Abenteuer Autokauf *oder* Vielen Dank GTÜ!

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05. Juli 2008
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Danke
17
SAAB
9-3 I
Baujahr
2001
Turbo
T...Turbolinchen
Moin Gemeinde,

seit letzter Woche Montag bin ich nun auch stolzer Saab-Besitzer. Eine 2001er 9-3 2.0t SE Anny hat es mir angetan und mich verzaubert. Die Probefahrt am Tag zuvor war unauffällig, also gut, Scheckheft reu gepflegt, immer beim gleichen Saab-Autohaus. Einziger Knackpunkt: TÜV und AU waren quais vorbei, nur noch bis August 2008. Der Deal: Der Verkäufer macht TÜV und AU neu und dann kaufe ich das Auto. Sollte es Mängel geben, wird neu verhandelt oder vom Kauf Abstand genommen. So zumindest war der Plan.

Der TÜV (in dem Fall die GTÜ in Hamburg) ließ die Schwedin durchfallen - ein Reifen hatte dank eines Geweberisses eine Beule, das stellt einen erheblichen Mangel dar.

Da es laut GTÜ der einzige Mangel war, verhandelten wir nochmal den Kaufpreis und ich kaufte den Saab. Am nächsten Tag ließ ich zwei neue Reifen aufzeihen, fuhr nochmal zur GTÜ, bekam die Plakette und alles war gut. So dachte ich zumindest. Als ich am Nachmittag heim fuhr, bemerkt ich auf der Autobahn ein leichtes Lenkradflackern ab 80 und ein insgesamt schwammiges Fahrgefühl. Außerdem zog der Wagen recht stark nach links, ich musste gut gegenhalten. Natürlich hatte ich sofort den Reifenhändler in Verdacht, schließlich benutzte er einen recht großen Gummihammer am rechten Rad, das war ein wenig festgegammelt und wollte sich erst nach 2 bis 3 kräftigen Schlägen lösen. Meine Schlussfolgerung: Reifen nicht richtig gewuchtet und Spur verstellt. Also nochmal hin, rauf auf die Bühne und gucken. Genialer Weise war der Meister ein ehemaliger Saab-Mech und immernoch Saab-Fahrer. Er erkannte das Problem schnell: Beide Querlenker sind auf, die Gummibuchsen sind schon eingerissen und am rechten Rad hat der äußere Kugelanker etwa 10 mm Spiel!!! Links auch etwa 2 mm.
Nach seiner Aussage sei ein Verschleiß hier zwar durchaus normal, eine TÜV-Abnahme hätte der Wagen so aber nie bestehen dürfen. Ich war dann auf dessen Empfehlung bei A&K in Altona, wo ich am morgigen Dienstag auch 2 neue Querlenker eingebaut bekomme. Auch hier bestätigte mir der freundliche Solli Akherati die Tatsache, dass der Prüfer bei diesem Wagen niemals hätte eine Plakette kleben dürfen.

Und nun stehe ich da: Auto frisch gekauft und schon die erste große Reparatur. Obwohl ich ja genau dies verhindern wollte, indem ich neuen TÜV vereinbarte. Hat der Prüfer das wirklich übersehen? Hätte er das übersehen dürfen? Kann man sich auf so eine Prüfung überhaupt nicht verlassen?

Ich bin ein wenig angesäuert und überlege, ob und wie ich in dieser Sache (abgesehen von der Reparatur) weiter verfahre? Soll ich mich noch drüber aufregen? Soll ich mich bei der GTÜ beschweren oder direkt bei dem Prüfstützpunkt? Oder soll ich gar rechtliche Schritte einleiten? Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt? Irgendwie alles sehr unbefriedigend...

Grüße - DN
 
hatte vor nicht langer Zeit Fahrzeug (kein Saab) privat verkauft. Zuvor HU beim TüV ohne Mängel.
Käufer bekam 300 Euro vom TüV erstattet, da der Prüfer Mängel an der Radaufhängung übersah...
Die haben dort eine Art Versicherung für solche Fälle.
Vielleicht solltest auch mal beim GTÜ diesbez. nachfragen?
 
