Was genau ist Gewährleistung !

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Danke
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Hallo Zusammen,

hab hier mal ne nicht technische Frage, könnte mir aber vorstellen, dass sich der Eine oder Andere von euch vielleicht ganz gut auskennt. Um genau zu sein geht's um den netten Begriff "Gewährleistung" beim Autokauf.

Aktueller Fall:
Habe mir vor ca. vier Monaten bei einem kleinen Händler einen Saab 9000 gekauft. Bin von dem Auto total begeistert. Unglücklicherweise bin ich aber diese Woche auf der Autobahn kleben geblieben weil der Motor überhitzt ist.
Sicher ist wohl, dass die Zylinderkopfdichtung durch ist. Vielleicht auch noch die Wasserpumpe, und wenn's ganz blöd gelaufen ist, dann ist Wasser in den Brennraum gelaufen und der Motor ist hin (sagt der KFZ-Meister meines Vertrauens). Reperatur zwischen 700€ und ???, je nach dem was kaputt ist.

Nun die Frage: Ist hier vom Händler was zu holen. Er muss ja als Händler beim Verkauf des Wagens eine Gewährleistung geben. Soweit ich weiß muss er zumindest im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand. Aber was genau bedeutet Gewährleistung? Ist hier für mich was drin? Und wenn ja, wie geht man am besten vor?

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir mit eurem Rat helfen könntet.

Gruß und Dank, Oli.
 
egal, wichtig ist nur, ob im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht.
Wenn da natürlich eingedenk biblischer Kilometerstände steht "als Balsterfahrzeug", gibts nix zu holen, ansonsten schon.
 
JA, der Händler muss dir eine Gewährleistung geben, soweit ich weiß, unabhängig von der Kilometerleistung. Das ist ja wohl auch der Grund, dass man inzwischen zu alte autos bei Händlern gar nicht mehr in Zahlung geben kann, da sie auf solche Autos ohne hohen finanziellen Aufwand keine Gewährleistung geben können.

Das Problem sehe ich eher bei der Art des Schadens. Auch wenn ein Scahden bestanden hat, wovon man zunächst einmal während der ersten 6 Monate ab Kauf ausgeht, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, stellt sich die Frage, was du hättest tun können, um die Überhitzung ("nur" ein Folgeschaden") zu verhindern. Mein Gefühl sagt mir, dass du hier nachweisen müsstest, dass du die Überhitzung nicht verhindern konntest, und das stelle ich mir schwer vor... :sad: den Thermostaten, oder was sonst die Ursache war, wirst du aber sicher ersetzt bekommen... ;-) :lol:
 
Metalldetektor schrieb:
egal, wichtig ist nur, ob im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht.
Wenn da natürlich eingedenk biblischer Kilometerstände steht "als Balsterfahrzeug", gibts nix zu holen, ansonsten schon.



Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren.

Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig.

Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko.

Gruss

Luxi
 
Sorry, offtopic:

@Luxi
Hey, von den Toten auferstanden? ;-) :lol: ich würd' gern mal mit dir reden - wann kann ich dich mal anrufen?
 
ralftorsten schrieb:
Sorry, offtopic:

@Luxi
Hey, von den Toten auferstanden? ;-) :lol: ich würd' gern mal mit dir reden - wann kann ich dich mal anrufen?

wie wäre es mit jezt, über Handy.????????????????????????????


Gruss

Luxi
 
Luxi schrieb:
[
Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren.

Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig.

Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko.

Gruss

Luxi

Aus dem Grund verkaufen manche Händler "im Auftrag" und im Kaufvertrag steht nicht der Händler, sondern der Vorbesitzer als Verkäufer.....
 
Die Materie ist recht kompliziert. Der BGH hat sich in einem ähnlichen Fall, sagen wir mal - eher zugeknöpft gezeigt.
Die Argumentation ist nur für Insider interessant.
BGH-Urt. v. 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
 
turbo9000 schrieb:
Luxi schrieb:
[
Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren.

Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig.

Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko.

Gruss

Luxi

Aus dem Grund verkaufen manche Händler "im Auftrag" und im Kaufvertrag steht nicht der Händler, sondern der Vorbesitzer als Verkäufer.....


Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer.

Gruss

Luxi
 
Luxi schrieb:
Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer.

