Sonstiges - Schwedischer i16 mit 96kw zulassen in Deutschland

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
LPT
Kollegen,

hat hier schon mal jemand einen schwedischen 9000 i16 mit 96kw/ 131 PS (MJ 1991) zugelassen?

Funktioniert das reibungslos oder gibt es Probleme, da hierzulande ja das Modell mit weniger kw/ PS üblich war ?

Habe so was noch nie gemacht und in den Foren nur eingeschränkt Infos gefunden. Bevor ich mir also ein Fahrzeug beschaffe und anschliessend Probleme bei der Zulassung habe frage mich mal lieber nach:-)

Danke!
 
Das hängt von Deiner zuständigen Zulassungsstelle ab. Ich habe Erfahrung mit der in München (richtig Sch...) und der in Flensburg (super).
 
Brauchst halt ein Vollgutachten und ein coc Papier oder ein entsprechendes Datenblatt.. in BW macht das der TÜV, in anderen Bundesländern nachfragen bei der Zulassungsstelle.
Zum rumfahren bekommst du ein eingeschränktes gelbes Nummernschild.. beschränkt auf Fahrten zur Werkstatt TÜV und Zulassungsstelle.
 
Das Überführungskennzeichen (gelb) gibt es im Gegensatz zu früher (seit 1.4.2015) nur noch mit TÜV. Ein deutscher Bürokratenwidersinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Überführungskennzeichen (gelb) gibt es im Gegensatz zu früher (seit 1.4.2015) nur noch mit TÜV.
Das ist, zum Glück, nicht ganz richtig:
Nur mit gültiger HU berechtigt es zum Fahren außerhalb des aktuellen und der dort angrenzenden Zulassungsbereiche. Ohne darf dann nur im vorgenannten eng begrenzten Gebiet zur Werkstatt und HU gefahren werden.
 
@Rene: Du bist ja ein alter Saabianer. Hast Du Erfahrung in einer solchen Angelegenheit (Zulassung ausländisches Fahrzeug ohne COC Papiere) in Berlin?
Oder sonst jemand, wo man in Berlin mit so einem Thema auflaufen muss?

Der Ablauf ist ja vermutlich:
1. Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen
2. TÜV Vollabnahme und Gutachten
3. Zulassung auf Basisdes Gutachtens

??
 
Nee, da muss ich leider passen. Ich hatte nur mal zwei Süddeutsche aus japanischem Exil wieder eingebürgert, dies aber dank Baujahr mit COC-Papieren des Herstellers.
Ich kann Dir aber mal die Kontaktdaten 'meines' Prüfers schicken. Der hat a) zumindest schon mal ein paar SAABs gesehen und hat b) für mich die beiden vorgenannten Kisten geprüft.
 
Hier kann ich aus eigener aktueller Erfahrungen zur Aufklärung beitragen.
Ich habe Anfang Oktober einen 91er 900 Turbo aus Schweden auf eigener Achse überführt und Mitte dieser Woche die Anmeldung zum Abschluss gebracht.
Nachfolgend der Ablauf und die Kosten, voraus schicken muss ich den Hinweis, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Aufwendiger und teurer als in meinem Bundesland Hessen ist es allerdings nirgendwo.

1. Überführung des Fahrzeugs mit schwedischer Zulassung:
Der Verkäufer war so nett und hat mir das Fahrzeug angemeldet übergeben, so dass ich mit der schwedischen Zulassung auf eigener Achse nach Deutschland fahren konnte. Hier sei erwähnt dass die Schweden ein Fahrzeug dauerhaft nur abmelden können, wenn Sie die Kennzeichen abgeben und den Verbleib des Fahzeugs erklären. Hierfür ist ein Kaufvertrag nicht ausreichend. Der Nachweis erfolgt durch Verschrottungssbestätigung oder Nachweis der Zulassung im Ausland, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich exportiert wurde. Das ist wichtig zu wissen wenn man ein angemeldetes Restaurierungsobjekt überführt und die Zulassung in Deutschland viel später erfolgen wird . Das führt für den schwedischen Verkäufer zu einem Problem.

