Von einem der auszog ein Elektroauto zu kaufen

Aber zurück zum Thema hier: Nachdem der Gutachter den Unfallschaden als reparaturwürdig eingestuft hatte, ging heute der Reparaturauftrag an ein Renault Autohaus in Villingen-Schwenningen
Na, dann hat die gegnerische Versicherung ja gar nicht gezickt..............
 
Das ist nicht gesagt, die Reparaturfreigabe gibt es vielleicht nur wegen der guten Darlegung der Fakten durch den Anwalt.
 
Das ist nicht gesagt, die Reparaturfreigabe gibt es vielleicht nur wegen der guten Darlegung der Fakten durch den Anwalt.
WAS hat der denn da gemacht? :hmmmm: Ach ja, das Gutachten weitergeleitet! Mal so ins Blaue gefragt: Wenn am Mittwoch das Gutachten das war hat die gegnerische Versicherung am Freitag schon die Reparaturfreigabe erteilt? Oder wurde die Reparatur beauftragt weil der Gutachter die Reparaturwürdigkeit bescheinigt hat und es liegt noch gar keine Freigabe der gegnerischen Versicherung vor? Wenn dem so ist würde es mich in der Tat nicht wundern, dass Sie zickig werden wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden.............
 
WAS hat der denn da gemacht? :hmmmm: Ach ja, das Gutachten weitergeleitet! Mal so ins Blaue gefragt: Wenn am Mittwoch das Gutachten das war hat die gegnerische Versicherung am Freitag schon die Reparaturfreigabe erteilt? Oder wurde die Reparatur beauftragt weil der Gutachter die Reparaturwürdigkeit bescheinigt hat und es liegt noch gar keine Freigabe der gegnerischen Versicherung vor? Wenn dem so ist würde es mich in der Tat nicht wundern, dass Sie zickig werden wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden.............
Macht alles mein Anwalt dafür ist er ja da
 
Macht alles mein Anwalt dafür ist er ja da
Ach so, Dein Anwalt hat die Werkstatt beauftragt die Reparatur durchzuführen............. :hmmmm:
Habe ich in meinen mehr als 30-jährigen Berufsleben so nicht nicht erlebt, aber wenn Du das so sagst...............
Der gegnerischen Versicherung nicht die Zeit zu geben das Gutachten zu prüfen ist schon ein bisschen heavy...........
 
Habe meinen Anwalt beauftragt das mit der Versicherung und Leasinggesellschaft zu klären - Werkstatt besuftrage ich
 
..............also, man sollte schon mit dem Reparaturauftrag so lange warten bis die generische Versicherung die Reparaturfreigabe auch erteilt hat. Wenn die vor vollendete Tatsachen gestellt werden reagieren diese durchaus mal empflindlich und beauftragen ( gerade bei der Schadenshöhe ) auch schnell mal einen zweiten Gutachter. Wenn das Fahrzeug dann aber schon halb repariert ist wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme geben.
 
Keine Sorge steht in der Werkstatt und geht los so bald alkes final abgestimmt ist
 
stellt sich mir die Frage, ob das Gutachten eines amtlich vereidigter sachverständigen überhaupt angezweifelt werden kann
wir haben letztes Jahr die Rep auf grund des Gutachtens in Auftrag gegeben
Die sehr verzögerte Auszahlung der Versicherung lag letztendlich an der verzögerten Bearbeitung durch die Bremer Polizei
 
Ja, kann. Oft tauchen in Gutachten Kosten auf, die nicht nach Herstellervorgaben berechnet worden sind.
 
Ja, kann. Oft tauchen in Gutachten Kosten auf, die nicht nach Herstellervorgaben berechnet worden sind.
o.k. danke
in unserm Fall hat sich der Gutachter ja eng mit den letztlich Ausführenden abgestimmt, so daß die Rechnung auch dem Gutachten entsprach
 
Steht beim Renault Händler unter vorbehalt biscDi zu warten
 
Also ich glaube , hier wurde etwas falsch verstanden . Gut, lag evtl auch an der Schilderung des ganzen Vorganges . Ich hatte seinerzeit alles der Mietwagenfirma zwecks der Abwicklung übertragen , aber nicht selbst einen Anwalt beauftragt , dies hatte die Mietwagenfirma erst dann gemacht, nachdem die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollten . Am Ende wurde alles bezahlt, aber es hat sehr lange gedauert .
 
Es gibt auch jede Menge Fälle, wo es ohne Anwalt schon mal nicht geht.

Ich wohne im Dreiländereck und die Chance, dass ein Unfallgegner aus der Schweiz
oder dem Elsass kommt, ist ziemlich hoch. Passiert ein Unfall, grundsätzlich die Polizei holen.
Dann einen Anwalt beauftragen, den HUK-Verband pro forma zu verklagen.
Der benennt eine deutsche Versicherung, die den Schaden nach unserem Recht abwickelt
und dann das Geld vom Versicherer des ausländischen Unfallgegners holt.

Ansonsten kann man sich bei Bagatellschäden auch ohne Polizei und ohne Versicherung einigen.
Bei größeren Schäden kommt es darauf an, bei welcher Versicherung der Unfallgegner ist.
Die immer mit niedrigsten Prämien und tollem Service werben, stellen sich bei der Regulierung
oft besonders gern quer. Will da keine Namen nennen.Da ich eine Rechtsschutzversicherung (
auch für alles rund ums Auto) habe, nehme ich die kostenlose Erstberatung (tel.) in Anspruch.
Dann sagt man mir, ob ich einen Anwalt brauche und falls ja, dann bekomme ich eine Liste
hochqualifizierter Spezialisten.

Deshalb muss man immer ganz individuell entscheiden.
 
Was mich ja interessiert: Wenn Du im April 2021 nach Jordanien gehst, was machst Du mit dem geleasten Auto?
 
Wenn Du sowas an der Backe hast, dann musst Du in die Wüste :flute:
 
Das ist doch einfach erklärt , in 6 Wochen ist er 2000 km gefahren, darf aber im Jahr ja nur 10 000 km fahren mit dem Renault . Nun darf er jeden Monat einmal nach Hause und damit die Frau ihn nicht kommen hört, hat er eben den Elektro Zoe . Wenn nämlich ein SAAB in der Straße fährt, ist die Überraschung beim Teufel, diesen Ton gibt es ja nicht so oft und somit verräterisch :biggrin:
 
Der ZOE bleibt bei meiner Frau - ich werde einen Dienstwagen in JOD kriegen
 
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