An die Rechtsexperten... mal wieder (leider)

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SAAB
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Hallo zusammen,

kurzer Sachverhalt:

meine Freundin ist auf der Autobahn im Baustellenbereich mit ca 20-30 km/h jemanden hinten drauf gefahren. Ihr ist wiederum ein weiterer Mensch ihr ins Heck gefahren.
Das war soweit geregelt. Sie hat vor Ort 35€ Strafe und der - ich nenne ihn mal "Hecktyp" - hat ebenfalls die gleiche Strafe bezahlt.

Für uns klarer Fall: meine Freundin hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und der "Hecktyp" ebenfalls nicht.

Nun flattern uns Rechnungen von Gutachter und Repartur des Heckschadens ins Haus mit dem Vermerk, dass die Versicherung des "Hecktyps" meiner Freundin 25% Teilschuld einräumt, obwohl er selber den geforderten Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und ihr dadurch hinten reingerauscht ist.
Von dieser haben wir bis dato diesbezüglich noch nichts schriftliches erhalten.
Sie bekam irgendwann mal lediglich ein Schreiben, in dem sie nochmals den schon im Polizeibericht geschilderten Unfallhergang aufschreiben sollte und weiterhin sollte sie Angaben über Beruf, partnerschaftliche Situation u.ä. machen. Das hat sie allerdings nicht eingeschickt weil wir denken, es bestehen andere als den Unfallhergang betreffende Gründe, solche Informationen zu erfragen. Bei der Versicherung handelt es sich im übrigen um die GOTHAER.

Habe heute in einer extrem miesen Laune mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Gothaer gesprochen. Der meinte natürlich, es sei alles rechtens und es gäbe schließlich "Gerichtsurteile", die dies bestätigen würden.

Für mich hat es sich aber eher nach einer sog. "Kann-" und nicht einer "Muss-Entscheidung" angehört und habe dann unter Singen schmutziger Lieder das Telefonat beendet. Ob das hilfreich war, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Da es sich bei der Werkstatt um die allseits bekannte und beliebte Meerbuscher SAAB Schmiede handelt möchten wir diesen Ausstand natürlich so schnell wie möglich begleichen. Die sollen schließlich nicht unter unseren Streitigkeiten leiden; können ja nix dafür.

Nur wie sollen wir uns weiter verhalten? Direkt zum Anwalt laufen? Hätte das überhaupt Chancen?

Wir sind für jeden Tipp dankbar. Egal wie verrucht und schmutzig er sein sollte - gerne auch per pn.

Gruß,
Sebastian
 
Bitte Anwalt konsultieren! Habt Ihr eine ADAC-Rechtschutzversicherung? Die wird helfen. Ich drücke die Daumen und viel Erfolg und Ausdauer.
 
Sobald eine VErsicherung Geld sparen kann oder ein Unfallgegner versucht Geld zu erstreiten ist ein Anwalt gefragt.

Da wird geklagt was das Zeug hält


Die Zeiten sind vorbei wo es noch mit "Drücken wir mal ein Auge zu und so"

:rolleyes:
 
Da dies ein öffentliches Forum ist, muß ich leider einige Dinge etwas *merkwürdig* formulieren, damit der Forenbetreiber keinen Ärger bekommt...

Hinweis:
Es handelt sich hier NICHT um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um die allgemeine Beschreibung von alltäglichen Verwaltungsabläufen.

1) Es soll *angeblich* einige Fälle geben, die *gar nicht so glücklich* für die Geschädigten verlaufen sind, als sie (Vertrags)-Anwälte beauftragt haben, die von *einigen* großen Automobilclubs empfohlen wurden...
Auch ein Anwalt muß wirtschaftlich denken - und kann nur das leisten, was bezahlt wird.
Wenn das dann nur Mandatspauschalen sind, ist der Spielraum für Leistungen im Intresse der Mandanten naturgegeben *etwas* eingeschränkt...

