Was genau ist Gewährleistung !

ralftorsten schrieb:
Mein Gefühl sagt mir, dass du hier nachweisen müsstest, dass du die Überhitzung nicht verhindern konntest, und das stelle ich mir schwer vor... :sad: den Thermostaten, oder was sonst die Ursache war, wirst du aber sicher ersetzt bekommen... ;-) :lol:

Hallo...
mein Gefühl sagt mir, daß wenn ich mit 160 auf der Bahn unterwegs bin und ich auf den Verkehr achten muss, ich nicht die ganze Zeit auf die Temperatur achte. :) Und da mir der Wagen ohne Mängel übergeben wurde, habe ich ja auch keine Veranlassung dazu, oder? Und wenn ich den Schaden dann feststelle, weil der Motor bereits zu heiß geworden ist, greift wieder der Schadenersatz. Und der sieht Wiederherstellung vor. Würde ich jetzt mal so sehen.

Gruß
Sören
 
@JanJan: Gebe Dir eingeschränkt recht. Also bei meinem 17jährigen 8v den ich mir letztes Jahr zulegte (246tkm und Rost an sehr vielen Stellen) wäre es auch dreist gewesen, wenn ich alles hätte machen lassen, was mir der Gesetzgeber ermöglicht hätte. Aber wenn es sich um eine Sache wie die bei Tomate handelt (vorrausgesetzt der Wagen ist sonst in einem gepflegten Zustand) ist es schon okay. Jeder hier wird wohl zustimmen, dass die alten Motoren schon recht langlebig sind. Und da kann man es erwarten, dass der Händler dafür bis zu einem gewissen Grad gerade steht. Aber das wiederum hatten vor Einführung der neuen Gesetzgebung viele Händler durch Gebrauchtwagengarantien ja elegant gelöst... Da ich mich bereits heute morgen schon über die Politik in diesem Land und auf dem Kontinent aufgeregt habe, enthalte ich mich da auch jeden weiteren Kommentars zu der Qualität der Gesetzgebung.

Mit der ordentlichen Recherche kann das aber auch nur dann nicht passieren, wenn Du in der Materie fit bist. Also über mehr als ausreichende Sachkenntnisse verfügst. Und ob eine ZKD nun kurz vor dem Abflug steht, könnte ich nicht so ohne weiteres überprüfen. Oder ob das Thermostat schon in absehbarer Zukunft nicht mehr aufgeht, wird auch ohne ablassen des Kühlwassers nicht möglich sein. Und der Philosophielehrer wird diese Fähigkeiten nicht haben. Und für den ist das Gesetz nunmal auch.
 
Spitzfind schrieb:
Hallo...
mein Gefühl sagt mir, daß wenn ich mit 160 auf der Bahn unterwegs bin und ich auf den Verkehr achten muss, ich nicht die ganze Zeit auf die Temperatur achte. :) Und da mir der Wagen ohne Mängel übergeben wurde, habe ich ja auch keine Veranlassung dazu, oder? Und wenn ich den Schaden dann feststelle, weil der Motor bereits zu heiß geworden ist, greift wieder der Schadenersatz. Und der sieht Wiederherstellung vor. Würde ich jetzt mal so sehen.

Gruß
Sören

Das ist ja genaus die Frage. Wenn der Thermostat bei Übergabe des Wagens in Ordnung war (sonst wäre sofort zu heiss geworden), ist die Frage in wie weit selbstverschulden angerechnet werden kann. Ein kurzes Überhitzen macht meist noch keinen Schaden.

Hatte selber schon den Fall, daß eine bekannte mit ihrem 9000er gefahren ist. Keilriemen ist abgesprungen, weil Servoleitung geplatzt ist und das Öl auf den Riemen....
Sie hat dann angehalten, weil es irgenwann sehr heiß war und der Wagen an einer Ampel dampfte (kochte schon). Wagen abgestellt. Abkühlen lassen, Servoleitung erneuert, Wasser aufgefüllt, Riemen drauf, seitdem fährt der Wagen wieder.......

Ist halt jetzt Auslegungssache, ob dann weiterfahren, bis ZKD und evtl. mehr kaputt ist, selbst verschuldet ist....
 
War es der Thermostat??? Das ist nun die große Frage...vielleicht beantwortet Tomate sie uns.
§476 Beweislastumkehr sagt auch nur aus, daß die Sache bereits bei Erwerb "mangelhaft" also nicht defekt oder ohne Funktion war. Und das wird ein Thermostat, der nach vier Monaten nicht mehr aufgeht (falls er es denn war) dann wohl gewesen sein.

