WECHSELKENNZEICHEN ab 01.07.2012

hb-ex

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Habe folgende interessante Zusammenfassung gefunden (danke Hutzelwicht)



WECHSELKENNZEICHEN ab 01.07.2012
Das Wechselkennzeichen wurde bei den meisten Versicherern zum zum 01.Juli 2012 eingeführt. Wechselkennzeichen bedeutet ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Bundesverkehrsministerium möchte damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen
Zweitfahrzeuges, etwa ein Elektroauto setzen. Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter können gemäß § 8 (1a) FZV Wechsel-kennzeichen zugeteilt werden, sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeug- klasse fallen. Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden .Die Kennzeichenschilder müssen die gleiche Abmessung besitzen.
Das Nummernschild besteht aus zwei Teilen, dem fest angebrachten und fahr-zeugbezogenen Teil mit gültiger TÜV-Plakette, und einem gemeinsamen Kennzeichenteil mit dem Ort und der Zulassungsplakette, das wechselweise an beiden Fahrzeugen angebracht wird. Die beiden zusammengehörigen Wechsel-kennzeichen unterscheiden sich nur in der letzten Ziffer der Erkennungsnummer die jeweils den fahrzeugbezogenen Teil bilden. Das Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer bilden den gemeinsamen Kennzeichenteil.
Bsp: Sind HH -KA 9992 und HH-KA 9995 zusammengehörige Wechselkenn-zeichen, so bildet HH-KA 999 den gemeinsamen Teil und 2 bzw. 5 der jeweils fahrzeugbezogene Teil. Die Ziffern der beiden fahrzeugbezogenen Teile folgen nicht zwingend aufeinander. Es ist also nicht möglich, von dem einen der beiden zusammengehörigen Wechselkennzeichen auf das andere zu schließen. Es ist sogar möglich, dass es weitere Paare von Wechselkennzeichen mit demselben gemeinsamen Kennzeichenteil gibt.
Bsp: Zusätzlich zu oben kann eine Zulassungsbehörde auch noch HH-KA 9993 und HH-KA 9996 ausgeben.

Kennzeichenarten
Möglich ist das Wechselkennzeichen für: Ausgeschlossen sind:
► Standardkennzeichen (schwarz/grün)
► Oldtimerkennzeichen
► Diplomatenkennzeichen
► Behördenkennzeichen
► Saisonkennzeichen
► rote Kennzeichen
► Kurzzeitkennzeichen
► Ausfuhrkennzeichen
Ein Kennzeichenwechsel ist innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse möglich.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sieht daher nachfolgende Unterteilung vor:
Für Fahrzeuge die gewerblich oder zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden ist kein Wechselkennzeichen vorgesehen. Die Zulassungsbehörde kann allerdings für gewerbliche Halter ein Wechselkennzeichen ausstellen.

Versicherungsschutz
Die mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig gefahren werden. Nur wenn das Wechselkennzeichen vollständig am Fahrzeug befestigt ist, darf damit auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Wichtig ist auch: das Fahrzeug das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichenschild nicht befindet, darf nicht im öffentlichem Parkraum abgestellt werden. Es muss in einer Garage oder auf einem Privatgelände geparkt werden.






Außerbetriebsetzung
Sofern eines der Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt wird, muss das Kennzeichen reserviert werden, damit für das zweite Fahrzeug weiterhin die Voraussetzungen für das Wechselkennzeichen erfüllt sind. Wird vom Halter keine Kennzeichen-reservierung bei der ZB beantragt, verliert das zugelassene Fahrzeug das
Merkmal Wechselkennzeichen.

Versicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften
Die Fahrzeuge können bei unterschiedlichen Versicherern versichert sein. Von der Zulassungsbehörde erhalten wir nur Nachrichten übermittelt zu dem bei uns versicherten Fahrzeug. Sollte sich der Sachstand zu dem anderen Fahrzeug ändern, z.B. Wegfall des Wechselkennzeichens, muss uns der Kunde informieren. Andernfalls würden wir davon keine Kenntnis erlangen.

