Sportlenkrad

Zuerst einmal heißt es.......passende Lenkradnabe haben/besorgen.
Nicht zu vergessen........Lenkrad haben!
Die Thematik der Eintragung wurde an anderer Stelle schon hier im Tread behandelt -> SUCHE

Gruß->
 
Wenn man so ein Teil allerdings verpflanzt, gibt es dann nicht wieder Theater mit der Abnahme und der H - Zulassung?
Ich denke, dass es bei Fahrzeugen mit Einzelabnahme am einfachsten sein sollte. Wer will denn da irgendwann mal sagen, was nun zu dem Zeitpunkt der dt. Erstanhahme genau für ein Lenkrad verbaut war ...
Und dem 'H' widersrechen die Dinger, sofern alt genug, ja ohnehin nicht. Nettchen bekommt auch so ein Holzteil, welches schon seit einigen Jahren im Regal wartet.

Das ist wie mit meiner 14er Intruder, die '98 neu als Schweizer Grauimport nach D kam. Alle Lampen sind ohne E-Kennzeichnung, und es steht der schöne Vermerk "Beleuchtung IN-ETWA-WIRKUNG nachgewiesen" in der Zulassung.
 
Repariertes Alu??? Das bricht ja beim leisesten Aufprall! Haben wir doch gerade bei PlusMinus(?) diese Woche gesehen, was mit den billigen Fahrradlenkern passiert. Bin mal gespannt, wie oft dies Teil noch auftaucht! Wer soll denn sowas kaufen???
 
Da MUSS noc h 'nen Auto mit dran sein. Bei DEM Preis!
 
Das war schon mehrmals drin. Sucht wohl nen Dummen.

Ich könnt´mir heute noch in den A. beissen, wenn ich dran denke, das sowas mal für 200 Mark bei Ebay wegging.

Ciao!
 
Meins lag mit Versand aus den Staaten bei 360.
 
Ich freue mich :bananajump:auf meinesmonte.jpg

Muß zwar noch komplettiert werden, doch das hat Zeit und Spielraum.

Den Preis mag ich garnicht verraten.:redface:

Kann mir einer von Euch den Durchmesser der Lenkrad-Verzahnung bei den alten 2Taktern nennen?
Die V4-Modelle haben da meines Wissens eine etwas dickere Lenksäule.

Gruß->
 

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Ich hatte genau so ein Lenkrad, das seinerzeit verbogen war, Ende 2009 bei ebay versteigert. Der Erlös: 109,00 Euro

saab_lenkrad.jpg
 
Ich hab ja so ein Teil in meinem 96er. Ist stets zugelassen gewesen und galt daher bei bisherigen Gutachten und TÜV-Abnahmen wohl als "zeitgenössisch". Es ist sicherlich ein ständiger Zwiespalt zwischen "zeitgenössisch" und den heutigen Sicherheitsvorschriften. Nach dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" gilt:

"• Ein Holzlenkrad ist nur zulässig, wenn es sich dabei um ein Original bzw. um einen
originalgetreuen Nachbau handelt. Es sind keine Nachfertigungen zu akzeptieren, die
keine Originalmaße aufweisen (Moto-Lita Holzlenkräder sind z.B. grundsätzlich nicht
zulässig !).

Das ist ja niederschmetternd! Ich suche so langsam Ersatz für mein Volant, da sich das aufgeschäumte Zeugs im Bereich des Handzugriffs vom Grundkörper löst. Das ganze wird sehr schwabbelig.
Nun hatte ich gedacht, ich könnte ein Moto Lita ins Auge fassen. Laut Lenkradshop.de sollte es überhaupt keine Probleme geben, da der TÜV nur an dem korrekten Durchmesser interessiert sein soll.
Den kategorischen und unbegründeten Ausschluß der Moto Litas gem. dem Dokument des TÜV Süd finde ich allerdings auch ziemlich eigenartig.
Heißt wenn ich Pech habe, baue ich mir so ein schickes Ding für ein paar hundert Euro ein und der Prüfer schickt mich unverrichteter Dinge wieder vom Hof. :frown:
 
Das eingeprägte SAAB - LOGO müßte den Prüfer doch überzeugen.

124690707_4.jpg

Wenn man denn ein Originales hat.

Für die Eintragung kann man sich ja eines ausleihen :wink:


Gruß->
 
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