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Hallo Zusammen,
hab hier mal ne nicht technische Frage, könnte mir aber vorstellen, dass sich der Eine oder Andere von euch vielleicht ganz gut auskennt. Um genau zu sein geht's um den netten Begriff "Gewährleistung" beim Autokauf.
Aktueller Fall:
Habe mir vor ca. vier Monaten bei einem kleinen Händler einen Saab 9000 gekauft. Bin von dem Auto total begeistert. Unglücklicherweise bin ich aber diese Woche auf der Autobahn kleben geblieben weil der Motor überhitzt ist.
Sicher ist wohl, dass die Zylinderkopfdichtung durch ist. Vielleicht auch noch die Wasserpumpe, und wenn's ganz blöd gelaufen ist, dann ist Wasser in den Brennraum gelaufen und der Motor ist hin (sagt der KFZ-Meister meines Vertrauens). Reperatur zwischen 700€ und ???, je nach dem was kaputt ist.
Nun die Frage: Ist hier vom Händler was zu holen. Er muss ja als Händler beim Verkauf des Wagens eine Gewährleistung geben. Soweit ich weiß muss er zumindest im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand. Aber was genau bedeutet Gewährleistung? Ist hier für mich was drin? Und wenn ja, wie geht man am besten vor?
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir mit eurem Rat helfen könntet.
Gruß und Dank, Oli.
hab hier mal ne nicht technische Frage, könnte mir aber vorstellen, dass sich der Eine oder Andere von euch vielleicht ganz gut auskennt. Um genau zu sein geht's um den netten Begriff "Gewährleistung" beim Autokauf.
Aktueller Fall:
Habe mir vor ca. vier Monaten bei einem kleinen Händler einen Saab 9000 gekauft. Bin von dem Auto total begeistert. Unglücklicherweise bin ich aber diese Woche auf der Autobahn kleben geblieben weil der Motor überhitzt ist.
Sicher ist wohl, dass die Zylinderkopfdichtung durch ist. Vielleicht auch noch die Wasserpumpe, und wenn's ganz blöd gelaufen ist, dann ist Wasser in den Brennraum gelaufen und der Motor ist hin (sagt der KFZ-Meister meines Vertrauens). Reperatur zwischen 700€ und ???, je nach dem was kaputt ist.
Nun die Frage: Ist hier vom Händler was zu holen. Er muss ja als Händler beim Verkauf des Wagens eine Gewährleistung geben. Soweit ich weiß muss er zumindest im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand. Aber was genau bedeutet Gewährleistung? Ist hier für mich was drin? Und wenn ja, wie geht man am besten vor?
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir mit eurem Rat helfen könntet.
Gruß und Dank, Oli.