Mal eine technische Frage: Wie äußert sich denn ein T wenn es in der Art defekt ist, daß er nicht mehr aufgeht? Ist das schleichend? Bzw. falls er auf ist, kann er dann schlagartig zu gehen? Wenn es ein Transitor wäre, könnte ich es selber lösen, aber so...

Gruß
 
Spitzfind schrieb:
War es der Thermostat??? Das ist nun die große Frage...vielleicht beantwortet Tomate sie uns.
§476 Beweislastumkehr sagt auch nur aus, daß die Sache bereits bei Erwerb "mangelhaft" also nicht defekt oder ohne Funktion war. Und das wird ein Thermostat, der nach vier Monaten nicht mehr aufgeht (falls er es denn war) dann wohl gewesen sein.

Mal eine technische Frage: Wie äußert sich denn ein T wenn es in der Art defekt ist, daß er nicht mehr aufgeht? Ist das schleichend? Bzw. falls er auf ist, kann er dann schlagartig zu gehen? Wenn es ein Transitor wäre, könnte ich es selber lösen, aber so...

Gruß

Zu 1) Eben das ist das Problem...

Zu 2) Man kann es schwer erkennen, ohne ihn auszubauen. Wenn der Wagen überdurchschnittlich warm wird (nicht überhitzt), könnte es schon eine Indiz dafür sein, daß der Thermostat nicht mehr ganz öffnet und evtl. in Zukunft ganz zu bleibt. Baut man ihn aus, sieht man oft einseitige Schleifspuren. Diese bedeuten aber noch lange nicht, daß er hinüber ist. Leichte Schleifspuren können schon nach kurzer Zeit eintreten, ohne einen Einfluß auf die Funktion zu haben. Er kann sich aber auch von heute auf morgen entscheiden nicht mehr auf (oder auch zu) zu gehen.....Manche halten ewig, Manche halten gerade mal ein Jahr.....lauter Fragezeichen??????
 
mein Gefühl sagt mir, daß wenn ich mit 160 auf der Bahn unterwegs bin und ich auf den Verkehr achten muss, ich nicht die ganze Zeit auf die Temperatur achte.

Sehr abenteuerlich, die Einstellung... ;-) die Anzeigen sind so angeordnet und dazu da, dass man sie jederzeit im Blick hat. Du sollst ja nicht draufstarren, aber wenn sich der Temp.-Zeiger in Richtung rot bewegt, dann hat man das zu merken - auch bei 260 km/h (sollte das mein Saab bald schaffen dank Nordic Tuning... ;-) ), oder vielleicht gerade dann. :lol: Die Temperaturanzeige springt ja nicht auf rot, sondern steigt mehr oder weniger schnell. Also ich denke, das würde schwer, wenn es der Thermostat wäre, oder irgendwas anderes im Kühlsystem.
 
So, jetzt kommt mein Kommentar auch noch dazu (auch wenn sich´s teilweise wiederholt...):

Der Händler kann die Gewährleistung bei einem Verkauf an Privat nicht aussschliessen (in 99% jedenfalls). Bei gebrauchten Gegenständen, also auch Tomates 9000er kann er sie auf 1 Jahr beschränken.

Tut er das nicht oder schreibt "unter Ausschluss der Gewährleistung" hat der private Käufer das goldene Los gezogen: der Händler haftet für satte 2 Jahre!!!

Dabei ist es völlig egal, wie alt der Gegenstand ist und wieviele Kilometer schon gefahren wurden!!!

Auch die "Schein-Privat"-Verkäufe von Händlern werden je nach Richter meist als gewerblich betrachtet, Resultat s.o.

In diesem Fall hat der Händler eher schlechte Chancen: kann er anhand eines Übergabeprotokolls oder einer am Tag der Auslieferung durchgeführten technischen Kontrolle beweisen, dass das Kühlsystem absolut top war?
Kann er beweisen, dass Tomate den Saab mutwillig zum kochen gebracht hat?

Ich glaube nicht... die Frage ist nur, wie sich der Händler jetzt verhält - manche versuchen, den Kunden solange hinzuhalten, es auf eine Klage ankommen zu lassen usw. bis dieser entnervt aufgibt oder erst jetzt bemerkt, dass er seine Rechtschutzversicherung nicht bezahlt hat.

Ich würde versuchen, mit dem Händler ruhig zu reden, evtl. eine Kostenbeteiligung (denn so ein bisschen fahrlässig war das ja auch, oder war die Temp.anzeige defekt...) anzubieten.
Immer mit einem neutralen Zeugen an der Seite und wenn nix geht, als Argumentationshilfe ein paar Urteile aus der Praxis vorlegen...

siehe dazu www.autohaus.de

geht schneller und exakter als google
 
@ralftorsten: War auch mehr als Argumentationshilfe gedacht! :) Da mein Thermoschalter für den Kühler bis vorletzter Woche hin war, habe ich sowieso mehr als sonst auf die Temperatur geachtet.

