Reifendimensionen

"...Abweichungen von der für den Fahrzeugtyp einstmals von der KBA erteilten Bescheinigung bezüglich Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex müssen im Fahrzeugschein nicht explizit aufgeführt sein, soweit die Werte nicht unterschritten werden oder eine bauartbedingte Beeinträchtigung des Freilaufs der Räder oder des Radstandes vorliegen..."

Das ist doch mal eine Antwort !! Wo ist das Zitat entnommen ?

Habe gestern dennoch eine Anfrage beim TÜV Nord gestartet (nachdem ich diesen Tipp mit der Suche gefunden hatte, wie viele andere Hinweise auch ...).
 
...findest du bei den durch die Neuauflage der Fahrzeugscheine vs. Briefe gegebenen Gesetzestexten. Ist ja anscheinend auch logisch *ohne Gewähr*

Bedeutet aber im Endeffekt: bei Streitigkeiten musst DU nachweisen, das entsprechende Freigabe IRGENDWANN PER GUTACHTEN FÜR DEINEN WAGENTYP vorlag. Nur die Udl's vor Ort können Dir eben nicht, wenn der montierte Reifen in deinem Fahrzeugschein nicht explizit eingetragen ist.
 
Bedeutet aber im Endeffekt: bei Streitigkeiten musst DU nachweisen, das entsprechende Freigabe IRGENDWANN PER GUTACHTEN FÜR DEINEN WAGENTYP vorlag.

Meint das auch die Einzelabnahme einer Rad-Reifen-Kombination an einem vergleichbaren Fahrzeug (im Klartext: Wie hier immer wieder zu lesen ist, kann 205/50 auf 16" nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Wenn ich's nun aber recht verstehe, muß ich die Eintragung evtl. gar nicht haben, sondern im Streitfalle nur nachweisen können, dass ein solches (Einzel-)Gutachten für ein Fahrzeug meines Wagentyps einmal erstellt wurde? :redface: ??)
 
Meint das auch die Einzelabnahme einer Rad-Reifen-Kombination an einem vergleichbaren Fahrzeug (im Klartext: Wie hier immer wieder zu lesen ist, kann 205/50 auf 16" nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Wenn ich's nun aber recht verstehe, muß ich die Eintragung evtl. gar nicht haben, sondern im Streitfalle nur nachweisen können, dass ein solches (Einzel-)Gutachten für ein Fahrzeug meines Wagentyps einmal erstellt wurde? :redface: ??)

Eine Einzelabnahme (wie der Name schon sagt) ist nicht allgemein gültig, sondern nur für das entsprechend geprüfte Fahrzeug. Es gibt aber auch einige TÜV-Prüfer, die eben genau diese per Einzelabnahme geprüften Fahrzeuge (üblicherweise durch Brief- oder Fahrzeugscheinkopie) als Vorlage für Ihre eigene Einzelabnahme nehmen.

Wenn Du mit 16" Rädern auf Deinem Saab 900 fährst, und diese Räder, und was noch viel wichtiger ist, die 205er Reifen, nicht durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle abgenommen worden sind, riskierst Du nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern unter Umständen sogar Deinen Versicherungsschutz (Fahren ohne Versicherungsschutz = 7 Punkte in FL zzgl. eventuell auftretender finanzieller Belastungen im Falle eines Unfalls).

Deshalb mein Tip: Lieber abnehmen lassen (mit Hilfe einer Briefkopie im Allgemeinen kein Problem, wenn die anderen Voraussetzungen wie Abrollumfang, geringfügige Spurweitenänderung, und natürlich die Freigängigkeit der Räder gewährleistet sind), kostet meist nicht mehr als 44 Euro, und man kann das Autofahrerleben wieder ohne Schweissausbrüche und Zitterattacken beim Anblick der Rennleitung geniessen.


MfG
 
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