2. Vollabnahme nach §21 StVZO.
Um das Fahrzeug zulassen zu können ist die oben genannte Vollabnahme erforderlich.
In den alten Bundesländern darf die ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) des TÜV durchgeführt werden, in den neuen Ländern auch von einem Sachverständigen anderer Organisationen.
Voraussetzung Vollabnahme
Voraussetzung für die Vollabnahme ist die Vorlage eines sog. COC Papies. Das gab es aber irgendwann erst ab ca. dem Jahr 2000 und scheidet daher in der Regel für unsere Schätzchen aus.
Wir brauchen entweder ein offizielles Datenblatt des Herstellers (scheidet bei uns auch aus) oder ein Datenblatt welches ausschließlich beim TÜV SÜD unter Angabe der VIN erhältlich ist. Das kann der Gutachter anfordern der die Vollabnahme macht ( teurere Variante) oder auch der Kunde selbst ( https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten )
Kosten:130€
P.S.
Auch bei länger als 7 Jahre ausser Betrieb genommen deutschen Fahrzeugen braucht man eine Vollabnahme vor Wiederzulassung. Da kann man sich das Datenblatt sparen, wenn man den alten Fzg. Brief noch hat.
Die Vollabnahme selbst:
Termin machen und Fahrzeug vorführen.
Da das bei meinem 900 aufgrund umfangreich einzutragener Zusatzausstattungen wie Standheizung, Niveauregulierung und der montierten Toppola , die ich eingetragen haben wollte, etwas komplizierter war, habe ich den Termin mit dem aaS persönlich abgestimmt und ihm zur Vorbereitung vorab Kopien aller Unterlagen übergeben.
Die Vollabnahme erfolgt incl. HU und AU.
Kosten nach Aufwand, min 250€, bei mir 356€

3. Zulassung:
Alle Nicht-Hessen können jetzt mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle gehen und sind dann fertig.
Hessen empfehle ich auszuwandern oder sich einen Kumpel in einem anderen Bundesland zu suchen, der das Fahrzeug auf sich anmeldet, um es danach in Hessen auf sich selbst umschreiben zu lassen.
Was ist in Hessen anders?
Es gibt hier -und nur hier- die sog. "Bündelungsbehörde" als zwischengeschaltete Instanz zwischen TÜV und Zulassungsstelle. Deren hoheitliche Aufgabe ist die Erteilung der Betriebserlaubnis. In allen anderen Ländern können das die Zulassungsstellen selbst. Kommentare hierzu verkneife ich mir, das Netz ist diesbezüglich bereits voll von Spott und Hohn, vor allem in der USCar Community.
Als Hesse schicke ich also mein Gutachten mit Antrag auf Prüfung, Genehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis zu meiner zuständigen Bündelungsbehörde nach Fulda.
(Was ist eigentlich wenn die Nein sagen und das Gutachten anzweifeln?..Ich empfehle in schwierigen Fällen und bei zu genehmigenden Ausnahmen wirklich dringend den Weg über ein anderes Land zu wählen),
Die Antwort dauerte in meinem Fall 10 Tage.
Kosten: Bei einfachem Fall ohne Ausnahmegenehmigung ca. 43€
Aber: Jede Ausnahmegenehmigung kostet individuell extra!
In meinem Fall musste der fehlenden SW Höhenverstellung per Ausnahmegenehmigung die Absolution erteilt werden. Der aaS bescheinigte die Unverhältnismässigkeit der Nachrüstung und Befreiung gem. § xyz Stvzo im Gutachten.
Für diese Ausnahme kassierte die Behörde 225€ Gebühr extra!! (Kein blaues sondern oranges Kontrolllämpchen für Fernlicht hätte nur 50€ gekostet. Das geht hoch bis über 500€.
Viel Spass den Jungs die einen alten Ami nach Hessen importieren wollen.

