Elektrik Scheinwerfer auf LED umrüsten

Es ist anzunehmen, dass da oft, wie an anderen Stellen auch, gespart wird. In Verbindung mit schlechten, fehlerhaften oder einfach nicht funktionsfähigen LWR ist die Blendwirkung eingebaut. Der Kunde zahlt viel Geld für einen zweifelhaften Fortschritt.
Ich bemerke einen - freilich subjektiven - großen Unterschied bei den Leuchtsystemen verschiedener Hersteller (letztlich Zulieferer). Während viele VAG- und MB-Lichtanlagen merklich blenden, habe ich kein Problem mit z. B. entgegenkommenden BMWs.
 
Das mit den BMWs kann sein, hab ich bisher nicht darauf geachtet.

Gefühlt blenden generell alle SUV sowohl von vorn als auch von hinten im Rückspiegel, insbesondere wenn der SUV dem Vordermann auf die Pelle rückt. Von vorn habe ich bei manchen Fahrzeugen ein unruhiges "auf" und "ab" bemerkt. Dies ist wohl auf die qualitativen Unterschiede der LWR zurückzuführen. Anders gesagt: Nicht jeder hält das Licht beim Fahren so gut ausgerichtet, wie der LEO2 seine Kanone, da spielen die Kosten aber sicher keine Rolle. Links und rechts unterschiedlich hell habe ich auch schon gesehen. Das kennen wir aber auch von den herkömmlichen Scheinwerfern. Einstellungsfrage?

Ich verstehe auch nicht die Aussagen mancher "Fachleute" zum Unterschied einer subjektiven und objektiven Blendwirkung, der ADAC hat da schon mal die psychologische Blendwirkung ins Gespräch gebracht:eek:. Wenn ich subjektiv geblendet bin, dann bin ich es auch objektiv. Über Ursachen hierzu kann man ja reden, also z.B. auch über die Frage, ob Seh- bzw. Augenfehler dazu beitragen. Sicher ist auch, dass es beim Menschen innerhalb derer, die den Sehtest bestehen, bezüglich der Sehfähigkeiten ein weites Spektrum gibt. Deshalb ist die (subjektive) Blendwirkung von Mensch zu Mensch auch unterschiedlich ausgeprägt. Hinzu kommt, dass insbesondere Kunstlicht mit hohem Blauanteil neben anderen negativen Effekten auch die Blendwirkung erhöht. Die Leuchtdichte beim modernen Fahrzeuglicht trägt ihr Übriges dazu bei.
Schöner Artikel, sehr nahe an wissenschaftlichen Erkenntnissen:
https://ergoptometrie.de/einfluesse-von-blauem-licht/

Aber hier gilt: Autofahren ohne die Schwachstelle Mensch macht wohl keinen Sinn (oder doch? >>> Autonomes Fahren??). Daher sollte die Technik dieser Tatsache Rechnung tragen, was selbstverständlich auch für das Fahrverhalten gelten muss.

Übrigens: Radfahrer (und ihre Optiker) wissen, dass Brillen mit hohem Gelb- und Rotanteil aufhellend wirken und den Kontrast erhöhen. Blau bzw. grau/grün bewirkt das Gegenteil.
 
So, da ich diesen thread nun schon begonnen habe, möchte ich Euch meine Erfahrungen auch nicht vorenthalten.

Erstens: billige Standards LED H1 wie diese
Beispiel 1.png
passen nicht. Der Schlitz der Fassung ist zu schmal, die Lampe zu dick.
Die im thread mehrfach erwähnten "Nighteye", in meinem Fall diese
Beispiel 2.jpg
passen und funktionieren.

