SR 225/45/17 auf 900-II Bj 97 ???

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SAAB
900 II
Baujahr
1997
Turbo
FPT
Tachschön Leute,

ich habe ein Problem mit der Eintragung von (gebrauchten) Sommerreifen.
Folgende Eckdaten:
SAAB 900-II 2.0l turbo, 185 PS, Bj 97
Reifen: 225 / 45 / 91ZR
Felgen: Aluett 17" Alu, Breite 8J, Einpresstiefe 35
Zum Reifensatz ist ein TÜV-Teilegutachten vorhanden u. zu meinem Saab steht als zulässig: 215/45/17, 235/40/17
Nun bin ich mit meinen Reifen zwischen diesen erlaubten Größen u. der TÜV-Prüfer aus meiner Hauswerkstatt will mir diese nicht abnehmen.

Ich habe mir (schon vorher) mehrere Meinungen aus meinem Freundeskreis (enthusiastische Hobby-Autobastler) eingeholt, und es sollte eigentlich kein Problem sein diese Reifen eingetragen zu bekommen, hieß es. Ich schaue mich gerade nach einer anderen Werkstatt u. einem TÜV-Prüfer mit einer höheren "Schmerzgrenze" um.

Was sagt ihr dazu, passen diese Reifen?

Beste Grüße,
900er
 
Werkstatt wechseln....
 
Danke Nightcruiser für den Nachweis, dass jmd. auch schon mit den Reifen unterwegs ist... meiner ist sogar nicht mal tiefer gelegt, u. jetzt bin ich mir auch sicher, dass ich eine Eintragung bekomme.
Meine Werkstatt ist eine von den seriösen... ich besuch jetzt mal eine Tuning-Klitsche ;) wär doch gelacht wenn das net klappt.
 
Reifen: 225 / 45 / 91ZR
Felgen: Aluett 17" Alu, Breite 8J, Einpresstiefe 35
zu meinem Saab steht als zulässig: 215/45/17, 235/40/17
Vorneweg: ich bin nicht der Spezi für große Reifenbreiten.
Aber folgendes ist mir aufgefallen:
Dein Wunschreifen ist bei gleicher Felgengröße breiter als der zugelassene 215er, hat aber die gleiche Querschnittszahl von 45 - ist also höher. Möglicherweise ist ja dieser größere Reifenumfang der Grund für die Verweigerung beim TÜV? (Der 235er hat wegen der geringeren Querschnittszahl von 40 wiederum eine geringere Höhe.)

Ungeachtet dessen drücke ich dir die Daumen, daß du deine Wunsch-Schlappen eingetragen kriegst!
Gruß, patapaya
 
Saab Reifen und Alufelgen

Hallo zusammen!

@ 900er!

Kann mich Stephan (aero270) nur anschließen -> Werkstatt wechseln. Diese Reifengröße sollt dir jeder gute TÜV-Prüfer eintragen. Fahre sie selber auf meinem 1998 900ll Cabrio.

Kleinr Tipp: Diese Reifengröße ist beim 9-3 I sogar bei einigen Sondermodellen schon ab Werk verbaut worden. Kannst hier auf den 9-3 I FORCE, Aero oder Viggen verweisen.

Wobei patapaya natürlich recht hat, die 225/45/17 Reifen leigen mit ihrem Abrollumfang genau an der Grenze. Ich meine es waren 3% +, aber das ist noch erlaubt und wird vom TÜV eingetragen.
 
Reifenrechner. Stimmt, sind 3%. Der Prüfer hät sich an die Freigabe...
/To

Danke für den Tip zum online-Reifenrechner...
genau das habe ich mir auch gedacht, dass die Größe etwas aus dem "Rahmen" fällt... Nun, ich selbst war bei der Beurteilung des Prüfers nicht dabei (ich hatte kleinere Reparaturen an einem Tag machen lassen u. dabei die Reifen eintragen wollen).
Was mich nun aber interessiert, weil ich jetzt bei der Eintragung dabei sein werde, ob die hier genannte 3% Toleranz gesetzlich verankert ist. Das wäre das Argument, welches ich bräuchte, um den Prüfer damit zu konfrontieren!

Beim Reifenrechner (Danke targa) steht zudem noch über die Größendifferenz:
...wg. Fehlfunktionen für technische Systeme wie ABS sollte der Unterschied nicht mehr als 1,5% betragen. Ab 2% bedarf es einer Eichung des Tachos.
Sind diese Werte gesetzlich verankert? -Damit hätte ich unter Umständen Probleme.
Denn, je nachdem ich welche (erlaubte u. eingetragene) Reifengrößen (aus dem Fahrzeugschein oder die aus dem Teilegutachten) mit meinen 225/45/17 vergleiche, erhalte ich Differenzen im Bereich von 1,5% bis 2,5%.

