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Hallo Saabiner,
ich habe einen Saab 07er (MY08) mit 345erHirsch-Bremsanlage ab Werk, bzw ab Erstzulassung, da ich nicht weiß, ob das so bestellt werden konnte, oder ob immer der Händler diese Umbauten gemacht hat. Soweit so gut.
Nun hat Hirsch CH mir freundlicherweise das "originale" Bremsengutachten zur Verfügung gestellt. Das richtige Original wurde vermutlich von der ersteintragenden Stelle einbehalten. Auch bisher nicht so schlimm...
Was mich aber vor Probleme stellen könnte:
1) im Gutachten steht: Scheibe GM 13227057, es ist aber hierzu kein Fabrikat ermittelbar
2) im Gutachten steht: Belag Pagid 645 wahlweise Ferodo 4488FF, gibt es nicht, finde ich nicht.
3) der im Gutachten vorgeschlagene Text für das Feld 22 wurde (eigenwillig von der ersteintragenden Zulassungsstelle ???) verändert und in der ZLB I findet sich plötzlich das Fabrikat ATE wieder, obwohl im Gutachten ATE nirgends genannt wird.
Wenn ich jetzt irgendwann neue Scheiben und neue Beläge bräuchte, was kann ich verbauen? Solange ich nicht zur HU muss: alles, ich weiß! Aber was begutachtet der Prüfer? Normalerweise liegt dem Gutachter bei der DEKRA oder sonsteiner Prüforganisation ja nicht das Teilegutachten der Bremse vor, sondern er entnimmt die Vorgabe aus der ZLB I für den Vergleich mit dem Fahrzeug. Sollte ich jetzt ausschließlich ATE-Teile verbauen? ATE wird ja (ohne Grundlage) in der ZLB I genannt...
Auf eine weitere Nachfrage von mir bei Hirsch welche Alternativen denn möglich wären, antwortete man mir, dass die Händler (vermutlich die Saab-Händler gemeint) die Scheiben und Beläge für gewöhnlich bei Hirsch bestellen. Ich habe den Eindruck, man behandelt dies als Art "Betriebsgeheimnis".
Saab hat oder hatte ja nicht die besten Bremsanlagen, so war mein Eindruck damals beim 06er 9-3 TiD SC, somit würde ich hier beim V6 schon das Beste von Bestmöglichen nehmen, es soll aber DEKRA-Konform sein. (der TÜV kommt mir nicht an meine Karren...)
Was würdet ihr empfehlen:
1) in Bezug auf: was ist erlaubt und konform lt Gutachten und Eintragung? (Anlage Zusammenfassung)
2) in Bezug auf Qualität (Anlage Kombinationstabelle)
Die eine oder andere Frage ergibt sich vielleicht noch aus der nun hoffentlich kommenden fachlich-sachlich geführten Diskussion. Danke vorab!
ich habe einen Saab 07er (MY08) mit 345erHirsch-Bremsanlage ab Werk, bzw ab Erstzulassung, da ich nicht weiß, ob das so bestellt werden konnte, oder ob immer der Händler diese Umbauten gemacht hat. Soweit so gut.
Nun hat Hirsch CH mir freundlicherweise das "originale" Bremsengutachten zur Verfügung gestellt. Das richtige Original wurde vermutlich von der ersteintragenden Stelle einbehalten. Auch bisher nicht so schlimm...
Was mich aber vor Probleme stellen könnte:
1) im Gutachten steht: Scheibe GM 13227057, es ist aber hierzu kein Fabrikat ermittelbar
2) im Gutachten steht: Belag Pagid 645 wahlweise Ferodo 4488FF, gibt es nicht, finde ich nicht.
3) der im Gutachten vorgeschlagene Text für das Feld 22 wurde (eigenwillig von der ersteintragenden Zulassungsstelle ???) verändert und in der ZLB I findet sich plötzlich das Fabrikat ATE wieder, obwohl im Gutachten ATE nirgends genannt wird.
Wenn ich jetzt irgendwann neue Scheiben und neue Beläge bräuchte, was kann ich verbauen? Solange ich nicht zur HU muss: alles, ich weiß! Aber was begutachtet der Prüfer? Normalerweise liegt dem Gutachter bei der DEKRA oder sonsteiner Prüforganisation ja nicht das Teilegutachten der Bremse vor, sondern er entnimmt die Vorgabe aus der ZLB I für den Vergleich mit dem Fahrzeug. Sollte ich jetzt ausschließlich ATE-Teile verbauen? ATE wird ja (ohne Grundlage) in der ZLB I genannt...
Auf eine weitere Nachfrage von mir bei Hirsch welche Alternativen denn möglich wären, antwortete man mir, dass die Händler (vermutlich die Saab-Händler gemeint) die Scheiben und Beläge für gewöhnlich bei Hirsch bestellen. Ich habe den Eindruck, man behandelt dies als Art "Betriebsgeheimnis".
Saab hat oder hatte ja nicht die besten Bremsanlagen, so war mein Eindruck damals beim 06er 9-3 TiD SC, somit würde ich hier beim V6 schon das Beste von Bestmöglichen nehmen, es soll aber DEKRA-Konform sein. (der TÜV kommt mir nicht an meine Karren...)
Was würdet ihr empfehlen:
1) in Bezug auf: was ist erlaubt und konform lt Gutachten und Eintragung? (Anlage Zusammenfassung)
2) in Bezug auf Qualität (Anlage Kombinationstabelle)
Die eine oder andere Frage ergibt sich vielleicht noch aus der nun hoffentlich kommenden fachlich-sachlich geführten Diskussion. Danke vorab!