Erfahrungsbericht zweier Importe von 1999er Saabs aus der Schweiz (ohne Gewähr)

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Wer hat schon einmal einen Saab 9-3 aus der Schweiz legal nach Deutschland reimportiert?

Fahrzeugdatenblatt/CoC-Bescheinigung siehe Foto. Ja, unser zweiter Saab 9-3 Deauville, m. E. seltenes automobiles Kulturgut und in jedem Falle erhaltenswert.

Derzeit erkennt der Zoll(agent) ohne den "Präferenznachweis" nicht an, dass das Fahrzeug in der EU produziert wurde (was aber eindeutig der Fall ist). Leider brachten Kontakte zu Fa. Hirsch, NECS, Orio usw. hier kein oder kein für Zollzwecke befriedigendes Ergebnis (U r s p r u n g s n a c h w e i s).

Der ADAC-Link ist bekannt, die Firmen S...wedent...e und andere bieten halt nur CoCs für Fahrzeuge "EU und UK" an, übrigens für weit über 200 €, während mich die Datenbestätigung hier vom TÜV nur 89,25 € gekostet hat. Sie soll gleichwertig sein und zur Kfz-Zulassung in Deutschland genügen. Auskunftsgemäß sind CoCs etc. nur für technische (!) Zwecke geeignet, jedoch nicht für Zollzwecke.

Wie kommt man erfolgreich an den Präferenznachweis heran? (Für Hilfe unter Saabisti bin ich dankbar; habe Einiges "Saabische" im Gegenzug zu bieten). Danke.

Aktueller Versuch: Beim Schweizer Straßenverkehrsamt eine Ausfertigung des Typenscheins beantragen. Allen, die bisher schon auf mein Inserat bei Ebay Kleinanzeigen geholfen haben, herzlichen Dank. Ich werde hier über Ergebnisse berichten.

Für andere Lösungen: Gern Kontakt einfach mit Telefonnummer oder normaler Mail.
 

Anhänge

  • Datenbestätigung Saab 9-3 Aegerter VIN 4149.pdf
    647 KB · Aufrufe: 9
... als Ergänzung zum Thema "Präferenznachweis" ...:

Hallo ins Forum;

länger von mir zugesagt und jetzt mit Details. Zunächst einmal herzlichen Dank an all diejenigen, die mir hier im Forum, bei Ebay Kleinanzeigen und auch mit sehr netten Telefonaten (zum Teil sogar von Profis und Ex-Profis) weiterzuhelfen versuchten. Es waren exakt ein Dutzend. Der Zusammenhalt der Saab-Szene ist immer wieder einzigartig, und ich bin froh seit 2012 Saab zu fahren und dazugehören zu dürfen.

Mein persönliches Zollergebnis CH – D leicht bewertend vorweg: Für den Import eines Saabs aus der Schweiz sollte man rechnen mit

· bis zu rund einem Drittel Aufschlag auf den eigenen Erwerbspreis dort und – je nach Entfernung und Übernachtungsnotwendigkeit –

· Bargeldversorgung für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (das geht in Euro; SFr bar nicht notwendig),

· ein bis zwei Tagen persönlicher reiner Arbeitszeit und vor allem

· Vorbereitungen der Reise per Mail bereits mit geplantem Grenzübergang mit einigen Arbeitstagen Vorlauf vor dem physischen Überführen.

Die Berichte, der Schweizer Privatverkäufer führe nach dem Kauf einfach mit seinen Schweizer Kennzeichen ´mal eben an einem beliebigen Grenzübergang seiner Wahl über die Grenze nach Deutschland, demontiere die, übergebe dann seinen Fahrzeugausweis (der unsere Zulassungsbescheinigungen Teil I und II in einem Dokument vereint) und „gut is´“, mögen für die Vergangenheit gestimmt haben. Stand heute erscheinen sie allerdings eher als nicht mehr reproduzierbar oder gar Legende. Der Schweizer wird in fast 100% der Fälle Wert darauf legen, den Fahrzeugausweis zu entstempeln (im Straßenverkehrsamt). Rhetorisch: Oder verkauft ihr Euer deutsches Auto zugelassen (!) an fremde Ausländer und gebt das Fahrzeug einschließlich Kennzeichen aus der Hand?

