Knöllchen mit Vorsatz: wie damit umgehen?

Anekdote von mir:

Dieses Jahr im Frühjahr hatte Ich nach ca. 17 Jahren nochmal ein Parkknöllchen bekommen.

Ich kannte das noch so, dass man die Dinger eingetütet, mit diesem Parkverbotsschildsymbol bekommt...so dass man das direkt als Knöllchen identifizieren kann.

Und dass das auch einigermaßen wettergeschützt ist.

Dieses Jahr haben die mir im Regen nur so eine bunte, ungeschütze Pappe an die Windschutzscheibe geklemmt, die ich erst beim Aussteigen bemerkt hatte.

Ich wollte die schon wegwerfen, weil ich das als Einladung zur Discoparty interpretiert hatte...:biggrin:
 
@turbo9000: Was ist übrigens die männliche Form von Politessen? Politiker? :smile:
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss in die Küche. Popcorn suchen.

Aber trotzdem bin ich gespannt, was aus der Geschichte geworden ist.
 
Absolut richtig.
Ich würde das auch so schildern mit deiner Auslog-Zeit im Betrieb....
...
Was beweist das denn...:hmmmm:
Das der Kollege JR um Zeit X im Betrieb war...
Aber das Auto könnte ja auch jemand anders zur Zeit Y dort abgestellt haben...

Viel Erfolg bei der 100%igen Beweisführung...

Aber den Sinn und Zweck eines "absoluten" Halteverbotes sagt ja schon der Name.
Hier bei uns wird jeden Abend von div. Restaurant- und Barbesucher das "absolut" großzügig ausgelegt... frag mal die vielen Bus- und LKW-Fahrer... interessiert niemanden...:puke:

Und ja, auch ich habe meinen eigenen "Ermessensspielraum" :vroam:
 
..............Ich musste mal zahlen, weil 2 Politessen behauptet haben ich würde länger als 5 Minuten im eingeschränkten Halteverbot stehen .................Aber die zu zweit....

Das ist es ja, die sind immer zu zweit, wegen Beweislast.
Sonst würden sie ja Monotessen heißen!
 
Was beweist das denn...:hmmmm:
Das der Kollege JR um Zeit X im Betrieb war...
Aber das Auto könnte ja auch jemand anders zur Zeit Y dort abgestellt haben...

Viel Erfolg bei der 100%igen Beweisführung...

Aber den Sinn und Zweck eines "absoluten" Halteverbotes sagt ja schon der Name.
Hier bei uns wird jeden Abend von div. Restaurant- und Barbesucher das "absolut" großzügig ausgelegt... frag mal die vielen Bus- und LKW-Fahrer... interessiert niemanden...:puke:

Und ja, auch ich habe meinen eigenen "Ermessensspielraum" :vroam:

solche Überlegungen hatten wir auch schon. Zum Glück hat mich ein Kollege bei uns in der Firma wegfahren sehen. Um 19:05 Uhr. :ciao:
 
Was beweist das denn...:hmmmm:
Das der Kollege JR um Zeit X im Betrieb war...
Aber das Auto könnte ja auch jemand anders zur Zeit Y dort abgestellt haben...

Viel Erfolg bei der 100%igen Beweisführung...

Aber den Sinn und Zweck eines "absoluten" Halteverbotes sagt ja schon der Name.
Hier bei uns wird jeden Abend von div. Restaurant- und Barbesucher das "absolut" großzügig ausgelegt... frag mal die vielen Bus- und LKW-Fahrer... interessiert niemanden...:puke:

Und ja, auch ich habe meinen eigenen "Ermessensspielraum" :vroam:

Ich sagte nur, dass falls die Strafe zeitlich sich ändert, würde ich das anbringen.

Was es bringt steht auf einem anderen Blatt, und ich würde es auch nicht groß weiter verfolgen, falls es abgelehnt wird,

Dass im Absoluten Halteverbot zu parken richtig ist, habe ich nirgendwo geschrieben, weiß auch nicht, wo du das bei mir gelesen haben willst.:confused:

Zur Info: Ich parke NIE im Haltverbot.

Lasse den Frust bitte an einem anderen aus
 
Mein "Senf" bezog sich auf "Auslog-Zeit im Betrieb"...
Ich bin weit davon entfernt, irgendwem irgendwas zu "unterstellen"
:dontknow::confused:
 
Moin,

eine Freundin hat in einer namhaften Stadt im Westerwald mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig im absoluten Halteverbot gestanden um bei einem Arzt ein bestelltes Rezept abzuholen. Ihre Tochter hat im Fahrzeug gewartet. Nach etwa 4 Minuten kam sie zurück und fand besagte Kolle an der Frontscheibe. Sie durfte 60 Euronen "Parkgebühren" zahlen.......
 
...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Kinners, könnt ihr mal gut sein lassen ?!
Bashing hin oder her.............es geht hier um ein Taschengeld !
Auch Erbsenzählerei gehört hier nicht hin, nach Minuten, !
Verstoß ist Verstoß - zahle und sei freundlich.
Ist doch die Mühe nicht wert.
 