Ich würde auch an den GTÜ herantreten!
Es heisst zwar immer, die HU sei eine Momentaufnahme, aber in so extrem kurzer Zeit kann ein sich ein solcher Mangel nicht bilden!
 
Ähnliche Sache war bei mir auch, allerdings mit der Dekra.
Auto neu TÜV und trotzdem die Stabibuchsen vorne und Buchsen hinten mehr als Grenzwertig.
Sicherlich weiß man ja eigentlich, dass neu TÜV alles aussagt aber nicht, dass das Auto verkehrstüchtig ist.
Ich würde auch an die Prüfstelle herantreten. Die wird sicherlich irgendeine Klausel aus ihrer AGB rausziehen und darauf verweisen. Trotzdem kann ich mir vorstellen wird vielleicht in der nächsten Zeit mehr auf solche Sachen bei dieser Prüfstelle geachtet.
 
Die Prüfung der Vorderachse (Gelenke) ist ein Hauptbestandteil der Hauptuntersuchung - ich würde auch an die Prüfstelle herantreten.
 
Ich habe zunächst die GTÜ-Zentrale angerufen und es dauerte ein Weile, bis ich die zuständige Sachbearbeiterin ans Ohr bekam. Sie wollte sich noch irgend welche Infos besorgen und mich "gleich" zurückrufen. Das Problem ist, dass ich den Schaden morgen beheben lasse und dann dürfte es mit der Nachweisbarkeit schwierig werden. Ich muss also vermutlich gleich heute nochmal zur Prüfstelle. Darauf hab ich zwar keinen Bock, aber ich will das auch nicht so einfach auf mir sitzen lassen.
Ich berichte dann was bei rauskam...

DN
 
Niederlassungsleiter verlangen und Beschwerde. Wenn uneinsichtig, Briefchen an die Zentrale von GTÜ und ans Kraftfahrtbundesamt mit Schilderung des Sachverhalts.

Bei Reparatur unbedingt von der Werkstatt alte Teile mitgeben und quittieren lassen (wg. Nachweis)

Scheint ein Gefälligkeitsgutachten gewesen sein, bei allem Ermessenspielraum geht das deutlich zu weit !
 
Hm ....

Ich habe einen Saab gekauft von einem bekannten Menschen, da waren dann auch einige Mängel mehr dran als zuerst bei der Besichtigung aufgefallen sind-.

Kupplung mußte neu, Auspuff mußte erneuert werden, Lenkung wird langsam undicht.

Am besten direkt Anzeige und verklagen.:biggrin:

Ich kann doch wohl verlangen wenn ich einen gebraucht Wagen kaufe das alles wie neu ist :rolleyes:

Aber nein, ich freue mich einfach das Saabs und investiere weiter jeden Teuro darin.

So ist das eben und nicht anders.

Mensch Leute vergesst mal eure Vollkasko Mentalität.:cool:
 
Farbenstern, du verwechselst hier gerade zwei grundlegende Dinge.

Dass beim Kauf eines GEBRAUCHTwagen nicht alles NEU ist, das sollte wohl jedem klar sein, oder?
Aber wenn ein Auto neuen TÜV (< Monat) hat und dann an den Stellen, die besonders TÜV-relevant sind, gravierende Mängel auftauchen, dann IST IRGENDWAS FALSCH GELAUFEN.
Das ist meiner Meinung nach schlicht und ergreifend eine Frechheit. Uns wird immer erzählt, dass der TÜV ach so wichtig ist und nur dann eine gewisse Sicherheit auf der Straße gewährleisten werden kann.
Aber auf Deutsch gesagt ist das miese Abzocke...

Und alle machen fleißig mit.
 
