Bayern ist groß und hat zwei neue Bundesländer als Nachbarländer, d. h. je nachdem wo Du wohnst, könnte es sich lohnen ins Nachbarbundesland zu fahren. Dort ist halt die DEKRA fast 30 Jahre alleine für Einzelzulassungen nach §21 StVZO zuständig gewesen, während in den alten Bundesländern der TÜV das Monopol dafür hatte. Aus dem Motorradbereich kenne/kannte ich Leute, die schon vor Jahren für Einzelzulassungen in den Osten gefahren sind. Einfach, weil da mehr einfacher und damit eben auch billiger ging. Etwa die Beschaffung der technischen Daten für importierte Oldtimer u. ä. m., also das, was Du, Armin jetzt brauchst.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Wahrscheinlich brauchst Du den ganzen Quatsch aber gar nicht! Ich habe mich vor ein paar Jahren mal schlau gemacht, wie ich ein niederländisches Fahrzeug in Deutschland zulassen kann. Das Ergebnis: Wenn das Fahrzeug eine EG Typgenehmigung hat, dann steht die auch in den niederländischen Papieren und irgendwo am Fahrzeug, beim Saab vermutlich auf einer Plakette vorne auf der Traverse. Einfach mit dem Auto zur nächsten Wald- und Wiesen-Prüfstelle von TÜV, DEKRA, GTÜ oder wem auch immer, eine 08/15-Hauptuntersuchung machen lassen und mit den niederländischen Fahrzeugpapieren und der Bescheinigung über die HU zur nächsten Zulassungsstelle und wie jedes andere Gebrauchtfahrzeug ganz normal zulassen.
Alle Zulassungsstellen sind online mit dem KBA verbunden und die technischen Daten für sämtliche Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung sind dort hinterlegt. Die Zulassungsstelle braucht deshalb keine weiteren Unterlagen als die HU, die niederländischen Papiere, einen Kaufvertrag und die niederländischen Kennzeichen. Na ja und EVB Nummer, Konto für die Lastschrift der Kfz-Steuer, Ausweis und was man halt für eine Zulassung so braucht.
Hat das Fahrzeug dagegen eine Betriebserlaubnis eines anderen Landes, dann ist ein CoC-Papier oder eine Vollabnahme nach §21 StVZO nötig. Die es bei der DEKRA leichter gibt oder geben soll.
Gruß Michael