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Verkaufe ich privat ein Auto...habe ich vor Gericht schon verloren, weil ich
a.) sachkundig bin
b.) der Käufer nicht
Und da kann ich in den Vertrag hereinschreiben, was ich möchte.
Ausser, ich verkaufe Schrott. DANN ist klar verständlich, daß es sich um Abfallverwertung handelt.
Ich kann nur empfehlen...zurück auf den Hof und das gezahlte Geld zurückfordern.
Mit gutem Willen und 14 Tagen Nutzung...wenn überhaupt...50 Taler weniger.
Geht der Kamerad darauf nicht ein...direkt vor Gericht. Und dann richtig Gas geben!!!
a.) sachkundig bin
b.) der Käufer nicht
Und da kann ich in den Vertrag hereinschreiben, was ich möchte.
Ausser, ich verkaufe Schrott. DANN ist klar verständlich, daß es sich um Abfallverwertung handelt.
Ich kann nur empfehlen...zurück auf den Hof und das gezahlte Geld zurückfordern.
Mit gutem Willen und 14 Tagen Nutzung...wenn überhaupt...50 Taler weniger.
Geht der Kamerad darauf nicht ein...direkt vor Gericht. Und dann richtig Gas geben!!!