Und hier der aktuelle Zwischenstand:

Ich habe am Montag mit der GTÜ-Zentrale telefoniert und dort die zuständige Sachbearbeitering gesprochen (wie schon berichtet). Die veranlasste einen Rückruf des Prüfers, der den mangel übersehen hat. Unter Verweis auf die für Dienstag geplante Reparatur sollte ich noch am selben Tag (also Montag) zum Prüfstützpunkt fahren, was ich auch tat. Was dort genau geschah mag ich jetzt hier nicht im Detail wiedergeben. Ich sag's mal so: Man schenkte mir nicht das Maß an Aufmerksamkeit, dass ich erwartet hatte. Der einzig anwesende Prüfer schaute sich das Auto dann auf der Bühne an und meinte da wäre nichts, nachdem er von außen (!) an den Rädern wackelte. ich bat ihn nach innen zugehen und das Spielchen nochmal zu wiederholen. Und plötzlich wurde er ganz leise. Er räumte ein, dass dies übersehen wurde, aber nicht hätte übersehen werden dürfen. Allerdings wollte er auch keine weiteren Einlassung dazu machen. Das war auch irgendwie ok, doch irgend etwas musste nun doch passieren, oder? Ich bat um die Nummer des Prüfers, der am letzten Montag die Abnahme machte. Er wurde dann auch angerufen, bis zu mir kam das Gespräch aber nicht. Die beiden prüfer unterhielten sich, ich konnte leider nicht mithören. Dann wurde ich nach hause geschickt, man würde mich anrufen. Heute noch (also Montag). Es gab natürlich keinen Rückruf.
Am heutigen Dienstag wartete ich bis halb 11, dann rief ich bei Prüfstützpunkt an. Ja, der Kollege wäre da, nein, er könne jetzt nicht ans Telefon, würde aber sicher gleich zurückrufen. Pustekuchen. Viertel nach 12 rief ich wieder an: "Wir müssen das hier noch intern abklären, hier ist gerade total viel Stress, aber wir rufen Sie so bald wie möglich zurück". Aha.
Halb 4 habe ich dann bei der GTÜ-Zentrale angerufen. "Schön das Sie sich melden, ich wollte Sie auch gearde anrufen". Aha. Nach ein wenig Bla Bla kam das "Kulanzangebot": 150 Euro "oder Sie lassen das von uns reparieren". Ahhhh ja! Die heutige Reparatur beim Fachmann hatte ich erwähnt?
Was richtig geil war, war die Schilderung der Prüfstelle gegenüber der Zentrale, wie sie den Mangel gefunden hatten: 3 Prüfer waren dafür erforderlich! 2 Mussten am Rad wackeln damit 1 es sehen konnte! Wie bitte? Hackts? Das war schlichtweg gelogen, was ich der guten Frau am anderen Ende zu erklären versuchte. Sie wollte das so richtig aber auch nicht hören.
Am Ende verblieb ich mit ihr so, dass ich ihr morgen die rechnung faxen würde und sie "schaut dann mal was sie tun kann".

Leute, hier läuft einiges schief! Und morgen gehts weiter. Mit 150 Euro werde ich mich nicht zufrieden geben, schon gar nicht nach dieser Show!

Fortsetzung folgt....

DN
 
Na wenn das mal kein Fehler war.

Sie haben Dir angeboten, den Mangel zu beheben - das finde ich absolut fair.

Hättest Du den Wagen dort machen lassen, könnte es Dir egal sein wenn sie zu Saab gehen und bemerken, dass es die Gelenke nicht einzeln gibt, sondern nur als kompletten Querlenker.

Dieser kostet bei Saab ca. 200 EUR/Stück (kann auch etwas mehr oder weniger sein) - da bist Du inkl. Arbeitszeit evtl. bei 500 EUR.

Wenn Du denen jetzt mit der 500 EUR Rechnung kommst, weiss ich nicht was sie da sagen werden.

... mein Gefühl ....
 
