Heute beim TÜV: Fahrersitz wackelt vertikal und Handbremse zieht schief

Mensch, sei doch froh das er den Nagel entdeckt hat! Auch ein wackelnder Sitz ist ein glasklarer Mangel den er notieren muß und die Handbremse hat einseitig gezogen - Punkt und basta!

Ich würde mich auch ärgern - aber garantiert nie auf die Idee kommen, einen gewissenhaften Prüfer öffentlich als "Schnösel" zu titulieren, nur weil er Mängel entdeckt hat.

Ein Blaukittelchen, welches im Verlaufe der §29er bei einer meiner Schlorren einen Nagel in der Lauffläche entdeckt, bekäme zusätzlich ein Freibier nach Dienstschluß. Eine angeblich lose Sitzbefestigung dagegen würde zu einem unmittelbar vorort durchgeführten technischen Lehrgang führen. Damit wäre das Bier wieder weg. Würde ich dagegen meine Karre mit einer über das Toleranzmaß hinaus einseitig ziehenden Feststellbremse vorführen, dann gäbe es wegen fortgesetzter Blödheit meinerseits zur Selbstbestrafung einen Monat lang nur Sprudel.

Zur Grobkontrolle der Bremse reicht - zumindest als behelfsmäßige "Unterwegslösung" - ein ebener Schotterweg. Bremse bis zur ersten Raste ziehen, bei der mindestens ein Rad blockiert. Braucht es dann bis zum Blockieren des zweiten Rades mehr als eine zusätzliche Raste, ist mit an Tatsache grenzender Wahrscheinlichkeit die Bremse schief. Sind es bis zum Block beider Räder insgesamt deutlich mehr als fünf Rasten, hat entweder jemand an der Grundeinstellung gefummelt, neu eingebaute Seile haben sich gereckt oder die Bremse wurde ellenlange Zeit nicht mehr nachgestellt.

Klaro, solch ein Kiesweg-Bremsenprüfstand ersetzt keinen ordentlichen Test - und taugt auch zugegebenermaßen nur bedingt - aber es gibt durchaus Situationen, in denen man zwischendurch mal g'schwind die Handbremse testen möchte. Beispielsweise dann, wenn man ein Gespann am Hang abstellen muß, keine Keile zur Hand sind, die Bremsanlage des Trailers auch schon bessere Zeiten erlabt hat - und man verständlicherweise nicht nur durch eingelegten Gang seinem Getriebe die allerletzte Sicherung anvertrauen möchte.

Wer allerdings in eine derartige selbstverschuldete Situation kommt, sollte sich die verdiente Prügel abholen - bedeutet - zur Strafe ebenfalls mindestens einen Monat lang nur Sprudel.
 
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