Erstellung der EVB für ein Wechselkennzeichen
Es wird eine normale Standard-EVB je Fahrzeug erstellt und ausgehändigt. Der Kunde muss bei der Zulassungsstelle angeben, dass er ein Wechselkennzeichen haben möchte. Diese Information wird dann technisch mit den Zulassungsdaten an die Versicherung übermittelt. Die laufende Nummer des Wechselkennzeichens wird ebenfalls von der Zulassungsstelle erstellt und an den Versicherer gemeldet.

Berechnung
Hier handelt es sich um eine Standardberechnung Da die Versicherer nicht auf Prämien verzichten, werden zwei Anträge im Standardtarif benötigt. Achtung: Da es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, wird je Fahrzeug ein eigen- ständiger SFR benötigt. Sofern kein weiterer SFR vorhanden ist, greifen für das zweite Fahrzeug unsere bekannten Zweitwagenregelungen / Sondereinstufungs-möglichkeiten. Anhand der Mitteilung der Zulassungsstelle, wird das dann intern als Wechselkennzeichen vermerkt. Es entstehen keine Prämienvorteile bei Verwendung eines Wechselkennzeichens.
.
Sonder-Einstufungen
Die Anwendung aller Zweitwagenregelungen sind möglich, sofern die
Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen

Das Wechselkennzeichen macht für die meisten Kunden keinen Sinn, weil…
► … keine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer gewährt wird
► … keine Prämienersparnis gegeben ist
► … nur ein Fahrzeug bei vollen Kosten genutzt werden kann
► … das Fahrzeug ohne Wechselkennzeichen auf einem umfriedetem Abstellplatz oder
in einem Einstellraum abgestellt werden muss
► … die Kennzeichenschilder teurer werden
► … die Zulassung teurer wird; es müssen beide Kennzeichen von Anfang an reserviert
werden (Nummernabfolge)
► … die Kombination von Fahrzeugen aufgrund der Kennzeichengröße oft nicht möglich
ist (Krad, Pkw)

Quelle: unbekannt
 
Würde mich ja interessieren, wieviele Wechselkennzeichen in dem einen Jahr "unter das Volk" gebracht worden sind...

Vollkommener Unfug und ein Paradebeispiel dafür, dass nicht nur die Bürger der Laleburg zu den nach ihnen benannten Streichen fähig sind.
 
Würde mich ja interessieren, wieviele Wechselkennzeichen in dem einen Jahr "unter das Volk" gebracht worden sind...

Vollkommener Unfug und ein Paradebeispiel dafür, dass nicht nur die Bürger der Laleburg zu den nach ihnen benannten Streichen fähig sind.

lt meinem Versicherungsmuckel: keins (2x Steuern & 2x Versicherung ==> dann kann ich beide Autos ganzährig anmelden oder einsparen, wenn saisonzulassung
 
So isses, Norbert, ich selbst kenne auch keinen der so einen Unfug gemacht hat.
 
Für so einen Schwachsinn (anders ist es bei aller Objektivität nicht zu betiteln, schliesslich wirbt man hier allen Ernstes mit "Buy two, pay two") haben wir monatelang Beamtengehälter bezahlt... Das Geld hätte man besser in den Euro-Hawk investiert. Das wäre wohl dennoch sinnvoller gewesen.
 
Habe heute meinen Corsa verkauft, hatte ich von meiner Mutter übernommen, um nicht immer mit dem Omega in die Stadt fahren zu müssen. Leider hoffte ich vergebens, daß die Regelung noch optimiert wird:vollkommenauf: Jetzt fahre ich umeltfreundlich wieder mit dem 3 Liter Auto in der Stadt, zahle keine Mehrwertsteuer auf Unterhaltskosten des Corsa, prima gespart deutscher Beamtenstaat, Schäuble sei dank.
 
Habe heute meinen Corsa verkauft, hatte ich von meiner Mutter übernommen, um nicht immer mit dem Omega in die Stadt fahren zu müssen. Leider hoffte ich vergebens, daß die Regelung noch optimiert wird:vollkommenauf: Jetzt fahre ich umeltfreundlich wieder mit dem 3 Liter Auto in der Stadt, zahle keine Mehrwertsteuer auf Unterhaltskosten des Corsa, prima gespart deutscher Beamtenstaat, Schäuble sei dank.
Experten halt... :frown: etwa etwas anders erwartet? Ich hab's aufgegeben...
 