Ich weiß ja nicht, ob es für diese Bemerkung nicht evtl. schon zu spät ist, aber du hast das Auto mit dem Mangel doch nicht von der GTÜ, sondern von einem Saab-Händler gekauft.

Dass man den Mangel bei der Überprüfung nicht gesehen hat, ist natürlich zweifellos eine schwache Kür und sollte nicht auf sich beruhen, und sicher ist die fehlerhafte Abnahme mit dem übersehenen Mangel die Grundlage für die Preisvereinbarung mit dem Händler gewesen.

Aber der Mangel war ja beim Kauf zweifellos bereits vorhanden, und zumal es die vorherige Absprache mit dem Händler gab, bei gravierenden Mängeln nochmal über den Preis zu verhandeln, würde ich denken, dass der primäre Ansprechpartner für eine Nachbesserung oder einen Preisnachlass der Händler und nicht die GTÜ wäre.
Darüber hinaus müsstest du zunächst ihm (nicht nur aus Gründen des Beweises) die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben, bevor du damit eine andere Firma beauftragst und hinterher mit der Rechnung dort auftauchst.

Oder liege ich da so falsch?!?

Gruß, patapaya
 
Nunja, die Sache stellt sich schon etwas anders dar.
Zum einen habe ich das Auto nicht von einem Händler sondern von Privat verkauft. Ob er über den Mangel Bescheid wusste oder nicht, ist grundsätzlich unerheblich. Denn am Ende haben wir einen typischen Kaufvertrag unter Privatleuten mit dem Ausschluss der Sachmangelhaftung geschlossen. Das er nicht weiter belangt wird und auch gar nicht belangt werden kann, ist m.E. in Ordnung so. Schließlich haben wir beide uns versucht über die Hauptuntersuchung abzusichern.
Und da liegt der erste Knackpunkt. Ihr könnt gerne mal den §29 StVZO und die einschlägigen Kommentare dazu befragen, was bei der hauptuntersuchung zu überprüfen ist und unter welchen Umständen auf gar keinen Fall eine Plakette erteilt werden kann. Der allerwichtigste Punkt dabei betrifft die Fahrsicherheit des Fahrzeugs und die war in eklatantem Maße eingeschränkt. Soetwas zu übersehen dar sich ein Ingenieur mit der Ermächtigung Hauptuntersuchungen durchzuführen nicht leisten.
Nur um das nochmal ganz deutlich herauszustellen: Das äußere Lager des rechten Querlenkers ist dermaßen auf, dass sich das Rad schon bei normaler Fahrt und erstrecht in einer Gefahrensituation hätte wegknicken können. Was darauf folgt kann sich jeder in Abhängikeit von der aktuellen Geschwindigkeit und Verkehrsdichte selbst ausmalen.

@schweden-troll
Man kann sowohl den linken als auch den rechten Querlenker einzeln kaufen und der Saab-Listen-Einkaufspreis liegt bei rund 248 Euro netto. Meine Gesamtrechnung für die rechte Seite beläuft sich auf rund 320 Euro.

Das Angebot zur Reparatur durch den GTÜ-Stützpunkt hätte ich gern in Anspruch genommen, es kam nur leider viel zu spät. Und das zeigte einmal mehr, dass man mir dort nicht zugehört und/oder mich nicht ernst genommen hat. Sowohl der GTÜ Stuttgart, als auch der GTÜ-Prüfstelle in Hamburg war der Fakt bekannt, dass der Wagen am Dienstag dem 15.07.2008 repariert wird. Und das es dringend nötig war wussten sie auch, diese Aussage kam sogar von dem Prüfer, der sich am Montag selbst ein Bild davon gemacht hatte.