Erste Erkenntnis:
Die Montage ist nicht ganz Plug und Play!
Erstens muss zuerst anstatt des H1 Sockels eine Kunststofffassung montiert und mit den normalen Haltebügeln festgeklemmt werden.
Das führt erstens dazu, dass die Lampe nun über die Fassung keine Masse mehr kriegt, sondern ein extra Minus Kabel erforderlich ist. Um das mit der Scheinwerfer-Masse zu verbinden muss man sich ein kurzes Adapterkabel fertigen. Kein Drama, aber nicht dabei und ich weiß nicht, ob jeder immer einen Satz diverser Stecker ( insbesondere solche )
20-Flachsteckhülse-mit-Abzweig-blau-63x08mm-Kabelschuhe-für.jpg
und Kabel daheim hat.
In diese Fassung wird dann die eigentliche Lampe eingesteckt und rastet mittels zwei Zapfen ein.
Das wiederum führt dazu, dass die Lampe nicht mehr so ganz einfach zu entfernen ist.
Das Öffnen der Bügel und Entfernen der ganzen Einheit ist aus Platzgründen nicht möglich, die Lampe alleine wieder aus der Fassung rauszukriegen nicht ganz leicht. Irgendwann klappt es dann zwar, aber allzu oft würde ich das den Plastikrasten nicht zumuten wollen.
Beides nicht ideal, aber meines Erachtens zu verschmerzen.

Die Lampen passen incl. der kleinen Kühlkörper und -ventilatoren in die Scheinwerfer, auch die hinteren Deckel lassen sich schließen. Ob die Deckel aber nicht die Kühlleistung massiv beeinträchtigen und das dann möglicherweise die Ursache für die extrem kurze Lebensdauer, die René moniert hat, ist, wage ich nicht zu beurteilen. Als ich die Lampen gestern wieder entfernt habe, waren sie auf jeden Fall ziemlich warm. Wärmer als ich es von den LEDs eigentlich erwartet hätte. Würde ich die LEDs verbaut lassen, würde ich mir überlegen, die Deckel wegzulassen...

Soweit so gut.
Die Lichtleistung ist schlichtweg sensationell und mit den normalen Halogenbirnen in keinster Weise vergleichbar!

Dass ich das Experiment trotzdem nach einem Tag wieder abgebrochen habe, liegt weniger an den LEDs als an den Scheinwerfern.
Bei beiden ist die berühmte Plastikhalterung ausgebrochen, beide sind mit dem Reparatursatz von Saabits instand gesetzt.
Und: Bei beiden bewegen sich weder die obere noch die untere Einstellschraube auch nur einen Millimeter. Zusätzlich ist mein Daily Driver noch eine Amerikaausführung ohne Scheinwerferhöhenverstellung...
Mit den H1 schienen die Scheinwerfer eigentlich immer ganz gut eingestellt, bzw. ist mit den Funzeln zumindest nicht aufgefallen, dass sie es nicht wären.
Ganz anders mit den LED. Hier war ganz offensichtlich, dass der linke Scheinwerfer so nicht passen kann und vermutlich sogar den Gegenverkehr blenden könnte. Die reflektierenden Kennzeichen entgegenkommender Fahrzeuge strahlten schon von ewig weit entfernt zurück... Außerdem schien mir auch die Lichtverteilung bei diesem Scheinwerfer bei einem kurzen rein optischen Check am Garagentor nicht gleichmäßig.
Da das natürlich überhaupt nicht geht, habe ich das Experiment gestern mit Bedauern abgebrochen.

Ich habe jetzt erstmal neue Scheinwerfer bestellt ( alles was ich im Regal liegen habe ist letztlich auch nicht besser als die verbauten ) , werde die montieren, exakt einstellen lassen und es dann ggf. noch einmal mit den LEDs versuchen.

Oder auch nicht, denn der Vorteil des deutlich besseren Abblendlichts kommt vor allem auf unbeleuchteten Landstraßen zur Geltung. Im Ortsgebiet auf beleuchteten Straßen reichen ja auch die Halogen Birnen völlig ( wenngleich selbst hier die LEDs immer noch spürbar mehr Licht geben ) .
Das zusammen mit der rechtlichen Grauzone macht halt die Frage, ob es sich nun wirklich lohnt, nicht wirklich generell beantwortbar...

Mein Fazit ist äußerst zwispältig:
Absolut geniales, mit dem originalen nicht vergleichbares Licht. Leider wohl mit zu vielen Wenns und Abers erkauft...
 
