Getriebe/Ma - Eintragung 6er primär mit Vollturbo

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1989
Turbo
FPT
Hallo zusammen,

900 turbo Cabrio von 1988

ich fahre nach Getriebetausch (automatik auf manuell) seit neuestem einen Vollturbo mit 6er Primärantrieb. Nun muss ich das Getriebe eintragen lassen. Vorab alle Dokumente/ Fotos geschickt, soweit so gut. Im Nebensatz fragt der Gutachter nun noch nach einem Nachweis, dass im Getriebe (laut ABE) ein 7er Primär verbaut ist.
Nun stehe ich da :-)
Fall jemand ein Foto von einem 7er Primär im eingebauten Zustand hat (also nicht Getriebe auf der Palette, sondern im Auto), auf dem der Gutachter dann die Zähne zählen kann, würde mir das vermutlich schon reichen. Er wird sicher nicht auf der Prüfbühne den Primärdeckel abmachen, um nachzusehen :-)

Oder hat sonst jemand erfolgreich ein 6er Primär auf einen Vollturbo (1988) eintragen lassen? Falls ja, wie?

Danke
 
ein 88er turbo 16 mit Kat hat ab Werk ein 55602 verbaut, also serienmäßig einen 6er Primärantrieb. Entsprechende Dokumentation ( Werkstatthandbuch) finde ich hier bestimmt
Gib mal Deine Getriebenummer

(BTW: ich hab Dutzende von A zu M Umbauten in Kundschaft, eingetragen hat das keiner, die ABE beinhaltet doch beide Getriebeversionen )
 
Es wird sich beim Umbau des Geriebes aber Feld T ändern. Somit ist laut geltendem Recht eine Eintragung zwingend notwendig.
Ob ein nicht eingetragener Umbau bei einer späteren Hu oder einer sonstigen Begutachtung auffallen wird steht natürlich in den Sternen. Ich vermute eher nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein 88er turbo 16 mit Kat hat ab Werk ein 55602 verbaut, also serienmäßig einen 6er Primärantrieb. Entsprechende Dokumentation ( Werkstatthandbuch) finde ich hier bestimmt
Gib mal Deine Getriebenummer

(BTW: ich hab Dutzende von A zu M Umbauten in Kundschaft, eingetragen hat das keiner, die ABE beinhaltet doch beide Getriebeversionen )
Das klingt sehr gut, vielen Dank!
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ein 88er turbo 16 mit Kat hat ab Werk ein 55602 verbaut, also serienmäßig einen 6er Primärantrieb. Entsprechende Dokumentation ( Werkstatthandbuch) finde ich hier bestimmt
Gib mal Deine Getriebenummer

(BTW: ich hab Dutzende von A zu M Umbauten in Kundschaft, eingetragen hat das keiner, die ABE beinhaltet doch beide Getriebeversionen )
Allerdings handelt es sich bei meinem um eine US Version. Hatte ab Werk keinen Kat, ist nachgerüstet.

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Allerdings handelt es sich bei meinem um eine US Version. Hatte ab Werk keinen Kat, ist nachgerüstet.

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das ist nicht möglich, in US waren schon Ende der 70er Fahrzeuge ohne Kat nicht zulassungsfähig (schon der seinerzeit von Flitzfuss importierte 78er 99Tu hatte G-Kat)
 
... eine US Version. Hatte ab Werk keinen Kat, ist nachgerüstet.
das ist nicht möglich, in US waren schon Ende der 70er Fahrzeuge ohne Kat nicht zulassungsfähig (schon der seinerzeit von Flitzfuss importierte 78er 99Tu hatte G-Kat)
wie HFT erwähnt, ab mitte 70er hatten alle US-Versionen einen Kat; alle 99 GLE für den US-Markt waren bereits mit Kat ausgestattet, d.h. ab 1975!

