Zulassungsbescheinigung

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Liebe Leute, ich habe einen interessanten, rein fiktiven Fall, den ich gern schildern möchte. Von Zeit zu Zeit werde ich betonen, daß es sich um eine reine Fiktion handelt, damit das niemand vergißt. Am Ende dieser Prosa folgen dann die entscheidenden Fragen. Auf sachdienliche Antworten freut sich: scxy!

Es war ein mal ein...

altes Auto. Dieses erfüllte nur niedrige Anforderungen bei der Emissionsklasseneinstufung. Deshalb war es in der Haltung recht teuer, der Fiskus vergällte einem das Vergnüngen mit dieser coolen Schüssel umherzustreifen.

Nun begab es sich - rein fiktiv -, daß dieses Fahrzeug zur Wartung und Reparatur einer Werkstatt übergeben wurde. Da auch eine technische Überprüfung stattzufinden hatte und das Fahrzeug zu jener Zeit für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war, mussten sämtliche Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) übergeben werden, damit diese von der Prüforganisation geprüft werden konnten. Oder so.

Jedenfalls vertrödelte der Werkstattinhaber genau diese Papiere.

Deshalb mußte der Eigner des Vehikels neue Papiere besorgen. Dabei kam ihm der Gedanke, dass sich aus der Situation eine vorteilhafte Wendung ergeben könnte. Da er viel in Foren und Autoanzeigenmärkten liest, war ihm bekannt, dass bei der Umstellung von Zulassungsbescheinigungen immer wieder ein Fehler gemacht wurde, der die betroffenen Fahrzeughalter sehr begünstigte. Durch fehlerhafte Übertragung der Emmissionsschlüsselnummer wurde deren Steuerbescheid plötzlich sehr viel günstiger. Aus E1 wurden fabelhafte E2.

Deren Fahrzeuge waren viel leichter zu halten (weil billiger) und auch ein potentieller Wiederverkauf scheiterte seltener an hohen Fixkosten. Um ein Beispiel zu nennen: Es gibt rein technisch keine Möglichkeit, für einen '91er Jaguar XJ mit 3,2-Litermaschine eine E2-Einstufung zu erlangen, in einschlägigen Foren werden aber dennoch nicht ganz selten Fahrzeuge mit diesen Daten angeboten. Das kann nur auf dem beschriebenen Fehler beruhen. Jedenfalls rein fiktiv.

Ist es nun möglich, demjenigen, der neue Zulassungsbescheinigungen ausstellt, zum Zwecke der Herstellung von "Ersatzpapieren" eine solche Vorlage zu geben, aus welcher sich die E2-Einstufung ergibt? Vorausgesetzt, alle übrigen relevanten Fahrzeugdaten passen exakt auf das Modell, gibt es doch keinen Anlass für einen Sachbearbeiter, an der Schadstoffeinstufung zu zweifeln? Oder wie funktioniert die Ausstellung von Ersatzpapieren sonst?
 
ähm, Betrug setzt doch aber (nachweisbaren) Vorsatz voraus. Und ich lege ja nur - zutreffende - amtliche Papiere vor und sage: "mein Fahrzeug hat dieselbe Maschine, ist selbe Serie" etc. Alles, was ich sage, stimmt dann.

Der Irrtum (Tatbestandsvoraussetzung für einen Betrug) entsteht, weil der Sachbearbeiter annimmt, die Emmissionsklasseneinstufung im vorgelegten Papier sei korrekt. Das aber behaupte ich ja nicht. Und ich weiß es auch gar nicht, denn davon verstehe ich nichts und muß nichts davon verstehen.

So. Und nun weitere Antworten: ...

(Danke!)
 
dazu gibts n spruch : Unwissenheit schützt vor strafe nicht ! Aber da es ja eh nur fiktiv ist is es ja kein problem :smile:
 
..mit´m Jaguar einen auf dicke Hose machen und nix auf der Naht um die Steuer zu bezahlen... sollte das mit der Steuerbetrügerei klappen, wie geht´s dann weiter ? ..einmal volltanken mit der Universaltankkarte Kaliber 7,65 ?
 
eyh! sachdienliche Hinweise auf f***tive Geschichte waren gefragt ;-)

(Übrigens: die wahre Geschichte, die sich hinter der hier geschilderten natürlich verbirgt, ist weit komplexer und keineswegs so einfach abzuurteilen, wie man anhand der Darstellung annehmen könnte.)

Vielleicht hätte ich ganz neutral und ganz ernsthaft einfach fragen sollen: Wie funktioniert eigentlich die Ausstellung von Ersatzpapieren bei Verlust. Ganz ohne irgendwelche Tricks und Kanthölzer auf der Mittelspur?
 
Hmm, also die Daten werden alle beim KBA gespeichert. Sollte da also mal einer auf die Idee kommen, eine kleine Datenbankrecherche zu machen kann es passieren, daß unangemeldeter Besuch kommt und - Schuld oder Irrtum hin oder her - zuallererst die geschuldete Steuer in kürzester Frist auf einen Schlag nachgezahlt werden darf. Ich weiß von Fällen, die ihren großvolumigen und vergaserbestückten Ami-V8 zauberhafterweise auf Euro4 brachten. Die fällige Summe wäre in kleinen jährlichen Raten besser zu schlucken gewesen.
 