Erstens: billige Standards LED H1 wie diese
Anhang anzeigen 154450
passen nicht. Der Schlitz der Fassung ist zu schmal, die Lampe zu dick.
Diese Dinger dürften auch keine nennenswerte Lichtleistung haben.
Aber das ist keine "rechtliche Grauzone", sondern ein unzulässiger Eingriff in die Beleuchtungsanlage.
Ja.
Das sind nicht eingetragene Federn oder Felgen ohne ABE allerdings auch ebenso, wie Schalldämpfer ohne passende BE. Selbiges trifft auf Änderungen am APC oder der T5/T7 zu.
Damit reduziert sich die Zahl derer, welche wirklich als Anwärter auf den ersten Steinwurf in Betracht kommen, doch bereits sehr deutlich. :rolleyes:
 
Lieber René,

eine Felge hat mich noch nie geblendet .... höchstens eine 16" mit poliertem Felgenrand :smile::biggrin:
Auch Federn und Dämpfer ohne ABE bei fremden Fahrzeugen haben mich noch nie beim Fahren beeinträchtigt.
 
Das glaube ich Dir sofort. Aber es gibt in Eber's Beitrag um die Zulässigkeit.
Und hervorragend blenden können auch diese oder jene Kiste in Werksausstattung, insbesondere mit Xenon-Werksscheinwerfern.

Ich fahre mit den LEDs auf meinen normalen Strecken im übrigen mit 1-2 Stufen tiefer gestellter LWR. Denn mir geht es, des Wildes wegen, ohnehin vorrangig um die bessere Seitenausleuchtung.
 
Ich fahre mit den LEDs auf meinen normalen Strecken im übrigen mit 1-2 Stufen tiefer gestellter LWR. Denn mir geht es, des Wildes wegen, ohnehin vorrangig um die bessere Seitenausleuchtung.
Hört's dann auch auf zu streuen? :biggrin:

Ich werfe im übrigen keine Steine. Hielt und halte aber den Hinweis für angebracht, daß es in einem öffentlichen Forum vielleicht inadäquat ist, beim flüchtigen Leser den Eindruck zu erwecken, es handele sich hier um ein Kavaliersdelikt. TÜV und Polizei kontrollieren seit ca. zwei Jahren verschärft Beleuchtungsanlagen und verstehen da keinen Spaß. Aber hier ist jeder erwachsen und weiß, was er tut.

Den Vergleich mit werksseitigen Xenonanlagen werte ich mal als humoristische Auflockerung.
 
Ich denke das du im konstruierten Fall, das ein entgegen kommendes Fahrzeug in den Graben fährt und du geschnappt wirst die fehlende ABE erkannt wird und du auf allen Kosten sitzen bleibst.
Ob du bei personen Schäden auch noch gesiebte Luft atmen darfst...?
Für den Nutzen für mich zu hohes Risiko und ein Unterschied zu nicht eingetragenen Felgen oder erhöhter Motorleistung
Und für die Seitenausleuchtung empfehle ich unzulässig eingeschaltete Nebelscheinwerfer vorne
 
NSW, die nicht nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel (sic!), Regen oder Schnee eingeschaltet werden, sind - wie der Vorredner schon ausführte - bußgeldpflichtig. Viele Zeitgenossen halten diese Leuchten ja für "Zusatzscheinwerfer", die man bei jeder Lage einschalten kann. Anders jedenfalls die StVO. Leider gibt es hier - wie in vielen Bereichen - ein beklagenswertes Vollzugsdefizit.

Technisch gesehen muss man sich klar machen, dass schon bei 70 km/h in einer Sekunde (Schrecksekunde) fast 20m zurückgelegt werden. Eine verbesserte "Seitenausleuchtung" muss also schon sehr weitreichend sein, um einen echten und nicht nur gefühlten Effekt zu haben. Die NSW, die ich bisher kennen lernen durfte, leuchteten maximal 10m weit. Sie sind ja - wie der Name schon sagt - für Nebel konzipiert und sollen ihn quasi "unterleuchten". Und bei echtem Nebel im Sinne erheblicher Sichtbehinderung, liebe Freunde, wird man ohnehin nicht sehr schnell unterwegs sein.
 
Wäre es sehr vermessen, wenn ich an die ursprüngliche Fragestellung erinnre?

...Hat von Euch schon mal jemand versucht, beim CS LED Scheinwerferbirnen zu verbauen?
Scheint ja - wenn auch jetzt noch nicht wirklich legal - irgendwie die Zukunft zu sein...

