Karosserie - Saab 9-5 Aero (Troll R Hirsch) My 2002 wie kriege ich die Anhängerkupplung ab???

Ganz so einfach ist das nun doch nicht. Und im Schadensfall kann man auch schnell mal auf den Bauch fallen, wenn durch die nicht demontierte Anhängerkupplung ein Schaden entstanden ist, der erheblich höher ausfällt als er ohne Kupplung ausgefallen wäre. das kann dann ganz schnell ganz blöde laufen.......................
Der Gesetzgeber sagt:

§ 30c STVZO Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4)

Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen

5.2 . Die Außenfläche des Fahrzeugs darf keine nach außen gerichteten spitzen oder scharfen Teile oder nach außen vorstehende Teile aufweisen , deren Form , Abmessungen , Richtung oder Gestaltfestigkeit die Gefahr oder die Schwere der Verletzung von Personen vergrößern können , die sich bei einem Zusammenstoß am Aufbau stoßen oder von diesem gestreift werden.

Ich bin ja immer wieder überrascht für was es alles Vorschriften gibt. Da ist der vielbeschriebene Krümmungsgrad einer Salatgurke ein Witz dagegen..................
Genau daher kommen die Gerüchte, da diese § von Windadvokaten herangezogen wurden, doch

- nenne mir ein Urteil, indem eine Mitschuld durch eine nicht demontierte AHK angerechnet wurde
- wie sollte ein Gericht die Mitschuld bemessen?
+ wo bleibt das Gleichstellungsgesetz zu PKW-Fahrern, die eine fest montierte AHK haben, da müßte man vor den EG-Gerichtshof, oder? :biggrin:
 
Gerichte werden vermutlich nicht das Problem sein, ärgerlich wird es wenn eine Versicherung das so sieht und weniger zahlt. Frei nach dem Motto man kann es ja mal versuchen. Selbst mit Rechtsschutz, wer hat schon Lust auf die Nerverei.

Sei es drum. Zurück zum Thema, gibt es ein Bild vom jetzigen Zustand des Schlosses?
 
Gerichte werden vermutlich nicht das Problem sein, ärgerlich wird es wenn eine Versicherung das so sieht und weniger zahlt. Frei nach dem Motto man kann es ja mal versuchen.

Leider ist das in der Tat so, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Räuber und Verbrecher Gesetze nach eigenen Gusto auslegen. Man ist fast genötigt, zivilrechtlich vor zugehen.

Zur AHK selbst wäe ein Bild hilfreich, kenne nur meine Brink, bei der sich das Schloß mit Sicherheit ausbohren lässt.
Die Behauptung dass ohne Schloß der Kugelkopf nie, nie und überhaupt niemals mehr zu denontieren ist, dürfen die Experten bitte auch mit Bildern belegen, ich würde diese Mechanik gerne verstehen.
 
Sorry wenn ich das so sage aber wenn du das schloss eh zerstört hast dann kannst du die ahk doch eh vergessen oder nicht ? Dann kannst du sie auch komplett abbauen und eine neue kaufen der e-satz kann ja drinn bzw drann bleiben ! Man hätte auch mal beim Herstellers nachfragen können auch wenn der mit Sicherheit keine Aussage zum " klauen" machen darf, wird ect

Gruss marcus
 
wenn du das schloss eh zerstört hast dann kannst du die ahk doch eh vergessen oder nicht ?
Wieso? Wenn ich die Beschreibung mit "Kipphebel" richtig deute und es die geliche ist, die ich in #13 fotografiert habe, dann sehe ich da überhaupt keinen Grund zu. Aber dazu fehlt noch die Rückmeldung vom TE...
 
wenn das wie bei Bosal ist, dann sollte man tunlichst das Schloss für den Diebstahlschutz und die Verriegelung des Hakens im Träger auseinander halten. Wenn letztere Schrott ist dann ist der Haken Schrott. Bei ersterem kann man das Teil wenn es raus ist ersetzen.
 
Hm, bei meiner (BrincMatic Classic - BMC) habe ich natürlich auch schon darüber nachgedacht, ob das kleine Einsteckschloss neben dem Diebstahlschutz evtl. auch dafür zuständig (und erforderlich und gefordert) sein könnte, den kleinen hinteren Entriegelungshebel zu sichern und dessen (selbständiges) Öffnen zu verhindern. Andererseits sehe ich keine reelle Gefahr, dass sich dieser Hebel auch ohne eingestecktes Schloss von alleine öffnen könnte - und in den bisherigen Fahrten mit Anhänger (ohne Schloss) war das auch nicht der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das Schloss gibt es auch von Brink noch als Original-Ersatzteil:
http://www.motokay.de/anhaengerteil...ngsschloss-fuer-brinkmatic-classic/a-3259992/
Und selbst die komplette Entriegelungsmechanik gäbe es noch neu, falls die bei der Aktion Schaden nehmen sollte: http://www.motokay.de/anhaengerteil...triegelung-fuer-brinkmatic-classic/a-3259989/
http://www.motokay.de/anhaengerteil...triegelung-fuer-brinkmatic-classic/a-3259989/
Immer vorausgesetzt, ich hab die Beschreibung richtig interpretiert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben