Mein lieber Schwiegervater! (Verschoben. d. Red.)

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Mein lieber Schwiegervater!

Hi Leute,

hab auch eine Frage an die "Rechtsspezialisten"! Mein lieber Schwiegervater in Spé hat in einer Serpentinen-Str. mit Schrittgeschwindigkeit die Leitplanke geküsst! Der vermutlich leicht überforderte Mann wusste sich nicht weiter zu helfen als bis nach Hause (ca. 200km) zu fahren und sofort der Polizei den "unfall" zu melden. Er war auf der Durchreise und irgendwie ist er mit seinem X-90 dank Heckantrieb und schlechten Wetters ins Schleudern gekommen... Aufprallgeschwindigkeit höchstens 5-10 km/H. Nach seinem Ermessen hat er keine Schäden an der Leitplanke festellen können. Hat aber leider nicht sofort gemeldet sondern ist halt, wie gesagt, gleich zu heimatlichen Polizeistation gefahren... Daraus soll ihm jetzt ein Strick gedreht werden?

Lt. Angabe des Polizisten kann er jetzt wegen Unfallflucht Probleme und Strafrechtliche konsequenzen bekommen. Das Auto hat Vollkasko, ist also kein Problem, jedoch die Strafrechtlichen Konsequenzen machen meinen Lieben sehr zu schaffen. Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches Erlebt oder kennt die rechtlichen Vorgehensweise. Der liebe Mann, wollte nix böses und hatte schlicht und einfach nicht gewusst das er es sofort bei der örtlichen Polizeidienstelle hätte melden müssen.... 30 Jahre Autogefahren ohne Unfall...:rolleyes:

Vielen Dank für Eure Infos

Liebe Grüße Jamaicaneisbaer
 
Hmm, wenn's um soche "Lapalien" geht, dann sagt mein Chef immer: "Wer viel fragt, der bekommt viele Antworten!" oder um es mit Bart Simpson zu sagen: "Ich war nie dort, Du hast nichts gesehen, Du kannst nichts beweisen!" (Aber das ist nun mal nicht legal!!!!)

In diesem Falle haben die Beamten mal wieder bewiesen, wie kleinlich sie sein können und wie wenig tolerant. Meine Freundin hatte vor drei Wochen ein ähnliches Aha-Erlebniss mit einer Polizistin die nach einem schweren Verkehrsunfall das Taktgefühl einer zündenden Wasserstoffbombe an den Tag legte. Selbst ihre Amtskollegen die sich später um die Unfallaufnahme kümmerten haben angesichts ihrer Kommentare mit dem Kopf geschüttelt.

Was Schwiegervaddern angeht, tja, da kann man jetzt nur hoffen, das sie milde walten lassen. Ansonsten wirds teuer. Eine Rechtschutzversicherung ist jetzt eine gute Idee.
 
...und wenn´s ganz blöd kommt kriegt er noch Punkte für Fahrerflucht, obwohl es nur ein "Objekt" war, was beschädigt wurde... Nach der aktuellen Flensburger Tabelle sind das 7 (!)... Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(§ 142 des Strafgesetzbuches). :(

Halt uns mal auf dem Laufenden...
 
...ich bin zwar kein Jurist, sondern nur Oberzensor und Großinquisitor, aber mein (neutrales) Rechtsgefühl sagt mir, dass da bestimmt nix Großes draus wird. Er hat sich seiner Auffassung nach schnellst möglichst gemeldet (oder ist er in der Zwischenzeit von jemandem angezeigt worden?) und ein Handy hatte er natürlich nicht dabei. Da sich der "Unfallgegner" nicht vom Unfallort entfernen konnte, spielt der Zeitpunkt der Unfallaufnahme zwecks möglicher Veränderungen am Gegenstand eine untergeordnete Rolle. Wurde das Bundesland verlassen?

Erstmal ruhig verhalten und abwarten, was einem ins Haus flattert. Wenn tatsächlich Unfallflucht vorgeworfen wird, dann Anwalt und Contra.
 
99turbo schrieb:
Der heißt aber XC-90 und hat Allrad.

Wird schon passen.

Gruß Ralf
Wobei das nur ein pseudo-Allrad ist... denn die Kraft wird nach Bedarf nach vorn geleitet...

Aber zum Thema:
Ich weiß nicht, ob er schon eine "zu ausführliche" Aussage bei der Polizei gemacht hat. Ansonsten die Tipps von dem Link weiter oben in die Aussage aufnehmen (kein Handy dabei gehabt; 1/2h an der "Unfallstelle" gewartet etc.) und aufgrund des beschriebenen geringen Sachschadens würde ich auch von einer Einstellung des Verfahrens ausgehen - aber bei den deutschen Sesself**zern weiß man ja nie!?
 