2) Der Schaden wird GRUNDSÄTZLICH nur bei der eigenen Versicherung gemeldet. Mit der gegnerischen oder dem gegnerischen Sachverständigen oder der vom Unfallgeschädigten beauftragten Werkstatt hast Du ÜBERHAUPT nichts zu tun. Verweise unter Angabe Deiner Versicherungsnummer auf deine Haftpflichtversicherung.

3) Suche Dir einen *wirklich* brauchbaren Anwalt, erteile eine Vollmacht und laß ihn in Deinem Interesse handeln. Reiche ALLES was an Papiertrödel bei Dir anrollt an die Kanzlei weiter - oder noch besser: Sende den Kram unter Angabe Deines Anwaltes an den Absender zurück.
"Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß von mir im obengenannten Schadensfall *** die Anwaltskanzlei *** mit der Abwicklug beauftragt wurde und bitte Sie, von der weiteren Zustellung von Schriftstücke an meine Privatadresse künftig abzusehen..."

Das einzige, was von Dir im Normalfalle nach Rücksprache mit dem Anwalt ausgefüllt wird, ist:
a) Polizeilicher Anhörungsbogen zum Unfallablauf
b) Anfragen Deiner EIGENEN Versicherung

Auch wenn Deine Freundin jemandem ins Heck gedübelt ist hast Du zumindest durch den dritten Unfallbeteiligten auch den Status des Unfallgeschädigten. Deshalb ist zur Wahrung Deiner Rechte die Einschaltung eines Anwaltes dringend zu empfehlen. Die Kosten hierfür sind wenn die Schuldfrage geklärt wurde, im Normalfalle zumindest anteilig an die Haftpflichtversicherung desjenigen weiterzureichen, der von hinten aufgefahren ist. Weiterhin gehört DEIN Wagen in die Halle eines vereidigten Sachverständigen. Zu erkennen daran, daß er ein RUND-Siegel führt, und nicht - wie die vielen anderen selbsternannten - irgendwelche Phantasieformen...
Es sollte dokumentiert werden, welche der Schäden an Deinem Fahrzeug durch das Auffahren und welche durch den Auffahrenden verursacht wurden.

Setz Dich in Bewegung - es gehr um DEINE Kohle.
 
Das hört sich schon etwas anders an.
Es ist für mich nur etwas befremdend, dass sich sowohl die Werkstatt als auch der DEKRA Gutachter für den Heckschaden mit Forderungen an uns gewendet haben, die gegnerische Versicherung aber diesbezüglich an uns kein Schreiben verfasst hat. Es wird lediglich über diese Dritte angeführt, dass die GOTHAER nur 75% der entstandenen Kosten übernommen hat.

Zumindest die Werkstattrechnung möchte ich allerdings schon einmal begleichen. Mit netten Menschen sollte man es sich der lumpigen Kohle wegen nicht unbedingt verscherzen.

Ach ja, meine Rechtsschutz ist eine allumfassende und nicht an einen der großen Automobilclubs gekoppelt.
 
Dann hast Du nach kurzer Rücksprache mit Deiner Versicherung die freie Anwaltswahl.

Der von DIR geschädigte holt sich die Kohle bei DEINER Versicherung.
Und DU holst Dir die Kohle bei der Versicherung desjenigen, der aufgefahren ist.

Der Schaden des vorderen Fahrzeugs wird vermutlich zu 100% von Deiner Haftpflichtversicherung übernommen, solange es außer Frage steht, daß Deine Freundin nicht vom hinteren Fahrzeug aufgeschoben wurde. Die holt sich dann gegebenenfalls Anteilig die Schadenssumme von der Haftpflichtversicherung des hinteren Fahrzeugs, falls nachgewiesen werden kann, daß durch den zweiten Aufprall der Schaden am VORDEREN Fahrzeug vergrößert wurde.

Dein FRONTschaden ist Dein Privatvergnügen, solange keine Vollkasko besteht.
DU (oder Deine Vollkaskoversicherung) kannst Dir möglicherweise einen Anteil von der Versicherung des Auffahrenden zurückholen, wenn Du nachweisen kannst, daß DEIN Frontschaden durch das Aufschieben beim Heckaufprall vergrößert wurde.