Wisst Ihr es geht hier gar nicht darum irgendwen in die Pfanne zuhauen oder schonmal pauschal ne fette Entschädigung zu kassieren oder sonstwie auf dicke Hose zu machen. Hier geht es darum, dass ich zufällig über eine schlampige Hauptuntersuchung gestolpert bin und das Glück im Unglück hatte, diesen Umstand noch rechtzeitig bemerkt zu haben. Und es geht darum, der GTÜ eine Cahnce zur Rechtfertigung und Schadensbegrenzung zu geben. An beidem scheint man nicht besonders interessiert zu sein und genau das ist es, was mich dabei auf die Palme bringt!

Grüße

DN
 
Nunja, die Sache stellt sich schon etwas anders dar.
...das Auto nicht von einem Händler sondern von Privat verkauft.
Ja, dann sieht die Sache natürlich anders aus.
Da hatte ich wohl einfach
...Scheckheft reu gepflegt, immer beim gleichen Saab-Autohaus. Einziger Knackpunkt: TÜV und AU waren quais vorbei, nur noch bis August 2008. Der Deal: Der Verkäufer macht TÜV und AU neu und dann kaufe ich das Auto.
zu frei interpretiert! :rolleyes:

Und es geht darum, der GTÜ eine Cahnce zur Rechtfertigung und Schadensbegrenzung zu geben.
Ohne Anspruch auf rechtliche Korrektheit sehe ich das auch so.

Immerhin ist die Prüfung der Fahrwerksteile Gegenstand jeder Prüfung (so jedenfalls bei unserer örtlichen Dekra-Vertretung), und bei sorgfältiger Durchführung kann man sicher erwarten, dass derart ausgeschlagene Lager bei der Prüfung auffallen. Im übrigen benötigt man hier dafür keineswegs mehrere Mitarbeiter - das Bewegen übernimmt die Rüttelplatte, die vom Prüfer bedient wird.
Sollte es darüber Uneinigkeit geben, hilft sicher nur die Stellungnahme eines Gutachters.

Immerhin ist dieses (leider fehlerhafte) Prüfergebnis die Grundlage für den geplanten (Privat-)Kauf und den dabei vereinbarten Preis gewesen. Inwieweit der Prüfverein auch materiell für solche Vertragsschäden haftbar zu machen ist, das heißt, die Differenz zu dem Preis zu übernehmen hat, der in Kenntnis des Schadens vereinbart worden wäre (also im wesentlichen die Reparaturkosten), müsste man an Hand der AGB des Prüfvereins und wohl mit Hilfe einer rechtskundigen Beratung prüfen. Da dürfte wohl die Frage eine Rolle spielen, ob (grobe) Fahrlässigkeit vorgelegen hat...

Wäre es in Folge des Schadens zu einem Unfall gekommen, wäre diese Frage mit Sicherheit auch gestellt worden, sonst könnte man sich die ganze HU-Geschichte eh schenken!

Sollte von Seiten der GTÜ kein zufriedenstellendes Entgegenkommen erfolgen, würde ich mir (auch wenn ich kein streitsüchtiger Mensch bin, aber Schlamperei ärgert mich) an deiner Stelle doch zunächst die rechtliche Situation von einem Fachmann wasserfest darstellen lassen (Rechtsschutz? ADAC-Mitgliedschaft beinhaltet ja auch schon eine erste kostenlose Beratung, die zumindest hinsichtlich der Erfolgsaussichten weiterer Schritte hilfreich sein kann).

Gruß, patapaya
 
@patapaya:

So sehe ich das auch. ich will nicht zwingend auf einen Rechtsstreit hinaus, hätte aber bei Bedarf zumindest meine Möglichkeiten abgeklärt, habe auch eine KfZ-Rechtschutzversicherung.

