Hi
Der 900er hat doch neben den Scheinwerfern noch unterteilte Seitenlichter. Die vorn sind das Standlicht, die hinteren sind in Deutschland nicht bestückt.
Bei meinem 900er (Bj88) sitzt in dem vorderen Bereich eine 5W Lampe, die nur bei Standlicht angeht. Nun hab ich hier aber die Anleitung zu einem Bj84 900er (deutsch), bei dem da vorn eine 21/5W Lampe drinnen sitzt, die bei Abblendlicht mit 21W leuchtet und bei Standlicht mit 5W.
Spricht was (rechtliches) dagegen meinen so umzubauen? Wenn nicht, wäre es viel Aufwand? (müsste ja eigentlich nur eine neue Fassung nebst Anschluss her)
Der 900er hat doch neben den Scheinwerfern noch unterteilte Seitenlichter. Die vorn sind das Standlicht, die hinteren sind in Deutschland nicht bestückt.
Bei meinem 900er (Bj88) sitzt in dem vorderen Bereich eine 5W Lampe, die nur bei Standlicht angeht. Nun hab ich hier aber die Anleitung zu einem Bj84 900er (deutsch), bei dem da vorn eine 21/5W Lampe drinnen sitzt, die bei Abblendlicht mit 21W leuchtet und bei Standlicht mit 5W.
Spricht was (rechtliches) dagegen meinen so umzubauen? Wenn nicht, wäre es viel Aufwand? (müsste ja eigentlich nur eine neue Fassung nebst Anschluss her)