Kosten in meinem Fall: ca. 265€

Mit dem Bescheid können dann auch die Hessen zur Zulassungsstelle und die Fuhre anmelden.
Kosten mit Kennzeichen ca. 60€

Für die Fahrt zum Gutachten, also TÜV, hatte ich mir Kurzzeitkennzeichen holen müssen, weil der Schwede das Auto zwischenzeitlich temporär stillgelegt hatte. Das Kurzzeitkennzeichen mit schwedischen Fahrzeugpapieren zu bekommen war kein Problem, man darf sie jefoch ausschliesslich zur Fahrt zum TÜV nutzen.

Fazit:
Den Schwedenimport in Deutschland zuzulassen ist aufwendig und teuer.
In Summe waren es dann incl. der Kurzzeitkennzeichen (ohne Versicherungskosten)
843€ nur an Gebühren !!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rene: Das wusste ich so nicht.
Für meine Überführungen aus DK bzw. SE habe ich das Überführungskennzeichen in der früheren Rechtslage noch benutzen können. Flensburg - München z.B.
Nur für die Fahrt zum TÜV scheint mir Abschleppen die preiswertere Lösung zu sein.
 
Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs ist nicht erlaubt.
 
@saabista:
Vielen Dank für die ausserordentlich detaillierte Beschreibung. Die Kosten allein sind in der Tat bedenkenswert. Ob sich da der Fahrzeugimport "lohnt"..... Das Thema Scheinwerferhöhenverstellung und die Sondergebühr ist ja der Hammer.
Die Warnung zu Hessen ist verstanden. Ob die Behörde bei uns (Berlin) da so viel besser ist, würde sich dann zeigen.
Top Beschreibung auf jeden Fall.
 
@saabista:
habe vergessen zu schreiben..... dass ich hoffe dass sich der Import des 91er 900 trotz der ganzen Arbeit (und Kosten) gelohnt hat!
 
Na ja, der Aufwand war halt unumgänglich und mit 500 Euro für Gutachten und Anmeldung hatte ich ohnehin gerechnet.
Der 900 an sich ist schon klasse, die Dokumentation aller Arbeiten seit 1991 incl. aller! Betankungen und Reifenwechsel nebst Notierung der Profiltiefen ist einzigartig, die Erfahrungen drumherum, der Schwedentrip, das Treffen mit dem 70jährigen Erstbesitzer und seiner Frau und die Erinnerungen an dieses Abenteuer sind unbezahlbar.
Für diese horrenden Gebühren habe ich nur ein Kopfschütteln übrig und weiter geht's...
 

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Und der Hammer ist, das z.b. ein gebrauchtes Fahrzeug, hier aus Österreich, auch in Summe ca 300€ kostet, obwohl EU ... weil die Zulassungsstelle (hier Alb-Donau-Kreis) die österreichischen Papiere und den dortigen „TÜV“ länger als 12 Monate“ nicht anerkannt hat (lesen hätten sie die in dem Falle ja können)
Lt. ADAC bekommt man zwar vor Gericht recht, aber das dauert 6-12 Monate. Ein deutscher Treppenwitz...
 
Na ja, der Aufwand war halt unumgänglich und mit 500 Euro für Gutachten und Anmeldung hatte ich ohnehin gerechnet.
Der 900 an sich ist schon klasse, die Dokumentation aller Arbeiten seit 1991 incl. aller! Betankungen und Reifenwechsel nebst Notierung der Profiltiefen ist einzigartig, die Erfahrungen drumherum, der Schwedentrip, das Treffen mit dem 70jährigen Erstbesitzer und seiner Frau und die Erinnerungen an dieses Abenteuer sind unbezahlbar.
Für diese horrenden Gebühren habe ich nur ein Kopfschütteln übrig und weiter geht's...

tolle Farbe :)
... und dann auch noch die praktische Variante mit 5 Türen - und die hinterste sogar stehend nutzbar :)
 
@saabista:
cooler Wagen - und ach ja, diese Aufbauten gibt es ja auch!