Faktisch läuft es im Bürokratieweg kaum anders, als wenn man ein Fahrzeug aus Papua-Neuguinea holt. (Mir riecht es danach, dass Lobbyinteressen genau solche Importe zu vereiteln oder zu erschweren versuchten.)

Das Aufwändigste bilden die Zollformalitäten, die je nach den Zuständigen ziemlich zu variieren scheinen. Korrespondenz mit der zentralen Auskunftsstelle des deutschen Zolls erscheint nur bedingt sinnvoll. Die sind zwar ausgesprochen bemüht und schnell antwortend. Die Mails verweisen letztlich auch nur mit Disclaimern auf die jeweilige Zolldienststelle, die dann vor Ort (!) entscheidet; bei aller Hilfe und Mühen vorab durch die reine Auskunftsstelle.

Kurzum materiell: Ohne den sogenannten „Präferenznachweis“ (bzw. alternativ Mehrkosten) und ohne eine professionelle Zollagentur ist ein Saab-Import zum Zulassen hier in D annähernd zum Scheitern verurteilt. Möchte man in Deutschland das Fahrzeug zulassen, erstrebt man hierfür die sogenannte

Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zunächst ein Hinweis auf meine vergeblichen - ! - (günstigeren) Versuche mit anderen Dokumenten um den (zehnprozentigen) Zoll mit dem Nachweis der Herkunft aus der EU zu vermeiden:

· Datenbestätigung vom deutschen TÜV anhand der Fahrgestellnummer

o Kann das CoC (certificate of conformity) ersetzen, weist das Herstellungsland aus, aber nicht den vom Zoll gewünschten Wortlaut; das CoC kostete mich nur 89,25 € beim deutschen TÜV, übrigens viel günstiger als zum mehr als Doppelten bei den Firmen schw…eile.de und Ähnlichen; „nutzlos“

· Auch mit einer vom zuständigen Schweizer Straßenverkehrsamt ausgestellten gesiegelten Kopie der Schweizerischen Fahrzeugtypengenehmigung mit Saab „Trollhättan“ (Schweden) darin als Nennung und einem amtlichen Siegel unter das handschriftlich beigefügte „Für den Export“ funktionierte das nicht. Hierfür habe ich bisher aus der Schweiz keine Verwaltungsgebührenrechnung erhalten und wage zu mutmaßen, dass das Vorgenannte nur toller Service des zuständigen Sachbearbeiters war.

· Fa. Hirsch (ehemals für Saab Schweiz agierend) gibt fahrzeugspezifisch keine befriedigenden Auskünfte mehr und verweist auf Orio.

· Orio, also Orio Switzerland AG, stellt Präferenznachweise aus. Hierfür wurden veranschlagt 269,25 SFr. Pro Fahrzeug; ehemalige Schweizer Saab-Händler können helfen (und ggf. beaufschlagen).

Also hat man dann den Präferenznachweis, für den man a) Zeit von meist mehreren Tagen mit Postlauf (elektronisch genügte das nicht) und b) ab ca. 270 € Kosten rechnen muss.

Meine skurrilste Erfahrung war, dass der Schweizer Privatverkäufer dennoch (!) z u s ä t z l i c h für den Zoll eine EUR1-Vollmacht unterschreiben muss, ein einfaches zollspezifisches Dokument. Weil dieses Zolldokument jedoch das Wort „Ausführer“ enthält und damit g e m e i n t ist der Privatverkäufer (und nicht etwa ihr), solltet Ihr das schon bei Eurem Kaufvertrag mit dem Unterschreiben mit regeln.

