Karosserie - Saab 9-5 Aero (Troll R Hirsch) My 2002 wie kriege ich die Anhängerkupplung ab???

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26. Juni 2013
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SAAB
9-5
Baujahr
2000
Turbo
T...Turbolinchen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, unser neu zuwachs hat eine Orginale Anhängerkupplung von Saab, mit abnehmbaren Hacken. Jetzt ist da rechts ein kleines Schloß wozu wir aber keinen Schlüssel haben :frown: Um den schwarzen Hebel zu verstellen, vermute ich benötgt man den Schlüssel??!! Schloß ausgebohrt trotzdem keine Chance??!!:confused::confused::confused::confused: hat jemand eine Idee?? oder diesbezüglich Ehrfahrung? Wir würden uns sehr freuen, da wir den Haken zwar Praktisch aber Hässlich finden.... Danke im Vorfeld :top:
 
Denke bei Saab ist es wie bei jeder abnehmbaren AHK...Schloss dient zum Entriegeln des Hebels, ohne Freigabe Hebel werden die Sperrkugeln nicht freigegeben und der Harken geht nicht ab...mußt du wohl schauen ob es jetzt ohne Schloß...schon ausgebohrt oder Absicht?... dort mit Werkzeug entriegelt kriegst....Ersatzschlüssel könnte man noch versuchen zu bekommen
 
ne leider schon zerstört das Schloß :confused:asdf
 
Schweinehaken ;-)

Meine Bosal fährt nach hinten einen kleinen Riegelpin aus dem Schloss aus. Der sperrt den Griff in verriegelter Position. Wenn die Kupplung aber länger nicht abgenommen wird kann der kram von innen festgammeln. Dann bricht man eher den Griff ab.
 
minimal *offtopic*

Ich habe mal gehört, dass man bei einer abnehmbaren AHK sogar den Haken abnehmen muss, wenn man gerade keinen Hänger o.ä. zieht. Bzw. dass man bei einem Auffahrunfall belangt werden kann, wenn durch den Haken ein Schaden entsteht, der ohne diesen nicht entstanden wäre.
Soll heißen, dass also nicht nur aus optischen Gründen der TE den Haken abgenommen bekommen sollte ;)
 
Schweinehaken ;-)

Meine Bosal fährt nach hinten einen kleinen Riegelpin aus dem Schloss aus. Der sperrt den Griff in verriegelter Position. Wenn die Kupplung aber länger nicht abgenommen wird kann der kram von innen festgammeln. Dann bricht man eher den Griff ab.

genau das ist mir am '99 9-5 passiert
 
minimal *offtopic*

Ich habe mal gehört, dass man bei einer abnehmbaren AHK sogar den Haken abnehmen muss, wenn man gerade keinen Hänger o.ä. zieht. Bzw. dass man bei einem Auffahrunfall belangt werden kann, wenn durch den Haken ein Schaden entsteht, der ohne diesen nicht entstanden wäre.
Soll heißen, dass also nicht nur aus optischen Gründen der TE den Haken abgenommen bekommen sollte ;)


Man hört so vielasdf

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.

Ob eine Auflage mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis oder Teilegenehmigung.


Beim Peugeot 206 ist dies beispielsweise so, da die mittig montierte Nebelschlußleuchte verdeckt ist
 
@ Aero2013

wenn schloß kaputt ist bleibt AHK für immer und ewig dran,

du kannst aber AHK komplett demontieren
 
@niki9911 wieso den das? kannst du mir das erklären? jedes Schloß lässt sich überwinden :cool: komplett demontieren kommt nicht in Frage.... irgendeine Lösung muss es doch geben... zumal das Schloß ja nur als Diebstahl Sicherung fungiert, oder?
 
@niki9911......... jedes Schloß lässt sich überwinden :cool:

Sicher, das Schloß ist aber weg.....
was geblieben ist , ist ein ausgefahrener sicherheits- haken

Wie du diese "überwindest" will ich sehen, habe schon zig von diese Kupplungen gehabt

Nicht umsonst hat Brink zwei Schlüssel dazugelegt und ausdrücklich gewarnt das ohne Schlüssel das Teil bleibt für immer dran ....... du kannst es aber versuchen.........

die Hoffnung stirbt zuletzt
 
Hi

bevor wir aneinander vorbei reden, was ist bei dir verbaut? Die von Brink mit Drehknauf zum entriegeln? Oder die mit dem Kipphebel? Hast du ein Photo?

cu
Flemming

edit typo
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab die damals an meinem Passat für Frankreich immer absichtlich dran gelassen - hat so manche Macke in der Stoßstange verhindert....:tongue:
 
Lässt sich der Kipphebel bewegen?
Bei meiner AHK sperrt das Schloss den Hebel und mit dem Hebel löse ich die Arretierung. Diese ist aufgehoben, wenn der Hebel senkrecht nach unten steht...
Zwar ließ sich die AHK sich dann zunächst auch nicht bewegen, aber Geduld und Kriechöl waren letztlich doch stärker.
Vielleicht kannst du durch das ausgebohrte Schloss ja die Sperre für den Hebel lösen...
Mit Kraft läßt die AHK sich dann nach rechts kippen und lösen.

