Stadtwechsel, Mitnahme altes Kennzeichen und dann "H"

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Einen schönen Sonntag liebe Gemeinde,
nachdem mir vor 2 Jahren das liebe "H" verweigert wurde. (Abnahme geschafft, aber Zulassungsdatum und Aufnahme im KBA Register lagen 6 Monate auseinander). Habe ich Papa Staat mit gut 1150,- zusätzlich unter die Arme gegriffen.
Das Fahrzeug mußte wegen Umzug, diversen Reparaturen und mancher Tags Ausflug aber mobil bleiben und war deshalb regulär angemeldet.
Damit soll morgen jedoch Schluß sein.

Ich habe nur ein Problem: Ich würde gern auch weiterhin mein Kennzeichen behalten, durch den Umzug in eine andere Stadt stellte das zwar kein Problem dar, aber wie verhält sich das jetzt mit dem "H"?

Ich möchte ungern nur die Meinung des StVA hören, sondern evtl. auch die von "Betroffenen", da die Qualität der Antwort (bei spezielleren Sachen) am Telefon dort oftmals Tagesform abhängig ist und ich Dinge (vor allem bei den US Importen) manchmal durch mehrere Instanzen peitschen durfte.

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Leider keine Erfahrungsbericht eines „Betroffenen“, sondern nur (m)eine subjektive Auslegung.

Das H ist nur ein Zusatz, kein neues Kennzeichen. Und ein Halterwechsel liegt auch nicht vor.
Also solltest Du die Kombination behalten können, ähnlich wie bei einer Schilder-Neuprägung nach Beschädigung. Allerdings wirst Du den Stempel des neuen Wohnorts neben dem alten Regionalkürzel ertragen müssen.
 
Tja....Ich hab das mit dem 99 durch...
Und meine Antwort lautet....Kommt drauf an... Wenn du jetzt aber in den Kreis Recklinghausen ziehst lehne ich mich aus dem Fenster und sage vergiss es...
Ich hatte damals vorab mit einem Mitarbeiter des StVA Marl telefoniert und er hatte mir gesagt, dass das kein Problem sei. Vor Ort war es dann doch ein Problem. Bekommen habe ich das Kennzeichen dann doch, aber der Amtsleiter hat mir gesagt, dass sie das jetzt nur machen weil ich fälschlicherweise eine telefonische Zusage bekommen habe.
Grundsätzlich gilt, wenn das Kennzeichen neu geprägt werden muss gibt es eins aus dem ausstellendem Kreis/Stadt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich befürchte nämlich auch schon so ne Nummer. Wenn die mir mein TU 16 wieder geben, stell ich mich ja auch net an, aber die Chancen sind wohl überschaubar. In Essen wars purer Zufall, daß das kurz zuvor freigeworden ist...

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H-Kennzeichen habe ich (noch) nicht. Hatte aber vor Jahren auf Saisonkennzeichen umgestellt. Da wurde eine völlig neue Nummer zugeteilt. Die alte konnte nicht übernommen werden. Allerdings galt das damals für alle Nummern, nicht nur Wechsel von normal zu Saison. Später konnte man 4 Wochen warten, bis die Nr. freigegeben wurde, dann ging es plötzlich schon am nächsten Tag und inzwischen sofort bei Ummeldung auf ein anderes Auto. Nur muss man die Wunschkennzeichengebühr zahlen. Ich würde mal anfragen, ob man die Nr. für das H-Kennzeichen auch im Internet reservieren kann. Übrigens wg. dem H muss man eine kürzere Kombination wählen.
Wenn man jetzt die Nr. in einen anderen Landkreis mitnehmen kann, wäre es sinnvoll, das H-Kennzeichen noch im alten Landkreis zu machen.
 
H-Kennzeichen habe ich (noch) nicht. Hatte aber vor Jahren auf Saisonkennzeichen umgestellt. Da wurde eine völlig neue Nummer zugeteilt. Die alte konnte nicht übernommen werden. Allerdings galt das damals für alle Nummern, nicht nur Wechsel von normal zu Saison. Später konnte man 4 Wochen warten, bis die Nr. freigegeben wurde, dann ging es plötzlich schon am nächsten Tag und inzwischen sofort bei Ummeldung auf ein anderes Auto. Nur muss man die Wunschkennzeichengebühr zahlen. Ich würde mal anfragen, ob man die Nr. für das H-Kennzeichen auch im Internet reservieren kann. Übrigens wg. dem H muss man eine kürzere Kombination wählen.
Wenn man jetzt die Nr. in einen anderen Landkreis mitnehmen kann, wäre es sinnvoll, das H-Kennzeichen noch im alten Landkreis zu machen.

Wenn dein "vor Jahren" vor 2014 heißt hat das eh keine Gültigkeit mehr, da seit Mitte 2014 ja in NRW und seit 2015 bundesweit die Kennzeichen erstmal dran bleiben können. Aber halt nur bis eine Änderung am Kennzeichen nötig wird (H, Saison, o.ä.).
Die Bedingung für ein "kürzeres Kennzeichen" besteht auch nur, wenn das Kennzeichen vorher schon 8 Stellen hatte. Mehr als 8 Stellen darf das Kennzeichen nicht haben.
 
Deshalb die Überlegung, falls man auch H-Kennzeichen mitnehmen darf, dieses noch im alten Ldkrs. zu erledigen.
 
Theoretisch Ja, das funktioniert aber nicht mehr da es einen Umzug gegeben hat.
Also wohl keinen Wohnsitz mehr im alten Zulassungsbezirk.
 