Heute ergab sich allerdings eine entscheidende Wende in dieser Sache: Ich schrieb morgens noch ein recht langes Fax an die GTÜ Stuttgart und hängte wunschgemäß die Reparaturrechnung an. Ich musste zwar wieder hinterhertelefonieren, habe aber Erfolg gehabt! Mir wurde heute das "Kulanzangebot" unterbreitet, dass die GTÜ Prüfstelle in Hamburg den vollen Rechnungsbetrag von rund 320 Euro trägt! :D Ich soll noch ein Fax bekommen, welches ich dann unterschreiben zurücksenden muss und dann soll mir das Geld überwiesen werden. Ich bleibe noch gespannt ob das nun wirklich so läuft, bin mir aber auch ziemlich sicher das es klappt.

Ich verbuche das als vollen Erfolg und "Sieg der Gerechtigkeit". Weitere (rechtliche) Schritte bleiben mir also erspart.
Dennoch gibt mir dieses Einlenken zu denken. Habe ich einfach nur Schwein gehabt? Oder ist das schlechte Gewissen bei der GTÜ groß genug? Haben die überhaupt ein Gewissen? Zahlt es vielleicht deren Versicherung und der GTÜ ist es egal? Oder haben die ernsthaft Sorgen bei der Aussicht auf eine rechtliche Bewertung der Situation? Diese Gedanken werden mich sicher noch ein Weilchen beschäftigen, unterm Strich bin ich aber voll zufrieden!

Grüße

DN
 
Nach meinem Rechtsempfinden eher sonderbar das Ganze....
Die GTÜ hat ja nicht dein Fahrzeug mängelhaft repariert oder dergleichen, man hat ja lediglich geprüft.Diese Prüfung war die Leistung der Gtü und wenn diese mangelhaft war, kann man ja allenfalls das Prüfentgelt zurückverlangen - die Schäden am Fahrzeug sind ja völlig prüfungsunabhängig am Fahrzeug vorhanden gewesen.
 
Mir wurde heute das "Kulanzangebot" unterbreitet, dass die GTÜ Prüfstelle in Hamburg den vollen Rechnungsbetrag von rund 320 Euro trägt!...
Ich verbuche das als vollen Erfolg
So solltest du es auch sehen, egal wie sie das Kind nennen!

Oder haben die ernsthaft Sorgen bei der Aussicht auf eine rechtliche Bewertung der Situation?
Mag ja sein, dazu müsste man diese allerdings genauer kennen(lernen), und das ist dir ja nun glücklicherweise (hoffentlich) erspart geblieben.

Ich sehe das Ergebnis aber noch aus einem anderen Blickwinkel.
Immerhin gibt es da schon eine Konkurrenzsituation zwischen den verschiedenen Prüforganisationen, und vielleicht will man sich ja auch einfach nicht gegenüber den "Mitwettbewerbern" in ein schlechtes Licht stellen.
In einem ähnlichen Zusammenhang erinnere ich mich an einen Radiobeitrag, in dem es ebenfalls um die Konkurrenz zwischen den Vereinen ging und die (vorsichtig ausgedrückt) mögliche Tendenz, sich nicht durch zu "strenge" Prüfungen die Kunden zu vergraulen...

Die GTÜ hat ja nicht dein Fahrzeug mängelhaft repariert ... man hat ja lediglich geprüft.Diese Prüfung war die Leistung der Gtü und wenn diese mangelhaft war, kann man ja allenfalls das Prüfentgelt zurückverlangen
Da hast du möglicherweise Recht - wie gesagt, alles in Unkenntnis der AGB. Darum sicher auch die Bezeichnung als "Kulanz", möglicherweise ja auch unter dem von mir o.g. Gesichtspunkt.

die Schäden am Fahrzeug sind ja völlig prüfungsunabhängig am Fahrzeug vorhanden gewesen.
Schon richtig, allerdings war das Ergebnis der Prüfung zwischen den Vertragspartnern ja als wesentliches Kriterium für die Preisgestaltung vereinbart worden, und wenn das grob fehlerhaft ist, bliebe die Haftungsfrage (nach AGB...) zu klären, so wie sie ja auch bei einem aus diesem Schaden resultierenden Unfall unweigerlich gestellt würde.
Ich würde denken, dass Schadenersatzansprüche zumindest bei erwiesener grober Fahrlässigkeit (sprich mangelnder Sorgfalt) des Prüfers nicht ausgeschlossen sein dürften (bin allerdings kein Jurist... :rolleyes:)
 
So solltest du es auch sehen, egal wie sie das Kind nennen!