Eine kurze Recherche über Google ergibt, daß das Bussgeld wohl 25€ bei bis zu 1 Stunde liegt und bei über 1 Stunde / unter 2 Stunden 30€ beträgt.

Der Ordnung halber würde ich da jetzt gar nicht länger herum eiern. Einfach dort anfragen und vorsprechen, daß das mit der Anfangszeit nicht stimmt. Alles nett und freundlich. Vielleicht sind die dann auch freundlich und korrigieren es.

Wenn nicht, kostet es halt 5€ mehr. Was soll's. Wenn das mit dem falsch parken ein paar Mal gut geht und einmal nicht, das hat doch jeder im Hinterkopf mit eingepreist...
 
Wenn die Behörde die Verwarnung prüft, kann es auch teurer werden. Basierend auf eigener Erfahrung gebe ich das als Nicht-Jurist mal so wieder:

Eine Verwarnung ist nur ein Rabattangebot, der "richtige" Strafzettel ist teurer! Als übler Verkehrssünder hat man KEINEN Anspruch auf diesen Rabatt.

Bei mir war ich der böse Bube, aber ich fuhr mit dem Auto meiner Frau. Also bekam sie einen Strafzettel. Sie zahlte nicht, sondern legte Widerspruch ein. Mann oder Frau war auf dem Foto deutlich erkennbar.

Nach vier Wochen oder so bekam ich meinen Strafzettel - der Dank der Verwaltungsgebühren mehr als doppelt so teuer war!

Entsprechend meines persönlichen Gerechtigkeitsempfindens bat ich schriftlich und telefonisch (wegen des drohenden Fristablaufs) um den billigeren Strafzettel, wie ihn meine Frau erhalten hatte.

Keine Chance! Die Happy Hour war vorbei. Jede manuelle Befassung mit dem Ticket bedeutet nicht zu knappe Verwaltungsgebühren.


Gruß Michael
 
Bei den zu erwartenden Beträgen geht es doch wirklich um Peanuts. Da würde ich nicht mal nachdenken, zahlen und gut. Jeder Widerstand kostet Zeit, Nerven und je nach Entwicklung bekommt man am Ende Magengeschwüre.

Es gibt aber auch Fälle, da muss man sich wehren. Vor Jahren bekam ich Anfang Januar einen Anhörungsbogen. Ich hätte mit meinem VW Passat (!!!) mit dem (richtigen) Kennzeichen an Silvester um Mitternacht vor einer Disco im absoluten Halteverbot geparkt. Die Disco ist ca. 60 km entfernt. Ich habe den Sachbearbeiter angerufen.
1. Habe keinen VW Passat, noch nie VW gefahren und als Clubchef nur bestimmte Marken.
2. Kennzeichen richtig, aber falsch abgelesen oder gefälschtes Kennzeichen?
3. Wir sind seit über 20 Jahren nicht mehr in eine Disco gegangen.
4. Wir lassen unsere Katze wegen der Silvester-Knallerei nicht allein.

Der Sachbearbeiter, werfen Sie den Zettel weg. Ist erledigt. Ich habe aber seinen Namen, Datum, Uhrzeit vermerkt und abgeheftet. Er bedankte sich noch, dass ja möglicherweise ein gefälschtes Kennzeichen unterwegs ist und man das prüfen müsse.
 
Ist doch die Mühe nicht wert.
Natürlich ist es das, finde ich. Es geht ja nicht darum sich um die Zahlung zu drücken, oder ob es jetzt ein paar Euro mehr sind als es sein sollten, zumindest aus finanzieller Sicht.
Als Betroffener würde es mich schon interessieren wie es zu der zeitlichen Diskepanz kommt. Mir fallen da spontan zwei Möglichkeiten ein:
a) es wurde fälschlicherweise eine falsche Zeit eingetragen. Kann passieren, sind alles nur Menschen (auch die beim Ordnungsamt) :cool:
b) die Zeit wurde bewusst falsch eingetragen um die Einnahmen zu erhöhen. Im Einzelfall zu vernachlässigen, wenn mit System ist das eine andere Geschichte. (Ich gebe zu, ist wohl nicht die wahrscheinlichste Möglichkeit).

Man muss da jetzt sicher kein Fass aufmachen wie Anwalt etc. aber auf eine Nachfrage würde ich nicht verzichten wollen.
 
Warum solche Unterstellungen? Weder von Absolution noch von Einstellung war die Rede, noch streitet er die "Tat" als solche ab - er stellte lediglich die Frage, wie andere das mit der falschen Uhrzeit sehen.
Dass die Menschen unterschiedlich sind und unterschiedlich daran gehen, sieht man ja hier in der Diskussion, und so viel Toleranz sollte sein, das jemand anders auch anders sehen und handhaben zu lassen.
Unterschiedliche Ansichten sind hier ja nun reichlich geäußert worden - tun muss jungerrömer, was er für richtig hält.
 
Erstaunlich wie viel man aus ganz wenig machen kann……:rolleyes:……

Gruß, Thomas
 
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