Einzelabnahme für Cross Spoke (9000 crown edition) auf Saab 900 umgehen?

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SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
weiß nicht
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und ich habe endlich einen neuen (alten) Saab. Auf dem Saab ist aktuell folgende Rad / Reifen-Kombination:

205/50R16 und KBA41221 (6 1/2 Jx16H2 ET 27)

Der TüV-Prüfer hat nun beanstandet, dass ich für diese Kombination eine Einzelabnahme machen muss. Hat jemand von euch Erfahrungen damit, welche Daten ich mitgeben kann, sodass das wahrscheinlicher durch geht oder gar einen Work-Around für die notwendigen 180 Euro, weil das schonmal nachgewiesen wurde?

Ich habe das im Forum gefunden https://saab-cars.de/threads/16-zoll-aero-welche-et.26541/ allerdings habe ich dort nichts spezifisches gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Ich habe zwar die 16" auf meinem 901 CV und auch 17" beim 9000 (unvermeidlich als Einzel-Abnahme) eingetragen, aber wenn Du den (zu) genau hinschauenden Prüfer umgehen willst, laß deine § - Prüfung in einer Werkstatt machen, die sich mit den Marotten ihrer Stammprüfer auskennt.
Manchmal erkennen die Prüfer unterschiedlicher Organisationen einfach auch diese Bescheinigung von Saab, obwohl oder gerade weil es diesen Hersteller gar nicht mehr gibt, an !
 

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Es gibt dafür eine ABE im Internet.
 
Es gibt dafür eine ABE im Internet.
Das wäre mir, ehrlich gesagt, neu.

Zumindest bei eng denkenden Prüfern ist zusätzlich ärgerlich, dass es die in #3 gezeigte Unbedenklichkeitsbescheinigung (zumindest meines Wissens) nur für die CrossSpoke, nicht aber für die unterschiedlichen Aeros gibt.
 
Trotz ABE müssen die in die Papiere eingetragen werden und wenn der Gute dann noch richtig einen weg hat, so misst der auch noch die Anschlagpuffer der Hinterachse nach, das müssen nämlich dann die längeren sein.
Wenn dann auch noch ein Importfahrzeug, also TSN 000, dann gelten keine ABE's, dann muss alles eingetragen werden.
Deutscher Amtsschimmel halt....
 
Wenn es wirklich eine ABE für die Felgen, für den 900, gäbe, müßte man es nicht eintragen lassen.
 
Jein es gibt in der ABE eigentlich immer Auflagen, eine kann sein: "Anbauabnahme und Eintragung bei nächster Befassung".
 
Trotz ABE müssen die in die Papiere eingetragen werden ...
Ist hier, wie gesagt, mangels ABE nicht wirklich Thema.
Jein es gibt in der ABE eigentlich immer Auflagen, ...
Der eigentliche Sinn einer ABE, egal ob z.B. für Felgen, Lenkräder, Stahlflexleitungen oder Schalldämpfer, ist es ja gerade, auf den ganzen Kram verzichten zu können. Bei Felgen stimme ich Dir insofern zu, dass gerade beim Griff zu gegenüber der Serie etwas breiteren oder weiter ausgestellten Felgen oft eine Abnahme mit Kontrolle der Freigängigkeit gefordert wird.
 
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