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Liebe Leute, ich habe einen interessanten, rein fiktiven Fall, den ich gern schildern möchte. Von Zeit zu Zeit werde ich betonen, daß es sich um eine reine Fiktion handelt, damit das niemand vergißt. Am Ende dieser Prosa folgen dann die entscheidenden Fragen. Auf sachdienliche Antworten freut sich: scxy!
Es war ein mal ein...
altes Auto. Dieses erfüllte nur niedrige Anforderungen bei der Emissionsklasseneinstufung. Deshalb war es in der Haltung recht teuer, der Fiskus vergällte einem das Vergnüngen mit dieser coolen Schüssel umherzustreifen.
Nun begab es sich - rein fiktiv -, daß dieses Fahrzeug zur Wartung und Reparatur einer Werkstatt übergeben wurde. Da auch eine technische Überprüfung stattzufinden hatte und das Fahrzeug zu jener Zeit für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war, mussten sämtliche Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) übergeben werden, damit diese von der Prüforganisation geprüft werden konnten. Oder so.
Jedenfalls vertrödelte der Werkstattinhaber genau diese Papiere.
Deshalb mußte der Eigner des Vehikels neue Papiere besorgen. Dabei kam ihm der Gedanke, dass sich aus der Situation eine vorteilhafte Wendung ergeben könnte. Da er viel in Foren und Autoanzeigenmärkten liest, war ihm bekannt, dass bei der Umstellung von Zulassungsbescheinigungen immer wieder ein Fehler gemacht wurde, der die betroffenen Fahrzeughalter sehr begünstigte. Durch fehlerhafte Übertragung der Emmissionsschlüsselnummer wurde deren Steuerbescheid plötzlich sehr viel günstiger. Aus E1 wurden fabelhafte E2.
Deren Fahrzeuge waren viel leichter zu halten (weil billiger) und auch ein potentieller Wiederverkauf scheiterte seltener an hohen Fixkosten. Um ein Beispiel zu nennen: Es gibt rein technisch keine Möglichkeit, für einen '91er Jaguar XJ mit 3,2-Litermaschine eine E2-Einstufung zu erlangen, in einschlägigen Foren werden aber dennoch nicht ganz selten Fahrzeuge mit diesen Daten angeboten. Das kann nur auf dem beschriebenen Fehler beruhen. Jedenfalls rein fiktiv.
Ist es nun möglich, demjenigen, der neue Zulassungsbescheinigungen ausstellt, zum Zwecke der Herstellung von "Ersatzpapieren" eine solche Vorlage zu geben, aus welcher sich die E2-Einstufung ergibt? Vorausgesetzt, alle übrigen relevanten Fahrzeugdaten passen exakt auf das Modell, gibt es doch keinen Anlass für einen Sachbearbeiter, an der Schadstoffeinstufung zu zweifeln? Oder wie funktioniert die Ausstellung von Ersatzpapieren sonst?
Es war ein mal ein...
altes Auto. Dieses erfüllte nur niedrige Anforderungen bei der Emissionsklasseneinstufung. Deshalb war es in der Haltung recht teuer, der Fiskus vergällte einem das Vergnüngen mit dieser coolen Schüssel umherzustreifen.
Nun begab es sich - rein fiktiv -, daß dieses Fahrzeug zur Wartung und Reparatur einer Werkstatt übergeben wurde. Da auch eine technische Überprüfung stattzufinden hatte und das Fahrzeug zu jener Zeit für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war, mussten sämtliche Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) übergeben werden, damit diese von der Prüforganisation geprüft werden konnten. Oder so.
Jedenfalls vertrödelte der Werkstattinhaber genau diese Papiere.
Deshalb mußte der Eigner des Vehikels neue Papiere besorgen. Dabei kam ihm der Gedanke, dass sich aus der Situation eine vorteilhafte Wendung ergeben könnte. Da er viel in Foren und Autoanzeigenmärkten liest, war ihm bekannt, dass bei der Umstellung von Zulassungsbescheinigungen immer wieder ein Fehler gemacht wurde, der die betroffenen Fahrzeughalter sehr begünstigte. Durch fehlerhafte Übertragung der Emmissionsschlüsselnummer wurde deren Steuerbescheid plötzlich sehr viel günstiger. Aus E1 wurden fabelhafte E2.
Deren Fahrzeuge waren viel leichter zu halten (weil billiger) und auch ein potentieller Wiederverkauf scheiterte seltener an hohen Fixkosten. Um ein Beispiel zu nennen: Es gibt rein technisch keine Möglichkeit, für einen '91er Jaguar XJ mit 3,2-Litermaschine eine E2-Einstufung zu erlangen, in einschlägigen Foren werden aber dennoch nicht ganz selten Fahrzeuge mit diesen Daten angeboten. Das kann nur auf dem beschriebenen Fehler beruhen. Jedenfalls rein fiktiv.
Ist es nun möglich, demjenigen, der neue Zulassungsbescheinigungen ausstellt, zum Zwecke der Herstellung von "Ersatzpapieren" eine solche Vorlage zu geben, aus welcher sich die E2-Einstufung ergibt? Vorausgesetzt, alle übrigen relevanten Fahrzeugdaten passen exakt auf das Modell, gibt es doch keinen Anlass für einen Sachbearbeiter, an der Schadstoffeinstufung zu zweifeln? Oder wie funktioniert die Ausstellung von Ersatzpapieren sonst?