Und bei einer solch peniblen Dokumentation kann man nichts falsch machen. Bravo!
 
Hallo.

Nachdem ich schon Importe aus Schweden, Österreich und Spanien hinter mir habe, ein paar ergänzende Bemerkungen. Vorab, die beziehen sich auf meine Erfahrungen in Württemberg, das kann woanders völlig anders laufen und ist selbst am selben Ort noch vom Prüfer abhängig.

1. Vollgutachten nach §21:
Letztlich macht es keinen großen Unterschied, ob ich Vollgutachten machen muß oder normale HU. Letztere habe ich bei einem normalen Import ehwieso.

Es gibt eine Ausnahme von der Pflicht zum Vollgutachten, die aber bei einem nicht mehr existenten Hersteller kaum anwendbar ist. Schon garnicht, wenn das Fahrzeug hier in einer anderen Version ausgeliefert wurde.
Dazu schreibt der TÜV Süd:
"Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde."

VWs aus Österreich und Schweden habe ich hier mit normaler HU in den Verkehr bringen können. Vollgutachten brauchte ich bei einer über Spanien importierten US-Version eines 900.

2. Kurzzeitkennzeichen:
Statt einem auf TÜV-Fahrten begrenzten Kurzzeitkennzeichen, kann man sich im Zusammenhang mit der Zulassung von der Kfz-Behörde auch ein normales Kennzeichen registrieren lassen und mit dem zum TÜV fahren. Voraussetzung ist eine eVB-Bestätigung die Fahrten ohne gestempeltem Kennzeichen erlaubt, eine Kennzeichenreservierung bei der Zulassungsstelle und montierte Nummernschilder. Schlau ist auf jeden Fall, mit der Zulassungsbehörde das Vorhaben abzusprechen. Hier war das zumindest mit deutschem Fahrzeugbrief möglich.

Spart die Kosten für die Kurzzeitschilder und schont die Umwelt durch weniger Aluschrott.

https://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/aktuelles/ohne-stempel-zur-hu

Grüße
Ralf
 
Kollegen,
hat hier schon mal jemand einen schwedischen 9000 i16 mit 96kw/ 131 PS (MJ 1991) zugelassen? Funktioniert das reibungslos oder gibt es Probleme, da hierzulande ja das Modell mit weniger kw/ PS üblich war ?
Meines Wissens gab es 1991 genau diese Leistung im B202i auch in D (an der Stelle sind die meisten Quellen wie z.B. Wikipedia ungenau bzw. sogar falsch wie in der dt. Wiki)
Denn zum MJ 1989 hat Saab die Leistung des B202 i mit Katalysator angehoben: "Engine output increased from 125hp to 130hp (with catalytic)"
Grund: Im Saab 9000 wurde ab 1988 das DI/APC und eine Motronic verwendet.
neue Angaben ab MJ 1989 mit Kat: 130 hp/ 96 kw bzw. 131 PS / 96 kw (ohne Kat: k.A.)
> davor waren die Angaben (meines Wissens!)
mit Kat: 125 hp/93 kw bzw. 128 PS / 93 KW (wie sie die 128 PS errechnet haben, entzieht sich meiner Kenntnis ... die Umrechung ist jedenfalls nicht mathematisch erfolgt)
ohne Kat: 130 hp/ 96 kw bzw. 131 PS / 96 kw

Genau diese Leistung hat dann übrigens auch der B204 i Motor ab 1993.

Ergo: vielleicht kann Dir jemand aus dem Forum eine Kopie eines deutschen Fahrzeugscheins und/oder Briefs eines dt. Saab 9000 i mit den Leistungsdaten 96kw/ 131 PS mit EZ 1991 zukommen lassen; oft hilft dies bei der Erstzulassung eines Importwagens wie hier, wenn man dem Prüfer so etwas vorlegen und er dann einfach die Daten übertragen kann.
 
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