Lirum larum, 1,5...2,5% hin oder her, danke jedenfalls für eure Hilfe, was ich jetzt hieraus mitnehme ist, bei einem normalen Prüfer mit etwas Verständnis wird es keine Probleme geben... ich hab jetzt auch einen Tip zur einer "guten" Werkstatt bekommen, leider hat der Prüfer jetzt Urlaub, am 23.04. kommen die Walzen drauf ;))

Beste Grüße,
900er
 
Saab 900ll Reifen und Felgen

Hallo zusammen!

@ 900er!

Nur so viel, bei mit gab es keine Probleme beim TÜV.
Mit den 225/45/17 Reifen läuft der Tacho auf das km/h genau.
Das weis ich, da ich ein NAVI im Wagen habe und dort die Geschwindigkeit via GPS ermittelt wird, genauer geht es fast nicht. Mit den Oroginal 205/50/16 Reifen zeigt mein Tacho bei echten GPS-gemessenen 100 km/h 105 km/h an.

Also ich würd da nicht so viel drüber nachdenken und mir lieber einen anständigen TÜV suchen. Am Besten vorher dort anrufen und alles abklären.

Off Topic: Ich muss feststellen, das ich mit dem TÜV-Nord (Region Hameln Hannover) noch nie solche Probleme hatte, egal was für einen Wagen ich hatte.... :confused:
 
Hätt' ich ja auch drauf kommen können, statt anzufangen per Hand zu rechnen...:rolleyes:

Aber wen's interessiert - es sind mit dem
225/45/17 501 Umdrehungen pro km
215/45/17 509 Umdrehungen pro km -> 1,6%
235/40/17 513 Umdrehungen pro km -> 2,4%

Nun kommt's drauf an, welchen Reifen man als Bezugspunkt für die 1,5%- bzw. 2%-Grenze heranzieht...
 
Hätt' ich ja auch drauf kommen können, statt anzufangen per Hand zu rechnen...:rolleyes:

Aber wen's interessiert - es sind mit dem
225/45/17 501 Umdrehungen pro km
215/45/17 509 Umdrehungen pro km -> 1,6%
235/40/17 513 Umdrehungen pro km -> 2,4%

Nun kommt's drauf an, welchen Reifen man als Bezugspunkt für die 1,5%- bzw. 2%-Grenze heranzieht...

Oder im Vergleich zu 225/45/17 die eingetragenen Größen aus dem Fahrzeugbrief:
185/65/15 -> 2,0%
195/55/16 -> 2,2%

Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Toleranz gesetzlich als erlaubt gilt!
Hier noch eine interessante Info:
http://www.team-corsa.de/rechner.htm
"Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig." -Was ist damit, stimmt das?

Bei allen Vergleichsreifen liege unter der tatsächlichen Originalreifen-Geschwindigkeit, d.h. ich bekomme weniger angezeigt! Ich weiß, es geht hier um Peanuts, aber das könnte mir der nächste Prüfer vorwerfen... Murphys Gesetz, alles was schief gehen kann, geht auch schief!

Beste Grüße,
900er
 
Saab 900ll Reifen

Hallo zusammen!

@ 900er!

195/55/16 -> 2,2%

Ein kleiner Fehler :wink: Die richtige Größe ist 195/60/15 und dann ergibt sich eine Abweichung von 3% :wink:

195/60/15 -> 3%

"Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig." -Was ist damit, stimmt das?


Das ist definitiv überholt, den Satz kannst du vergessen.

So, ich denke, das ist das was du suchst :wink: Ausdrucken mit zum TÜV nehmen und glücklich werden. Frei nach aero270: Alles wird GUT!!! :smile:

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
quad.gif
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
  1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
  2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
quad.gif
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

quad.gif
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke
± 4 vom Hundert abweichen.


Hier mal der Link zum Anhang II 75/443/EWG

http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1975/de_1975L0443_do_001.pdf
 
Hallo zusammen!
Ein kleiner Fehler :wink: Die richtige Größe ist 195/60/15 ...

Sorry, könnte gut möglich sein... ich weiß nicht mehr genau, was im Brief steht, habe jetzt auch kein Zugriff.