Aber nehmen wir mal das "worst-case-scenario" an (und gleichzeitig wieder Technikfrage): Der Schlauch an der Ausgangsseite der WAPU springt ab und diese macht bei, sagen wir mal (wie schnell ist Deiner bald, ralftorsten?) 260 eine schöne Motorwäsche und der Motor dreht richtig schön hoch. Wie schnell ist denn der Motor dann am kochen (5min / 10min / halbe Stunde)? Hat da jemand Erfahrung?
 
Hey, schon mal vielen Dank für die rege Teilnahme, scheint ja doch ein Thema zu sein das einigen auf den Nägeln brennt.

Also die Frage nach dem Zustand des Wagens und dem Thermostat sind aufgetaucht. Als ich den Wagen gekauft habe schien der tiptop in Ordnung. TÜV neu, kein Rost, verliert kein Öl, zweite Hand, alle Kundendienste, steht eigentlich da wie neu - ich habe das alles als Zeichen für einen guten Zustand gedeutet.

Es hat sich aber abgezeichnet, dass der Thermostat wohl nicht mehr der Beste war weil der Ventilator erst recht spät zuschaltet, d.h. kurz vorm roten Bereich. Mir war klar, dass ich den jetzt vorm Sommer hätte austauschen müssen. Aber über den Winter hinweg war die Temperatur nie ein Problem. Sie stieg nie über "halb" hinaus.
Was jetzt am Montag Morgen passiert ist wahrscheinlich folgendes (übrigens bei ungefähr -3 C Außentemperatur): Die Zylinderkopfdichtung ist "durch" und hat eine Verbindung zwischen Brennkammer und Kühlkreislauf freigegeben. Der Druck in der Brennkammer hat dann das ganze Kühlwasser aus dem Kühlsystem gedrückt. Dadurch kam dann die Überhitzung zustande. Der Thermostat kann's also nicht gewesen sein, wenn kein Wasser mehr drin ist fühlt der auch nichts mehr. Ob dem ganzen Schlamassel ein Schaden der Wasserpumpe vorausging ist noch nicht raus.

Hat den schon mal jemand von euch einen Anspruch aus Gewährleistung durch gebracht?

Viele Grüße, Tomate
 
Na, dann sieht's doch eigentlich so aus, dass ein Schaden schon beim Kauf vorhanden war. :lol: bzw. der Händler muss das Gegenteil beweisen, und das dürfte ihm dabei schwer fallen. Wie ist man (und wer) zu diesem Vorfallshergang gekommen? Anspruch auf Gewährleistung sollte durchzubringen sein, aber mit etwas Geduld...

@Spitzfind
Ach so, aber etwas schwach als Argumentationshilfe, hm? ;-) in dem Horror-Szenario, dass du beschreibst, dürfte wohl in unter einer Minute die Kacke am dampfen sein, wenn man nicht sofort vom Gas geht... ;-) sorry, präziser geht's von mir nicht, hatt' ich noch nicht den Fall... :lol: aber dann bald, wenn mein Saab dem Tuning-Schock nicht mehr standhalten kann... :lol:
 
dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko.
deshalb hat mir einer der Händler, bei denen ich nach einem billigen Auto gesucht hab (für unter 3000 EUR) gesagt, diejenigen, die jetzt noch Fzg.e unter 3500 EUR und "als Bastlerautos" anbieten, seien "schwarze Schafe", die insofern ein Riesenrisiko eingehen, als man sie später für einen klapprigen renault 11 auf Garantie verzocken könne. ..
Also ich finde diese Gewährleistungsgeschichte mal den TOTALEN MIST!!!!
Dadurch gibts keine kleinen billig Klitschen mehr, die einen nur über den Winter bringen.

so hab ich das damals auch empfunden, und, da ich kein auto über 3500 EUR wollte ("Wertverlust ahoi! außerdem kosten alle Autos viel Unterhalt, da lass ich mal lieber mehr aufm KOnto liegen für den Fall der Fälle), hab ich mich gleich für ein r i c h t i g altes entschieden.

Und der Philosophielehrer wird diese Fähigkeiten nicht haben. Und für den ist das Gesetz nunmal auch.

das will ich aber nicht gehört haben! gerade Akademiker müssten wissen, dass sie einen Dekra-/etc.-Checkup machen sollten.
 
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