...Bitte keine Diskussionen ...über die Legalität der LED Birnchen, sondern bitte wirklich nur über eine allfällige technisch machbare Umrüstungsmöglichkeit. Danke!
 
Diese Dinger dürften auch keine nennenswerte Lichtleistung haben.
Ja.
Das sind nicht eingetragene Federn oder Felgen ohne ABE allerdings auch ebenso, wie Schalldämpfer ohne passende BE. Selbiges trifft auf Änderungen am APC oder der T5/T7 zu.
Damit reduziert sich die Zahl derer, welche wirklich als Anwärter auf den ersten Steinwurf in Betracht kommen, doch bereits sehr deutlich. :rolleyes:
Sorry,

aber blendende (weil LED nachgerüstet, oder anderLeuchtmittel) illegale Scheinwerfer sind schon etwas anderes und können eine direkte Gefährdung zumindest starke Störung des Gegenverkehrs bedeuten.
Das mit einer Abgasanlage, die keine ABE hat zu vergleichen ist wirklich fehl am Platze.

Und ich empfinde Leute, die das billigend in Kauf nehmen genau so wie die, die ihr Fernlicht bewusst dauern anlassen, wissend den Gegenverkehr zu blenden...

Würdest Du das für eine Blinklicht anführen, könnte ich Dir noch folgen, aber nicht bei den Scheinwerfern.

Das Argument, dass manche modernen Xenon-Dinge auch blenden, hilft da nicht. Denn dann könnte ich ja auch mit Dauerfernlicht rumfahren. Gleiches Argument...
 
Deshalb, wenn Umbauen dann richtig....z.b. mit den Philipps-LED Austauschlampen....die aber leider noch nicht in Deutschland zugelassen sind. Wohl aber in den USA und in Japan. Mit vernünftig eingestellten Scheinwerfern blendet da garnichts.
Viel schlimmer empfinde ich da total verstelle Halogen- oder Xenonscheinwerfer, die gehen einem gehörig auf den Sack!
 
Diese Philips-Teile interessieren mich auch. Hat den jemand damit schon experimentiert (außerhalb des Geltungsbereichs der StVO selbstverständlich )
 
Diese Philips-Teile interessieren mich auch. Hat den jemand damit schon experimentiert (außerhalb des Geltungsbereichs der StVO selbstverständlich )
Youtube ist doch voll davon ;-)

Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
Sorry,

aber blendende (weil LED nachgerüstet, oder anderLeuchtmittel) illegale Scheinwerfer sind schon etwas anderes und können eine direkte Gefährdung zumindest starke Störung des Gegenverkehrs bedeuten.
Darin stimme ich Dir absolut und vollumfänglich zu.
Es geht hier aber vorrangig um ein juristisches Problem, nicht um ein (licht)technisches. Einigerorts sind LED-Leuchtmittel ja auch bereits für 'alte' Scheinwerfer zugelassen. Und dass man bei Einsatz solcher noch viel stärkeres Augenmerk als normal darauf legt, dass die eigenen Funzeln nicht blenden, ist, so denke ich, jedem klar.
 
Zu den Nachrüstösungen gibt es sogar eien Studie vom ADAC - das Ergebnis vom Golf III sollte wohl für die meisten Saabs übertragbar sein.
Hier der Link - beim ADAC selbst wird das nicht so detalliert gezeigt. In der EU müssen LED-Lampen manipulationssicher verbaut sein und damit haben die Lobbyisten mal wieder ganze Arbeit geleistet: das wird einerseits dafür sorgen, dass solche Nachrüstlösungen auch dauerhaft verboten bleiben und andererseits dafür, dass bei Defekt stets ein wie immer zertifizierter Fachbetrieb angesteuert werden muß, der dann die ganze Leuchteinheit austauscht. Ganz im Sinne eines nachhaltigen Geschäftsmodells.
 
Bei aktuellen Fahrzugen lassen sich Leuchtmittel - egal welche - doch sowieso nicht mehr austauschen ohne das halbe Auto zu zerlegen. Insoweit...
Und ansonsten, die EU tut das, was die Mitgliedsstaaten wollen. Der deutsche Verkehrminister und die große Koalition lassen grüßen.
 
Zurück
Oben