Aber nun zu den gesetzlichen Bestimmungen:

Messgenauigkeit und Toleranzen
...In den meisten Fällen zeigen Tachometer jedoch eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird. In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§57 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie nachgehen, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.
Quelle: Wikipedia
 
Hallo zusammen!
So, ich denke, das ist das was du suchst :wink: Habe die wichtigen Stellen mal hervorgehoben. Ausdrucken mit zum TÜV nehmen und glücklich werden. Frei nach aero270: Alles wird GUT!!! :smile:

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
quad.gif
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
  1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
  2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
quad.gif
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

quad.gif
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Klartext: +/- 4% sind zulässig

@Stefan24V
Soll keine Kritik sein, aber bitte nochmals lesen!!!
...die vom Wegstreckenzähler (NICHT Geschwindkeitsmeßgerät!!!) angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen
Der Punkt (2) ist interessant!!! Da wo es heißt:
Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen
In diesem Anhang ist der Hase im Pfeffer versteckt!!!
 
Was mich nun aber interessiert, weil ich jetzt bei der Eintragung dabei sein werde, ob die hier genannte 3% Toleranz gesetzlich verankert ist.
Sagen wir mal so, es gibt irgendwo in der StVZO eine Passage über zulässige Abweichungen.
Mit den 225/45/17 Reifen läuft der Tacho auf das km/h genau.
Das weis ich, da ich ein NAVI im Wagen habe und dort die Geschwindigkeit via GPS ermittelt wird, genauer geht es fast nicht. Mit den Oroginal 205/50/16 Reifen zeigt mein Tacho bei echten GPS-gemessenen 100 km/h 105 km/h an.
eine der Regeln lautet: Der Tacho darf nicht weniger als die wirkliche Geschwindigkeit anzeigen, und da bist Du schon nah dran... zumal der Unterschied zwischen Neureifen und abgefahrenen Reifen auch ein paar Prozent ausmacht (hab ich irgendo hier im Forum schonmal versucht überschlagsweise zu berechnen).
Ein kleiner Fehler :wink: Die richtige Größe ist 195/60/15 und dann ergibt sich eine Abweichung von 3% :wink:
davon war ich auch ausgegangen. Obwohl auch 185/65R15 eingetragen sein kann.

stefan24V schrieb:
Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.[/COLOR][/I]

[...]
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Wegstreckenzähler ist nicht gleich Geschwindigkeitsmeßgerät. Dazu steht wie weiter oben zitiert was im Angang.

Hier noch der Wikipedia-Eintrag (der auf §57 StVZO und ECE-R39 verweist, also einigermassen glaubwürdig ist): Link.
Und der Auszug aus der ECE-R39:
ece-r39 schrieb:
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten
sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O <= V1 - V2 <= V2/10 + 4 km/h
/To
 
Hallo zusammen!

Man Man Man! Ihr seit hier alle viel zu schnell :smile: Ich sehe erst jetzt, das schon wieder jede Menge Antworten hier stehen, obwohl ich mit dem Schrieben erst jetzt richtig fertig bin.

Also, lest es euch noch mal durch, dann klären sich da auch ein paar eurer Korrekturen :wink:
 
Reifen Saab 900ll

Hallo zusammen!

@ targa und 900er

Zitat:
Zitat von ece-r39
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten
sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O <= V1 - V2 <= V2/10 + 4 km/h

Eben, und mit den 225/45/17 Reifen wird dir genau die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt und das ist eben "so gerade noch zulässig"

Ich sage nur GRAUZONE :wink: Ein guter TÜVer trägt das ein!!!!
 
Tachschön allerseits,

die Reifen (225/45/17) sind jetzt endlich auch mit dem Segen vom TÜV drauf... und die sehen presslufthammermäßig gut aus!!! :cool:
Aber ich will es nicht unerwähnt lassen, beide Kotflügelkanten hinten mussten leicht gebördelt werden. Der Reifenrand hat bei maximaler Federung angestoßen.
Somit war die Einzelabnahme kein Problem! Auch vom größeren Abrollumfang (ggf. Tachoangleichung?) gab es keine Probleme... obwohl ich das Gefühl hatte, das hat weder dem TÜV-Prüfer noch dem Werkstattleiter interessiert. Die haben nur am Kotflügel und im Radkasten geschaut, ob nichts aneckt, dann hat ein Mitarbeiter gebördelt, während wir ins Büro gingen und meine Papiere fertig gemacht haben...

MfG
900er
 
...die Reifen (225/45/17) sind jetzt endlich auch mit dem Segen vom TÜV drauf... und die sehen presslufthammermäßig gut aus!!! :cool:

Viel Spass.
Verkneif Dir damit aber künftig beim Einparken das Lenken bei stehenden Rädern.
Die Reibung im Stand ist bei den Teilen so hoch, daß Du sonst früher oder später durch die Lenkkräfte ausgeleierte Buchsen oder eine schadhafte Hydraulik zu erwarten hast...
 
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