Karosserie - Streuscheibe

Der Alex hat da nen guten punkt. Streng genommen trägt sogar ein mircrofaser Tuch das ein oder andere Molekül von der Scheinwerferhaut ab. Auch das willkürliche vorwärts bewegen des gesamten Fahrzeuges durch staubreiche Gegenden als solches sollte unter Strafe gestellt werden. Auch da sollte molekularer abtrag nachprüfbar stattfinden.
 
Meiner Meinung nach ist Polieren und mit UV-Schutz versiegeln (eine milchige Flüssigkeit, die augenscheinlich rückstandslos beim Verreiben verschwindet) etwas anderes als mit Klarlack versiegeln. Von "Scheinwerfer aufbereiten verboten" ist dort keine Rede.
 
Das war jetzt auch keine Bewertung meinerseits, über Sinn und Unsinn lässt sich bestimmt streiten. Ich habe lediglich wiedergegeben was dort steht und wollte den Hinweis geben.
 
Streng genommen darf man auch keine Steinschläge im Sichtfeldbereich der WSS selber reparieren.
Hatte trotzdem mit dem TÜV kein Problem gehabt.
Sieht man auch so gut wie überhaupt nicht.
 
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