Neue Regeln bei Zulassung von Fahrzeugen aus/innerhalb der EU

Registriert
07. Okt. 2003
Beiträge
4.684
Danke
303
Hi,
mir erzählte ein Freund, dass man für die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland keine Vollabnahme und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bräuchte.

Nur noch HU/ASU beim TÜV und dann ab zum Straßenverkehrsamt.

Müßte doch Riesenjubel auslösen oder war das ein Aprilscherz?

Viele Grüsse

Thomas
 
Wollte vor kurzem ein Fahrzeug aus Italien anmelden,
da war's noch anders-zumindest hier in HH.
Wenn's denn aber so kommen sollte,ist das n ganz grosser Schritt nach vorn!
Es grüsst:Toddy und sein V6
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Werbung:


B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007.


Klingt gut.
Das bedeutet, Datenblatt organisieren und HU machen.

Schon wieder fehlt hier der "Danke" Button.

Viele Grüsse

Thomas
 
Der Thread lag im Stammtisch... dort gibt's kein Danke (Wofür auch... für's Bier ??)
Gruss,
Tomas
 
Zurück
Oben