Theoretisch Ja, das funktioniert aber nicht mehr da es einen Umzug gegeben hat.
Also wohl keinen Wohnsitz mehr im alten Zulassungsbezirk.

Korrekt! Das ist das Problem! Ob da E/D/BO/OB vorn steht is mir relativ schnuppe, aber "TU 16" is mir schon weniger egal, das soll schon bleiben...
 
....
Grundsätzlich gilt, wenn das Kennzeichen neu geprägt werden muss gibt es eins aus dem ausstellendem Kreis/Stadt.
Ich wuerde behaupten, dass das grundsaetzlich 2 verschiedene Paar Schuhe sind und eine Auslegung der Behoerde.
Wenn ich den FZV Text richtig im Kopf habe, so lautet er dass eine neue Nummer "zugeteilt werden kann", frueher muss. D.h. die koennen das auslegen wie sie wollen, sind aber nicht mehr gezwungen eine neue Nummer auszugeben. Ansonsten haette der Amtsleiter Dir das auch gar nicht zustehen koennen. Die Praegung ist ueberhaupt kein amtlicher Vorgang.
 
Hallo,
ich habe mein "H" im März 2016 ohne Probleme bekommen (Kreis Mettmann/NRW)
War nur eine tech. Änderung, meine alte Kennzeichenkombination konnte ich problemlos behalten.
Neue Nummernschilder vorab im Internet bestellt, Siegel drauf und fertig.

Gruß

P.S.: Nur das DIN-Kennzeichen ist nun leider weg :-(
 
Ich wuerde behaupten, dass das grundsaetzlich 2 verschiedene Paar Schuhe sind und eine Auslegung der Behoerde.
Wenn ich den FZV Text richtig im Kopf habe, so lautet er dass eine neue Nummer "zugeteilt werden kann", frueher muss. D.h. die koennen das auslegen wie sie wollen, sind aber nicht mehr gezwungen eine neue Nummer auszugeben. Ansonsten haette der Amtsleiter Dir das auch gar nicht zustehen koennen. Die Praegung ist ueberhaupt kein amtlicher Vorgang.
Daher auch mein "kommt drauf an..." im Kreis Recklinghausen wird das ziemlich sicher nicht mehr gehen...
 
Hallo,
aber wo ist der Sinn dabei?
Es liegt doch kein Halterwechsel vor, sondern nur eine "tech. Änderung".
Keine Ahnung, welcher Amtsschimmel da wieder mit wem durchgegangen ist...

Gruß
 
Welcher Absatz ist dem in der FZV dafür zuständig? H-Nummer findet man ja (hat schon mal jemand eine E-Nummer real gesehen?), nur zur Mitnahme tue ich mich schwer.
 
E-Kennzeichen habe ich schon gesehen, an diversen Tesla und BMW i3.

Wunschkennzeichenreservierung geht übrigens ohne das E oder H am Ende.
Ist das gewünschte Kennzeichen frei, dann kann man es reservieren. Ob da noch ein E oder H hinter ist interessiert nicht.

Da kein Halterwechsel vorliegt, kann man sein altes Kennzeichen nach Umzug behalten.
Darauf würde ich mich berufen, etwas guter Willen der Amtsperson wäre natürlich hilfreich.
 
E-Kennzeichen habe ich schon gesehen, an diversen Tesla und BMW i3.

Wunschkennzeichenreservierung geht übrigens ohne das E oder H am Ende.
Ist das gewünschte Kennzeichen frei, dann kann man es reservieren. Ob da noch ein E oder H hinter ist interessiert nicht.

Da kein Halterwechsel vorliegt, kann man sein altes Kennzeichen nach Umzug behalten.
Darauf würde ich mich berufen, etwas guter Willen der Amtsperson wäre natürlich hilfreich.

Nein, nicht etwas....es scheint das einzige zu sein was zählt.
 
Wunschkennzeichenreservierung geht übrigens ohne das E oder H am Ende.
Ist das gewünschte Kennzeichen frei, dann kann man es reservieren. Ob da noch ein E oder H hinter ist interessiert nicht.
Zumindest wenn man berücksichtigt, dass es in Summe maximal 8 Zeichen werden dürfen (Anhang 4, Absatz 4) und das verstehe ich so, dass das H mitgezählt wird, aber von dem Wunschkennzeichensystem nicht mit geprüft wird, zumindest hier.
 
Zumindest wenn man berücksichtigt, dass es in Summe maximal 8 Zeichen werden dürfen (Anhang 4, Absatz 4) und das verstehe ich so, dass das H mitgezählt wird, aber von dem Wunschkennzeichensystem nicht mit geprüft wird, zumindest hier.

So ist es...

Und zu deiner Frage bzgl der Kennzeichenmitnahme, es handelt sich laut meiner Papiere um einen "Verzicht vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens nach Wechsel des Zulassungsbereichs gem. § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV"
 
Das mit den 8 Zeichen ist richtig, hatte ich nicht erwähnt, weil es vorher hier schon geschrieben wurde.

Was ich nicht verstehe, das Kennzeichen des Autos von Mazel ist ja vergeben. Ob da noch ein H hinterkommt, spielt keine Rolle.
Das habe ich mir von meiner Zulassungsbehörde sagen lassen, das Kennzeichen gibt es nur ein Mal, ob mit oder ohne H.
Insofern macht es vergabetechnisch keinen sinnigen Unterschied für die Behörde, das zu verweigern. Denn würde Mazel einfach
nur umziehen, ohne ein H zu beantragen, dürfte er sein bisheriges Kennzeichen behalten.
 
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