LPG und Tiefgarage

Registriert
22. Nov. 2006
Beiträge
60
Danke
4
SAAB
9000 II
Baujahr
1998
Turbo
FPT
Hallo zusammen,

ich habe einen Saab mit zusätzlicher LPG-Anlage im Auge, den ich mir ggf. kaufen möchte.
Nun habe ich einen Tiefgaragenplatz und in dem Mietvertrag heisst es "Mit Druckgas (z.B. Propan, Butan usw.) betriebene KFZ dürfen in Sammelgaragen nicht abgestellt werden".

Da ich von dem ganzen Gasthema keine Ahnung habe, erscheint meine Frage einigen vielleicht banal: interpretiere ich das richtig, dass LPG-Fahrzeuge also nicht einfahren dürfen, weil LPG = Propan o. Butan?:confused:

Gruß
 
Ja richtig, weil LPG schwerer als Luft ist und sich am Boden bei einer Undichtigkeit Gase sammeln können.
 
Ja richtig, weil LPG schwerer als Luft ist und sich am Boden bei einer Undichtigkeit Gase sammeln können.

Ja genau. Und Benzin ist leichter als Luft und "läuft von alleine aus der Tiefgarage raus...:biggrin:

Eigentlich eine lächerliche Begründung.....

Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich meine, das diese Vorschrift gekippt wurde, bin mir aber nicht ganz sicher...

Hier mal ein Textauszug:



"Nach der Mustergaragenverordnung des Bundes in der heute gültigen Fassung von 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge.



Bis dahin war das anders; entsprechende Schilder stammen meistens noch aus dieser Zeit und sind oft einfach nicht abgenommen worden.

Die Mustergaragenverordnung ist an sich kein geltendes Recht, aber von allen Ländern mehr oder weniger unverändert in dieses übernommen worden. Berlin, Bremen und das Saarland verbieten das Abstellen von Fahrzeugen mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sicher ist, dass austretendes Gas gefahrlos entweichen kann; dies trifft auf Propan, aber nicht auf Wasserstoff oder Erdgas zu. Allein Brandenburg verbietet grundsätzlich das Abstellen von Gasfahrzeugen aller Art in unterirdischen Garagen.



Ein privater Besitzer oder Betreiber einer Garage kann natürlich Gasfahrzeuge verbieten, wenn er will. Oft will er aber gar nicht, sondern hat die geänderte Rechtslage einfach noch nicht mitbekommen. Ein kleiner Hinweis hilft oft. "
 
Benzin verdunstet von alleine aus der Tiefgarage :rolleyes: Was aber auch nicht gerade ein ungefährlicher Vorgang ist....
 
Stimmt - sorry :rolleyes:
 
Danke für euren schnellen Antworten.

Da es sich um einen Dauerstellplatz handelt, existiert entsprechend ein Mietvertrag zwischen mir und dem Vermieter, in dem o.g. halt drin steht. Auf Diskussionen habe ich keine Lust... Zumal ich nicht explizit auf LPG-Fahrzeug Suche bin, sondern das Objekt meines Interesses eben zusätzlich eine Anlage eingebaut hat. Ist aber kein Kaufkriterium. Schade, da muss ich halt weitersuchen.
 
Schau mal in den Link.

Vorschriften, die nicht rechtens sind, sind für den A....

Du kannst auch im Mietvertrag unterschreiben, dass Du keine BMW abstellen darfst.....und dennoch einen BMW abstellen...
 
Interessant ist ja der letzte Absatz:

"Unabhängig davon kann ein Garagen*besit*zer bzw. -betreiber aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt. In Streitfällen sollte man auf die Neu*fassung der Garagenverord*nung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist."
 
Interessant ist ja der letzte Absatz:

"Unabhängig davon kann ein Garagen*besit*zer bzw. -betreiber aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt. In Streitfällen sollte man auf die Neu*fassung der Garagenverord*nung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist."

Tja, das berühmte Hintertürchen..

Rede einfach mal mit dem Vermieter und weise ihn auf die Änderung der Bestimmungen hin....
 
Mir scheint, als hätte er nicht gerade den kooperativsten Vermieter...

