1000 Tode gestorben oder die Ängste eines 3.0 TID-Fahrers

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Danke
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SAAB
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1963
... seit längerem schiebe ich die anstehende Hauptuntersuchung an meinem 3.0 TID vor mir her, im Februar wäre sie fällig gewesen.

Zu groß meine Sorge um den 3.Motor (nun schon gut 100 Tkm alt, Auto gesamt 285 Tkm), da er ja bei der Abgasuntersuchung mindestens 4 Mal auf Höchstdrehzahl gebracht werden muss.

Ein Bekannter ist GTÜ-Prüfer, wollte den Wagen in einer Mazda-Werkstatt, für die er auch HU´s abnimmt, untersuchen.
Auf meine Frage, ob denn evtl die Werkstatt einen anderen Diesel anstatt den meinigen zur AU an den Tester hängen könnte, gab er mir zu verstehen, daß die Werkstatt bei der AU nicht pfuschen würde. Prost Mahlzeit.

Heute habe ich mich dann dazu durchgerungen und es war gar nicht gut für mein Herz :eek:

Um 14:00 an der Mazda-Werkstatt angekommen, begrüßte mich der Annahmemeister im rheinischem Dialekt: "... kommen se nisch hinterher an un wollen en neuen Motor haben ..."
Ich war verwundert und fragte, ob ihm die Problematik des V6 Diesel bekannt sei. Darauf er: "...die SAABs machen doch alle nur Probleme, datt kenn isch ..."
Na ja, was soll man von einem Mazda-Altmeister anderes erwarten ?!?

Dann fuhr er den 9-5 zum AU-Messtand, erteilte einem Altgesellen den AU-Auftrag.
Dieser Mechaniker meinte nur: "... streicheln se dem ma über de Reling, dann hält der auch dursch...", sprach´s und jubelte den Motor hoch.
Leider zeigte das Messgerät immer wieder einen Wert etwas zu hoch an, ließ die AU so nicht als bestanden gelten.
Der Geselle drehte den Motor etwa 20 Mal bis zur Höchstdrehzahl, bis das Gerät endlich auf grün schaltete.
Der Werkstattboden hinter dem Wagen war tiefschwarz vor Ruß und ich in Schweiß gebadet.

Der Altgeselle meinte, dass der ja nicht frei gefahren wäre, daher wäre alles zugerußt, ich solle ihn doch mal ab und zu auf der Autobahn freiblasen !! Toller Tipp !
Da ich den Motor nie über 3500 U/min drehe, bzw meistens sogar nur bei 2500 U/min fahre ist er natürlich nicht "freigeblasen".

Na ja, letztlich scheint alles gut gegangen zu sein, der Wagen hat die HU ohne Mängel bestanden und ich werde jetzt erstmal duschen und die Wäsche wechseln :redface:

Übrigens: bezahlen musste ich nur die HU, nicht die AU !!
Der Annahmemeister meinte nur grinsend: "... mir sinn so nett unn schenken ihnen die AU, denn dann können se keine Regreßansprüsche stellen ..."
 
Glueckwunsch. Aber dennoch: Jetzt, mit frischer HU, ist der richtige Zeitpunkt das Ding abzustossen. Du wirst erstaunt sein, wie erleichtert Du Dich nach erfolgreichem Kauf erst fuehlen wirst.
 
Irrtum, ich hab den Wagen ja erst vor einem halben Jahr zu einem absoluten Freundschaftspreis von Lars übernommen, kenne den gesamten Leidensweg des Autos nur zu gut und behalte ihn !!!

Als Zug- und Reisefahrzeug ist er unschlagbar, zudem fahre ich ihn mit 6,5 Liter Verbrauch.
 
