, Feuerwehr usw. Weiter angenommen, es sind solche Nebenkosten in Höhe von 6.000,-- entstanden. Dann zahlt die Versicherung auch hiervon nur 2/3 und man bekommt statt 10.000,-- nur 8.000,--.
Ich hatte einen solchen Fall und wies den Vorwurf der Teilschuld zurück, setzte einen knallharten Termin und die Überweisung des vollen Betrages kam ohne weitere Diskussion. Ein Insider sagte mir, 8 von 10 Leuten akzeptieren das, wenn sich aber 2 dagegen stellen, ist es unter'm Strich immer noch ein Gewinn für die Gesellschaft. Deshalb wird das zeitlich ausgereizt, bis weitere Kosten drohen, dann gibt man in letzter Minute nach.
Wenn es zu einem Crash kommt, kann man ja auch ein Schleudertrauma (mit Schmerzensgeld) haben. Auch gibt es Pauschalen für die Bearbeitung und km-Geld, wenn man keinen Mietwagen nimmt. Das gleicht oft noch etwas aus. Die Abtretung der Schadensregulierung mag bequem sein, selber regeln bringt oft mehr.