Juristisch würde mich das auch mal interessieren wer 'schuld' hat und wer nicht. Wenn ich mir jetzt z.B. einen 901 mit alten Papieren kaufe, ihn anmelde und die alten Papiere von der Zulassungsstelle entwerten und vernichten lasse da es ja die neuen gibt und die gute Frau/Mann mir fälschlicherweise Euro2 eingetragen hat. Ich rede jetzt nicht von Vorsatz sondern von einem Fehler der Behörde wie er passieren kann/schon passiert ist.

Fährt hier im Forum nicht auch ein Euro2 8V rum:cool:
 
Verlust bei zugelassenen Fahrzeugen ist einfach: alle Daten sind beim zuständigen STVA gespeichert.
Nach Stlllegung werden die Daten nach früher 18 Monaten, seit ein paar Jahren nach 7 Jahren gelöscht. Sind die Daten gelöscht so ist zur Wiederzulassung eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich und es gilt was in diesem Gutachten steht.
 
Juristisch würde mich das auch mal interessieren wer 'schuld' hat und wer nicht. Wenn ich mir jetzt z.B. einen 901 mit alten Papieren kaufe, ihn anmelde und die alten Papiere von der Zulassungsstelle entwerten und vernichten lasse da es ja die neuen gibt und die gute Frau/Mann mir fälschlicherweise Euro2 eingetragen hat. Ich rede jetzt nicht von Vorsatz sondern von einem Fehler der Behörde wie er passieren kann/schon passiert ist.

Fährt hier im Forum nicht auch ein Euro2 8V rum:cool:

...keine "Schuld" , aber wenn´s rauskommt sind die Steuern nachzuzahlen.
 
Fährt hier im Forum nicht auch ein Euro2 8V rum:cool:

Falls es um meinen früheren 8V gehen sollte: Der hatte schon diese Eintragung im Brief und schon der Steuerbescheid des Vorbesitzers war auf E2-Basis berechnet.

Und: Verwaltungsakte wie Steuerbescheide erlangen Bestandskraft. Es kann niemand Steuern nachfordern, wenn er nicht beweist, ich hätte Unlauteres getan. Selbst das Wissen darum, dass der Steuerbescheid faktisch falsch ist, macht mich nicht zum Straftäter (weder Betrug, noch Steuerhinterziehung noch sonst etwas). Er kann höchstens ab Feststellung des Fehlers für die Zukunft etwas daran ändern. Allerdings sollte er dazu auch vortragen können, dass die Eintragung tatsächlich falsch ist. Gar nicht unbedingt einfach, wenn man - global - die zahlreichen Ausnahmen betrachtet...




(Ist das nicht ein super-Stammtischthema? :-)
 
Blöde Regelung. Eigentlich sollte hier das Verursacherprinzip gelten. Nicht das ich es begrüßen würde wenn die armen Leute auf der Zulassungsstelle für die fehlenden Steuern aufkommen müssten aber wenn die Leute dort, oft noch Beamte, die Fehler machen hat der Staat halt Pech gehabt.
 
Falls es um meinen früheren 8V gehen sollte: Der hatte schon diese Eintragung im Brief und schon der Steuerbescheid des Vorbesitzers war auf E2-Basis berechnet.

Genau das meinte ich. Irgendjemand muss dem Vorbesitzer ja Euro2 (nicht E2) in die Papiere eingetragen haben. Ein Fehler halt, aber wer kommt für die 'fehlende' Steuer auf? Der Besitzer wie hft sagte (hoffe habe dich richtig verstanden) oder niemand wie du schreibst. Könnt ihr euch mal einigen...:biggrin:
 
Hmm - als ich meinen 75 zugelassen habe, wurde mir im Zulassungsschein auch eine Hinterachslast von 10.000 kg, und eine Bauartgeschwindigkeit von 83 eingetragen.
Die Frage ist nun, wer wäre schuld, wenn ich dann Schiebetruhenreifen aufgezogen hätte, und den Kofferraum ordentlich mit Blei ausgefüllt hätte, und dann so einen brachialen Unfall verursacht hätte - die Zulassungstelle (bzw. die Schreibkraft im Versicherungsbüro, wo bei uns zugelassen wird)?

Ich denke bei euch hat so ein Bescheid Rechtskraft - d.H. max. kann man irgendwann drauf kommen, dass da was falsches beschieden wurde, und es muß geändert werden - Steuerschuld in die Vergangenheit kann dadurch keine entstehen, wenn nicht wissentlich und arglistig die Behörde getäuscht wurde.
Das ist ungefähr so wie bei uns, wo nach KW versteuert wird (und ob mit oder ohne KAT) - wenn da all die gechippten TDIs nachzahlen müßten (was sie tatsächlich müßten)...
Wo kein Kläger da kein Richter - Ein Bescheid hat Rechtskraft, und der Bürger kann sich darauf vberlassen, dass dieser richtig ausgestellt wurde, oder dagegen klagen, wenn er nicht dieser Meinung ist.
 
Und: Verwaltungsakte wie Steuerbescheide erlangen Bestandskraft.

Richtig. Hatte mich vor Jahren, als es um die Euro 2 Umschlüsselung bei den alten 9k ging, damit mal beschäftigt und meinen Steuerberater zu Rate gezogen.
 
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