Fragen zu Autoverkauf/Abmeldung

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Danke
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Turbo
weiß nicht
Hallo,
Ich weiß, dass man das nicht machen sollte, aber ich habe dem Käufer meines Volvo zugesagt, ihn das Auto noch auf mich angemeldet überführen zu lassen. Wie genau funktioniert die Abmeldegeschichte dann? Kann er den Wagen einfach bei seiner eigenen Zulassungsstelle ummelden oder sollte ich den Brief einbehalten, ihn mit meinen Kennzeichen die Überführung machen und mir dann diese zusenden lassen, um die Karre persönlich abzumelden? Gibts es Möglichkeiten mich weiter abzusichen? Ich meine der Mann macht einen ehrlichen Eindruck, ist Familienvater und deutsch (ich hoffe man versteht was gemeint ist) aber sicher ist sicher.

MfG Dimmi
 
Mit dem Schein kann er den Wagen abmelden, aber zu anmelden braucht er dann den Brief (+ Doppelkarte, TÜV-Papiere etc.).
Also am besten du gibst ihm den Schein mit und sobald er dir die Abmeldebestätigung gefaxt hat kannst du ihm den Brief schicken. Dann muss er halt zwei mal zur Zulaste, aber sischerissischer und sischwiesisch.
 
edith zum Ummelden braucht er auch alle Papers, geht also nicht.
 
Den Stress will er sich ersparen, hat dafür auch 50€ auf das Maximalgebot draufgelegt. Was mich auch interessiert: Wie lange dauerts vom Ummelden bis ich wieder ein Auto auf mich zulassen kann, ohne dass ich auf einmal einen "Zweitwagen" habe. Oder vielleicht hab ich da verkehrte Vorstellungen von dem Amtsgetue? Ist mein 3. Auto und ich blick da immer noch nicht ganz durch
 
moin, aus meine sicht gibts 3 möglichkeiten:

a.) selber abmelden, kurz-zeit-kennzeichen auf dich (vorher mit der versicherung reden, daß das kzk auf den existierenden vertrag läuft) und überführen & kohle empfangen (null risiko)

b.) du sendest ihm brief, schein & schilder, er meldet um, sendet dir die schilder und du überführst (mittleres risiko, da das auto schon umgemeldet, du aber noch kein geld hast)

c.) abmelden und mit trailer überführen ...
 
Hallo,

einfach und etwas unsicher wie ich es schon ein paar Mal gemacht habe:

Geld kassieren (Komplettbetrag), alle Papier und Schlüssel abgeben, Kaufvertrag mit dem Zusatz, dass das Fahrzeug vom Käufer innerhalb von 3 Arbeitstagen umgemeldet werden muß und Zusatz, dass Schäden ab Verlassen der heimischen Garage (Datum und Uhrzeit, ganz wichtig!!!) zu Lasten des Käufers gehen. Dann kannst Du noch Deinen Versicherungsmenschen informieren, dass das Auto verkauft ist und die Versicherung kündigen.
Risiko: der Käufer baut bis zum Ummelden einen Unfall und kann oder will nicht zahlen. Dann muß Deine Versicherung zahlen. Hast Du den Abmeldeschein nach einer Woche nicht, läßt Du das Auto polizeilich stilllegen (mit dem Kaufvertrag ist das eigentlich kein Problem, selbst wenn es dann schon in Weißrussland oder sonstwo sein sollte).

Wichtig ist eben, dass Du den gesamten Kaufpreis bei Übergabe bekommst (am besten Bargeld, Scheck oder Überweisung ist nicht so gut, das kann wieder rückgängig gemacht werden).

Bei mir hat das bisher immer funktioniert. Mußte noch kein Auto zwangsstilllegen lassen. ;-))

Grüße aus dem Sauerland
willie
 
...maaaaaann, das ist in Schweden viiiiiiiiel einfacher:

- Kaufvertrag unterschreiben
- Versicherung anrufen und Kennzeichen durchgeben (damit hast du Versicherungsschutz)
- die Ummeldekarte ausfüllen und in den Briefkasten geschmissen


FERTIG! TaaTaa!!