Ich tue es auch und freue mich jede Minute mehr darüber. :)

Ich sehe das Ergebnis aber noch aus einem anderen Blickwinkel.
Immerhin gibt es da schon eine Konkurrenzsituation zwischen den verschiedenen Prüforganisationen, und vielleicht will man sich ja auch einfach nicht gegenüber den "Mitwettbewerbern" in ein schlechtes Licht stellen.
In einem ähnlichen Zusammenhang erinnere ich mich an einen Radiobeitrag, in dem es ebenfalls um die Konkurrenz zwischen den Vereinen ging und die (vorsichtig ausgedrückt) mögliche Tendenz, sich nicht durch zu "strenge" Prüfungen die Kunden zu vergraulen...
Das ist ein außerordentlich interessanter Ansatz, über den ich heute auch schonmal gestolpert bin. Auf der GTÜ-Homepage wird nämlich mit stolz geschwollener Brust davon berichtet, dass die Kunden mit keinem anderen Prüfverein so zufrieden sind wie mit der GTÜ. das wird dann auch in einer schönen grafik dargestellt. Meine persönliche Wertung wäre zwar ein andere, dennoch erschleicht mich der gedanke bzw. die Frage nach dem "Warum?"! Sind die Kunden so zufrieden weil Ihnen das Prüfungsergebnis besonders gut gefällt? Die Dekra lässt Dich durchfallen? Dann geh zur GTÜ, da bekommst Du die Plakette! Toll!

Da hast du möglicherweise Recht - wie gesagt, alles in Unkenntnis der AGB. Darum sicher auch die Bezeichnung als "Kulanz", möglicherweise ja auch unter dem von mir o.g. Gesichtspunkt.

Schon richtig, allerdings war das Ergebnis der Prüfung zwischen den Vertragspartnern ja als wesentliches Kriterium für die Preisgestaltung vereinbart worden, und wenn das grob fehlerhaft ist, bliebe die Haftungsfrage (nach AGB...) zu klären, so wie sie ja auch bei einem aus diesem Schaden resultierenden Unfall unweigerlich gestellt würde.
Ich würde denken, dass Schadenersatzansprüche zumindest bei erwiesener grober Fahrlässigkeit (sprich mangelnder Sorgfalt) des Prüfers nicht ausgeschlossen sein dürften (bin allerdings kein Jurist... :rolleyes:)

Ich sehe das auch so. Die Jungs haben einen Auftrag zu erfüllen und den haben sie vom gesetzgeber bekommen. Erfüllen sie ihn nicht richtig, bekommen sie Ärger mit dem Gesetzgeber. Ein Einzelfall reicht sicher nicht aus, aber wenn ein Prüfer bzw. eine Prüfstelle wiederholt nachweislich zu unrecht Plaketten zuteilt, dürfte sie ihre Genehmigung dafür die längste Zeit gehabt haben...

DN
 
Meine Meinung zu demThema: Die haben den ausführenden Prüfer die Hölle heiss gemacht, und in Wahrheit trägt dieser nun die 300€ aus eigener Tasche. Letztendlich hat er versagt, und ein sicherheitsrelevantes Teil das defekt war "übersehen". Für die GTÜ bedeutet dies, den Schaden (An Reputation und dergleichen) für kleines Geld zu begrenzen. Nichts schlimmer als die Story in der Auto Bild oder dergleichen - Da kommen dann 6 stellige Beträge zum ausbügeln zu tragen...

@ DerNeue: Nimm das Geld und freu dich. Du hast die richtigen Leute am falschen Fuß erwischt - beide Seiten sind glücklich - was will man mehr...
 
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