Anwaltskosten

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Nach einem schuldlosen Unfall streite ich bisher ohne juristische Unterstützung um ein paar hundert Eus.
Frage: Hat der Anwalt was davon, wenn ich ihm den Fall übergebe? oder hat der nur seine Pauschale abhängig vom Streitwert, sagen wir mal x% von 500 Eus. Wenns für ihn ne Nullrunde ist, mache ich es alleine. Wenn er was verdienen kann, gebe ich es ihm gern.
 
Nach einem schuldlosen Unfall streite ich bisher ohne juristische Unterstützung um ein paar hundert Eus.
Frage: Hat der Anwalt was davon, wenn ich ihm den Fall übergebe? oder hat der nur seine Pauschale abhängig vom Streitwert, sagen wir mal x% von 500 Eus. Wenns für ihn ne Nullrunde ist, mache ich es alleine. Wenn er was verdienen kann, gebe ich es ihm gern.

Radio Eriwan meldet:

Such Dir einen Anwalt Deines Vertrauens. Wenn dieser bei absolut klarer Rechtslage nicht in der Lage ist, auf seine Kosten zu kommen - oder das Mandat ablehnt - dann wirst Du ebenfalls nicht auf Deine Kosten kommen.
 
Radio Eriwan meldet:

Such Dir einen Anwalt Deines Vertrauens. Wenn dieser bei absolut klarer Rechtslage nicht in der Lage ist, auf seine Kosten zu kommen - oder das Mandat ablehnt - dann wirst Du ebenfalls nicht auf Deine Kosten kommen.

Das Grundprinzip hab ich verstanden. Die Rechtslage ist eindeutig. Ich möchte ihn nur nicht für ein paar Prozent ins Rennen schicken. Das soll sich für ihn auch lohnen. Im Moment höre ich bei dem jahrelangen Bekennten nur heraus, dass er Zeit und Geld investiert und bei der Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung nichts davon hat.
Aus der Vergangenheit habe ich eine Fallpauschale von aus DM umgerechneten knapp 400 Eus im Gedächtnis. Liege ich damit richtig?
 
Aus verlässlicher Quelle weiß ich, dass sich das kaum lohnt. Nur wenn wenig Aufwand da ist und eine gütliche Einigung der Ausgang ist.
Es würde sich für den Anwalt nur lohnen, wenn du mit ihm zufrieden bist und dann später mal mit einer größeren Sache zu ihm gehst.
 
Gebühren für den Anwalt lägen bei knapp 85,00 ohne Einigung
 
Gebühren für den Anwalt lägen bei knapp 85,00 ohne Einigung

heisst also im Klartext, der Anwalt verdient nichts, und ich schreibe meine Briefe an die Versicherung selbst gegen die 25eus-Pauschale. Schade, ich hätte ihm gern sein Honorar gegönnt
 
Ein guter Freund und RA (das gibt es!!!) hatte in einem speziellen Fall beim Streitwert um EUR 1.000,-- gesagt, er würde es nur deshalb machen, weil wir befreundet sind. Aber eigentlich kann er beim gleichen Zeitaufwand sehr viel mehr verdienen. Das Problem liegt auch darin, dass deutsche Gerichte total überlastet sind mit Banalitäten und viele Verfahren einfach eingestellt werden. Dies geschah sogar in einem Fall, wo es auch noch eine strafrechtliche Seite gab (Scheckbetrug). Der Betrag von damals DM 280,-- erschien dem gut bezahlten Staatsanwalt zu lächerlich zu sein.

Mir hat man einige Male an Autos Schaden zugefügt, z.T. sogar nachts vor der Haustür. Habe es immer selbst mit der Versicherung geregelt und nur ein einziges Mal wollten die sich querstellen. Habe denen einen Termin von einer Woche gestellt und angedroht, dass das in Kopie beiliegende Schreiben andernfalls an die Presse geht. Das Geld kam bis auf den letzten Heller pünktlich und ohne jede weitere Diskussion. Immerhin ging es um fast DM 18.000,--. Vor allem nie einem Vergleich zustimmen. Die wollten 2/3 zahlen und mir eine Teilschuld anhängen. Was viele nicht wissen, es gibt noch jede Menge Nebenkosten, die direkt mit der Versicherung abgewickelt werden. In meinem Fall wären zwar 2/3 ca. 12.000,-- gewesen, aber auch die Nebenkosten werden 2/3 geteilt, immerhin wären da noch DM 2.500,-- abgezogen worden. Die arbeiten nach dem Prinzip, es einfach zu probieren. Von 10 werden 8 zustimmen, "weil man sich doch nicht mit denen anlegen kann". Zwei lassen es sich nicht gefallen, also fahren die unter'm Strich immer noch gut. Deshalb geben sie klein bei, wenn ein Prozess droht, der auch hohe Kosten verursachen würde.