Wenn Deine eine US-Version ist, wird es irgendwo Verkabelung haben, die auf dem Kat hinweisen! Lambdasonde wurde auch entfernt? Wurde von Dir importiert oder hatten andere schon Ihre Finger am Fahrzeug reingesteckt?
 
Der Kat. Ist ja wieder drin, nur nach seinen Angaben nachgerüstet.
 
Der Kat. Ist ja wieder drin, nur nach seinen Angaben nachgerüstet.
Korrekt. Aber dann ist dieser Info (vom Vorbesitzer) falsch. Entschuldigt die Verwirrung.

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45614 ist zu kurz übersetzt (Kegel/Tellerrad 9.35, 55602 = 9:33).da muss ein 7er Primärantrieb rein.
De facto ist jetzt aber ja das 6er vom Foto oben drin das ist ja mein Problem was tun?

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Einen 7er Primär einbauen, den Prüfer zum Einbautermin dazuholen.
 
Klar hat der Prüfer nach Feierabend Lust einen Kundenbesuch zu machen.
Ich denke das Foto von einem 7er dürfte reichen, wenn er entspannt ist.
Wenn er es genau wissen will wird er eh fahren wollen. Dann drehzahl und Geschwindigkeit notieren und dann Rückschlüsse auf die Übersetzung ziehen.
Kann man nachher zwar immer und alles umbauen, aber um sicher zu gehen musst du ihn fragen was er minimum sehen möchte.
 
Du hast immer Phantasie...Der Prüfer wird doch auch HU in verschiedenen Werkstätten machen und er hat sich schon sachkundig bezüglich des Primärs gemacht.
Dann sucht man sich eine Werkstatt in die er geht und die den. Primär tauscht.
Wenn er eh da ist wirft er einen Blick solange der Deckel noch offen ist. Eingebaut muss das Teil ja auf jeden Fall.
Was soll ein Foto beweisen?
 
Mal eine, vielleicht doofe, Frage:
Ist es nicht technisch das einfachste, einen 7 er Primär-Zahnräder-Satz (so er einen besorgen kann?) nachweisbar und deutlich sichtbar am jetzigen Getriebe mit dem kurzem Diff zu verbauen, als das Differential zu wechseln? Oder liegt das Problem eher daran, den aaS zu überzeugen?
 
Der aaS geht, wenn er sonst keine Infos hat, nach der Getriebenummer.
Da die ABE die Kombination mit der Getriebenummer nicht vorsieht, muss man ihn anders überzeugen. Und natürlich muss man ihn fragen was er verlangt. Da können wir hier rumrätseln wie die Weltmeister, es bringt aber nix. Vielleicht reicht ihm ein Foto was man ihm digital zur Verfügung stellt was er der Dienstleistung anhängt um nachträglich nachweisen zu können, dass er alles richtig gemacht hat. Vielleicht will er es aber genauer wissen. Darüber muss man mit ihm sprechen.

Abgesehen davon ist es kein Problem und absolut ratsam ein 7er Primär einzubauen.
 
Es kann gut sein, dass ihm ein Foto schon reicht. Mittlerweile haben ich sogar eins.
Die Frage, die ich mir stelle, ist einfach:

a) versuche ich mit entsprechender Dokumentation zu "beweisen", dass ein 6er bedenkenlos und vorschriftsgemäß verbaut werden kann

oder

b) "überzeuge" ich mittels Foto, dass die 6er Getriebenummer auf 7er umgerüstet wurde

Beides geht eben nicht. Ich muss mich entscheiden.

@hft konntest du im Bezug auf Option a) noch etwas finden? Du sprachst von Dokumenten / WHB, die ggf noch hilfreich sein könnten

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da gibt´s nix nachzusehen, das was Du da gebaut hast ist schlicht nicht zulässig ( und fährt sich...."unbefriedigend" ) Durch die kurze Übersetzung sind alle Emmisionsprüfungen der ABE (Geräusch wie Abgas ) hinfällig.
und a) wäre kein Beweis sondern ein Betrug.

Bau um
 
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