Beispielsweise weigerte sich meine Schweizer Privatverkäuferin trotz diverser diplomatischer und dann auch vehementerer Versuche diese Unterschrift zu leisten, weil sie glaubte, der Ausführer sei ich. Sie hatte eigens auf meine Kosten ihren ehemaligen Saab-Händler bzw. Garagisten den Präferenznachweis von Orio Switzerland AG einholen lassen und scheiterte dann an Missverständlichem im EUR1-Formular. Bei mir über 500 € hinausgeworfen für nichts; ohne EUR1 (mit Unterschrift) kostet es halt 10% Zoll in jedem Falle (Zoll-Annahme des Imports aus einem Drittland, nicht der EU).

Bei der Gelegenheit andere Erfahrungen und weitere Preise:

Exportkennzeichen bei einem Schweizer Straßenverkehrsamt kosten a) Zeit und mit b) Versichern etc. ab rund 270 €. Sie mögen vom Überführen auf Pkw-Trailer entlasten, was bei mir nicht wesentlich teurer war, aber rundum bequemer.

Für die § 21 StVZO-Abnahme („Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis“) zum Zulassen in Deutschland (in jedem Fall notwendig; siehe oben Papua-Neuguinea) wird es wohl schwierig trotz vorhandener Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK, die bei mir in einem Fall taufrisch war und einen Ruf genießt, anspruchsvoller zu sein als die HU bei TÜV, DEKRA u. ä. in D) eine deutsche Prüforganisation zu finden, die weniger aufruft als 272,83 €.

Fazit: Man muss schon sehr in den konkreten Saab „verliebt“ sein oder Routinier um sich eine solche Importarie anzutun.
 
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Interessante Bericht und Willkommen im Forum!
 
Danke, Klaus.

Bei der Gelegenheit eine Ergänzung. Ich empfehle rechtstreu zu bleiben. Einfach in dem Kaufvertrag einen niedrigeren Preis anzugeben als den real von Euch in CH Gezahlten, mag vordergründig reizen (Zolleinsparung und Einfuhrumsatzsteuer) und von manchem Schweizer mentalitätsbedingt angeboten werden ("hier in CH doch egal, mir doch egal"). Rechnet aber bitte damit, dass Steuer- und Zollbehörden hinreichend Zugriff auf Kaufpreissammlungen haben und sehr genau Kilometerstände und anderes Wertrelevantes mit Eurem ach so billigen "Schnäppchen" abgleichen. Sie sehen sich das konkrete Fahrzeug auf dem Zollhof so gut wie immer an. Sogar ein seriöser Zollagent vorher wird Euch hierhingehend belehren.
 
Ja, den "genialen Trick" des vermindeten Kaufpreises kennt mittlerweile jeder Zöllner.
Selbst beim Import einer fast leeren Schlachtkarosse von CH nach D gabe es bereits vor 10 Jahren deshalb ungläubige Nachfragen.
 
Danke für die Info.
Lese ich das also richtig, mit Präferenznachweis und Euro1 spart man die 10% Einfuhrzoll?
Sodaß außer den erwähnten Nebenkosten nur 19% USt zu entrichten sind?

Das wäre ja moderat.

Ralf
 
https://pureprogress-logistics.com/auto-import-deutschland/ habe ich nach für mich absolut nicht wiederholungswürdigen Erfahrungen mit einer anderen Zollagentur (Kosten 250 €) für den zweiten Saab in Anspruch genommen (305 €). Sollte ich jemals wieder einen Saab importieren, nähme ich wohl wieder diesen Zollmakler. Für mich rundum erfolgreich und kundenorientiert bis in die Haarspitzen. Allein schon die Erläuterungen auf der Website sprechen für eine Professionalität, die ich bei Fa. XXX vermisste.
 
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Hallo zusammen und vielen Dank an den Erstbeitrag!

Habe letzte Woche einen 9-5 2,3t Kombi mit sehr schöner Ausstattung (belüftete Sitze) aus der Schweiz importiert.

Ich kann obiges weitestgehend bestätigen - zu den 1000€ Einstandspreis kommen noch mindestens 330€ (Zoll & Steuer) dazu plus KFZ-Steuer für einen Monat zum Ausführen.