Übrigens, eine Rechtsschutzversicherung mit klarer Definition der versicherten Fälle ist kein Fehler. Falls es mal ganz dick kommt.
 
Übrigens, eine Rechtsschutzversicherung mit klarer Definition der versicherten Fälle ist kein Fehler. Falls es mal ganz dick kommt.
Für den mobilen Bereich reicht da schon jene beim gelben Verein.
 
heisst also im Klartext, der Anwalt verdient nichts, und ich schreibe meine Briefe an die Versicherung selbst gegen die 25eus-Pauschale. Schade, ich hätte ihm gern sein Honorar gegönnt
Das ist relativ!

Ein vollständig "ausgelasteter" Anwalt ist da zwar "unterbezahlt", wenn man bei diesem öfters ist, bekommt er i.d.R. ja aber auch Fälle derselben Mandaten, wo er für 2 lumpige Briefe aufgrund des Streitwertes ein paar Tausend Euro abschmatzt. Das ist ähnlich wie wenn Du bei Deinem (ehemaligen) FSH ne Schraube um 1,65€ holst. Die Arbeitszeit des Mitarbeiters gerechnet, der das Teil erst im PC sucht, dann im Lager holt und schließlich noch fakturiert, kassiert und nachbestellt, legt der FSH da voll drauf, aber das nächste Mal holst Du dort vielleicht ein Steuergerät an dem er für dieselben 5 Minuten Arbeit kurz mal 400,-€ Gewinnmarge abgreift. Die greift er aber nur, wenn er Dir auch die Schraube gibt und lehnt "mein" Anwalt bei mir Kleinkruscht ab, bekommt er von mir auch keinen "dicken Fisch" mehr.

Ansonsten sind aber nur die wenigsten Anwälte ständig ausgelastet und für die sind dann oft auch 85 Euro interessant, statt in der Kanzlei Sudokus zu rätseln, denn die Löhne und Miete laufen da ja auch weiter. Hat man keinen "Stammanwalt", kann man für solche Fälle bei der Anwaltskammer auch nach neu eröffneten Kanzleien fragen, die freuen sich i.d.R. immer auch über solchen "Kleinkruscht".
 
Wobei in diesem Betrag allerdings auch schon die Mehrwertsteuer enthalten ist. Da ich selbst Anwalt bin kann ich Dir nur sagen, dass sich vielleicht Dein Fall nicht direkt für den Anwalt lohnt. Allerdings sind Verkehrsunfälle bei Anwälten immer gerne gesehen, da oftmals die Streitwerte relativ hoch sind und die meisten Fälle mit entsprechendem Standardschreiben zu lösen sind. Gerade bei unverschuldeten Unfällen ist es für den Geschädigten mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, einen Anwalt zu konsultieren, da die Anwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung im Wege des Schadensersatzes übernommen werden müssen.

Da Du ja von einem unverschuldeten Unfall sprichst, würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, denn dann hast Du keine Arbeit und es kostet Dich auch nichts:biggrin:
 
Es sollte aber einer sein, der sich damit auskennt. In meiner frühen Jugend hatte ich das Pech, wenige Tage nach einem Umzug nach Bayern (auch noch in Österreich) von einem Fahranfänger abgeschossen zu werden. Mein Vermieter empfahl mir einen Anwalt, der sich später als Spezialist für Scheidungen entpuppte. Hätte ich die Sache nicht trotzdem selbst in die Hand genommen, wäre absolut nichts passiert. Ich bin mehrmals nach Innsbruck gefahren und habe der Versicherung die Hölle heiß gemacht. Der RA war einfach unfähig oder hatte keine Lust.
 
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