Die Wahl ist leider noch so weit entfernt und selbst da stehen, aus unerklärlichen Gründen, die Chancen auf Wechsel schlecht :frown:
 
Die Wahl ist leider noch so weit entfernt und selbst da stehen, aus unerklärlichen Gründen, die Chancen auf Wechsel schlecht :frown:
Hier in NRW gab es einen "Wechsel". Man kann denken, wie man will: Josef's Zeigefinger zeigt in die leider richtige Richtung (nein, ich möchte nicht die Büchse der Pandora öffnen)
Vorsichtshalber tauche ich lieber ab :goodnight:
 
Also, es gibt Versicherungen die einen Teil der Prämie reduzieren bis auf 75%, macht dann "nur" 150% Prämie bei 2 Autos. Macht dann ja keinen Sinn, daher habe ich auch Saison gewählt, weil wenn das zweite Fzg eh nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf bringt mir das garnichts. Das Ganze war ja anders angedacht - als Anreiz, war aber doch mal wieder klar dass dies in D dann eher als Abschreckung zu Papier gebracht wird, es könnten ja Steuern verloren gehen; sowohl KFZ-Steuer als auch Versicherungssteuer.

Aber ein Wechselkennzeichen habe ich die Tage im Parkhaus meines Arebitsgebers gesehen, wenn ich raushab wer das ist frage ich den mal was es bringt..

Wechsel in NRW? Und selbst wenn, was soll es bringen???? Neue Namen, altes Handeln befürchte ich, egal wer dran ist.
 
Wechsel in NRW? Und selbst wenn, was soll es bringen???? Neue Namen, altes Handeln befürchte ich, egal wer dran ist.
Ich sprach von dem vergangenen Wechsel. Doch selbst bei einem Wechsel irgendwann in der Zukunft: ich gebe dir Recht. Sowohl im Perfect, als auch im Futur...
 
Das Geld was die deutsche (fehl) Entwicklung des Wechselkennzeichens gekostet hat, hätte man besser in Kindergärten oder Altenpflege gesteckt. Da wäre es sinnvoll genutzt worden.
 
So schlimm auch ein (hoffentlich nicht eintretender) roter Wahlsieg wäre: um den Ramsauer wäre es nicht schade...
 
eigentlich war bei Beitrag als Info, nicht unbedingt ala Diskussion gedacht - vielleicht kann ein mod ja die diskussion auslagen und meinen Beitrag schließen?
 
Zitat aus t-online News:
Verkehrsminister wollte Anreize setzen
"Wir wollen die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen", begründete Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Einführung der Wechselkennzeichen. Doch gegen das starke Bundesfinanzministerium konnte sich der Verkehrsminister nicht durchsetzen.

Aus gleicher Quelle: KBA meldet Stand Januar13 350 Kunden mit Wechselkennzeichen.
Ob die alle ein Elektrofahrzeug haben? Umweltfreundlich ist auch ein 30 Jahre altes Auto, da es weniger die Rescourcen angreift als alle naselang ein Neuwagen...
 
Auch im Bezug auf den politischen Unfug mit den Wechselkennzeichen weiß ich für die kommende Wahl nicht, welche der wählbaren Gruppen das kleinste Übel darstellt. Haupt Eigenschaften der Politiker sind
- massloses Geldausgeben (ist ja nicht das eigene)
-Lügen
-Egoismus
Ein gewisser Grad an Dummheit, oder ist es Schauspielkunst?
 
...welche der wählbaren Gruppen das kleinste Übel darstellt.

Das Wort "klein" in Verbindung mit dem Begriff "Übel" in einen Zusammenhang mit politischen Gruppierungen gebracht - ist Perversion pur.

Zudem - Wählbar ist von dem Geschmeiß eigentlich nichts und niemand.



Und jetzt könnt Ihr den Fred endgültig schließen.
Fassen wir zusammen:

Wechselkennzeichen = Rohrkrepierer
Veranstaltende Politpupse = Gülleschieber, durch welche oben beschriebenes Rohr mit "Inhalt" zum "Leben" erweckt wurde.
Erwartungsfrohe Bevölkerung = Langes Gesicht und Wut im Bauch.

Somit nahm alles seinen ewig vorhersehbaren Weg.
Friede den Verarschten in diesem Lande, die sich von der Kennzeichen-"Reform" etwas wirklich sinnvolles erhofft hatten, wünscht

J.R.
 
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