Felgenfrage

Udo

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Danke
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Auf meinen S Bj. 92 dürfen normalerweise nur Felgen der Größe 5 1/2 J 15 drauf. In meinem Schein sind aber auch Felgen der Größe 7J15 eingetragen. Darf ich für Winterreifen beispielsweise dann 6J15 mit 185/65iger Reifen draufmachen oder bekomme ich da Probleme?

Udo
 
Wenn Du 6-J-Felgen fahren willst, müssen die auch eingetragen sein, ist aber kein Problem, die Freigabe gibts bei Saab. LG Martin
 
das sehe ich nicht so.

normalerweise ist die "serien"-felgengroesse garnicht im schein vermerkt. daher sollten die original-saab 6Jx15", zumal es sie auch als originalzubehör fuer den 900 gab, auch ohne sondereintragung fahrbar sein, eben halt mit federwegsbegrenzer. die duerften aber fuer die 7Jx15" auch noetig sein, sind sicherlich schon verbaut, wenn sie eingetragen sind... es sei denn die eintragung war etwas "teurer" :)

allerdings weiss ich nicht ob es serienmaessig die kombination 6jx15 mit 185/65R15 gab.. daher wuerde ich zu den 195/60R15 greifen, duerfte sich im preis kaum was tun, und im winterreifenbereich greift man mittlerweile nicht mehr unbedingt zu duenneren, weil die meist schlechtere qualitaet haben. Und ein besseres Fahrverhalten haben die 60er serie allemal.

185/65R15 Fulda/Vredestein, Ca. EUR 51,-
195/60R15 ca. EUR 54,-

To
 
mein 900-1 S cabrio fähr auf 16zoll 9000aero felgen mit 205 / 50 bereifung, ohne eintragung und gar nichts, fahrwerk ist allerdings original, und geht bestens so, bodenhaftung ist au ok so...
 
Targa: Die Felgenbreite ist Teil der ABE, Änderungen dieses Zustandes sind eintragungspflichtig. Wahrscheinlich werden die 6J-Originalräder niemals irgend jemanden auffallen, aber das war ja nicht die Frage. (Sonst hätte man ja auch die 7-J nicht eintragen müßen). Performance: Das das Auto auch ohne Eintrag (16 Zoll, na ja, da stimmt ja nichtmal die Reifengröße mit der eingetragenen überein, lesen kann die Rennleitung schon) fahren kann, ist unbestritten Liebe Grüße, Martin
 
Gestern habe ich die WR montiert. Habe günstige Felgen die auf einem 9000 draufwaren in der Größe 5 1/2J15 bekommen. Somit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Dennoch dachte ich beim Abmontieren mich tritt ein Gaul: Sind da Orirignal Saab Ronalfelgen in der Größe 6J15 drauf. Also hätte ich mir das ganze Tralala sparen können, wenn ich gleich geschaut hätte. Allerdings bekam ich noch auf meine Anfrage an Saab die Antwort, daß ich 900 und 9000 Felgen nicht untereinander tauschen dürfe, sie seien nicht vom Hersteller freigegeben. Soll sich jeder selbst zu dieser Aussage einen Reim drauf machen.
In meinem Brief steht übrigens nichts drin von der Felgengröße.

Udo
 
@marbo: du hast recht, daß die felgenbreite bestandteil der ABE ist, allerdings heisst das ja nicht, daß es nur ein Felgenmaß in der Fahrzeug-ABE vorhanden sein kann. Ich könnte schwören, daß die 6Jx15 ET39 (Minilite)-Felge, die ich auf meinem 900er habe, da sie eine Original 900er und nicht etwa 9000er Felge ist, auch in der Fahrzeug-ABE steht. In den Gutachter-Explosionszeichnung ist sie jedenfalls als Serienfelge drin. Bei Udo scheint es ja auch so zu sein, daß seine serienfege eine 6Jx15 ET39 ist. (oder war's ET33 ?)

@Udo: Im Brief stehen Felgengrößen meist nur bei Sonderrädern.

///Tomas
 
Merke:

Merke:

Wenn der Eintrag im Brief nicht vermerkt ist, erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.

Das ist das Druckmittel, damit der TÜV zu seinem Umsatz kommt. :-()

Dies gilt auch, wenn der Radsatz grundsätzlich eintragungsfähig und auch vorgesehen ist (Bzw. in diesem Fall von Saab eine Freigabe existiert), denn .... es handelt sich um eine nachträgliche bauliche Veränderung am Fahrzeug.

Anders verhält es sich, wenn ein Zubehörteil eine ABE besitzt und beim KBA vermerkt wurde. Für einen Radsatz gibt es aber so etwas meines Wissens nicht.

Klar stellt sich die Frage, ob eine bauliche Veränderung "auffällt".

Kommt es aber bei einem Unfall heraus, wäre zu prüfen, ob die bauliche Veränderung einen "negativen" Beitrag zum Unfallhergang hätte beitragen können (Z.B. bei einem stehenden Fahrzeug).

Im Zweifel ist die Versicherung schön außen vor.

Darüber sollten wir uns in D klar sein, in der Schweiz kenne ich das Prozedere nicht.

Grüsse

Thomas
 
@rac.: die "kleine" serienfelge 5,5Jx15 steht aber auch nicht im Brief, sondern nur in der ABE. Nur Sonderfelgen werden eingetragen.

Ich hab mich "damals" in meinen Opel-Zeiten damit auseinandergesetzt. Bei Opel gibt es Kennbuchstaben, z.B. GY bezeichnet eine 6Jx14"-Felge, die bei bestimmten Opel Modellen in der ABE eingetragen ist, diese ist in Kombination mit den im Brief vermerkten Reifengrößen nicht Eintragungspflichtig.

Vielleicht sollte ich mir bei Saab doch eine Freigabe besorgen :)

///Tomas
 
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