Vorab habe ich ca. 140€ an Bearbeitungsgebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu (Fa. Atlas an der Grenze). Wer jetzt denkt, dass diese Dienstleister alle Botengänge
übernehmen, hat sich geschnitten: mit dem Vor-Eigner (ein uriger Schweizer) musste ich dann erst zum Schweizer Zoll und danach zum Deutschen. Hier spielte sich dann eine filmreife
Szene ab: der Zollbeamte hat zwei Dokumente, die sog. "Steuerkarte" für die 15,30€ KFZ-Steuer ausgefüllt, und zwar doppelt und handschriftlich! Dieser Vorgang allein dauerte ca. 30
Minuten! Hinweise, dass ich einen Termin in Rheinfelden bei der Zulassungsstelle habe, ignorierte er geflissentlich. Und statt das eine Formular einfach auf den Kopierer zu legen, füllte
der Herr seelenruhig mit seiner besten Sonntagsschrift sehr sorgfältig das zweite Exemplar aus!
Immerhin gab es für unseren Kleinen noch Geschenke vom Zoll (Tasche zum Schmuggeln und Papier-Zoll-Fahrzeuge zum Ausschneiden und Zusammenkleben :-)...).
In Rheinfelden sitzt der Mitarbeiter des Monats März 23, da er uns trotz fast einer Stunde Verspätung und Dienstschluss noch die Kurrzeitkennzeichen ermöglichte.

Einschränkung sodann: man muss noch im Kreis Lörrach zum TÜV/DEKRA/GTÜ und darf erst dann weiterfahren (in diesem Falle bis Karlsruhe), wenn der TÜV zumindest bestätigt hat,
dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. In meinem Falle hatte der 9-5 noch genau einen Tag Schweizer "TÜV" (MFK) - das wird aber nicht anerkannt. Es sei denn, wie von Deauv80
beschrieben, man beantragt in der Schweiz Ausfuhrkennzeichen - das geht evtl. auch mit einer Bestätigung des Schweizer "Garagisten", dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Nichtsdestotrotz: der 9-5 bestand ohne Mängel und der DEKRA-Ingenieur gab mir dann noch gegen 70€ Gebühr einen "Erläuterungsbogen", der quasi die COC-Bescheinigung ersetzt.
Dieser wird zum Glück in Karlsruhe anerkannt - leider wohl aber nicht überall in Deutschland. Im Kreis Lörrach -der Summe der Erfahrungen geschuldet- wohl immer.

Viele Grüße., Oliver
 
Ok...ich lasse die CH bei zukünftigen Fahrzeugsuchen aus....
 
Hallo Oliver,

Danke auch Dir. Eine sehr anschauliche Schilderung über die Irrungen und Wirrungen beim Import des "Geliebten".

https://pureprogress-logistics.com/auto-import-deutschland/ hat Vieles als augenscheinlich auf Pkw-Importe spezialisierter Zollmakler dargestellt. Was hast Du für die § 21 StVZO-Prüfung bezahlt?

Viele Grüße

Holger

Hallo Holger,

die DEKRA darf ja kein Vollgutachten erstellen - da der TÜV schon zu hatte und der DEKRA-Mann meinte, "in Lörrach und Umgebung ist das kein Problem", bin ich das Risiko einer "einfachen" Prüfung eingegangen - wohlwissentlich, dass das die Zulassungsstelle in Karlsruhe das evtl. nicht anerkennt... - War aber letzte Woche vor Ort in der Behörde und habe in Hinblick auf meinen Termin darauf bestanden, dass sich eine Sachbearbeiterin alle Unterlagen anschaut und diese abnickt. Ich war wirklich angenehm überrascht, dass ihr die "Standard-HU" durch die DEKRA reicht. - Ich hoffe,
dass es dabei bleibt, sonst wären die 143€ zum Fenster hinaus geworfen - das hat die DEKRA nämlich verlangt (auch normal).
Ich wollte halt mit Kind im Schlepptau und Terminen am folgenden Tag eben nur zurück nach Karlsruhe und habe es riskiert...

