AHK 9³ Cabrio mit 30mm Tieferlegung

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Danke
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Mir wollte die Tage jemand vercklikern das ich bei meinem Cabrio 1998 keine AHK anbauen dürfte weil der Wagen ein Hirschfahrwerk mit 30 mm Tieferlegung hat. Soll das heissen das alle 9³er mit AHK und Tieferlegung die ich kenne verbotswiedrig durch die gegend fahren???:cheers:
 
Tja, sowohl das eine wie auch das andere ist eintragungspflichtig und i.d.R. steht in den Gutachten ja immer so ein Satz der Art "bei serienmäßiger Ausrüstung..."
...und da liegt's dann mal wieder in der Willkür der Prüfer ob er's einträgt!

Ich würd's aber lassen weil:
Mein Omi ist nicht tiefer, aber schon ein paar mal mit der AHK (Brink, nachträglich) hinten richtig heftig aufgeknallt (ohne Anhänger dran!). Wär er jetzt auch noch tiefer, könnt ich jeden Böschungswinkel quer fahren oder gar nicht, so wie die Spoiler-Spacken mit ihren Räumschaufeln.
Serienmäßige AHK kommen i.d.R. nicht so tief runter wie nachträgliche (der Träger ist das Problem), daher kann man da auch nicht sagen "bei dem geht's doch auch" wenn einer das fährt!
 
Ich habe sowohl das Hirsch-Fahrwerk als auch eine Anhängerkupplung.

Als ich das Fahrwerk habe eintragen lassen (AHK war schon verbaut), hat der Prüfer lediglich geschaut ob die Höhe der Kupplungskugel noch im Normbereich (350 - 420 mm bei zulässiger Hinterachslast) ist.

War einwandfrei.

PS: AHKs müssen fast nie mehr eingetragen werden.
 
Ach ja, meine Hirsch-Fahrwerk hat eine Tieferlegung von 35mm.
 
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