Dein HECKschaden sollte im Normalfalle komplett von der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden beglichen werden. Wende Dich über Deinen Anwalt an sie.

Der FRONTschaden des Auffahrenden ist SEIN Privatvergnügen, solange er keine Vollkasko hat.

Wenn Du zwischenzeitlich eine Werkstatt mit der Behebund der Schäden an DEINEM Wagen beauftragt hast, mußt Du im Allgemeinen in Vorleistung gehen. Es sei denn, die Versicherung des Auffahrenden springt über ihren eigenen Schatten und zahlt schon einmal eine vorbehaltliche Abschlagszahlung...

Wenn allerdings irgendwer der Beteiligten, egal ob Fahrzeughalter oder Versicherung, das Feilschen anfängt - ist Vorsicht angesagt.
Dann geht ohne gerichtstaugliches Gutachten und Anwalt gar nichts.
 
Der, der Auffährt hat immer Schuld - diese meine Ansicht musste ich leider korrigieren.

Ich biege ab in eine vierspurige Strasse und will dann links rüber. Alles leer auf meine Seite, aber Gegenverkehr. Dann bekommen die hinter mir grün und der Verkehr zieht rechts an mit vorbei. Lücke; links rüber und geparkt. Dann kommt einer und meinte, es wäre zu einem Unfall gekommen und ich sollte das Selbige (kommen:biggrin:). Hinter mir kam einer zu stehen und ihm ist jemand draufgefahren. Hab ich garnicht mitbekommen. Polizei kommt, sagt ist ja wohl klar, die Auffahrende hat nicht genügend Abstand gehalten und ich hab da ja schon mal garnichts mit zu tun. Darüber waren sich auch alle einig.

Nun werde ICH verklagt, ca. 3000Euro Schaden zu berappen. Gnädigerweise wird eine Eigenbeteiligung der Fahrerin des Wagens (zwei Autos hinter mir) von 35% zugestanden. Wie das jetzt :confused: ?

Die Anwältin der Versicherung meinte dazu sinngemäß, dass auch der 'Vordermann' eines Auffahrunfalls eine Teilschuld trägt, wenn er durch 'unerwartetes Verhalten' zu einem Auffahrunfall beigetragen hat. Ich denke mal, dass das bei deiner Freundin, lieber saabi9-3, der Ansatzpunkt ist. In ihrem Fall wohl auf der Basis des zu geringen Sicherheitsabstands. Ich denke, dass ist ernst zu nehmen.

Mir wird unerwartetes scharfes Bremsen unterstellt. Ich war schon vor Gericht deswegen. So recht Erinnern kann sich keiner. Urteil steht noch aus.

Beste Grüsse und alles Gute!

Roland
 
der DEKRA Gutachter für den Heckschaden mit Forderungen an uns gewendet haben, die gegnerische Versicherung aber

Bei der Dekra kann man wohl bei Erteilung des Gutachterauftrages sagen "Ich hätte gerne, daß der und der das zahlen soll" Die schicken dann brav eine Rechnung an den und den und erst wenn derjenige sich nicht rührt, wird irgendwann die Rechnung an den Auftraggeber durchgereicht.

Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben: Fähigen! Anwalt nehmen, der sich mit sowas auskennt! Ich bin schon mal auf einem nicht unbeträchtlichen Schaden sitzengeblieben, weil der gewählte keine Ahnung von der Materie hatte und dann auch noch schlunzig war...
 
Der, der Auffährt hat immer Schuld - diese meine Ansicht musste ich leider korrigieren.
dachte ich auch immer - eines besseren wurde auch ich vor kurzem - durch einen unfall eines bekannten - belehrt.....
seit die versicherung dem motto "geiz ist geil" folgen, ist man leider vor gar nichts mehr sicher :-(

ich kann auch nur raten: im zweifelsfall einen fähigen (und mit dem thema vertrautem) anwalt suchen!
 
seb, du hast mail !!
 
Hallo,
aus leidvoller Erfahrung kann ich Euch nur raten.

SOFORT ZUM ANWALT.

Alles andere Gelaber hier bringt nichts...

Grüße weezle
 
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