Na erstma herzlichen Glückwunsch ...:biggrin: ... auch zum rheinischen Humor und der Ausdauer der AU-Abnehmer ...:biggrin: hach ja ...armer SAAB ... armer Besitzer :frown: ... und viel Spaß beim Weiterfahren :smile:
 
Und das nächste mal die Auspuffanlage mit einem Holz oder Kunststoffhammer verprügeln (so er keinen Kat oder RPF hat). Nach dem Anlassen gibt es dann eine gute schwarze Wolke und es ist schon mal viel raus aus der Anlage. Hab ich mal unfreiwillig gemacht (Steckverbindung reversibel trennen müssen), schwarze Nebelwand hinter mir. All das konnte sich bei der anstehenden AU schon nicht mehr lösen.
 
Zu groß meine Sorge um den 3.Motor (nun schon gut 100 Tkm alt, Auto gesamt 285 Tkm), da er ja bei der Abgasuntersuchung mindestens 4 Mal auf Höchstdrehzahl gebracht werden muss.

Die Sorge ist/war eigentlich ziemlich unbegründet. Das kurze, selbst mehrmalige Hochdrehen bis zum Abregeln kann auch der 3,0 TiD ab. Tödlich können nur häufige Volllastfahrten bei hohen Außentemperaturen sein. Die Gefahr bei der AU ist eher, daß mal ein Zahnriemen reißt. Das hat mein Onkel, Werkstattmeister bei VW/Audi schon ab und zu erlebt.

Hättest Du ihn kurz mal 10 km freigeblasen, hätten sicher 3x hochdrehen zum Bestehen der AU gereicht. :tongue: Und freiblasen heißt nicht, ihn mit 220 über die Bahn zu prügeln. Ich habe meine Diesel vor der AU immer ein paar Kilometer etwas schärfer gefahren, sprich Durchbeschleunigen im 3. und 4. Gang, aber nicht bis in den roten Bereich. So hat jeder meiner Diesel und selbst mein damaliger 3,0 TiD 2x die AU im 1. Anlauf gepackt.

Trotzdem tat es immer weh, wenn der Motor bis zum Abregeln hochgejubelt wurde. Da hört sich selbst ein V6-Diesel nicht mehr gut an. :biggrin: Zum Glück wird das bei den neueren Dieseln nicht mehr gemacht. Da besteht die AU nur noch aus Stecker rein und check-Taste drücken.
 
Schöner Bericht!!!

Bin ich froh, dass ich nen Benziner hab.........
 
man müsste doch nach wie vor AU und HU getrennt machen können, oder?
Bislang war meine Erfahrung, dass viele freie (Meister-) Werkstätten eine AU-Bescheinigung für (alte usw.) Diesel ausdrucken, wenn man sich mit denen gut versteht. Wir haben u.a. einen Diesel mit H-Zulassung ohne Kat. Was soll man da bitte messen als einfach nur brutale Abgase? AU ist hier m.E. Unsinn. Deshalb bekommt der seine AU auch ohne AU. Und jetzt fallen Steine... weia....
 
Weichei :biggrin::biggrin:

Schon mal beider AU eines 6,2L V8 Chevy Diesel dabei gewesen?? :eek::eek:

Aber ich drück dir die Daumen das er noch ne Weile hält :smile:
 
...
Bislang war meine Erfahrung, dass viele freie (Meister-) Werkstätten eine AU-Bescheinigung für (alte usw.) Diesel ausdrucken, wenn man sich mit denen gut versteht. Wir haben u.a. einen Diesel mit H-Zulassung ohne Kat. Was soll man da bitte messen als einfach nur brutale Abgase? AU ist hier m.E. Unsinn. Deshalb bekommt der seine AU auch ohne AU. ....


Ist nicht Dein Ernst, oder?
 
Ist nicht Dein Ernst, oder?

Der neuste Stand ist sogar, dass die Zulassungstelle eingesehen hat, dass ein Diesel-Oldtimer durch eine AU unangebracht leiden muss. Deshalb ist der Wagen (MB 240TD) jetzt von der AU für die HU völlig rechtens individuell befreit. AU für die HU bei H-Fzg. ist von Kreis zu Kreis individuell geregelt. Manche LK brauchen sie bei Oldtimern gar nicht bzw. fordern sie nicht ein.
 