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk
 
@Flemming es ist die mit dem Kipphebel....
Also diese...
2015_0730_110835_hf .jpg
...mit diesem Schloss...
2015_0730_110855 .JPG ?!
Das dient in der Tat nur dem Diebstahlschutz und sollte sich (trotzdem) relativ leicht entfernen lassen.
ne leider schon zerstört das Schloß :confused:asdf
Kann man denn z.B. noch eine kräftige Schraube reindrehen, mit der man es abdrehen und herausziehen kann? Die Gefahr, an der Verriegelungskontruktion des Hakens dabei etwas kaputt zu machen, sehe ich als ziemlich gering an.
 
Hängt alles davon ab, wie da das Schloß ausgebohrt wurde.....

Ich hätte ja eher versucht, das zu knacken....
 
Man hört so vielasdf

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.

Ob eine Auflage mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis oder Teilegenehmigung.
Ganz so einfach ist das nun doch nicht. Und im Schadensfall kann man auch schnell mal auf den Bauch fallen, wenn durch die nicht demontierte Anhängerkupplung ein Schaden entstanden ist, der erheblich höher ausfällt als er ohne Kupplung ausgefallen wäre. das kann dann ganz schnell ganz blöde laufen.......................
Der Gesetzgeber sagt:

§ 30c STVZO Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4)

Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen

5.2 . Die Außenfläche des Fahrzeugs darf keine nach außen gerichteten spitzen oder scharfen Teile oder nach außen vorstehende Teile aufweisen , deren Form , Abmessungen , Richtung oder Gestaltfestigkeit die Gefahr oder die Schwere der Verletzung von Personen vergrößern können , die sich bei einem Zusammenstoß am Aufbau stoßen oder von diesem gestreift werden.

Ich bin ja immer wieder überrascht für was es alles Vorschriften gibt. Da ist der vielbeschriebene Krümmungsgrad einer Salatgurke ein Witz dagegen..................
 
Deiner Darlegung kann ich aber nichts entnehmen, was dem von Joschy geschriebenen widersprechen würde - dein Zitat bezieht sich ja eindeutig auf den Fußgängerschutz, und die Gefahr, dass sich ein solcher bei einem Zusammenstoß an der AHK stößt oder von ihr gestreift wird, ist, wenn theoretisch zwar nicht auszuschließen, so doch äußerst gering und würde allenfalls den Fall betreffen, in dem ein schleuderndes Fahrzeug nur mit dem Haken einen Fußgänger trifft. Wohlgemerkt kann sich IMHO auf diesen Absatz auch nicht der Handytrottel berufen, der mit dem Phone vor der Nase über die AHK stolpert, wenn er zu dicht am Heck langläuft. Von Schäden an anderen Fahrzeugen kann ich hier ebenfalls nichts finden.

...

Und wenn, berufen wir uns eben auf den derzeit sooo beliebten Gleichheitsgrundsatz und fühlen uns mit der Verpflichtung, die abnehmbare AHK abzunehmen, gegenüber den Haltern von Fahrzeugen mit starrer AHK aber derart diskriminiert, dass wir da gleich mal alle Instanzen über BVerfG über EuGH bis zum IGH durchlaufen - irgendwo kriegen auch die "Opfer" schwachsinnigster Diskriminierungsvorwürfe Recht, warum nicht wir, immerhin nimmt die Gleichmacherei derzeit ja Formen an, von denen Kommunisten nur träumen konnten?!!
(Beispiel gefällig: die Staffelung der Urlaubsdauer nach Lebensalter in einem Tarifvertrag verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Jüngeren fühlen sich dadurch benachteilgt. Geht's noch...?! Wann klagt die erste Frau, dass sie sich diskriminiert fühlt, weil sie die Kinder kriegen muss?! Obwohl, auch hier sind wir ja mittlerweile auf dem allerbesten Weg... :mad: Sorry fürs OT - ich mein ja nur, auf der Schiene geht immer was!)
 
Zuletzt bearbeitet:
interessant, was es dazu alles zu lesen gibt...

Ich (!) mach den Haken einfach immer ab, wenn ich ihn nicht brauche. Denn...

1) das sieht besser aus :)
2) hebt die Absorptionsfunktion der Stoßstange nicht auf
3) durchbohrt nicht das Heck des/r Hintermanns/-frau
4) trainiert die Nerven ("Das Ding muss doch abgehen") und Armmuskeln
5) hält die Mechanik gängig

;)
 
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