Menschliche Betrachtung...

Moin Jamaicaneisbaer!

Woher weißt Du, dass Deinem Schwiegervater in Spé "ein Strick daraus gedreht werden soll"? Kam schon Post oder wars die Reaktion der Polizei in seinem Heimatort?

Ich hab die Frage grad mal bei uns in die Frühstücksrunde geworfen und lass' mich zählen... 4 Polizeikommissare, 1 Oberkommissar und ein Hauptkommissar mit insgesamt über 100 Jahren Diensterfahrung waren einer Meinung: "Ziemliche Grütze"! :-)

Wer dazu eine Anzeige schreibt - zumindest wenns es sich so zugetragen hat wie Du geschildert hast - ist mächtig "unsympathisch". Falls Du verstehst was ich meine.

Rechtlich ist die Polizei verpflichtet ein Verfahren einzuleiten, wenn Erkenntnisse vorliegen, die auf das Vorliegen einer Straftat hindeuten. Objektiv ist sicherlich der Tatbestand des "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" gem. §142 StGB erfüllt.

Sehr wahrscheinlich wird dieses Ding aber eingestellt.

Folgendes könnte letzlich aus Sicht des Gerichts einschlägig sein:

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).


Meine Spezialisierung liegt nicht gerade im Verkehrssektor, aber eine Verurteilung in dem von Dir geschilderten Fall würde mich sehr wundern.

Gruß, Ole!
 
@ole

Irgendwie fand ich die Reaktion der Beamten auch überzogen, sollte es sich so zugetragen haben! Ich habe mit Deinen Amtskollegen eigentlich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht,....naja, bis auf einmal wo ich sagen würde das es da Diskussionsbedarf gegeben hätte. Aber das ist eine andere Geschichte.

Mein Eindruck: Je älter die Beamten, umso ehr sind sie geneigt die Umstände abzuwägen.
 
Ich würde auch sagen, dass es ziemlich wahrscheinlich zu einer Einstellung des Verfahrens kommen wird.
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen des unerlaubten Entfernens gegeben, aber die Schuld ist so gering, dass es wohl nicht zu einer Anklage kommt.
Der einzige Nachteil ist, dass die Einstellung eingetragen wird, aber nur intern. Wenn ihm also wieder was passiert...aber das ist ja unwahrscheinlich.
Dieser Absatz 4 mit der Strafmilderung ist glaube ich nicht anwendbar, da der Unfall im fliessenden Verkehr passierte, Absatz 4 betrifft eher Unfälle mit Einkaufswagen auf Parkplätzen zum Beispiel.

Gab es denn überhaupt schon eine Anzeige?

Ich drück die Daumen!

Randy
 
is Käse. Er hätte sich auch am nächsten Tag noch melden können. Außerdem ist er doch schnurstracks zum nächten Popo (der ihm bekannt war).
 
Hi Danke leute für Eure Antworten!

Na ich macht ja mut! DANKE!! Der örtliche Polizist hatte etwas grob reagiert, war aber nicht dabei, vielleicht hatte er sich über die Schreibarbeit geärgert? Ich hoffe auch das eingestellt wird. Wäre ja etwas übertrieben. Der Polizist hat meinem Schwiegervater blos die Höchststrafen und Fahrverbot als mögliche Konsequenzen angekündigt *g*...
Mein Schwiegervater ist übrigens auch Individualist::rolleyes:

97_suzuki_x90_2.jpg


Nochmal Danke für Eure Hilfe... werde euch auf dem laufenden halten!

Gruß Sebastian
 
Randy schrieb:
Dieser Absatz 4 mit der Strafmilderung ist glaube ich nicht anwendbar, da der Unfall im fliessenden Verkehr passierte, Absatz 4 betrifft eher Unfälle mit Einkaufswagen auf Parkplätzen zum Beispiel.

Stimmt, Randy - das hatte ich plump überlesen!
 
also die sache hat sich entschärft... die örtliche Polizei hat keine Schäden feststellen können. Heute kam dann der Anruf unser Polizeidiensstelle, kein schaden also nochmal alle Hüneraugen zudrücken! Feiner Zug! Es war ja wirklich keine Absicht... erstmal ist er beruhigt und wieder von seinen Depressionen befreit! nochmal Danke für Eure Hilfe!

Ihr seid einfach Klasse!

Gruß Jamaicaneisbaer
 
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