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Hallo Scotty57,
gerne würde ich weiteres in dieser Angelegenheit unternehmen. In der Tat sind Verjährungsfristen u.U. ein Problem, aber wie lange sind diese bei Betrug?
Das mit der PM hab ich noch nicht gemacht - bitte kurze Info dazu - Danke.
@ StRudel: M.E. hat jeder Gebrauchtwagenhändler die Pflicht, wenn er das zu verkaufende Fzg. ausdrücklich als "Unfallfrei" deklariert, das Fzg. entsprechend genau zu untersuchen, um diese Eigenschaft zusichern zu können. Wenn sich dann hinterher etwas derartiges herausstellt und ein Gutachter der Meinung ist, eine Fachwerkstatt bzw. Händler hätte hier eindeutige Indizien für das Einleiten einer entsprechende Untersuchung erkennen können und hat dies dann nicht gemacht, liegt für mich der Vorwurf des Betrugs nahe.
@ Kaiger: Seid froh und glücklich und hoffentlich bleibt das auch so. Ich habe mir diesen Ärger und finaziellen Schaden auch nicht herbeigesehnt. Wollte einfach nur weiterhin SAAB fahren.
@ janira: Ich weis ja nicht wie man Schadenhöhen ausser durch nackte Zahlen in EURO definiert, aber für mich sind € 4.400,-- ne Menge Geld. Und bei Verformungen an Rahmenteilen mag ich schon von erheblichem Schaden sprechen.
Es geht aber nicht nur um die Kosten für die Reparatur sondern auch um die Wertminderung. Denn da ich ja nun vom Unfallschaden Kentniss habe, muss ich im Falle eines Verkaufs des Wagens diesen Schaden wahrheitsgemäss angeben und habe damit sicher einen geringeren Erlös als ohne diesen Umstand.
Im Übrigen hätte ich den Wagen gar nicht erst gekauft, wenn ich von diesem Unfall gewusst hätte, auch wenn er eventuell ordnungsgemäss repariert worden wäre.
Aber hier liegt ja Vortäuschung falscher Tatsachen und zusätzlich noch Pfusch und Schamperei vor.
Wo auch immer das passiert ist, jeder Händler, der ein gebrauchtes Fzg. weiterverkauft und gewisse Eigenschaften wie Kilometerleistung und Unfallfreiheit vertraglich zusichert, hat auch die Pflicht, dies zu kontrollieren!
Von einer Privatperson kann das wiederum nicht erwartet werden. Das ist einer der Gründe, unabhängig von MwSt. und Garantie, weshalb Händler ihre Fahrzeuge teurer anbieten als Privatverkäufer.
@ iampepa: Du hast leider nur zu Recht!
ja, ein paar bilder wären schönSollte der Wagen als Unfallfrei deklariert gewesen sein, so ist der Verkäufer(Händler) in der Pflicht.
(Ich kenne mich aber nicht so genau mit der Rechtssprechung aus)
Ein Freund von mir hatte solch einen Fall erlebt. Die Airbagleuchte war verdunkelt, wurde nur durch Zufall entdeckt(Jahre später),
der Wagen war schwer verunfallt...Der Verkäufer (Händler) musste seiner Zeit dafür gerade stehen.
Wenn der Händler nicht in der Lage ist, den Unfallfreien Zustand eines Kfz zu bestimmen, darf er dies nicht als Verkufsargument aufführen, ohne mit Konsequenzen zu rechnen....
auch der Ausgang interessiert uns hierIch habe es ja schon mal angedeutet, aber um Probleme zu erleben (lt. Sachverständigengutachten: Unfall, Händler sieht das aber ganz anders), muss man nicht zum Griechenlandimporteur, das geht auch bei bekannter Adresse im hohen Norden. Ich habe es lange freundlich und verständnisvoll versucht.
Klage auf Wandlung des Kaufvertrags ist nun anhängig.
Warten wir ab, wie das Gericht das sieht.
Als Erkenntnis bleibt vorläufig nur:
Augen auf beim Gebrauchtwagen Kauf und lieber Geld in einen Kenner/Spezialisten investieren, als hinterher draufzuzahlen.
Die Rechtssprechung ist da sehr schwierig!
Du hast freilich Recht, daß eine fünfstellige Schadensumme je nach Betriebsgröße eine Marginalie darstellt - aber ich kann Dir aus eigener Erfahrung versichern, daß auch ein Konzern der Größe von (z. B. ) SIXT selbst Bagatellschäden über Jahre akribisch nachverfolgt.P.S: ich verstehe das 4400€ für dich viel Geld ist, aber für die meisten Autohändler sind das nicht einmal Kleingeld, sondern gerade die Kaffeekasse, dementsprechend können dich das Leben (Rechtlich) schwer machen, einfach weil sie viel Geld für gute Anwälte haben
Kann ja jeder seine Meinung haben, aber wo er (Janira) Recht hat, hat er leider Recht. Ich darf das aus eigener Erfahrung bestätigen. Für den Nicht-Rechtswissenschaftler mag der Fall klar sein, diese unsere Rechtsprechung hat da unglaublich viel Spielraum, und ein Privatgutachten ist vor Gericht nicht verwertbar, es kann maximal Zweifel an einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Gutachters sähen, das aber trotzdem zunächst der Kläger zu zahlen hat. Da gehen schnell 1000de über den Tisch.Boa Typ, was geht eigentlich bei dir? Du warst doch fertig hier bei uns oder?
Erspar uns doch endlich deine immer gleiche Leier und verzieh wieder da hin wo du her gekommen bist
................wobei diese aber nicht mein Recht schützt, sondern lediglich eine Versicherung für die Kostenübernahme von Streitigkeiten ist, die entweder durch Anwälte oder durch ein Gericht entstehen.Ganz allgemein sehe ich heutzutage (leider) die Notwendigkeit einer Rechtschutzversicherung...
Das kann man natürlich auslegen wie man will...................wobei diese aber nicht mein Recht schützt, sondern lediglich eine Versicherung für die Kostenübernahme von Streitigkeiten ist, die entweder durch Anwälte oder durch ein Gericht entstehen.
Nichts anderes habe ich geschrieben: Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Anwalt oder durch ein Gerichtsverfahren entstehen. Vergleiche sind natürlich inkludiert.Das kann man natürlich auslegen wie man will...
Persönlich würde ich es dort melden, dann ruft mich ein Anwalt zurück und klärt mich über mein Recht auf und die Erfolgschancen.
Dann lehne ich mich zurück und lasse die machen.
Oder er bietet eine Summe X, damit man nicht klagt über Sie, auf jeden Fall ist das bei meiner in der Schweiz so...
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