Motor .- Neuer Saab 9-5 braucht Hilfe ggf wandeln?

Verkaufe ich privat ein Auto...habe ich vor Gericht schon verloren, weil ich
a.) sachkundig bin
b.) der Käufer nicht
Und da kann ich in den Vertrag hereinschreiben, was ich möchte.
Ausser, ich verkaufe Schrott. DANN ist klar verständlich, daß es sich um Abfallverwertung handelt.

Ich kann nur empfehlen...zurück auf den Hof und das gezahlte Geld zurückfordern.
Mit gutem Willen und 14 Tagen Nutzung...wenn überhaupt...50 Taler weniger.
Geht der Kamerad darauf nicht ein...direkt vor Gericht. Und dann richtig Gas geben!!!
 
Innerhalb 14 Tagen kann man vom Vertrag zurücktreten...egal, warum.
6 Monate Gewährleistung...muß man nicht dauerhaft ertragen, man kann auch vorher agieren
12 Gewährleistung...mit eigener Konstruktion, daß der Mangel schon vorher war...wird dann spannend.
Und das verliert der Käufer in der Regel.
Ich kenne mich in der Branche aus.
 
Wenn man bei so einem Auto 'den Motor schon mal auf hat', dann nimmt man entweder Geld in die Hand und legt richtig los, denn was hilft denn eine Reparatur nur der Kopfdichtung, wenn in 20Tkm Steuerkette oder Ventilschaftdichtungen hinüber sind? Allerdings darf man sowas weder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten, noch wäre es ja dann damit getan. Auch die Karosse und alles andere will noch lange weiterleben und verlangt nach entsprechenden Investitionen. Taugt denn die Basis überhaupt noch dazu? Diese Entscheidung muss man vorher treffen und entsprechendes Spielgeld sowie die Freude am Selberschrauben (und die Möglichkeit dazu!) in der Hinterhand haben.
Zudem sollte man auf dieses Auto erst mal nicht angewiesen sein, ergo ein weiteres, funktionierendes zum täglichen gebrauch haben.

Vor diesem Hintergrund bin ich ganz bei @der41kater, denn es ist schwer vorstellbar, dass das Auto das vorgenannte rechtfertigen würde. Besser wandeln und was anderes/besseres suchen.
Falls der Griffin jedoch z.B. rostfrei an den Schwellerenden ist, ja dann... (siehe eingangs ;)
 
hab mir erlaubt den Tilel anzupassen
 
@klawitter : nur kurz zur Info, der 3.0 V6 hat keine Steuerkette.

War die MKL beim Kauf eigentlich schon an?
 
14 Tage...ohne Worte zurückgeben...und die Saab-Gemeinde warnen.
MEHR sage ich dazu nicht.
 
"Ich komme mit meine Brüder...weißt Bescheid?"
 
Wie kommst du darauf, dass man bei einem normalen Kaufvertrag, der nicht dem Fernabsatz o.ä. unterliegt, generell ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat? Das wäre mir völlig neu - aber ich lerne gerne dazu...!

Hier geht es primär um Gewährleistung, und dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag, müsste der Verkäufer beweisen, und das dürfte IMHO in diesem Fall kaum erfolgreich sein - in sofern dürfte der Sachverhalt recht klar sein.
Allerdings hat der Verkäufer in der Tat das Recht auf Nachbesserung, das man ihm kaum nehmen können dürfte, und schon sind wir wieder bei #13.

Die Garantie kann der Verkäufer evtl. zum Einsatz bringen, aber der Käufer muss sich nicht darauf einlassen, wenn die Bedingungen ungünstiger sind als seine Rechte aus der Gewährleistung - kann er aber, wenn sie günstiger wären.
Soweit meine unmaßgebliche Laienhafte Einschätzung der Rechtslage. Wie gesagt, ich lerne gerne dazu...

Insofern würde ich alles daran setzen, zu einer einvernehmlichen, gütlichen Einigung zu gelangen, bei der der Verkäufer das Auto doch sofort zurücknimmt, auch wenn man dafür ggf. das eine oder andere Zugeständnis machen (und unter Lehrgeld verbuchen) muss - alles andere kostet am Ende womöglich noch mehr Geld und auf jeden Fall mehr Zeit und Nerven.
 
Das wäre für den Verkäufer wohl auch die schmerzloseste Variante. Was hat das Auto denn gekostet? Was wird der Gewinn des Händlers gewesen sein? Ein paar hundert € vielleicht.

Was mir aber noch aufgefallen ist, @Gummiente , ist die Sache mit dem Gutachten. Dir ist schon klar, dass das Deine Kosten sind und bleiben werden, da sich der Händler vor Auftragsvergabe für das Gutachten durch Dich ja keineswegs unwillig gezeigt hat? Es stellt sich mir erstmal sowieso die Frage wieso, bei derart offensichtlichen Schäden. o.O

Und noch ein Tip: Du findest hier im Forum sicher jemanden aus dem Raum Leipzig (das war's doch, oder?), der mal mitkommt, wenn Du dir einen so ersehnten Saab anschaust - wovon ich Dich auch keineswegs abbringen möchte, denn wie sagte Kollege @Aeronie gestern beim gemeinsamen Bordsteingespräch mit einem FFF (Fremdfabrikatsfahrer): Das hier ist mehr als Du verstehst, das ist religiös!
 
Zuletzt bearbeitet:
Innerhalb 14 Tagen kann man vom Vertrag zurücktreten...egal, warum.
6 Monate Gewährleistung...muß man nicht dauerhaft ertragen, man kann auch vorher agieren
12 Gewährleistung...mit eigener Konstruktion, daß der Mangel schon vorher war...wird dann spannend.
Und das verliert der Käufer in der Regel.
Ich kenne mich in der Branche aus.
Und sonst komm ich mit meine Brüder, verstehst!?!?!?
Okay.
Patapaya hat es schon perfekt erklärt.
Ich habe meinen Senf auch noch dazu getan.
...
Wenn jetzt der Verkäufer immer noch quer schießen sollte...dann komme ich mit meinen Brüdern!!!
Und die sind jeweils 120 und 160 Kilo schwer.
Größere Argumente kann man doch nicht bringen, oder?

Zurückgeben und fertig.
Vor Gericht hat der Verkäufer keine Chancen...
 
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