Witzigerweise habe ich heute beim Durchsehen des 9-5 in der Reserveradmulde (!) das COC-Zertifikat gefunden - weiß der Teufel, wie das da hinkam...

P.S. danke für den Link, auch sehr hilfreich!
 
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Danke. Ich versuche es jetzt einmal mit der einfachen Lösung, also ohne § 21 StVZO, bei einer Prüforganisation; für copy & paste:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,


gestatten Sie mir bitte mich vor dem Vorfahren bei Ihnen zu vergewissern:


Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich unter Vorlage der anliegenden Originaldokumente einschließlich CoC zu dem


(aus der Schweiz importierten) Fahrzeug mit EG-Typengenehmigung


bei Ihnen die HU durchführen lassen kann und dies (mit der vorliegenden zollrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung) zum Zulassen in Deutschland genügt?


Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen und eine Terminvereinbarung telefonisch zur Verfügung.


Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen ...


PS: Über ein hierzu jenseits der Fahrgestellnummer fast 100% identisches zugelassenes, 2021 aus CH importiertes Fahrzeug Saab Cabrio „Deauville“ verfügt meine Verlobte, zum Vereinfachen erlaube ich mir dessen Dokumente gleichfalls anzuhängen."
 
Ok...ich lasse die CH bei zukünftigen Fahrzeugsuchen aus....

Kann sich alles wieder ändern, da ensteht gerade im Finanzsektor eine Bank, die im worst case nicht mehr von den Eidgenossen eigenständig gerettet werden kann, nur unter dem Dach der EU...
 
Hallo Holger,

die DEKRA darf ja kein Vollgutachten erstellen - da der TÜV schon zu hatte und ....
Diese Information stimmt so nicht mehr.
Jede Prüforganisation darf alles, solange der durchführende Prüfer dafür "geeignet" ist, es sich um einen aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) handelt (im Gegensatz zum PI - Prüfingenieur).
 
Diese Information stimmt so nicht mehr.
Jede Prüforganisation darf alles, solange der durchführende Prüfer dafür "geeignet" ist, es sich um einen aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) handelt (im Gegensatz zum PI - Prüfingenieur).

Okay, das war dann halt in Rheinfelden nicht der Fall - der Ingenieur hatte es dann wohl generalisiert.
 
Fortsetzung:

Nachdem die Prüforganisation (hier DEKRA Leipzig) nur schnell und professionell-routiniert mit den Achseln gezuckt hatte (telefonisch nach der Anfrage), es käme auf die konkrete Zulassungsstelle an ob man nur eine HU benötige oder "Vollgutachten" nach § 21 StVZO, eine erfreuliche Nachricht von der Leipziger Zulassungsstelle (Zitat):


"Die beigefügten Unterlagen, eine Versicherung sowie eine aktuelle Hauptuntersuchung von DEKRA, FSP etc. sind ausreichend für
eine Zulassung. Das Fahrzeug ist in der Schweiz außer Betrieb gesetzt worden. Demzufolge benötigen wir keine weiteren Nachweise.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
Im Auftrag
Sachbearbeiterin
_____________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Zulassungsbehörde"

Auf jeden Fall eine Einsparung im dreistelligen €-Bereich. :-)
 
Aber wie war das? Nicht jeder Prüfer darf das damit automatisch. Und daher finden sich etliche meist wohl eher kleine Prüfstellen, die dass nicht dürfen, unabhängig von der Organisation. Oder haben die da inzwischen aufgeholt, so dass das erledigt ist?
 
Aber wie war das? Nicht jeder Prüfer darf das damit automatisch. Und daher finden sich etliche meist wohl eher kleine Prüfstellen, die dass nicht dürfen, unabhängig von der Organisation. Oder haben die da inzwischen aufgeholt, so dass das erledigt ist?
Richtig, der Prüfer muß entsprechend qualifiziert sein.
Mein Einwand zielte aber auf den Hinweis ab, daß die DEKRA die Abnahmen grundsätzlich nicht durchführen darf.
Das ist nicht korrekt.
 
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