Gruss

Luxi

Habe ja auch nicht gesagt, daß dies rechtlich korrekt ist, ist bloß eine "Fuscherei", mit der einige Händler das "neue" Gesetz umgehen wollen, wahrscheinlich wirds da auch bald ein Grundsatzurteil geben....
 
turbo9000 schrieb:
Luxi schrieb:
Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer.

Gruss

Luxi

Habe ja auch nicht gesagt, daß dies rechtlich korrekt ist, ist bloß eine "Fuscherei", mit der einige Händler das "neue" Gesetz umgehen wollen, wahrscheinlich wirds da auch bald ein Grundsatzurteil geben....

Hi Turbo9000

wollte ich Dir auch nicht unterstellen, ich hoffe auch dass es da bald mal ein Grundsatzurteil gibt, denn in diesen Fällen ist der Kunde voll in den Ar... gekniffen.

Gruss

Luxi
 
Luxi schrieb:
Hi Turbo9000

wollte ich Dir auch nicht unterstellen, ich hoffe auch dass es da bald mal ein Grundsatzurteil gibt, denn in diesen Fällen ist der Kunde voll in den Ar... gekniffen.

Gruss

Luxi

Hi Luxi, habe ich auch wirklich nicht so aufgefaßt und wollte es auch nicht so ausdrücken.... ;-)

Ist halt so, daß der Ahnungslose Käufer fast immer in den Arsch gekniffen ist.
So kenne ich einen Fall, der hat einen 9000 turbo gekauft mit Garantie auf alles (ausdrücklich im Vertrag erwähnt). Was nicht erwähnt wurde (wahrscheinlich irgendwo im Kleingedruckten, war, daß Turbos von der Garantie vollkommen ausgeschlossen sind (Motor incl. aller Komponenten und Getriebe).... Er hatte auf jeden Fall einen Getriebeschaden, der aus diesem Grund als Garantie abgelehnt wurde.....
Wie es zum Schluß ausgegangen ist, weiß ich nicht.
 
Hi turbo9000

Ja, das sind so ne Sachen, das schlimme ist, das die Gutachten und Anwaltskosten leicht mal den Streitwert des Ganzen übersteigen können und wie gesagt ohne RS-Versicherung, geht keiner so ein Risiko ein. Und die unseriösen schummeln munter weiter.

Gruss

Luxi
 
@Tomate: Erstmal die Frage nach der Gewährleistung: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."§434 BGB Und genau dafür leistet der Verkäufer die Gewähr. (siehe auch Lottozahlen: alle Angaben ohne Gewähr)

In Deinem Fall ist nun die Frage: Ist die vereinbarte Beschaffenheit vorhanden gewesen? Nach §476 BGB muss aber genau dieses der Verkäufer beweisen (Beweislastumkehr, innerhalb eines halben Jahres nach Kauf). Wenn er nachweisen kann, daß Du an der Überhitzung schuld bist und nicht der Zustand des KFZ sieht es schlecht aus. Aber kann er das?

Und zu der Frage, was Du von dem Händler bekommen kannst: §439 BGB: Nacherfüllung: Der K kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dazu kommen noch Schadenersatzansprüche nach §280 "so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstanden Schadens verlangen".

Das ist erstmal der Gesetzestext. Was irgendwelche Gerichte daraus machen ist eine andere Frage. Aber ich würde das dem Händler mal so vor die Füße hauen und sehen was er macht. Und vorher niemanden dran rumschrauben lassen.

So, und nun bitte die Juristen an die Front, die das wieder auseinandernehmen... :)

Gruß
Sören
 
Also ich finde diese Gewährleistungsgeschichte mal den TOTALEN MIST!!!!
Dadurch gibts keine kleinen billig Klitschen mehr, die einen nur über den Winter bringen. Und es gibt EINIGE Gebrauchtwagenkäufer, die damit Schindluder bretreiben. Die bauen dann nämlich IHRE alten defekten Teile ins den Gebrauchtwagen und bekommen das dann alles schöööön ersetzt.
Natürlich ists auch "dumm gelaufen", wenn man einen gebrauchten kauft, und 3 Wochen später der motor hoch geht. Aber mit ordentlicher Recherche des Fahrzeugs kann sowas fast nicht passieren.
 
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