- reinsetzen, Schlüssel rumdrehen, mit neu erworbenem Auto wegfahren

Wir Deutschen haben uns eben suuuuper bürokratisch...hauptsache viele Schreibtischtäter beschäftigen und viel Geld abkassieren...
 
poorwillie schrieb:
Hast Du den Abmeldeschein nach einer Woche nicht, läßt Du das Auto polizeilich stilllegen (mit dem Kaufvertrag ist das eigentlich kein Problem)

vorbemerkung: es kann sein, daß sich hier etwas verändert hat, dann berichtigt mich !

zwangsstilllegung nicht möglich, wenn Adresse falsch / auto-standort unbekannt. dann muß KFZ-Steuer vom alt-besitzer weiterbezahlt werden.
so ist es einem bekannter ergangen und nur durch zufall ist er nach 8 monaten auf eine anzeige gestoßen, die sein altes auto beschrieb und zum besichtigungstermin hat er gleich die trachtentruppe mitgenommen.
 
Zum Thema Saisonkennzeichen ? Was bringt das eigentlich fuer Vorteile ggü. An- und Abmelden bei Bedarf ? Ist mir irgendwie entgangen...

/To
 
Daß man nicht jedes Jahr zwei Mal über mehrere Stunden in der Zulassungsstelle sitzt?

Daß man sich den halbjährlichen Papierkram mit der Versicherung spart?
 
targa schrieb:
Zum Thema Saisonkennzeichen ? Was bringt das eigentlich fuer Vorteile ggü. An- und Abmelden bei Bedarf ? Ist mir irgendwie entgangen...

/To
wenn man(n) wie ich, ein sommer- und ein winter-auto hat, erspart es laufereien
(ansonsten siehe AERO84)
 
2 Stunden Zulassungsstelle ? Ich wohn' nicht in Essen! Und soo viel ist das mit dem Papierkram auch nicht, immerhin kann man immer, wenn man meint, die Versicherung wechseln.

Saisonkennzeichen:
weniger Lauferei, aber teurer, weil sich die Versicherung nicht drum schert und kaum Nachlass gewährt ?!

Also nur was fuer faule und reiche?

/To
 
targa schrieb:
Also nur was fuer faule und reiche?

/To

hääää, bei meiner konstruktion läuft alles auf einen -x% vertrag
(wenn du noch nicht soviel % hast, pech, aber laß solche sprüche, da kontra-produktiv !!):mad:
 
watt? Jag forstar inte!
 
targa schrieb:
watt? Jag forstar inte!
Er meint wahrscheinlich damit, dass sich bei einer HALBjahresversicherung deine GANZjahresversicherungsprämie ganz einfach HALBiert. Nix mit teurer und so...förstår du nu?
 
Richtig! Bei Saisonkennzeichen werden sowohl Versicherungsprämie als auch KFZ Steuer auf den Tag genau ausgerechnet. Die crux ist, dass das jeweilige Fahrzeug > 6 Monate zugelassen sein muss, um im Verlauf eine höhere SF zu erreichen.
 
einspruch: vielleicht abhängig von der Versicherung
cab: 04-10 = 7monate VW: 11-03 = 5monate -- in einem vertag und ich sinke und sinke ... von SF zu SF
(tip: VHV)
 
Ah! Danke, das war mir völlig palle bisher. . . könnte noch wichtig werden. Na, das erste Angebot sind ca. 500 EUR im Jahr, da kann sich ein Fast-Versicherungsanfänger nicht beklagen.
 
hb-ex schrieb:
einspruch: vielleicht abhängig von der Versicherung
cab: 04-10 = 7monate VW: 11-03 = 5monate -- in einem vertag und ich sinke und sinke ... von SF zu SF
(tip: VHV)
Du hast ja auch 12 Monate ein Auto auf dich zugelassen ;) ;) ;)
(dazu noch in einem Vertrag)
Hättest du nur deinen VW zugelassen, wäre es sicher anders...
 
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