STVZO §47a - alle PKW ab EZ01.01.1969 (OTTO) EZ01.01.1977 (DIESEL) brauchen eine AU ... (Bundesgesetz!)

:cool:
 
STVZO §47a - alle PKW ab EZ01.01.1969 (OTTO) EZ01.01.1977 (DIESEL) brauchen eine AU ... (Bundesgesetz!)

:cool:

Ja und? Wie sieht die Praxis aus? "Motor an....ja....hmmm.....doch......Abgas....hat er!"
Die AU-Plakette ist weggefallen, da AU und HU nun immer zusammen gemacht werden. Dann wird das ganze abgenickt und basta. HU-Siegel auf's Ziffernblech und gut ist.
Vor allem bei Autos mit H-Kennzeichen ist das oft (und nach meiner Meinung nach) häufig zu Recht der Fall. Was soll das Theater bei über 30 Jahre alten Autos, deren Technik vor allem
beim Diesel geradezu vorsintflutlich ist. Besser werden die Resultate im Alter nicht. Aber muss deswegen gleich der Wagen gequadert werden, nur weil es zu der zweiten Stelle hinterm Komma nicht gereicht hat?
 
Naja, die OM 615/616/617-Reihe ist bis jetzt ja nicht unbedingt als Sensibelchen aufgefallen. Das wäre der letzte Motor, um den ich mir bei ner AU Sorgen machen würde...

Pöl rein. paar Kilometer Vollgas und dann guckt der Prüfer doof, weil der Trübungswert besser ist als neu. :biggrin:
 
Hej Leute,

Danke für Euer Mitgefühl :smile:

über die Ostertage nach HH, also insgesamt gut 1000 km hat er jetzt nach der AU gehalten, läuft wie gewohnt :rolleyes:

Inzwischen bin ich schlauer, der V6 hat eher ein Autobahn-Vollgas-Thermo-Problem. kann die AU-Drehzahlorgien wohl gut ab ... trotzdem das flaue Gefühl bleibt, wenn man bei dieser AU-Rußparty daneben steht :frown:

Bei meinem letzten HU-Besuch mit dem 71er SETRA (der muss jedes Jahr zur HU) wollte ein Dekra-Prüfer allen Ernstes eine AU an dem 6,8 Liter Henschel V5 Diesel durchführen !!! :eek:
Erst nach zähem Verhandeln, ließ er sich eines besseren belehren, fand dann in seinen DEKRA-Unterlagen den Passus:

Nicht zur AU müssen folgende Fahrzeuge:
Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Fahrzeuge mit Ottomotor und einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 400 kg.
Fahrzeuge mit Ottomotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h.

Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Fahrzeuge mit Dieselmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h.
4-rädrige Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich EG-Richtlinie 2002/24/EG für 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge fallen.
Stapler.
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen entsprechen.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (länderspezifische Festlegungen sind zu beachten).
Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.


Na ja, wir Deutschen machen uns wegen allem total verrückt, müssen immer der Umweltschutz-Vorreiter sein und unsere Nachbarn drumherum lachen sich schlapp :mad:
 
@Olly

Hast Du für den 71er Setra kein H-Kennzeichen oder gibt´s das für solche Geräte nicht? Dann wäre das Thema AU doch auch vom Tisch?
 
@Olly

Hast Du für den 71er Setra kein H-Kennzeichen oder gibt´s das für solche Geräte nicht? Dann wäre das Thema AU doch auch vom Tisch?

Das H-Kennzeichen spielt da keine Rolle. Ausschlaggebend sind einzig die in Ollys Zitat angegeben Stichtage.

Siehe dazu auch: ADAC HU/AU unter "AU - befreit"
 
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