Kaltlaufregler vorhanden, trotzdem nur Euro 1?

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SAAB
9-3 II
Baujahr
2003
Turbo
FPT
Hallo zusammen,

voller Freude habe ich bei meinem kürzlich erworbenen 900 Ier von '93 festgestellt dass ein KLR verbaut ist. In den KFZ Papieren waren mehrer ABE eingetragen, da geht es aber wohl um Naben und Felgen. Heute kam der Steuerbescheid - Euro 1, 302 Euro :frown:. Was muss ich tun damit das Fahrzeug auf Euro 2 umgeschrieben wird? Wer ist dafür verantwortlich? TÜV? Zulassungsstelle?

Liebe Grüße aus dem Rheinland
 
Wenn der KLR verbaut ist, aber nicht vom TÜV abgenommen und somit auch nicht in den Papieren steht, kann auch keine Euro2 Einstufung erfolgen. Ich würde mal zum TÜV fahren und das eintragen lassen. Dann klappt es auch mit der richtigen Abgasnorm und KFZ Steuer.
 
@marco53919
Du gehst zur Saab-Werkstatt (oder Oldtimer-Werkstatt Deines Vertrauens (zu irgendeiner beliebigen HU-Stelle würde ich damit nicht gehen). und deren HU/AU Hausprüfer*in bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau und dass die Abgaswerte nun auch der EURO 2 Norm entsprechen.
Und mit den Papieren mußt Du zur Zulassungsstelle und die Umschlüsselung vornehmen (und dann wird da auch der KLR eingetragen, so war es bei meinem früheren 87er Cabrio).

A) Was mich wundert: War denn der KLR bisher nicht eingetragen (also in den Papieren des Vorbesitzers?) Und falls nicht, stellt sich doch die Frage: Warum nicht? Ist schließlich der einzige Grund, einen KLR einzubauen ...
B) Darüber, daß der Verbau eines Matrix-Kats die bessere Methode ist, um nachhaltig auf Euro 2 zu kommen, steht hier im Forum ausreichend viel zum Nachlesen.
C) Und in der Tat ist (entsprechenden Zustand vorausgesetzt) das H-Gutachten mit entsprechender Änderung der Zulassung eine Alternative zur Steuerersparnis im Vergleich zu EURO 1.
 
Wenn ich es richtig weiß, ist es ein 900i, für den gibt es keinen Matrix Kat, zumindest mit Typengenehmigung
Wenn der KLR montiert ist, sollte er natürlich eingetragen sein, siehe Punkt 14.

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Danke für die Feedbacks!

Klar, H Kennzeichen ist eine Alternative, habe ich bei meinem anderen 900er auch machen lassen und war kein Problem, klappt bei dem neuen sicherlich auch - aber, mit H Kennzeichen immernoch € 192,- Steuer plus das Gutachten (hat mich € 134,- beim TÜV gekostet). Mit eingetragenem KLR nur € 154,- Steuer im Jahr. Natürlich geben wir das gesparte Geld min. 10 x bei Scandix und Co. im Jahr aus, aber warum nicht nutzen wenn vorhanden? Brauche ich dazu noch eine ABE? Bin der Meinung hier im Forum was gelesen zu haben. PS, der Motor läuft super rund ohne Probleme (mit Ausnahme der Kupplung, die kommt bald dran :-)...)...
PPS, im Feld K ist lediglich B103/3* eingetragen (beim anderen 900er steht da nichts in dem Feld...).
 
Wenn ich es richtig weiß, ist es ein 900i, für den gibt es keinen Matrix Kat, zumindest mit Typengenehmigung
Wenn der KLR montiert ist, sollte er natürlich eingetragen sein, siehe Punkt 14.

Anhang anzeigen 231008

Ja, ist ein 900i16. Beim (jetzt) Oldie und dem neuen stand/steht Schadstoffarm E2, nicht EURO2 im Feld 14 und ist laut Dame vom Hauptzollamt eben nicht EURO2
 
Wenn Du mir per PN Deine Mailadresse schickst, sende ich Dir ABE, Anleitung und das Blanko für die Einbaubestätigung. Grüße! Torben
 
Schadstoffarm E2 ist, verwirrenderweise, Euro1.

Und leider fanden sich damals nicht genügend Interessenten um den Matrix-Kat auch für die Sauger abzunehmen, daher blieb es bei dem für die Turbos.
 
Falls du einen Beleg vom Vorbesitzer über den fachgerechten Einbau des KLR durch ein Werkstatt findest, kannst du dir die Steuerersparnis evtl. sogar rückwirkend anrechnen lassen.
 
Das es hier um einen non-Turbo ging, war mir nicht klar ... hatte im Profil nur etwas von FPT gelesen ...

@turboflar : Zur Klarstellung: der Vorgang einer Umschlüsselung der Abgasnorm bezieht sich immer nur auf den aktuellen Halter*in und die Zeit, in der das Fzg. in dessen Besitz angemeldet ist. Wir hatten das Thema oft bei der Umschlüsselung der 9000er. In diesem Falle also höchstens für die paar Wochen seit Umschreibung auf den hiesigen TN. Was ich aber anzweifeln würde, daß die Zulassungsstelle das mitmacht. Die werden nicht auf ein (altes) Einbaudatum gucken, sondern auf das Datum, an dem eine Prüfstelle die Einhaltung der EURO 2 Norm bestätigt. Was eben im Vorbesitz offenbar nicht vorgenommen wurde, warum auch immer.
 
Falls du einen Beleg vom Vorbesitzer über den fachgerechten Einbau des KLR durch ein Werkstatt findest, kannst du dir die Steuerersparnis evtl. sogar rückwirkend anrechnen lassen.
AU-Werkstatt oder Tüv beschreiben den Zustand, STVA erteilt die Betriebserlaubnis - Stichtag für alles ist immer die Erteilung der Betriebserlaubnis. Eine ( nicht unwahrscheinliche ) Chance ist ein Übertragungsfehler des StVA bei der Umsdchreibung
 
Betrift nicht den TE : Sondern nur die wenigen 901-Non-Turbo Fahrer, die noch immer freiwillig jährlich 302 Euronen für Euro 1 abdrücken, statt nur 154 € für Euro 2 mit KLR an Steuern zu zahlen (was ich seit 20 Jahren ohne technische oder bürokratische Probleme mache) :
Im Markplatz wird so ein rares Teil, ein wegen Export ins Ausland unnötiger, ausgebauter KLR mit KBA- Zulassungsunterlagen und Einbauanleitung angeboten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Troll für den Hinweis. Die Alternative ist ja das H Kennzeichen, dann sind es "nur" 192 Euro.

PS, kurzes Update: Bin mit den mir hier zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Werkstatt meines Vertrauens gegangen, die haben bestätigt das Gerät eingebaut zu haben. AU musste dann noch gemacht werden und dann bin ich damit zur Zulassungsstelle. Haben da D3 eingetragen - alles gut :-)
 
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