Reifen/Felgen - Reifengröße

Also der fred bringt mich ja ins Schwitzen: habe jetzt mal nachgeschaut, bei meinem Zweitsaab, einem 9-31 Sauger ist im Schein nur 185/65 R15 88H eingetragen. Drauf hat er 195/60 R15 88V. Schaut man z.B. beim Michelin Reifenfinder, werden auch die 195/60 R15 88V angegeben. Jetzt muß ich diese 195er eintragen lassen, sofern ich keine ABE habe? Krass.
 
ne, für 195-60-15V müsste es eine Freigabe geben. Diese Reifen sind beim 901 ja schon der Klassiker gewesen. Die würd ich nicht eintragen. Wegen der Freigabe kann ich Dir das nicht bestätigen bzw. sie Dir reichen, bin mir aber recht sicher, dass es die gibt.

Oder eine alte Briefkopie mitnehmen.
 
Normalerweise stehen die freigegebenen Reifen im CoC, wenn man das nicht hat, entweder schriftliche Freigabe des Herstellers/Importeurs, oder beim naechsten TUeV bestaetigen lassen. In den "neuen" Papieren steht grundsaetzlich nur die "kleinste" Groesse drin. (Ausnahmen betstaetigen die Regel)
 
Das erklärt auch, warum die Reifenfinder nach Modell immer V Reifen auswerfen.
(Ausnahmen betstaetigen die Regel). Typischerweise ist es so. Vielleicht war W typisch vor 18 Jahren, als die Karre ihre Homlogation erhalten hat.
 
Mein 1995er cabi ist "V" eigetragen, allerdings seperat mit Felgengröße.
185/65/15, 195/60/15, 205/55/15 und 205/50/16 dürfen auf allen 902 und 9³-1 gefahren werden
Manche haben sogar die 195/65/15 und 205/55/16 eingetragen bekommen, da es eine nachträgliche Freigabe von Saab geben soll.
Leider konnte die beim KBA keiner finden und verwiesen mich an den Hersteller....asdf

Gruß aus Stolberg :ciao:
 
Das erklärt auch, warum die Reifenfinder nach Modell immer V Reifen auswerfen.

Das dürfte mit dem MY zusammenhängen. Soweit ich weiß, wurde ab MY 00 oder 01 dann 20/50 R16 V auf der Rückseite der Bedienungsanleitung vermerkt - somit wurde wohl die Freigabe entsprechend erweitert...
 
..... Rückseite der Bedienungsanleitung vermerkt - somit wurde wohl die Freigabe entsprechend erweitert...
NOCHMAL: der geforderte Speedindex ist von der eingetragenen Hoechstgeschwindigkeit (und ein paar kleinen Nebenparametern, siehe zuvor geposteten Links fuer Details) abhaengig und NICHT vom Modelljahr und auch NICHT von der Betriebsanleitung.
 
NOCHMAL: der geforderte Speedindex ist von der eingetragenen Hoechstgeschwindigkeit (und ein paar kleinen Nebenparametern, siehe zuvor geposteten Links fuer Details) abhaengig und NICHT vom Modelljahr und auch NICHT von der Betriebsanleitung.
Das habe ich durchaus gelesen, DENNOCH gibt es hinsichtlich der Angaben resp. der Zulassung durchaus Unterschiede zwischen den Modelljahren - und die liegen allesamt VOR dem Erlass von 2004 (den ich ganz gern auch mal direkt verlinkt bekäme anstelle der indirekten Zitation).
 
NOCHMAL: der geforderte Speedindex ist von der eingetragenen Hoechstgeschwindigkeit (und ein paar kleinen Nebenparametern, siehe zuvor geposteten Links fuer Details) abhaengig und NICHT vom Modelljahr und auch NICHT von der Betriebsanleitung.

Bei Fahrzeugen mit EZ vor 5-2009 muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) nach folgender Formel berücksichtigt werden:

bbH × 0,01 + 6,5 km/h

Beispiel 901 Turbo:

205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein.

Quelle: Wiki

Was ich nicht verstehe, ist, wie der 9-3 in unserer Familie 235kmh eingetragen haben kann aber nur V-Reifen im Eintrag stehen hat.
 
Wie kann man sich seitenweise über solche Banalitäten streiten ?
 
@ATAQE: Bis gerade waren wir immerhin noch beim Thema !?

@AERO-Mann: das meinte ich mit: ..."siehe zuvor geposteten Links fuer Details"...
 
@targa:
Da die Thematik an anderer Stelle nochmals aufkommt... Folgende Nachfrage zur Quelle steht noch unbeantwortet im Raum:
Erlass von 2004 (den ich ganz gern auch mal direkt verlinkt bekäme anstelle der indirekten Zitation).

Diese Antwort stünde dem Fred hier wirklich gut und passt dann sicher auch in die Knowledge-Base
 
Hier nicht der Erlass, sondern die darauf basierende EU Verordnung
 

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  • CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:TXT.pdf
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Wem die 90 Seiten zu aufwendig sind :rolleyes:, hier ein Auszug
 

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  • Neue EU Verordnung von Pkw Reifen.pdf
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