Aber LPG, ohne großen Aufpreis kann schon ein interessantes Kaufkriterium sein. Ich würde nicht nein sagen.
 
Hab's mal angefragt - mal schauen, ob sich was tut.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um einen Liegenschaftverwalter eines sehr grossen Gebäude- und Bürokomplexes (und der dazugehörigen Tiefgarage) mit vielen Hunderten Mietern handelt.

Man muss sich zunächst an einen Sachbearbeiter wenden, der sich dann wiederum an jemand anderen wenden muss usw. usw. Da mahlen die Mühlen wahrscheinlich sehr gemächlich, wenn sich überhaupt was tut...
 
Ich kenne nur diese Variante:

Darf ich mit meinem Autogasfahrzeug auch in der Tiefgarage parken?
Ja. Das Verbot des Abstellens von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen wurde bereits im Jahre 1988 mit der Mustergaragenverordnung aufgehoben und in fast allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Einschränkungen gibt es lediglich in Berlin, Bremen und Saarland.

Dann wird noch davon ausgegangen, dass an älteren Parkhäusern solche Schilder noch immer hängen, ob wohl die Mustergaragenverordnung verändert worden ist. Private Betreiber wüssten angeblich nichts von der Veränderung ... wenn sie darauf aufmerksam gemacht würden, dann ginge es meistens, mit LPG dort zu parken.

Es ist jedenfalls feststellbar, dass diejenigen, die LPG-Anlagen einbauen, allesamt einen solchen Satz - wie oben - veröffentlichen (dürfen).
_______________________________________________________________
Ich bitte den nachfolgenden Thread von aero73 zu berücksichtigen!
Der Unterschied "öffentliche Tiefgaragen-Parkhäuser" zu Wohnungen, zu denen
"Tiefgaragen-Parkhäuser" gehören, ist mir nicht bekannt.
 
Vorsicht! Hier handelt es sich nicht um ein Wohnungsmietverhältnis!
 
Hab's mal angefragt - mal schauen, ob sich was tut.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um einen Liegenschaftverwalter eines sehr grossen Gebäude- und Bürokomplexes (und der dazugehörigen Tiefgarage) mit vielen Hunderten Mietern handelt.
Koennte mir vorstellen, dass das Deine Chancen erhoeht. Denn dann bist Du nicht der Willkür des Hausmeister-Macht ausgeliefert.
 
So, gute 8 Wochen hat's gedauert, geholfen hat's nix!

Der Liegenschaftsverwalter besteht auf seinem Recht, in seine nicht-öffentliche TG keine gasbetriebenen Fahrzeuge einfahren zu lassen.

Meine Vermutung: man hat einfach keine Lust meinen Vertrag und eventuell x weitere zu ändern. Vielleicht ergibt sich daraus aber auch die Verpflichtung, alle anderen Verträge ändern zu müssen? Nach dem Motto, was man dem einen erlaubt, darf man dem anderen nicht weiterhin verbieten. Keine Ahnung, da kenne ich mich zu wenig aus.

Letztendlich spielt es keine Rolle mehr, denn den Gebrauchtwagenkauf habe ich für unbestimmte Zeit erstmal verschoben. Ich habe beschlossen, meinen 9000 CSE zu behalten und nochmal ein bisschen zu investieren. Für 1000 Euro gebe ich ihn einfach nicht her, damit er dann wie ein Haufen rollender Schrott irgendwohin verschifft wird. Ist vielleicht etwas albern, ist ja schließlich "nur" ein Auto, aber dafür ist der Wagen einfach zu schade und viel zu gut in Schuss.:biggrin:
 
naja bei ner schön verbauten Anlage sieht mans von aussen nicht das es ein "Gasauto" ist... Also einfach drin parken:biggrin::biggrin:
 
naja bei ner schön verbauten Anlage sieht mans von aussen nicht das es ein "Gasauto" ist... Also einfach drin parken:biggrin::biggrin:

So mach ich das immer....:aetsch:

Ist natürlich was anderes, wenn man da wohnt und dauernd drin parkt. Irgend so ein kleines Denunzianten Arschloch findet sich schnell, was einen dann beim Vermieter anschwärzt....:mad::mad:
 
Zurück
Oben