Gebrauchtwagengarantie

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Danke
4
Kennt sich damit jemand aus?
Mir gehts primär darum, ich kaufe ein Auto mit Garantie in einer Werkstatt Ort A, in Ort B zerlegts mir irgendwas was auf Garantie läuft. Kann ich das ganze in Ort B bei ner Fachwerkstatt machen lassen oder muss ich das Auto irgendwiezur Wekstatt in Ort A bringen?
 
Hi

Du musst zu A, um ihm die Chance zur "Nachbesserung" zu geben. Wenn Du jedoch das Gefühl hast, dass er Dich aufs Auge gedrückt hat (versteckte Mängel usw.), wirst Du um nen Anwalt und nen Gutachter nicht herumkommen.

Gruss

Luxi
 
In vielen Fällen wirst Du Dich nach A aufmachen müssen. Hängt aber von den Garantiebestimmungen des Garantieversicherers ab (der Händler schliesst in der Regel eine Garantieversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab). Eventuell hilft Dir auch eine gesondert ausgehandelte Regelung.

Wenn du allerdings auf die gesetzliche Gewährleistung abhebst, der Weg nach A wird im Fall der Fälle 100&ig Deiner ..... und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. Du musst beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest 'angelegt' war. Das dürfte Dir in der Regel mindestens genauso schwerfallen wie dem Händler in den ersten 6 Monaten Dir, dass der Mangel beim Kauf weder vorhanden noch angelegt war .....

Grüsse,

9000-aero
 
Bevor man solche Fragen stellt, sollte man vielleicht erstmal das eigene Profil richtig einstellen... :cool:

Im Übrigen nutzen Versicherungen nur den Versicherungsunternehmen, diese GW-Garantieversicherungen kosten tatsächlich nur Geld, im Ernstfall bringen sie nichts, da Verschleiß usw. natürlich ausgeschlossen ist. Du darfst dann gern das Gegenteil beweisen.

Hier mal deren eigener Ausschluss:

Ausgenommen von der Garantie sind:

* Fahrzeuge mit mehr als 6 Zylindern oder mehr als 150 kW,
* PKW, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits mehr als sieben Jahre zurückliegt oder deren Kaufpreis weniger als 4.000 EUR beträgt,
* Fahrzeuge mit Umrüstung auf Gasbetrieb, Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge sowie Freizeitautos und Bastlerfahrzeuge,
* PKW, die auf Kfz-Händler zugelassen sind,
* Geländewagen (inklusive der Varianten SUV und SAV),
* Sonderserien und Fahrzeuge mit leistungssteigernden Aggregaten oder sonstigen Änderungen an Fahrwerk und/oder Triebwerk zur Leistungssteigerung oder Verbesserung der Fahreigenschaften,
* Fahrzeuge, die als Mietwagen, Taxe, Fahrschulwagen, Kurier- oder Auslieferungsfahrzeug eingesetzt oder für sportliche Zwecke eingesetzt werden.
* Die in der nachstehenden Liste genannten Fahrzeuge:

Deutschland Porsche alle Modelle
Ford Cosworth

Frankreich Alpine alle Modelle
Citroen CX
XM
Peugeot 605
Renault R5-Turbofahrzeuge
21
25
Espace

Großbritannien Aston Martin alle Modelle
Bentley alle Modelle
Daimler alle Modelle
Jaguar alle Modelle
Jensen alle Modelle
Lotus alle Modelle
MG alle Modelle
Morgan alle Modelle
Panther alle Modelle
Rolls Royce alle Modelle
Triumph alle Modelle
TVR alle Modelle

Italien De Tomaso alle Modelle
Ferrari alle Modelle
Lamborghini alle Modelle
Lancia Delta HF
Delta HF Turbo
Delta HF Integrale
Delta Integrale
Thema 8.32
Maserati alle Modelle

Japan Toyota MR 2

Osteuropa Alle Hersteller (ausgenommen Skoda)

USA AMC alle Modelle
Ford alle Modelle (ausgenommen Probe)
General Motors alle Modelle
Chrysler Voyager
 
Hatte mal einen Corsa, dessen Hersteller war General Motors (S)... wäre der dann auch ausgenommen gewesen ?
/To
 
buahaha, was da so ausgeschlossen ist. . . gibts überhaupt CX, die jünger sind als 7 Jahre? oder DeTomaso? oder Lamborghini mit 6 oder weniger Zylindern? Warum haben die nicht einfach alle Engländer ausgeschlossen? Und was sind "Freizeitautos"?
 
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